Änderungsantrag FDP/Aufbruch: Familienhebamme in Karlsruhe

Vorlage: 21919
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.03.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 10.03.2009

    TOP: 5.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FDP-Familienhebamme
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Rita Fromm (FDP/Aufbruch) FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 10. März 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 60. Plenarsitzung Gemeinderat 10.03.2009 1699 5 öffentlich Familienhebamme in Karlsruhe Der Beschlussantrag wird im zweiten Absatz geändert: Der Gemeinderat beschließt weiterhin, die Stelle, wie mehrheitlich im Jugendhilfe- ausschuss beschlossen, beim Verein „pro familia“ als freier Träger der Jugendhilfe anzusiedeln. Erfolgt mündlich unterzeichnet von: Rita Fromm Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. März 2009 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 5
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zu den Ände- rungsantragen SPD-Gemeinderatsfraktion FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom: 10.03.2009/10.03.2009 eingegangen: 10.03.2009/10.03.2009 Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.03.2009 1698 + 1699 5 öffentlich Dez. 3 Familienhebamme in Karlsruhe Die FDP-Fraktion und die SPD-Fraktion beantragen die Ansiedlung der Familienhebamme, wie mehrheitlich im Jugendhilfeausschluss beschlossen, beim Verein „pro familia“ als Trä- ger. Das Bürgermeisteramt empfiehlt demgegenüber die Stelle beim Gesundheitsamt anzusie- deln, weil sich dort bereits Fachkompetenz in Person einer Familienhebamme sowie kompe- tenter Kinderärzte und einer Fachärztin für Kinder und Jugendpsychiatrie befindet. Der niederschwellige Zugang zu Familien in kritischen Situationen ist durch die enge Koope- ration des Gesundheitsamtes mit dem Fachteam „Frühe Kindheit“ gewährleistet. Das Bürgermeisteramt sieht deshalb erhebliche fachliche Vorteile und darüber hinaus noch Effizienzgründe für die Ansiedlung der Stelle im Gesundheitsamt und empfiehlt dem Ge- meinderat, die Trägerschaft der Stelle beim Gesundheitsamt festzulegen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit