Beitragserhöhung für die städtischen Kindertagesstätten

Vorlage: 22434
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.04.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.04.2009

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beitragserhöhung Kindertagesstätten
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21./22.04.2009 1702 5 öffentlich Dez. 3 Beitragserhöhung für die städtischen Kindertagesstätten Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 18.02.2009 4 Zustimmung Hauptausschuss 31.03.2009 4 Zustimmung Gemeinderat 21./22.04.2009 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und Hauptaus- schuss - die Benutzungsentgelte der Städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.06.2009 wie dargestellt zu erhöhen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 0 Euro 234.200 Euro/Jahr 0 Euro Produktgruppe: 1.500.36.50 Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat mit dem Doppelhaushalt 2007/2008 die Zuschüsse an die freien Träger um 1,8 Mio. Euro erhöht. Ziel der Maßnahme war, dass die freien Träger ihre Benutzungsentgelte auf das Niveau der städtischen Ta- gesstättenbeiträge absenken. Mit der Regelung wurde gleichzeitig verknüpft, dass bei künftigen Beitragserhöhungen der freien Träger die Beiträge für die städtischen Einrichtungen auf dieses Niveau erhöht werden. Zwischenzeitlich haben alle Träger ihre Beiträge seit 01.01.2008 um durchschnittlich 6,27 % für Kinder von 0 bis 3 Jah- ren, um 9,26 % für Kinder von 3 bis 6 Jahren und um 6,74 % für Kinder ab 6 Jahren (Schülerhort) erhöht. Die derzeitigen Benutzungsentgelte in städtischen Kindertageseinrichtungen sind seit dem 01.09.1996 nicht mehr erhöht worden. Zum 01.01.2001 wurden im Vor- schulbereich die Beiträge sogar gesenkt und im Kindergartenbereich die Zweit- und weiteren Kinder gänzlich freigestellt. Die Verwaltung schlägt vor, die Benutzungsentgelte der städtischen Kindertagesein- richtungen zum 1. Juni 2009 wie folgt zu erhöhen: Angebotsform alter Bei- trag Erhöhungs- betrag neuer Beitrag prozentuale Steigerung 0- bis 3-Jährige Erstkind (ganztags) 257,00 € 12,00 € 269,00 € 4,67 % Zweitkind (ganztags) 47,00 € 3,00 € 50,00 € 6,38 % Erstkind 5,0 Std. (ohne Essen) 143,00 € 0,00 € 143,00 € 0,00 % Zweitkind 5,0 Std. (ohne Essen) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 % Erstkind 6,5 Std. (ohne Essen) 186,00 € 0,00 € 186,00 € 0,00 % Zweitkind 6,5 Std. (ohne Essen) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 % 3- bis 6-Jährige Erstkind (ganztags) 177,00 € 10,00 € 187,00 € 5,65 % Zweitkind (ganztags) 47,00 € 3,00 € 50,00 € 6,38 % Dritt- und weitere Kinder (ganztags) 30,00 € 0,00 € 30,00 € 0,00 % Erstkind Regelkindergarten 58,00 € 5,00 € 63,00 € 8,62 % Zweitkind Regelkindergarten 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 % Dritt- und weitere Kinder Regelkindergar- ten 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 % Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Erstkind Verlängerte Öffnungszeit 67,00 € 5,00 € 72,00 € 7,46 % Zweitkind Verlängerte Öffnungszeit 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 % Dritt- u. weitere Kinder Verlängerte Öff- nungszeit 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 % Schulkinder Erstkinder Ganztageshort 118,00 € 11,00 € 129,00 € 9,32 % Zweitkinder Ganztageshort 80,00 € 5,00 € 85,00 € 6,25 % Dritt- und weitere Kinder Ganztageshort 29,00 € 1,00 € 30,00 € 3,45 % Erstkinder Vor-/Nachmittagshort 94,00 € 8,00 € 102,00 € 8,51 % Zweitkinder Vor-/Nachmittagshort 65,00 € 4,00 € 69,00 € 6,15 % Dritt- und weitere Kinder Ganztageshort 29,00 € 1,00 € 30,00 € 3,45 % Zur Information: Gegenüberstellung der Beiträge ausgewählter Angebotsformen zum 01.06.2009 Angebotsform neuer Beitrag ab 01.06.2009 Stadt Karlsruhe AWO Katholische Gesamt- kirchenge- meinde Ev. Kirchengemeinde* 0- bis 3-Jährige Erstkind (ganztags) 269,00 € 251,00 € 282,00 € 325,20 € - 341,20 € 3- bis 6-Jährige Erstkind (ganztags) 187,00 € 192,00 € 199,00 € 205,10 € - 211,10 € Erstkind im Regelkindergarten (ohne Essen) 63,00 € 61,00 € 67,50 € Erstkind Verlängerte Öffnungszeit (ohne Essen) 72,00 € 77,00 € 70,00 € 77,60 € Schulkinder Erstkind Ganztageshort 129,00 € 143,00 € 129,00 € - 145,00 € Erstkind Vor-/Nachmittagshort 102,00 € 105,60 € - 121,60 € * Kosten für Essen: 42,00 € - 58,00 € pro Monat Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und Hauptaus- schuss - die Benutzungsentgelte der Städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.06.2009 wie dargestellt zu erhöhen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. April 2009