Antrag GRÜNE: Transparente Darstellung des Haushaltes der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 22414 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.04.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Sabine Just-Höpfinger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 19.März 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 61. Plenarsitzung Gemeinderat 21./22.04.2009 1708 1 öffentlich Transparente Darstellung des Haushaltes der Stadt Karlsruhe Die Verwaltung legt ab dem kommenden Haushalt (bzw. auch Nachtragshaushalt) einen klaren, transparenten und nachvollziehbaren Haushaltsentwurf vor. Der Haushaltsentwurf muss insbesondere enthalten: das Ergebnis des vorletzten und den Ansatz des letzten Jahres vor der zu beratenden Haushaltsperiode (falls verfügbar, auch das Ergebnis des letzten Jahres, z. B. Steuern) ein aussagekräftiges und hinreichend detailliertes Produktbuch aussagekräftige und hinreichend detaillierte strategische und operative Ziele sowie Maßnahmen zur Zielerreichung Kennzahlen, die die Ansprüche der operativen Ziele abbilden Erläuterungen bzw. Aufgliederungen bei Sammelpositionen, vor allem bei den Positionen "Sonstige ordentliche Erträge", „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistung“, "Sonstige Aufwendungen" und "Transferaufwendungen" Erläuterungen zu größeren Schwankungen im Ansatz der Jahre bzw. im Vergleich zu den Vorjahren Erläuterungen, wenn Kontenumstellungen vorgenommen wurden: Wo sind die Mittel nun eingestellt? Welche außerordentlichen Schwankungen werden durch die Umstellung an der bisherigen und der neuen Haushaltsstelle verursacht? Weiterhin ist anzustreben, Informationen zusammenzuführen, die zusammengehören und in den vergangenen Haushalten zwar enthalten sind, aber weit verstreut liegen. Insbesondere soll ein Haushalt eine Übersicht enthalten, wie sich die Gesamtschulden des „Konzerns Karlsruhe“ (unter Einbeziehung aller Tochter- Gesellschaften) zusammensetzen und wie sich diese im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt haben. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Der dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsentwurf für die Jahre 2009 und 2010 weist gravierende Mängel auf. Beim Haushaltsentwurf 2007/2008 konnte man hier noch ein gewisses Verständnis aufbringen, da die Kämmerei damals durch die Umstellung auf die Doppik außergewöhnlich große Belastungen schultern musste. Dies kann bei dem jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf jedoch nicht mehr geltend gemacht werden. Den ehrenamtlich tätigen Gemeinderäten/Gemeinderätinnen muss ein Haushaltsentwurf vorgelegt werden, in dem ohne unnötig hohen Aufwand klar erkennbar ist, wofür und in welcher Höhe Geld eingenommen und ausgegeben werden soll. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Sabine Just-Höpfinger Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. April 2009 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 19.03.2009 eingegangen: 24.03.2009 Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21./22.04.2009 1708 1 öffentlich Dez. 4 Transparente Darstellung des Haushaltes der Stadt Karlsruhe Der Doppelhaushalt 2009/2010 wurde am 20.01.2009 eingebracht. Die ursprüngliche Planung der Einbringung und Beratungsfolge wurde zwar zeitlich verschoben, aber liegt gegenüber anderen ver- gleichbaren Großstädten noch im üblichen Rahmen. Durch das parallele Arbeiten an verschiedenen Teilprojekten wie z. B. Jahresabschluss 2007, Pro- duktbuch, Doppelhaushalt 2009/2010, Halbjahresbericht 2008, Eröffnungsbilanz, Quartalskassensta- tistik und Jahresrechnungsstatistik 2007 konnten die beiden Teilprojekte Jahresabschluss 2007 und Produktbuch nicht so zeitgerecht fertig gestellt werden, dass diese im Rahmen des eingebrachten Haushaltsentwurfs berücksichtigt werden konnten. Dies wird in künftigen Entwürfen gegeben sein. Die Verwaltung legt mit dem DHH 2009/2010 nunmehr zum zweiten Mal einen Haushaltsentwurf auf der Basis des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) vor und befindet sich damit in Baden- Württemberg immer noch in der Pilotanwendung. Dementsprechend haben sich noch keine landes- weiten Standards gebildet, auf die die Stadt Karlsruhe zu Vergleichszwecken zurückgreifen kann. Ebenso haben sich durch die noch nicht verbindlich vorhandenen Vorgaben durch den Gesetzgeber ständige Veränderungen der ursprünglichen Strukturen ergeben. Der Gemeinderat hat durch die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts bei der Stadt Karlsruhe nunmehr mannigfaltige Informationen, wie bspw. die Höhe des Sachvermögens und des Finanzvermögens, erstmalig auch die Höhe der zukünftigen Verpflichtungen aus zukünftigen Lasten (Rückstellungen), erhalten. Darüber hinaus wird er durch die Erfassung sämtlicher Erträge und Auf- wendungen nach dem Ressourcenverbrauchskonzept über die rein kamerale Betrachtung hinaus in die Lage versetzt, die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Karlsruhe gesamtheitlich zu betrachten. In der zweiten Jahreshälfte wird die Verwaltung in einer Projektwerkstatt NKHR sämtliche Festlegun- gen zur Planung, Steuerung und Berichterstattung kritisch überprüfen. In diesem Zusammenhang werden auch Überlegungen hinsichtlich der Operationalisierung der Kennzahlen oder der Darstellung von Sammelnachweisen angestellt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit