Anfrage CDU: Nachtstromspeicherheizungen

Vorlage: 22459
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.04.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.04.2009

    TOP: 6.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Nachtstrom
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Ingo Wellenreuther (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 26. März 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2009 1718 6 b öffentlich Nachtstromspeicherheizungen 1. Wie viele Wohnungen in welchen Stadtteilen sind in Karlsruhe mit Nachtstromspeicherheizungen ausgestattet? 2. Wie viele dieser Wohnungen würden unter das Verbot fallen? 3. Wurden die Nachtstromspeicherheizungen in diesen Wohnungen alle aufgrund von Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplans eingebaut? 4. Welche Lösungsmöglichkeiten sind denkbar, um die (finanziellen) Belastungen für die Betroffenen möglichst gering zu halten? 5. Ist die Stadtverwaltung an der Erarbeitung von Alternativen seitens der Stadtverwaltung bzw. den Verhandlungen mit den Betroffenen beteiligt? 6. Gibt es bereits erste Ergebnisse der Pilotprojekte der Stadtwerke in den Gebieten „Im Speitel“ und „Bergwaldsiedlung“? Wenn nein, wann ist mit diesen zu rechnen? 7. Welcher Zeitplan ist insgesamt für die Umsetzung von Alternativen vorgesehen? Aufgrund einer Änderung der Energieeinsparverordnung sollen Nachstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 in bestimmten Fällen verboten werden, da diese Heizungsart neuerdings als ineffizient und klimaschädlich eingestuft wird. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahme- und Härtefallregelungen vor. In Karlsruhe ist eine erhebliche Zahl an Wohnungen mit Nachstromspeicherheizungen ausgestattet. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen sinnvolle und verträgliche Lösungen gefunden werden. Wo es keine Alternativen zu diesem Heizsystem gibt, darf es nicht zu Verboten kommen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Tilman Pfannkuch Ingo Wellenreuther Hauptamt - Sitzungsdienste - 17. April 2009 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP_6b
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU/Gemeinderatsfraktion vom: 26.03.2009 eingegangen: 26.03.2009 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2009 1718 6 b öffentlich Dez. 4 Nachtstromspeicherheizungen Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) schreibt ab dem Jahr 2020 die Außerbetriebnahme von Elektrospeicherheizungen vor. Betroffen sind Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten. Die Außerbetriebnahme-Verpflichtung greift nicht, wenn trotz Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln die Kosten der Umstellung durch die Heizkosteneinsparung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können bzw. wenn die Gebäude über eine Wärmedämmung verfügen, die mindestens dem Stand der Wärmeschutzverordnung 1995 (WSV 1995) entspricht. Zu Frage 1 und 2: Wie viele Wohnungen in welchen Stadtteilen sind in Karlsruhe mit Nachtstromspeicher- heizungen ausgestattet? Wie viele Wohnungen würden unter das Verbot fallen? In Karlsruhe werden rund 4.700 Wohneinheiten elektrisch beheizt, davon etwa 1.300 Wohneinheiten in etwa 120 von der Außerbetriebnahme-Verpflichtung betroffenen Mehr- familienhäusern mit mehr als 5 Wohneinheiten. Inwieweit sich diese Gebäudeanzahl auf- grund eines vorhandenen guten Wärmedämmzustands (mind. WSV 1995, siehe oben) reduziert, kann nicht festgestellt werden. Die betroffenen Gebäude befinden sich schwerpunktmäßig in den Stadtteilen östlich der Autobahn A 5, vor allem in Grötzingen, Durlach, Bergwald, außerdem in der Innenstadt. Zu Frage 3: Wurden die Nachtstromspeicherheizungen in diesen Wohnungen alle aufgrund von Vor- gaben des jeweiligen Bebauungsplans eingebaut? Die Verwendung von Nachtstromspeicherheizungen auf Grund von Bebauungsplanvorga- ben folgt dem Ausschluss von festen und flüssigen Brennstoffen teilweise auf Grundlage von Regelungsmöglichkeiten der Landesbauordnung, teilweise auf der Grundlage mögli- cher Festsetzungen des Baugesetzbuches. Vielfach wurden klimatologische Gutachten zur Begründung herangezogen. Gesicherte Erkenntnisse, in welchen dieser Bebauungs- pläne daraufhin Nachtstromspeicherheizungen verwendet wurden und in welchen alterna- tiv Fernwärme, Gasheizungen oder Nahwärme (Blockheizkraftwerk), Erdwärme oder So- larenergie, liegen nicht vor. Eine Beantwortung der Frage ist daher nur individuell für den Einzelfall möglich und sagt nichts über die jeweils bestehenden Alternativen und deren wirtschaftlichen Einsatz aus. Seite 2 Zu Frage 4: Welche Lösungsmöglichkeiten sind denkbar, um die (finanziellen) Belastungen für die Be- troffenen möglichst gering zu halten? Konkrete Lösungsmöglichkeiten können derzeit noch nicht benannt werden. Die Stadt- werke Karlsruhe planen aber für das Wohngebiet „Im Speitel“ (Grötzingen) und für die „Bergwaldsiedlung“ zusammen mit einem Bauträger und mit sozialwissenschaftlicher Be- gleitung eine exemplarische, detaillierte Untersuchung der derzeitigen energetischen Situ- ation sowie von möglichen ökologisch wie ökonomisch sinnvollen Alternativen zur Elektro- speicherheizung. Die Untersuchungen wurden mit ersten Ortsbegehungen und Auswer- tung von Energieverbrauchsdaten bereits begonnen. Eine von mehreren zu prüfenden technischen Optionen wird die energetische Sanierung der Gebäude darstellen, um mit Einhaltung der Standards der WSV 1995 gemäß EnEV 2009 den Weiterbetrieb des bishe- rigen Heizsystems zu ermöglichen. Es ist zu erwarten, dass die für „Im Speitel“ und die „Bergwaldsiedlung“ erarbeiteten Empfehlungen in angepasster Form auch auf die übrigen betroffenen Wohngebäude in Karlsruhe übertragbar sind. Zu Frage 5: Ist die Stadtverwaltung an der Erarbeitung von Alternativen seitens der Stadtverwaltung bzw. den Verhandlungen mit den Betroffenen beteiligt? Die Stadtwerke haben die Öffentlichkeit bereits ausführlich in ihrer Veranstaltung am 30.01. informiert (siehe auch Antwort der Verwaltung auf den entsprechenden Antrag der FDP vom 04.03.). Die Stadtwerke stehen in der Angelegenheit mit dem Stadtplanungsamt in Kontakt. Des Weiteren hat der Ortschaftsrat Durlach das Thema Nachtspeicherheizung am 07.04.2009 behandelt. Zu Frage 6: Gibt es bereits erste Ergebnisse der Pilotprojekte der Stadtwerke in den Gebieten „Im Speitel“ und „Bergwaldsiedlung“? Wenn nein, wann ist mit diesen zu rechnen? Mit ersten Ergebnissen ist nach Abschluss der ersten Untersuchungsphase (s. unter Fra- ge 4) Ende 2010 zu rechnen. In die Untersuchung sollen die Bewohner der betroffenen Gebiete intensiv eingebunden werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine gute Koope- rationsbereitschaft. Vorgesehen sind Befragungen, Informationsveranstaltungen und weitere projektbegleiten- de Informationsaktivitäten, um einen kontinuierlichen Informationsfluss zu gewährleisten. Zu Frage 7: Welcher Zeitplan ist insgesamt für die Umsetzung von Alternativen vorgesehen? Ein konkreter Vorschlag für einen Zeitplan lässt sich frühestens nach Ausloten der techni- schen Möglichkeiten aufstellen. Für dessen Umsetzung sind aber allein die Gebäudeei- gentümer verantwortlich. Die Stadtwerke werden den Betroffenen beratend und unterstüt- zend zur Seite stehen. Bis zum Jahr 2020 ist allerdings genügend Zeit, um Entscheidungen auf Basis sorgfältiger Analysen zu treffen.