Maßnahmenliste Konjunkturprogramm II
| Vorlage: | 22448 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.04.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordstadt |
Beratungen
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 61. Sitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21./22.04.2009 1706 9 öffentlich Dez. 4 Maßnahmenliste Konjunkturprogramm II Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21./22.04.2009 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage dargestellten Projekte im Rahmen der Kon- junkturpauschale zu beantragen. Darüber hinaus stimmt er der Vorgehensweise bezüglich der Projektzuschüsse freier/privater Träger zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) siehe Anlage siehe Anlage DHH 2009/10 Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Durch Schreiben des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 12. März 2009 wurde die Stadt Karlsruhe über das pauschale Budget aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes informiert. Danach erhält die Stadt Karlsruhe insgesamt eine Pauschale in Höhe von 16,617 Mio. Euro, die sich auf eine Bildungspauschale von 13,666 Mio. Euro und eine Infra- strukturpauschale von 2,951 Mio. Euro aufteilt. Die Bildungspauschale, die pro Schüler ver- teilt wird, enthält auch die auf das Stadtgebiet Karlsruhe entfallenden Schüler privater/freier Träger. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben zwischenzeitlich in der Zuwen- dungsrichtlinie zur Bildungs- und Infrastrukturpauschale vom 19.03.2009 Regelungen fest- gesetzt. Danach ist die Bildungspauschale überwiegend für energetische Maßnahmen zu verwenden. Die jeweiligen Projekte sind durch die Stadt Karlsruhe mit einem 25%-igen Ei- genanteil auszuführen. Ein Eigenanteil der Stadt für die privaten/freien Träger entfällt bei den Schulen; dieser wird durch das Land Baden-Württemberg übernommen. Bei allen ande- ren Maßnahmen müsste die Komplementärförderung von 25% durch die Stadt Karlsruhe erfolgen. Die Projekte müssen in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 ausgeführt/begonnen und bis spätestens 31.12.2011 abgerechnet werden. Die Stadt Karlsruhe muss die für die beiden Pauschalen vorgesehenen Projekte gemäß der zwischenzeitlich geänderten Zuwendungsrichtlinie bis zum 04.05.2009 dem zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe gemeldet haben. Aufgrund dieser Terminverschiebung kann auf die im Hauptausschuss vom 31.03.2009 angekündigte Offenlage zu diesem Thema ver- zichtet werden. Die Beschlussfassung kann im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Dop- pelhaushalt 2009/10 erfolgen. In der beigefügten Anlage sind die vorgesehenen Projekte für beide Pauschalen ersichtlich. Antragsberechtigt für Mittel der Bildungspauschale sind freie, allgemein bildende und be- rufsbildende Schulen. Die Verwaltung schlägt vor, für die Förderung die gleichen Kriterien anzusetzen wie bei städt. Projekten, d. h. Schwerpunkt Energetische Sanierung bei älteren Schulgebäuden hat Vorrang vor zusätzlichen regenerativen Maßnahmen. In Anbetracht der Sanierungsnotwendigkeit der städt. Schulgebäude soll maximal die Weitergabe der anteili- gen Bildungspauschale erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Verwaltung schlägt vor, die durch die privaten/freien Träger beantragten Fördermittel aufgrund der grundsätzlich gegebenen Förderfähigkeit wie folgt zu gewähren: 1. Freie Waldorfschule (871 Schüler): 213.395 Euro für Dachsanierung und Wärmedäm- mung; 2. Erzdiözese Freiburg / Mädchengymnasium St. Dominikus (716 Schüler): 175.420 Euro für Fenstersanierung; 3. Trägerverein Heisenberg-Gymnasium (443 Schüler): 108.535 Euro für Fenstersanierung 4. Deutsch-Türkischer-Bildungskreis e.V. / EKOL (35 Schüler): 8.575 Euro zur energeti- schen Sanierung der Beleuchtung (beantragte Förderung 15.000 Euro). Die beantragten Förderungen der Merkur Akademie (Ganztagesrealschule, Berufsschule; 124.479 Euro, Anteil Bildungspauschale: 88.690 Euro) für eine Photovoltaik-Anlage und der Parzival-Schulen (verschiedene Förderschulen; 372.145 Euro, Anteil Bildungspauschale: 36.750) für energetische Optimierung, Ausbau Chemielabor sowie Installation Amok- Alarmsystem werden abgelehnt. Beide Schulen wurden erst in den letzten Jahren fertig ge- stellt. Diese sind somit auf einem hohen energetischen Standard. Im Vergleich mit den unter 1. - 4. vorgeschlagenen energetischen Sanierungen und dem energetischen Standard der städtischen Schulgebäude sind diese Anträge nachrangig zu bewerten. Im Bereich der Kindertagesstätten erfolgt eine Konzentration auf eigene Ersatzneu- und - ausbauten (Kita Obere Setz, Albschulkindergarten, Schülerhort Nordstadt). Zur Förderung der freien und privaten Träger sind im DHH 2009/10 rund 9,6 Mio Euro an Baukostenzu- schüssen vorgesehen. Zur Entlastung dieses Topfes wird vorgeschlagen, ein derzeit vorlie- gendes großes Projekt (Reha Südwest, Kaiserallee 16, voraussichtlicher Baukostenzu- schuss 1.153.000 Euro) mit einem Anteil von 609.000,00 Euro über die Bildungspauschale zu finanzieren und weitere Anträge im Rahmen des regulären Baukostenzuschusspro- gramms abzuarbeiten. Derzeit liegt der Antrag eines freien Trägers, des Karlsruher Vereins zur Förderung junger Menschen e.V. (Parzival-Schulzentrum), auf Förderung des Neubaus eines Kinderhauses (2 Kleinkindgruppen, 2 Kindergartengruppen, Gesamtaufwand 1.240.800,00 Euro, beantragter Zuschuss 930.600,00 Euro) vor. Außerdem liegt eine nicht quantifizierte Anfrage des Wal- dorf-Kindergartens bzgl. der Vorgehensweise vor. Die Verwaltung empfiehlt, diese Anträge ggf. im Rahmen der für die freien Träger vorgese- henen Baukostenzuschüsse gem. den „Grundsätzen der Stadt Karlsruhe über die Gewäh- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 rung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ ab- zuwickeln, die im Regelfall für die Träger einen höheren Zuschuss bieten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage dargestellten Projekte im Rahmen der Kon- junkturpauschale zu beantragen. Darüber hinaus stimmt er der Vorgehensweise bezüglich der Projektzuschüsse freier/privater Träger zu. Hauptamt - Sitzungsdienste - 17. April 2009
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