Änderung der Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen freier Träger sowie Betriebskindertagesstätten/-krippen

Vorlage: 22436
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.04.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.04.2009

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Änderung Richtlinien Kindertagesstätten
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21./22.04.2009 1704 7 öffentlich Dez. 3 Änderung der Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertageseinrichtun- gen und Kinderkrippen freier Träger sowie Betriebskindertagesstätten/-krippen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 18.02.2009 6 mehrheitlich abgelehnt Hauptausschuss 31.03.2009 6 Gemeinderat 21./22.04.2009 7 Antrag an den Gemeinderat Derzeit wird für eine Kinderkrippengruppe (10 Kinder unter 3 Jahren in einer Gruppe bei 8 bis 9 Stunden Öffnungszeit) ein Stellenschlüssel von 2,5 Erzieher/-innen berechnet. Einzel- ne Träger und der Arbeitsausschuss des Jugendhilfeausschuss haben eine Erhöhung des Stellenschlüssels auf 2,9 Stellen pro Gruppe bei 10 Stunden Öffnungszeit beantragt. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und Hauptaus- schuss - den bisherigen Standard nicht zu verändern, da eine solche Veränderung einen zusätzlichen Finanzaufwand in Höhe von bis zu 571.900,00 € (im Jahr 2009) bzw. 844.550,00 € im Jahr 2010 auslösen würde. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Derzeitige Regelungen Für eine Ganztagesgruppe in einer Kinderkrippe (Kinder unter 3 Jahren) werden derzeit 2,5 Personalstellen als zuschussfähig anerkannt. In dieser Ganztagesgruppe sind 10 Kinder, die Öffnungszeit beträgt 8 Stunden. Für eine altersgemischte Gruppe werden 2,9 Plan- stellen für 15 Kinder bei einer Öffnungszeit von 10 Stunden zugrunde gelegt. Diese unter- schiedlichen Messzahlen haben folgende Begründungen: a) Die Zahl der Kinder bei altersgemischten Ganztagesgruppen ist größer, ebenso wurde eine längere Öffnungszeit anerkannt. b) Die altersgemischte Gruppe wird als die pädagogisch sinnvollere Betreuungs- form angesehen. c) Für Kinder unter 3 Jahren wurde eine Öffnungszeit von 8 Stunden als ausrei- chend angesehen. Die von der SJB zugrunde gelegten Betreuungsschlüssel entsprechen den Vorgaben des Landesjugendamtes bei 8- bzw. 10-stündiger Öffnungszeit. 2. Neue Anforderungen einzelner Träger Aufgrund fehlender Kindertagesstättenplätze für Kinder unter 3 Jahren sind neuerdings Trä- ger wieder dazu übergegangen, Kinderkrippen zu eröffnen. Einige dieser Träger fordern nun eine Erhöhung des Stellenschlüssels von 2,5 Stellen auf 2,9 Stellen pro Gruppe. Begründet wird die Erhöhung mit längeren Öffnungszeiten von 10 Stunden und geringen Jahres- Schließzeiten. 3. Empfehlungen der SJB Die derzeit gültige Regelung von 8 Stunden Öffnungszeiten von Kinderkrippen wurde bisher als ausreichender Standard angesehen. Darüber hinausgehende Öffnungszeiten und Ver- kürzung der Schließtage wurden als Standardausweitung gesehen und sollen durch erhöhte Elternbeiträge abgegolten werden. 4. Empfehlung des Arbeitsausschusses des Jugendhilfeausschusses und des Jugendhilfeausschusses Der Arbeitsausschuss des Jugendhilfeausschusses hat in seiner Sitzung vom 01.12.2008 empfohlen, diese Regelung zu verändern und den Stellenschlüssel für Kinderkrippen mit 10- stündiger Öffnungszeit auf 2,9 Stellen pro Gruppe anzuheben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 In seiner Sitzung vom 18.02.2009 hat sich der Jugendhilfeausschuss ebenfalls dafür ausge- sprochen, den Stellenschlüssel für Kinderkrippen mit 10-stündiger Öffnungszeit auf 2,9 Stel- len pro Gruppe anzuheben. 5. Empfehlung des Bürgermeisteramtes Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat, den bisherigen Standard nicht zu ver- ändern. Eine Veränderung der Richtlinien würde die Träger in die Lage versetzen, die Betreuungs- zeiten auszuweiten und damit eine erhebliche Zuschusserhöhung auszulösen. Wenn alle Träger die Öffnungszeiten im Jahr 2009 für die bis dahin bestehenden 43 Krippengruppen auf 10 Stunden erhöhen würden, löst dies einen Zuschussbedarf von bis zu 571.900,00 € aus, der sich im Jahr 2010 aufgrund von 20 zusätzlichen Gruppen auf bis zu 844.550,00 € erhöht. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind aufgrund der bereits im Haushalt beschlos- senen Aufwandssteigerungen für diesen Bereich nicht zu finanzieren. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb, den Antrag abzulehnen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Derzeit wird für eine Kinderkrippengruppe (10 Kinder unter 3 Jahren in einer Gruppe bei 8 bis 9 Stunden Öffnungszeit) ein Stellenschlüssel von 2,5 Erzieher/-innen berechnet. Einzel- ne Träger und der Arbeitsausschuss Jugendhilfeausschuss haben eine Erhöhung des Stel- lenschlüssels auf 2,9 Stellen pro Gruppe bei 10 Stunden Öffnungszeit beantragt. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und Hauptaus- schuss, den bisherigen Standard nicht zu verändern, da eine solche Veränderung einen zusätzlichen Finanzaufwand in Höhe von bis zu 571.900,00 € (im Jahr 2009) bzw. 844.550,00 € im Jahr 2010 auslösen würde. Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. April 2009