Antrag CDU: Vergaberichtlinien
| Vorlage: | 22454 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.04.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Dr. Klaus Heilgeist (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 18. Februar 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2009 1713 3 öffentlich Vergaberichtlinien Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, in ihren Vergaberichtlinien zu ermöglichen, dass Bauleistungen ab 1. März 2009 befristet bis Ende 2010 bis zu 100.000 Euro freihändig vergeben und bis zu einer Million Euro beschränkt ausgeschrieben werden können sowie dass bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro zwischen beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe ausgewählt werden kann. Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte sollen die Fristen entsprechend der Vorgaben der Landesregierung verkürzt werden. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 17. Februar 2009 bekannt gegeben, dass per Verwaltungsvorschrift die Voraussetzungen geschaffen wurden, dass die Vergabestellen der Landesverwaltung ab 1. März 2009 und befristet bis Ende 2010 Bauleistungen bis zu 100.000 Euro freihändig vergeben und bis zu einer Million Euro beschränkt ausschreiben können. Für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro wird die Wahl zwischen beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe möglich. Gleichzeitig hat das Land den Kommunen empfohlen, ebenso zu verfahren. Die Regelung des Landes steht in Einklang mit den von der Bundesregierung am 27. Januar 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossenen Verfahrenser- leichterungen. Die anderen Länder verfahren gleichermaßen. Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (5.150.000 Euro für Bauleistungen, 206.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) weist die Landesregierung darauf hin, dass die Vergabestellen nach Mitteilung der Europäischen Kommission wegen der Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ aktuellen Wirtschaftskrise berechtigt sind, die Fristen für Teilnahmeanträge und für die Einreichung von Angeboten so weit zu verkürzen, dass die Gesamtdauer von Ausschreibungen im nichtoffenen Verfahren bis auf 30 Tage reduziert werden kann. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Dr. Klaus Heilgeist Hauptamt - Sitzungsdienste - 17. April 2009
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 18.02.2009 eingegangen: 18.02.2009 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2009 1713 3 öffentlich Dezernat 4 Vergaberichtlinien Die Stadt Karlsruhe hat die Empfehlung des Bundes und des Landes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge aufgegriffen und deren erhöhte Wertgrenzen für die be- schränkte und freihändige Vergabe von Bau- und Lieferleistungen übernommen. Eine hierfür notwendige Regelung zur Vergabedienstanweisung der Stadt Karlsruhe ist vom Oberbürgermeister befristet vom 01.03.2009 bis 31.12.2010 erlassen worden. Der Antrag hat sich dadurch erledigt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit