Antrag KAL: Neubau KSC-Stadion - Standortfrage: Infos und Vergleich der aktuell diskutierten Modelle
| Vorlage: | 22447 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.04.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) Stadtrat Michael Kunz (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 17. April 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 61. Plenarsitzung Gemeinderat 21./22.04.2009 1731 2 öffentlich Neubau KSC-Stadion - Standortfrage: Infos und Vergleich der aktuell diskutierten Modelle 1. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat so schnell wie möglich eine Kosten- und Finanzierungsübersicht vor: Was fließt bei dem Modell „Neubau am Wildpark“ aus dem Konzern Stadt ab und wann fließen die Mittel jeweils ab? Welche Beträge fließen vom Nutzer zu welchem Zeitpunkt an den Konzern Stadt (zum Beispiel durch Pacht)? Bei der Berechnung des Modells „Neubau am Wildpark“ legt die Stadtverwaltung hierbei einen Pachtvertrag mit dem KSC auf der Basis des letzten Gutachtens von AS&P zugrunde. 2. Die Stadt Karlsruhe fordert die Fa. Newport auf, dem KSC umgehend einen Pachtvertrag auf der Basis der von Newport zuletzt vorgestellten Variante vorzulegen. Newport soll der Stadt ebenfalls umgehend die von der Stadt erwarteten Mittel und sonstigen Leistungen detailliert benennen. Die Stadtverwaltung zeigt dem Gemeinderat daraufhin auf, welche Kosten bei einem investorengestützten Stadion auf die Stadt zukommen, einschließlich Finanzierungsübersicht (vgl. Punkt 1). 3. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat so schnell wie möglich den Entwurf eines Sanierungsvertrags zum Wildparkstadion vor. Dieser Vertrag sollte sicherstellen, dass der KSC weiter Bundesligaspiele im Wildparkstadion austragen kann. Des weiteren stellt die Stadt dar, welche Kosten bei einer Sanierung die Stadt Karlsruhe und welche Kosten der KSC zu tragen hätten; einschließlich Finanzierungsübersicht (vgl. Punkt 1). 4. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat dar, welche Hindernisse – z. B. rechtlicher Art – bei den einzelnen Modellen bestehen könnten und welche Wege es gibt, diese Hindernisse zu überwinden. Für die Stadt Karlsruhe ist der KSC ein wichtiger Standortfaktor. Zur Sicherung seiner Zukunft braucht der KSC ein wettbewerbsfähiges Stadion. Entscheidungen bezüglich eines neuen Stadions müssen zeitnah fallen, um die Zukunftsfähigkeit des KSC nicht zu gefährden. Entscheidungen brauchen aber belastbare und für die Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Bürger nachvollziehbare Grundlagen, um die notwendige Höhe der finanziellen Unterstützung aus Steuermitteln der Stadt abschätzen und in der Öffentlichkeit vertreten zu können. Zweck des Antrags ist es, alle derzeit diskutierten Varianten zeitgleich auf den Tisch zu bringen und dem Gemeinderat aufzuzeigen, welche Kosten jeweils auf die Stadt zukommen und damit eine Priorisierung auf Basis von Fakten vornehmen zu können. Dem KSC wird dann die Entscheidung abverlangt, welchen Weg er präferiert bzw. welchen Weg er ausschließt. Danach kann der Gemeinderat sofort über ein neues Stadion für die Techno- logieregion entscheiden. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Michael Kunz Hauptamt - Sitzungsdienste - 17. April 2009
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STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 07.04.2009/17.04.2009 eingegangen am: 07.04.2009/17.04.2009 vom: 07.04.2009 eingegangen: 07.04.2009 Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21./22.04.2009 1709/1710/1731 2 öffentlich Dez.1 Neubau KSC-Stadion - Standortfrage - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) unklar 0 unklar unklar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KFE Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der Sitzung vom 21.10.08 hat der Gemeinderat auf Antrag der CDU mit großer Mehrheit beschlossen, dass bezüglich des weiteren Vorgehens "Neues KSC-Stadion" ein Stufenplan verfolgt werden soll. Dieser Stufenplan war sinnvoll aufgebaut und hat den Verein als Hauptnutzer in die Entscheidung miteinbezogen. Demnach müsste der Verein sich in der nächsten Zeit entscheiden, welchen Standort / welches Modell er für seine neue Spielstätte favorisiert. Nun begehren die Anträge der CDU und der FDP/A übereinstimmend, das von Newport vorgeschlagene, investorengestützte Modell für ein neues Stadion auf der Mast- weide gemeinsam durch Stadt, KSC und Newport zu verfolgen, bzw. voranzutreiben. Der Antrag der KAL sieht vor, weitere Untersuchungen zum Standort "Mastweide" vorzunehmen um eine bessere Vergleichbarkeit der Varianten zu erreichen. Die Verwaltung empfiehlt, diese Anträge abzulehnen. Auch wenn das Modell von Newport noch sehr ungenau - und mit den Untersuchungen von Ernst & Young und Albert Speer & Partner in keiner Weise vergleichbar ist, hat die Verwal- tung anhand der verfügbaren Unterlagen die Auswirkungen des Newport-Konzeptes bewer- tet. Dabei haben sich für die Stadt Karlsruhe beträchtliche wirtschaftliche, planerische und nicht zuletzt rechtliche Risiken herauskristallisiert, von denen die wichtigsten nachfolgend kurz erläutert werden. Wirtschaftliche Risiken: Nach Aussage von Newport ist der Investor bereit, das Stadion mitsamt des Plateaus und eines Parkhauses zu errichten. Die notwendige Infrastrukturleistung läge bei der Stadt. Hier- für hat das Tiefbauamt anhand des Verkehrskonzeptes (Parkierung, ÖPNV-Anschluss, Zu- wegung IV und Fußgänger) von Newport ein notwendiges Investitionsvolumen von mehr als 150 Millionen Euro ermittelt. Grunderwerb und notwendige Verlagerungskosten erfordern weitere 30 Millionen Euro, so dass ein Gesamtvolumen für Infrastruktur und Grunderwerb von ca. 180 Millionen Euro entsteht. Darin enthalten sind aber noch nicht die z.Zt. nicht er- mittelbaren Kosten für die Verlegung der Versorgungstrassen (Gastransportleitung, Hoch- spannungsleitungen). Vom städtischen Haushalt zu tragen wären hier nicht nur die Finanzie- rungskosten, sondern auch die Folgekosten für Unterhaltung und Betrieb der neuen Infra- strukturanlagen. Aber nicht nur die Infrastruktur- und Verlagerungskosten kämen auf den städtischen Haushalt zu. Nach Aussage von Newport müsste der Spielbetrieb der Regional- ligamannschaft und der Trainingsbetrieb weiterhin am Standort Wildpark verbleiben. Somit wäre die Sanierung des Wildparkstadions sowohl hinsichtlich der Versammlungsstätte als auch der DFL/DFB-Richtlinien weiterhin erforderlich. Dafür könnten bis zu 15 Millionen Euro notwendig werden, Unterhalts- und Betriebskosten verbleiben bei der Stadt. Dem gegenüber kämen bei der Lösung im Wildpark lediglich die erhöhten Betriebskosten für die „Doppelbe- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 anspruchung“ zum Ansatz. Betrachtet man im Vergleich beide Standorte und ihre Auswir- kungen auf die Stadt (inkl. einer theoretischen Verzinsung auch der Infrastrukturkosten), liegt die Belastung für die Stadt am Standort Wildpark bei durchschnittlich ca. 3,6 Millionen Euro. Dabei sind ein einmaliger Zuschuss von 30 Millionen Euro, ca. 8 Millionen Euro Kos- ten für die Infrastruktur und ca. 14 Millionen Euro für ein evtl. Parkhaus auf dem Birkenpark- platz berücksichtigt. In sportlich erfolgreichen Zeiten besteht die Chance eines besseren Ergebnisses. Der Standort "Mastweide" birgt unter Berücksichtigung der o.a. Infrastruktur- und Verlagerungskosten ein Kostenrisiko von ca. 7,5 Millionen Euro (Finanzierung/Unterhalt Infrastruktur, Pachtausfall, Weiterbetrieb Wildpark) jährlich in sich. Bei einer Begrenzung der Kostenbeteiligung an den Anforderungen für die Investitionen in die Infrastruktur auf 50 Milli- onen Euro liegt das Kostenrisiko immer noch bei 4,1 Millionen Euro jährlich, wobei dann ungeklärt ist, wer den Restbetrag in Höhe von 130 Millionen Euro aufbringen wird. Dabei mit eingerechnet ist noch nicht das wirtschaftliche Risiko, das die Stadt träfe, sollte der KSC keine Miete bezahlen können oder der Investor aus anderen Gründen in finanzielle Schwie- rigkeiten kommt. Planerische Risiken: Das von Newport angedeutete "Verkehrskonzept" ist - trotz der direkten Lage des Stadions an der Autobahn - nicht leistungsfähig. Insbesondere die Machbarkeit der ÖPNV- Anschlüsse, der Zu- und Abfluss der Kfz zu den Parkflächen, die Querungsnotwendigkeiten von größeren Fußgängerströmen über die Durlacher Allee verbunden mit den Einschrän- kungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit dieser Hauptverkehrsachse sind in höchstem Ma- ße problematisch, letzteres insbesondere im Hinblick auf die Erreichbarkeit der großen Ein- zelhandelsnutzungen (Mann Mobilia, Real, Bahr etc.). Insbesondere die Sicherheitsbelange sind nicht überzeugend gelöst. Eine Verbesserung der Sicherheitslage gegenüber dem op- timierten Konzept von Albert Speer & Partner am Wildpark ist nicht erkennbar. Auch die Frage nach der städtebaulichen Ausformung des östlichen Stadteingangs kann hier nicht außer Acht gelassen werden. Parkpaletten und große Parkplatzflächen können im Hinblick auf die Standortentwicklung Karlsruhes mit einem ohnehin knappen Vorrat an künftigen Entwicklungsflächen nicht den Entwicklungszielen für Flächen mit einer solch hohen Lage- gunst (Messplatz, Mann-Grundstück, Randbereiche Durlacher Allee) entsprechen. Das vorgesehene Stadiongrundstück selbst birgt hohe Risiken. Der vorhandene Staukanal und -becken des Landgrabens müsste überdeckt werden, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden (Abwasser). Da sich das Gelände in der Randsenke der Kinzig-Murg-Rinne be- findet, ist von erheblichen Mehraufwendungen für die Gründung auszugehen. Hinzu kommt der hohe Grundwasserstand, der im Hochstand die Geländeoberkante erreicht, bzw. über- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 schreitet, sowie Altlast-Verdachtsflächen, die hohe Entsorgungskosten zur Folge haben könnten. Sonstige Risiken: Im Gegensatz zum angedachten Modell für das Wildparkstadion mit einer erlösabhängigen Pacht rechnet Newport mit einer Festpacht, die auch in ertragsschwachen Zeiten jährlich vom Verein zu leisten wäre. Ein Refinanzierungsbedarf von bis zu 8 Millionen Euro wird von Newport als realistisch angegeben. Darin enthalten sein sollen Vermarktungserlöse von ca. 3 Millionen Euro, die dann wiederum dem KSC entzogen sind. Damit läge die direkte jährli- che Belastung des Vereins bei bis zu 5 Millionen Euro, unabhängig von der jeweiligen Leis- tungsfähigkeit des KSC. In sportlich schwierigen und damit auch finanziell kritischen Zeiten ist es nicht unwahrscheinlich, dass der KSC diese Pacht nicht aufbringen kann. Auch die Frage von Reinvestitionen zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit und Attraktivität des Stadions darf in der Risikobewertung nicht außer Acht gelassen werden. Für einen Investor stehen diese unter der Maßgabe von erzielbarer Rendite und nicht unter der Maßgabe von Notwen- digkeiten im Spielbetrieb. Ist eine entsprechende Wirtschaftlichkeit nicht gegeben, muss ggf. darauf verzichtet werden, auch wenn die Reinvestitionen zur Erhaltung des Spielbetriebs notwendig sind, was wiederum ein Eingreifen der Stadt notwendig werden lassen könnte. Bedenken bestehen insoweit auch für die angedachte Ankaufsverpflichtung des Stadions für den KSC. Eine entsprechende Rücklagenbildung lassen die seitherigen Erfahrungen mit den finanziellen Gegebenheiten dort kaum erwarten. Nicht zuletzt sind weder die Verlagerung der Kleingärten und der ESG Frankonia, noch die unterstellten - aber nicht nachgewiesenen - Verkaufsabsichten von Mann und Aurelis politisch ohne Risiko. Rechtliche Risiken: Es ist insbesondere aus kommunalrechtlichen Gründen nicht möglich, das Risiko des Aus- falls von Pachtzahlungen des KSC durch die Stadt abzusichern. Dies dient nicht mehr der Erfüllung von Aufgaben der Stadt Karlsruhe im Sinne von § 88 Abs. 2 Satz 1 GemO Baden- Württemberg. Die Beschlusslage zur Gewährung des Landeszuschusses (11 Millionen Euro) sieht derzeit vor, dass dieser für den Umbau des Wildparkstadions und auch nur der Stadt Karlsruhe als Eigentümerin des Stadions gewährt wird. Ob der Landeszuschuss auch priva- ten Investoren gewährt werden könnte, müsste seitens des Landes neu entschieden wer- den. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Reine Generalsanierung/Ertüchtigung des Wildparkstadions: Eine - vom Hauptausschuss - gewünschte, aktualisierte Kostenschätzung zur reinen Sanie- rung des Wildparkstadions hat zu folgendem Ergebnis geführt: Kosten für Maßnahmen aus Baurecht und Mietvertrag 8,4 Millionen Euro Kosten für Erfüllen von Sicherheitsauflagen DFL/BuS 2,4 Millionen Euro Kosten für Maßnahmen zu Verbesserungen für Zuschauer/innen 3,9 Millionen Euro 14,7 Millionen Euro Neubau der Gegentribüne 7,5 Millionen Euro 22,2 Millionen Euro Die Veränderungen gegenüber 2007 sind begründet in: - Baukostensteigerungen, - Entfallen der Kosten für Rasenplatz und Rasenheizung und - neuen Kosten für Behindertenplätze im Bereich der Haupttribüne. Nicht berücksichtigt sind die Forderungen der DFL nach einer Erweiterung der Mixed-Zone. Fazit: Nach Meinung des Bürgermeisteramtes muss der bestehende Gemeinderatsbeschluss wei- terverfolgt werden. Angesichts der dargestellten signifikanten Risiken des Modells "Mast- weide" in wirtschaftlicher, planerischer und rechtlicher Hinsicht ist zu befürchten, dass mit einer Änderung des Vorgehens lediglich weiterer Zeitverlust verbunden ist und ganz am En- de eines mehrjährigen Zeitraumes lediglich die Sanierung eines eher untauglichen Stadions steht. Das Projekt Wildpark ist nach den vorgenannten Restriktionen für den städtischen Haushalt die wirtschaftlichere Projektvariante. Der Standort "Wildpark" ist damit nicht nur wirtschaftlich sinnvoller, sondern auch als einziger realisierbar. Zudem: Ob die DFL weitere Verzögerungen bei der Erfüllung der Auflagen hinnehmen wird, ist ebenfalls fraglich.