Antrag CDU: Gebühren bei Vereinsfesten
| Vorlage: | 22460 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.04.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 17. März 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2009 1719 7 a öffentlich Vereinsfeste/Vereinsaktivitäten: Gebühren bei Vereinsfesten Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, zur Erleichterung und Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten Befreiungstatbestände für Vereine in die einschlägige Gebührensatzung aufzunehmen. Seit einiger Zeit ist der gelegentliche Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken bei Veranstaltungen nicht mehr erlaubnisfrei. Grundsätzlich ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. In bestimmten Fällen kann zwar eine Ausnahme beantragt werden, allerdings wird hierfür ebenfalls eine Gebühr fällig. Für Vereine, die Veranstaltungen – gerade etwa im Jugendbereich – ehrenamtlich organisieren, ist es sehr problematisch, von dem erzielten, meist geringen Verkaufserlös einen gewissen Betrag zur Begleichung der anfallenden Gebühren aufzubringen. Die einschlägige Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe sollte daher um Befreiungstatbestände erweitert werden, so dass bei entsprechenden Vereinsveranstaltungen auf die Gebührenerhebung verzichtet werden kann. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Bettina Meier-Augenstein Christiane Staab Hauptamt - Sitzungsdienste - 17. April 2009 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion und SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 17.03.2009/31.03.2009 eingegangen: 20.03.2009/01.04.2009 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2009 1719 / 1720 7 a + b öffentlich Dez. 2 Vereinsfeste/Vereinsaktivitäten - Kurzfassung - Derzeit werden die Satzungen der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbe- hörde sowie die Verwaltungsgebührensatzung überarbeitet und zusammengeführt. Im Rah- men dieser Arbeiten wird von Bürgerservice und Sicherheit in Absprache mit der Stadtkäm- merei eine entsprechende Regelung der Gebührenfreiheit in den Satzungstext bzw. das jeweilig zugehörige Gebührenverzeichnis eingearbeitet. Die neue Fassung der Satzung wird von der Stadtkämmerei im Laufe dieses Jahres dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Gebühreneinnahmen in Höhe von 20 Euro je Fall würden entfallen. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit einer Änderung im Gewerbe- und Gaststättenrecht im Jahr 2007 gelten für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und/ oder Speisen neue gesetzliche Regelungen. So unterlie- gen seither reisegewerbliche Gaststätten ohne Alkoholausschank jetzt den Bestimmungen der Gewerbeordnung und damit grundsätzlich der Reisegewerbekartenpflicht. Von dieser Rechtsänderung sind auch Vereine betroffen, die gelegentlich bei Veranstaltungen alkohol- freie Getränke und / oder Essen anbieten. Allerdings kann von den Vereinen eine Ausnahme von der Reisegewerbekartenpflicht beantragt werden. Diese Ausnahme von der Reisege- werbekartenpflicht wird in Form einer Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte erteilt. Selbstverständlich ist jedoch für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und / oder Speisen keine Erlaubnis erforderlich, wenn z. B. Vereinsfeste in den eigenen Räumen oder auf dem Gelände des Vereines stattfinden. Hinsichtlich des Ausschanks bzw. Verkaufs von alkoholischen Getränken hat es keine Ände- rung gegeben - hier muss nach wie vor eine gaststättenrechtliche Gestattung beantragt wer- den. Die Grundlage für die Gebührenerhebung ist derzeit für beide Sachverhalte die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde. Diese Satzung enthält derzeit keine Befreiungstatbestände, aufgrund derer die Verwaltung auf die Gebührenerhebung bei entsprechenden Tätigkeiten von Vereinen verzichten könnte. Allerdings wird diese Satzung sowie die Verwaltungsgebührensatzung momentan überarbeitet und zusammengeführt. Im Laufe dieses Jahres soll die Neufassung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Rahmen der Überarbeitung wird ein entsprechender Befreiungstatbestand - vor allem zur Erleichterung der ehrenamtlichen Tätigkeiten - in den Satzungstext oder in das zugehörige Gebührenverzeichnis eingearbeitet.