Antrag GLG: Beschränkung der baulichen Verdichtung im Ortskern

Vorlage: 21900
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.03.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 11.03.2009

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Top1Stn
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GLG -Ortschaftsratsfraktion vom: 08.01.2009 eingegangen: 08.01.2009 Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11.03.2009 4 1 öffentlich Beschränkung der baulichen Verdichtung im Ortskern - In der Sitzung wird ein Vertreter des Stadtplanungsamtes anwesend sein und zu den Fragen Stellung nehmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Bauvorhaben in den älteren Ortsteilen von Grötzingen werden in der Regel nach § 34 BauGB beurteilt. Ein wesentliches Beurteilungskriterium über die Zulässigkeit von Bauvorhaben im rückwärtigen Grundstücksbereich ist dabei die Frage, ob be- reits eine Hauptnutzung (Wohnen) vorhanden und wenn ja, ob eine geordnete städ- tebauliche Entwicklung für das Quartier möglich und gewollt ist. Es wird also nicht nur das einzelne Bauvorhaben sondern auch die städtebauliche Verträglichkeit mit der bestehenden Baustruktur beurteilt. Bei einem einfachen Bebauungsplan fehlt eine der Mindestfestsetzungen für einen qualifizierten Bebauungsplan (Mindestfestsetzungen: Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche, örtliche Verkehrsflächen). Eine Beschränkung des Maßes der baulichen Nutzung kann bei der vorhandenen Gemengelage (unterschiedliche Grundstücksgrößen, Grundstückszuschnitte, feh- lende Erschließung) in den älteren Ortsteilen nicht einheitlich festgesetzt werden. Quartiersweise aufwändige Untersuchungen sind erforderlich. Eine weitere Festsetzung, wie z.B. die Ausweisung von Baubereichen, ist auf Grund der Gemengelage ebenfalls nur sehr schwierig umzusetzen und würde möglicher- weise eine Neuordnung der Grundstücke erfordern. Schädliche bauliche Auswirkungen können im Rahmen der Genehmigung nach § 34 in Einzelfällen vorkommen, sind aber in der Regel durch die gesetzliche Vorgabe des „Einfügens in die Eigenart der näheren baulichen Umgebung“ und dem Gebot der Rücksichtnahme auszuschließen. Bei ortsbildprägenden und städtebaulich be- deutsamen Anlagen greift die bestehende Erhaltungssatzung. Das Stadtplanungs- amt empfiehlt daher an der bisherigen Genehmigungspraxis festzuhalten.

  • Top1Antrag
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen ANTRAG GLG-Fraktion vom 08.01.2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 11.03.2009 4 1 öffentlich Beschränkung der baulichen Verdichtung im Ortskern Von einer in der Raumordnung und Städteplanung tätigen Bauingenieurin wurden wir auf das Problem aufmerksam gemacht, dass die Bebauung in den alten Grötzinger Ortsteilen ohne Bebauungsplan durch den Ausbau von Scheunen oder die Errichtung zusätzlicher Gebäude auf den Grundstücken langsam eine zu hohe Dichte erreicht. Wenn immer nur der Einzelfall betrachtet wird, wie er sich in die Umgebung einfügt, besteht die Gefahr, dass die Verdichtung Schritt für Schritt jedes vernünftige Maß überschreitet. Abhilfe kann unseres Erachtens nur ein so genannter "einfacher Bebauungsplan" schaffen, der das Maß der baulichen Nutzung beschränkt. Welche Festlegungen sinnvoll sind, wäre mit einer fachkundigen Person aus dem Bauordnungsamt zu diskutieren. Deshalb beantragen wir: Die Ortsverwaltung lädt eine fachkundige Person des Bauordnungsamtes ein, den Ortschaftsrat über das Maß der baulichen Nutzung in Grötzingen zu informieren und Möglichkeiten aufzuzeigen, die Baudichte verbindlich auf ein vernünftiges Maß zu beschränken. Unterzeichnet von: Karl Berger