Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2009-2012
| Vorlage: | 21886 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.03.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Mühlburg, Neureut, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: 11.03.2009 1 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2009-2012 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ältestenrat 09.03.2009 1 Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt Kulturbeirat Antrag an den Ortschaftsrat Die bisherige Satzung der Stadt Karlsruhe über verkaufsoffene Sonntage regelte diese le- diglich für die Jahre 2007 und 2008. Es muss daher für zukünftige verkaufsoffene Sonntage eine neue Satzung erlassen werden. Es wird beantragt, den anliegenden Satzungsentwurf zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Gesetz über die Ladenöffnung bestimmt, dass Geschäfte an drei Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet werden können. Es besteht die Möglichkeit, eine Beschränkung auf be- stimmte Bezirke und Handelszweige vorzunehmen, die von der Gemeinde festgelegt werden können. Sind verkaufsoffene Sonntage für einen bestimmten Gemeinde- oder Stadtbezirk freigegeben, hat dies nicht zur Folge, dass für alle anderen Gemeinde- oder Stadtbezirke die verkaufsoffenen Sonntage verbraucht sind. Dies ist lediglich für die Verkaufsstellen des frei- gegebenen Bezirks der Fall. Die verkaufsoffenen Sonntage können für jeden Bezirk geson- dert festgelegt werden. Insgesamt darf allerdings in jedem Bezirk die maximal erlaubte Zahl der verkaufsoffenen Sonntage nicht überschritten werden. Für die verkaufsoffenen Sonntage bedarf es nach wie vor eines Anlasses; auch sind weiter- hin im Vorfeld die Kirchen anzuhören. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Satzungsentwurf regelt die Termine für die Jahre 2009 bis 2012. Zu diesem Entwurf sind im Vorfeld angehört worden: - Evangelisches Dekanat Karlsruhe und Durlach, - Erzbischöfliches Dekanat Karlsruhe, - Einzelhandelsverband Karlsruhe, - ver.di, Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald, - Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, - Stadtamt Durlach, - sämtliche Ortsverwaltungen. Zustimmende Äußerungen zum Entwurf erfolgten vom Einzelhandelsverband Karlsruhe / Handelsverband BAG, Erzbischöflichen Dekanat Karlsruhe, Stadtamt Durlach sowie den Ortsverwaltungen Neureut und Wettersbach. Seitens der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH wurde mitgeteilt, dass bereits in einer gemein- samen Sitzung mit den Verantwortlichen am 05.09.2008 für die Einkaufszentren Durlach, Mühlburg und Innenstadt für die Jahre 2009 bis 2012 jeweils ein verkaufsoffener Sonntag festgelegt wurde. Als Termine wurden folgende Tage benannt: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 - Durlach: - 20.09.2009 - 19.09.2010 - 18.09.2011 - 16.09.2012 - Innenstadt: - 11.10.2009 - 10.10.2010 - 09.10.2011 - 14.10.2012 - Mühlburg: - 13.09.2009 - 12.09.2010 - 11.09.2011 - 09.09.2012 Darüber hinaus gehende Änderungswünsche wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens nicht geäußert. Keine Äußerung erfolgte vom Evangelischen Dekanat Karlsruhe und Durlach, der Arbeits- gemeinschaft Karlsruher Bürgervereine sowie den Ortsverwaltungen Hohenwettersbach, Stupferich und Wolfartsweier. Es kann somit von deren Zustimmung zum Satzungsentwurf der Verwaltung ausgegangen werden. Einen Ergänzungswunsch gab es seitens des Ortschaftsrates Grötzingen. In Grötzingen findet traditionell ebenfalls am 3. Wochenende im September das Kirchweihfest statt. Aus diesem Anlass möchte auch Grötzingen zukünftig am 3. Sonntag im September einen ver- kaufsoffenen Sonntag durchführen. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Wunsch nicht zu folgen. Die in der Vergangenheit getroffene Entscheidung, verkaufsoffene Sonntage nur in der Innenstadt von Karlsruhe bzw. den beiden B-Zentren Durlach und Mühlburg durchzufüh- ren, hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und sollte beibehalten werden. Einwände gegen den Entwurf gab es lediglich durch ver.di, Bezirk Mittelbaden - Nordschwarzwald. Von dort wurde der beabsichtigten Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen für die kommenden Jahre widersprochen. Die schriftliche Stellungnahme von ver.di ist als Anlage beigefügt. Aufgrund der ansonsten einheitlichen Zustimmung zu dem Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Vorschlag der Verwaltung, auch zukünftig verkaufsoffene Sonntage durchzuführen, wird angeregt, dem Widerspruch von ver.di nicht zu folgen. Beschluss: Der Ortschaftsrat stimmt dem Satzungsbeschluss zu.