Änderungsantrag GRÜNE: Lärmaktionsplan
| Vorlage: | 21918 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.03.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 9. März 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 60. Plenarsitzung Gemeinderat 10.03.2009 1697 8 öffentlich Lärmaktionsplan: 1. Maßnahmenpaket - Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in zwei Jahren Der Lärmaktionsplan wird in zweieinhalb Jahren fortgeschrieben und um ein zweites Maßnahmenpaket ergänzt. Dabei werden folgende Nacharbeiten bzw. Nachbesse- rungen vorgenommen: 1. Bestandsaufnahme der zwischenzeitlich durchgeführten Lärmminderungsmaß- nahmen und der hierdurch bewirkten Lärmminderung 2. Einarbeitung der Ergebnisse des Verkehrsentwicklungskonzeptes inklusive Fest- legung der hieraus resultierenden Lärmschutzmaßnahmen 3. Ergänzung um Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich des DB-Schienen- verkehrs 4. Ausweisung ruhiger Gebiete und Festlegung der damit verbundenen Lärmminde- rungsmaßnahmen 5. Festlegung neuer Lärmschwellwerte, die 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts um mindestens 5 dB(A) unterschreiten. 6. Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Einarbeitung der von Bürger/-innen einge- brachten Vorschläge 7. Ergänzende Durchführung von Schallpegelmessungen an ausgewählten Stand- orten (z. B. bei Überlagerung mehrer Schallquellen oder an Punkten, an denen die Ergebnisse der Lärmberechnungen unrealistisch erscheinen). Der vorgelegte Lärmaktionsplan ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, bedarf jedoch noch erheblicher Nachbesserungen. Die GRÜNE Fraktion stimmt dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Lärmaktionsplans zu, damit erste Lärm- schutzmaßnahmen zeitnah auf den Weg gebracht werden können. Jedoch halten wir eine schnellstmögliche Fortschreibung des Plans für erforderlich, der die bis dahin vorhandenen Ergebnisse aus anderen Planungen und Kartierungen Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ mit einbezieht und die noch bestehenden Lücken im bisherigen Aktionsplan füllt. Au- ßerdem sind die bisher angesetzten Lärmschwellwerte zu hoch angesetzt und müs- sen mittelfristig auf deutlich niedrigere Werte festgelegt werden. Aus den genannten Gründen beantragen wir, den Aktionsplan nicht erst in fünf, son- dern bereits in zweieinhalb Jahren fortzuschreiben. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. März 2009
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 09.03.2009 eingegangen: 09.03.2009 Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.03.2009 1697 8 öffentlich Dez. 6 Lärmaktionsplan: 1. Maßnahmenpaket - Fortschreibung des Lärmaktionsplans in zwei Jahren - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung empfiehlt den beantragten Punkten 1 bis 4 und 6 zuzustimmen, mit der Maßgabe, dass die Fortschreibung in ca. 2 ½ Jahren bzw. nach Vorliegen der Kartierung des DB-Schienenverkehrslärms sowie der Ergebnisse zum Verkehrsentwicklungsplan erfol- gen soll. Ob die Lärmschwellenwerte dabei niedriger als die bisher angesetzten 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts festgelegt werden, soll dabei im Rahmen der Fortschreibung überprüft wer- den. Ergänzende Durchführungen von Schallpegelmessungen werden für entbehrlich gehalten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) noch nicht abschätzbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Punkte 1 bis 4 und 6: Wie bereits im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit diskutiert, kann die dort erst- mals vorgetragene Anregung, den Lärmaktionsplan schon in 2 ½ Jahren fortzu- schreiben, von der Verwaltung aufgegriffen werden. Die vorgeschlagenen Punkte 1 bis 4 sowie 6 können dabei, wie gefordert, umgesetzt werden. Es sollte jedoch bei der Festsetzung des Zeitraumes, wann die Fortschreibung angegangen werden soll- te, von ca. 2 ½ Jahren gesprochen werden. Sowohl die Daten des DB- Schienenverkehrs als auch der Abschlussbericht des Verkehrsentwicklungsplanes müssen vorliegen, so dass deren Ergebnisse auch eingearbeitet werden können. Dies ist beim Zeitplan zu berücksichtigen. Punkt 5: „Neue Lärmschwellenwerte“ sollten nicht bereits heute auf eine Größenordnung festgeschrieben werden, vielmehr wird geraten, im Rahmen der Fortschreibung eine Überprüfung der Lärmschwellenwerte vorzunehmen. Es liegt nicht im Interesse der Sache, wenn durch ein zu niedriges Ansetzen der Lärmschwellenwerte zu große Flächen des Stadtgebietes darunterfallen. Eine Unterscheidung zwischen „sehr wichtige“ und „weniger wichtige“ Maßnahmen wird dadurch erschwert. Punkt 7: Eine ergänzende Durchführung von Schallpegelmessungen wird nicht empfohlen, da die Berechnungen mit vorliegenden Messungen sowie mit Erfahrungswerten vor Ort ziemlich gut übereinstimmen. Es liegen der Verwaltung keine Lärmberechnungen vor, die unrealistisch erscheinen. Messungen bei Überlagerung mehrerer Schallquellen sind nicht hilfreich, da gerade mit der Trennung des Lärms in verschiedene Quellen den Lärmursachen gezielt nachgegangen und gezielt Abhilfe geschaffen werden kann.