Geschwisterkindregelung
| Vorlage: | 22435 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.04.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21./22.04.2009 1703 6 öffentlich Dez. 3 Geschwisterkindregelung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 18.02.2009 5 einstimmig zugestimmt Hauptausschuss 31.03.2009 5 Gemeinderat 21./22.04.2009 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und Hauptausschuss - die Umsetzung der trägerübergreifenden Geschwisterkind- regelung unter Einbeziehung der Schulkindbetreuung (Beiträge Schulkindbetreuung auf städtischem Niveau, ohne Angebote des Schul- und Sportamtes) mit einem finanziellen Aufwand von 175.200 € ab 01.01.2009. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 175.200,00 € 0,00 € ja 175.200,00 € Haushaltsmittel stehen zur Verfügung bei Produktgruppe 1.500.36.50 durch die Erhöhung der Beiträge für städtische Kinderbetreuungseinrichtungen i. H. v. 234.200 € (siehe HA-Vorlage zu TOP 4) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bisherige Regelungen in Karlsruhe: Bei freien Trägern: Werden Geschwisterkinder in Einrichtungen des gleichen Trägers betreut, bezu- schusst die Stadt Karlsruhe den Geschwisterkinderbeitrag auf dem Stand des Jah- res 2002 zu 100 Prozent. Als Geschwisterkind wird das Kind betrachtet, welches sich in der beitragsgleichen oder -günstigeren Angebotsform befindet (nicht nach Lebensalter). Sind seit dem Jahr 2002 Beitragserhöhungen durchgeführt worden, so sind diese von den Eltern zu übernehmen. Bei städtischen Einrichtungen: Besuchen mehrere Kinder einer Familie städtische Kindertageseinrichtungen, so ist für das Kind im teuersten Angebot das volle Benutzungsentgelt und für die weiteren Kinder ein ermäßigtes Benutzungsentgelt zu entrichten. Gemäß Ziffer 3 der Rege- lungen über Benutzungsentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen vom 01.03.2007 gilt Folgendes: Angebotsform Erstkind Zweitkind Drittkind 0-3-Jährige Krippe (5,0 Stunden) 143 € 0 € 0 € Krippe (6,5 Stunden) 186 € 0 € 0 € Krippe (ganztags) 257 € 47€ 30 € 3-6-Jährige Ganztags 177 € 47€ 30 € Regelkindergarten 58 € 0 € 0 € Verlängerte Öffnungszeit 67 € 0 € 0 € Schülerhort Ganztags 118€ 80 € 29 € Teilzeit 94 € 65 € 29 € Im Bereich der Schulkindbetreuung gibt es bei städtischen Einrichtungen Beitragsre- duzierungen für Geschwisterkinder, aber keine trägerübergreifenden Erstattungs- möglichkeiten. Die Kinder, die an Angeboten der ergänzenden Betreuung des Schul- und Sportam- tes teilnehmen, sind von der Beitragsreduzierung bzw. -befreiung ausgeschlossen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 In Ermangelung eines Gesamtdatenbestandes bzw. -austausches von Betreuungs- plätzen (z. B. Wechsel der Angebotsform oder Ein- und Austritt der Kinder) zwischen den einzelnen freien Trägern untereinander als auch mit dem städtischen Träger war bisher lediglich eine Geschwisterkindregelung innerhalb des gleichen Trägers nach- vollziehbar darzustellen. Der verwaltungsmäßige Mehraufwand bei einer Geschwis- terkinderregelung mit unterschiedlichen Trägern wurde in der Vergangenheit, insbe- sondere auf Seiten der freien Träger, als sehr hoch eingeschätzt. In der Konferenz Karlsruher Kindertagesstättenträger wurde folgender Lö- sungsansatz diskutiert: Die derzeitigen Abrechnungsmodalitäten der Träger werden beibehalten und die El- tern, welche Geschwisterkinder bei verschiedenen Trägern in Betreuung haben, ent- richten zunächst die vollen Beiträge. Am Ende eines Jahres können diese Eltern der Sozial- und Jugendbehörde eine Bestätigung über die bezahlten Jahresbeiträge, ausgestellt von den jeweiligen Trägern der Betreuungseinrichtung vorlegen, um eine Erstattung zu erlangen. Möglicher finanzieller Aufwand: 50 Geschwisterkinder, die bei verschiedenen Trägern betreut werden (ohne Schul- kindbetreuung) und nach o. g. Vorschlag diese Zuschüsse erhalten könnten (50 Kin- der x 130,00 € x 12 Monate = 78.000,00 €). Sollte die Schulkindbetreuung einbezo- gen werden, steigen die finanziellen Belastungen der Stadt entsprechend. Die Kinder, die an Angeboten für die ergänzende Betreuung des Schul- und Sport- amtes teilnehmen, werden allerdings weiterhin von der Geschwisterkinderreduzie- rung/-befreiung ausgeschlossen sein. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Im Arbeitsausschuss des Jugendhilfeausschusses wurde Folgendes be- schlossen: Der Arbeitsausschuss des Jugendhilfeausschusses schließt sich dem Vorschlag der Konferenz Karlsruher Kindertagesstättenträger an. Außerdem wird die trägerüber- greifende Geschwisterkindregelung auch auf den Schülerhortbereich und die Nach- mittagsbetreuungen ausgeweitet. Die reduzierten Beiträge für Geschwisterkinder im städtischen Schülerhortbereich sollen auch für die freien Träger gelten. Damit erhal- ten die freien Träger von Schülerhorten und Nachmittagsbetreuungen einen Ge- schwisterkinderzuschuss zur Beitragsreduzierung bis maximal auf das Niveau der städtischen Beiträge. Eltern, die in finanziellen Nöten sind und deren Kinder bei verschieden Trägern be- treut werden, können auf Nachweis auch vierteljährlich die Erstattung ihrer Beiträge nach der vorgenannten Geschwisterkindregelung erhalten. Für die trägerübergreifende Geschwisterkindregelung unter Einbeziehung der Schul- kindbetreuung (Beiträge Schulkindbetreuung auf städtischem Niveau) ist mit einem finanziellen Aufwand von voraussichtlich 175.200 € jährlich zu rechnen. Der verwal- tungsmäßige Mehraufwand auf Seiten der Sozial- und Jugendbehörde kann derzeit nicht beziffert werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und Hauptausschuss - die Umsetzung der trägerübergreifenden Geschwisterkind- regelung unter Einbeziehung der Schulkindbetreuung (Beiträge Schulkindbetreuung auf städtischem Niveau, ohne Angebote des Schul- und Sportamtes) mit einem finanziellen Aufwand von 175.200 € ab 01.01.2009. Hauptamt - Sitzungsdienste 7. April 2009