Antrag FDP: Mobile Geschwindigkeits-Anzeigetafeln
| Vorlage: | 22343 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.04.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen ANTRAG FDP-Fraktion vom 16.03.2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 08.04.2009 16 4 öffentlich Mobile Geschwindigkeits-Anzeigetafeln Mobile Geschwindigkeits-Anzeigetafeln Sachverhalt: In der Vergangenheit und immer wieder aufs Neue kommt aus der Bevölkerung der Wunsch, alle Grötzinger Straßen einheitlich mit Tempo 30 zu belegen. Bekanntlich verschließen verschiedene verkehrsrechtliche und kommunale Überlegungen diese Möglichkeit. Auch würde sie eine weitere Bevormundung mündiger Bürger bedeuten. Als psychologisch sehr wirkungsvoll, äußerst effektiv und zweckmäßig haben sich hier elektronische mobile Anzeigetafeln erwiesen, die die Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeuges mahnend dem Fahrer anzeigt. Antrag: Die FDP beantragt den Erwerb einer derartigen Anlage und deren ständigen Einsatz an unterschiedlichen Brennpunkten Grötzingens. unterzeichnet von: Renate Weingärtner, Hans Ritzel
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Fraktion vom: 16.03.2009 eingegangen: 16.03.2009 Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 08.04.2009 16 4 öffentlich Erwerb einer mobilen Geschwindigkeits-Anzeigetafel Nach Auskunft des Amtes für Bürgerservice und Sicherheit (BuS) belaufen sich die Kosten für eine Anlage je nach Ausstattung auf ca. 4.000 bis 6.000 €. Den Ortverwaltungen wurde von BuS bisher von der Anschaffung einer eigenen Anlage auf Grund negativer Erfahrungen bzw. hoher Unterhaltungskosten infolge Vandalismus und Diebstahl von Einzelteilen abgeraten. Darüber hinaus wurden die Anzeigetafeln in der Ver- gangenheit auch in Grötzingen häufig eingesetzt, insbesondere dann, wenn von Ortschafts- rat bzw. Ortsverwaltung der Wunsch hierzu geäußert worden war. Im Übrigen tritt ein gewis- ser Gewöhnungseffekt ein, wenn die Anlagen permanent stehen. Die Ortsverwaltung empfiehlt daher den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit