Antrag FDP: Fahrzeughöhenbegrenzung für den Parkplatz am Baggersee
| Vorlage: | 21904 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.03.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen ANTRAG FDP-Fraktion vom 16.02.2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 11.03.2009 8 6 öffentlich Fahrzeughöhenbegrenzung für den Parkplatz am Baggersee Sachverhalt: Nach wie vor wird auf dem Parkplatz am Baggersee bei der Emil-Arheidt-Halle bevorzugt von Sperrmüllsammlern geparkt, campiert und Sammelgut abgelagert. Die Hinterlassenschaften bestehen aus Müll, Unrat und Fäkalien. Antrag: Da die Fahrzeuge dieser Klientel meist Kleinlaster oder Wohnmobile über 2m Höhe sind, beantragen wir, Zu- und Abfahrt des Parkplatzes mit einem Gestänge zu versehen, das die Durchfahrt dieser Fahrzeuge höhenmäßig begrenzt. unterzeichnet von: Renate Weingärtner
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag der FDP-Fraktion vom: 16.02.2009 eingegangen: 16.02.2009 Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11.03.2009 8 6 öffentlich Fahrzeughöhenbegrenzung für den Parkplatz am Baggersee Der Parkplatz muss von den Fahrzeugen des Bauhofes befahren werden können. Diese Fahrzeuge sind ca. 2,35 m hoch, beispielsweise der Unimog. Mit einer Schranke in dieser Höhe kann aber der im Antrag verfolgte Zweck nicht erreicht werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2