Antrag CDU und FDP: Nachtspeicherheizung
| Vorlage: | 22054 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.03.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU- und FDP-OR-Fraktion vom 04.03.2009 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 07.04.09 6 öffentlich Stadtwerke Nachtspeicherheizung In Durlach, insbesondere auf dem Bergwald und Geigersberg, wurden unter Regie des damaligen Badenwerks ab etwa 1965 massiv für den Einbau von emissionsfreien Nachtspeicherheizung geworben. Damit sollte eine Verwendung des auch nachts anfallenden Grundlaststroms von Großkraftwerken erreicht werden. Viele Wohnungen, vor allem große Wohnblöcke (76 und 86 WE), haben keine Kellerräume für den Einbau eines anderen Heizsystems. Das Energieeinspargesetz schreibt den Ausbau aller Nachtstromheizungen in Häusern mit mehr als fünf Wohneinheiten ab 2020 vor. Dieses Gesetz ist aufgrund einer Expertenanhörung im Bundestag 2008 umstritten. Bei einer Informationsveranstaltung der Stadtwerke in der Karlsburg am 30.1.09 wurde die überproportionale Steigerung des Nachtstroms um fast 20% (2007 um ca.7%) im Vergleich zum Haushaltsstrom um ca.7 % diskutiert. Der Vertreter der Stadtwerke erklärte es mit den gestiegenen Einkaufskosten an der Strombörse und den höheren Netzkosten für Nachtspeicherstrom. In einem weiteren Vortrag wurden die Absichten der Stadtwerke dargelegt, die Umsetzung des Gesetzes vorzunehmen. Dies führte zu einer starken Verunsicherung und Empörung bei den betroffenen Bürgern, da sie Umbaukosten von einigen zehntausend Euro zu erwarten hätten. Wir stellen deshalb folgenden Antrag: : Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat mögen sich der begründeten Anliegen der betroffenen Bürger annehmen und auf die Stadtwerke ihren Einfluss geltend machen, dass auch die Preise für Nachtspeicherstrom, wie für Gas, entsprechend den gesunkenen Einkaufskosten an der Strombörse umgehend an die Verbraucher weitergegeben werden keine vorschnellen Maßnahmen zum Ersatz der Nachtspeichergeräte durch z.B. Gasheizungen getroffen werden, da dies zu einem weiteren Anstieg der Schadstoff-Emissionen in seither unbelasteten Gebieten führen würde, stattdessen sollten innovative Steuergeräte entwickelt werden, die zu einer optimalen Speicherung der Stromenergie in den Speicheröfen führen gez. Roswitha Henkel und die CDU-Ortschaftsratsfraktion Durlach gez. Dr. Horst Dilger und die FDP-Ortschaftratsfraktion Durlach
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU- und FDP-OR-Fraktion vom: 04.03.09 eingegangen: 12.03.09 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 07.04.09 6 öffentlich Stadtwerke Nachtspeicherheizung 1. Nachtstrompreise – Erhöhung zum 01.12.2008 Bei der Informationsveranstaltung der Stadtwerke am 30.01.2009 wurde ausführ- lich dargelegt, dass die im Vergleich zum normalen Haushaltsstrom stärkere Erhö- hung der Nachtstromtarife mit einer verzögerten Kostenweitergabe zu erklären ist. Über die letzten 5 Jahre betrachtet sind die Erhöhungen für beide Stromarten prak- tisch identisch und sind begründet in der Steigerung der staatlichen Abgaben und der Kosten für den Stromeinkauf am Großhandelsmarkt. Die entsprechenden In- formationen sind auch im Internet abrufbar. 2. Weiterentwicklung der Nachtstrompreise Anders als beim Gas werden die benötigten Strommengen für die Haushalte und die Nachtstromkunden für ca. 1 Jahr im voraus eingekauft; dadurch gibt es keine unterjährigen Steigerungen der Preise (wie beim Erdgas 2008), aber auch keine unterjährigen Preissenkungen (wie beim Erdgas aktuell). Wenn die Großhandels- marktpreise auf dem aktuell sehr niedrigen Niveau bleiben, kann mit einer Preis- senkung gegen Ende des Jahres gerechnet werden. Die Entscheidung hierüber ist jedoch dem Aufsichtsrat der Stadtwerke vorbehalten. 3. Gesetzliche Regelungen zu Nachtspeicherheizungen Die Stadtwerke haben am 30.01.2009 weder ihre „Absicht ...... dargelegt, die Um- setzung des Gesetzes vorzunehmen“, noch sind sie dazu befugt. Die Umsetzung des Gesetzes ist zunächst allein Sache der Verpflichteten, das heißt der Gebäude- eigentümer bzw. der zuständigen Behörden. (Die Empörung der Betroffenen richte- te sich bei der Veranstaltung daher auch nicht gegen die Stadtwerke, sondern ge- gen die Politik in Berlin). 1. Nachtstrompreise – Erhöhung zum 01.12.2008 Bei der Informationsveranstaltung der Stadtwerke am 30.01.2009 wurde aus- führlich dargelegt, dass die im Vergleich zum normalen Haushaltsstrom stär- kere Erhöhung der Nachtstromtarife mit einer verzögerten Kostenweitergabe zu erklären ist. Über die letzten 5 Jahre betrachtet sind die Erhöhungen für beide Stromarten praktisch identisch und sind begründet in der Steigerung der staatlichen Abgaben und der Kosten für den Stromeinkauf am Großhan- delsmarkt. Die entsprechenden Informationen sind auch im Internet abrufbar. 2. Weiterentwicklung der Nachtstrompreise Anders als beim Gas werden die benötigten Strommengen für die Haushalte und die Nachtstromkunden für ca. 1 Jahr im voraus eingekauft; dadurch gibt es keine unterjährigen Steigerungen der Preise (wie beim Erdgas 2008), aber auch keine unterjährigen Preissenkungen (wie beim Erdgas aktuell). Wenn die Großhandelsmarktpreise auf dem aktuell sehr niedrigen Niveau bleiben, kann mit einer Preissenkung gegen Ende des Jahres gerechnet werden. Die Entscheidung hierüber ist jedoch dem Aufsichtsrat der Stadtwerke vorbe- halten. 3. Gesetzliche Regelungen zu Nachtspeicherheizungen Die Stadtwerke haben am 30.01.2009 weder ihre „Absicht dargelegt, die Um- setzung des Gesetzes vorzunehmen“, noch sind sie dazu befugt. Die Umset- zung des Gesetzes ist zunächst allein Sache der Verpflichteten, das heißt der Gebäudeeigentümer bzw. der zuständigen Behörden. (Die Empörung der Be- troffenen richtete sich bei der Veranstaltung daher auch nicht gegen die Stadtwerke, sondern gegen die Politik in Berlin). Die Stadtwerke haben ledig- lich den Eigentümern ihre Hilfe angeboten bei der Suche nach Lösungen, das heißt nach alternativen Heizungssystemen. Ob dieses Angebot in Anspruch genommen wird, ist im Einzelfall allein Sache der Betroffenen; insbesondere auch, ob eine Erdgasversorgung – sofern sie möglich ist - gewählt wird. 4. Innovativen Ansätzen wie der Nutzung von Nachtspeicherheizungen als Spei- cher für aus Regenerativen Energien gewonnen Strommengen stehen die Stadtwerke Karlsruhe sehr aufgeschlossen gegenüber.