Antrag GLG: Anlage mit Werbung/Ortsplan am Kreisverkehr Augustenburgstraße

Vorlage: 22020
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.03.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Hagsfeld

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 28.01.2009

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP1A
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen ANTRAG GLG-Fraktion vom 08.01.2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 28.01.2009 1 1 öffentlich Anlage mit Werbung/Ortsplan am Kreisverkehr Augustenburgstraße Es war im Rat schon die Rede davon, die Werbetafel am Kreisel, die auf der Rückseite die Ortskarte von Grötzingen zeigt, dementsprechend zu kennzeichnen. Da dies noch nicht geschehen ist, beantragen wir: Auf dieser Werbetafel wird das für Informationspunkte übliche „i“ angebracht. unterzeichnet von: Karl Berger

  • TOP1S
    Extrahierter Text

    Ergänzende Erläuterungen Seite 1 STELLUNGNAHME zum Antrag GLG-Fraktion vom: 08.01.2009 eingegangen: 08.01.2009 Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 28.01.2009 2 1 öffentlich Anlage mit Werbung/Ortsplan am Kreisverkehr Augustenburgstraße Die Werbeanlage, die zunächst ohne Ortsplan ausgestattet und von der FDP- Fraktion moniert worden war (Sitzung am 11.06.2008), wurde zwar mit einem Orts- plan ergänzt, aber dieser befindet sich auf der Ostseite. Auch dies wurde bereits im Ortschaftsrat beanstandet. Die Ortsverwaltung hat die Forderung des Ortschaftsrats zeitnah weiter gegeben und bei Gesprächen in anderen Angelegenheiten am 27.10. und 21.11.2008 den Vertreter des Stadtplanungsamts daran erinnert, dass der Plan auf der Westseite der Anlage angebracht wird. Eine Rückmeldung wurde nochmals angemahnt. Inzwischen liegt uns die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vor: Danach hat die Fa. Wall mit der Aufstellung der Werbeanlage mit rückseitigem Stadtplan auf eine Anregung vom Stadtplanungsamt reagiert und den o.g. Standort bestückt. Aus der Sicht der Firma ist es nachvollziehbar, dass die "Werbeseite" zum Kreisel hin angeordnet sein sollte. Das Stadtplanungsamt geht davon aus, dass Autofahrer bzw. Fußgänger, die den Stadtplan eingehender betrachten wollen, diesen auf der Rückseite der Anlage vermuten werden, da sämtliche im Stadtgebiet aufgestellten 56 Anlagen so beschaffen sind. Um die Wahrnehmbarkeit zu verbessern schlägt das Stadtplanungsamt vor, zusätz- lich ein Info-Schild neben der Anlage aufzustellen. Ein Beispiel dafür finden Sie in der Grötzinger Straße in Durlach auf Höhe der Gewerbeschule. Finanzielle Auswirkungen nein ja X Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Stellungnahme der Ortsverwaltung: Es ist nachvollziehbar, dass aus Sicht der Firma die Werbeseite zum Kreisel hin an- geordnet sein sollte. Aber auch aus Grötzinger Sicht sollte der Ortsplan zum Kreisel hin angeordnet sein. Es ist gerade nicht davon auszugehen, dass Fremde den Stadtplan auf der Rücksei- te der Anlage vermuten. Dies mag zwar im Stadtgebiet so sein, es trifft aber nicht auf Grötzingen zu. Vielmehr ist bei beiden schon bisher vorhandenen Grötzinger Anla- gen (Bruchwaldstraße und Eisenbahnstraße) der Stadtplan auf der „Eingangsseite“. Schließlich muss bei der Beurteilung, welchen Interessen der Vorzug zu geben ist, auch berücksichtigt werden, dass der Impuls, einen solchen Stadtplan in der Au- gustenburgstraße aufzustellen, von Ortschaftsrat und Ortsverwaltung ausgegangen ist. Im Zuge der Neugestaltung der Augustenburgstraße war die Notwendigkeit er- kannt worden, an diesem Ortseingang – ebenso wie von der B3 bzw. von Hagsfeld her kommend – eine Orientierungsmöglichkeit für Fremde zu installieren. Dass eine solche Anlage durch Werbung (jedoch wie bisher auf der Rückseite) finanziert wird, ist völlig üblich. In keinem Falle ist von der Firma die Initiative für eine Werbeanlage ausgegangen. Nur dann wäre es plausibel, dass der Stadtplan auf die „Rückseite“ kommt, nämlich wenn sich Grötzingen eingeklinkt und den Wunsch geäußert hätte, einen Stadtplan in die Werbeanlage zu integrieren. Beschlussvorschlag: Es wird an der Forderung festgehalten, dass der Stadtplan auf der dem Kreisel zu- gewandten „Eingangsseite“ angebracht wird.