Abstimmungsverhalten der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes zur Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2010, RH 202: "EDEKA-Fleischwerk"

Vorlage: 21881
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.03.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 10.03.2009

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • AbstimmVerhalten_EDEKA
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.03.2009 1665 2 öffentlich Dez. 6 Abstimmungsverhalten der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nachbar- schaftsverbandes zur Einzeländerung des FNP 2010 RH-202: „EDEKA-Fleischwerk“ Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 10.03.2009 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat empfiehlt den Vertretenden der Stadt Karlsruhe im Nachbarschaftsver- band Karlsruhe, ihr Stimmrecht in der Verbandsversammlung im Sinne eines nachbarschaft- lichen Einvernehmens einzusetzen und der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes „RH-202 EDEKA-Fleischwerk“ in Rheinstetten-Forchheim zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Firma EDEKA Südwestfleisch GmbH beabsichtigt in Rheinstetten-Forchheim östlich des Messerings und nördlich der Messeallee einen Fleisch- und Wurstwarenfabrikationsbetrieb einschließlich Kommissionier- und Versandzentrum zu entwickeln. Der geplante Betrieb dient der Versorgung der EDEKA-Märkte im gesamten südwestdeutschen Raum mit Fleisch- und Wurstwaren. Im Februar 2008 hat der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten den Beschluss zur Aufstellung eines entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans für dieses Projekt gefasst. Die Stadt Karlsruhe wurde als Nachbargemeinde mehrfach um Stellungnahme zum Bebauungs- plan gebeten und hat sich auch immer entsprechend geäußert. Insbesondere wurden kon- struktive Anregungen vorgetragen zum größtmöglichen Erhalt einer Erholungsnutzung in dem Landschaftsraum, z. B. in Form einer Attraktivitätssteigerung des Kutschenweges als zentrale Verbindung zum Epple-See, als eigentliches Ziel der Erholungssuchenden, aber auch zur Minimierung von Störungen und Beeinträchtigungen der südlichen Karlsruher Stadtteile. Im Parallelverfahren ist dazu der Flächennutzungsplan zu ändern. Stellt er heute noch land- wirtschaftliche Fläche dar, so muss die Ausweisung zukünftig in gewerbliche Baufläche ge- ändert werden, damit der vorhabenbezogene Bebauungsplan aus dem Flächennutzungs- plan entwickelt werden kann und seine Rechtmäßigkeit erlangt. Im Vorfeld dazu hat der Nachbarschaftsverband Karlsruhe auf Antrag der Stadt Karlsruhe ergänzend ein Verfahren zur Abweichung von dem im Plan des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein enthaltenen Ziel der Raumordnung „Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung“ beantragt. Diesem Antrag hat das Regierungspräsidium Karlsruhe unter Auflage bestimmter Maßgaben inzwischen stattgegeben. Zwischenzeitlich sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens umfangreiche Gutachten und Unterlagen vonseiten der Stadt Rheinstetten bzw. vom Vorhabenträger zum geplanten Projekt vorgelegt worden (Schalltechnisches Gutachten, Verkehrsgutachten, Lufthygienische Bewertung, Klimatische Betrachtungen, Lokalklimatische Berechnungen, Versickerungsgut- achten). Bei der zweiten Offenlage des Bebauungsplanes „EDEKA-Fleischwerk“ wurden auch die Ergebnisse der bisher fehlenden faunistischen Gutachten in die Planung eingear- beitet (siehe auch Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Bebauungsplan). Ergänzend hat der Nachbarschaftsverband die Überprüfung der Plausibilität dieser Gutachten an ein exter- nes Büro beauftragt, u. a. um auszuschließen, dass es sich hierbei um „Gefälligkeitsgutach- ten“ für den Vorhabenträger handelt. Das vom Nachbarschaftsverband erarbeitete Klimagut- achten sowie das Verkehrsgutachten der Stadt Karlsruhe liegen ebenfalls vor. Unter Berücksichtigung der klimatischen Situation in den benachbarten Siedlungsbereichen Karlsruhes und der Ausdehnung der Bebauung in ein Kaltluftsammelgebiet ist eine weitere bauliche Entwicklung über das geplante Vorhaben hinaus zwar abzulehnen, alle Untersu- chungen haben in der Summe aber eine grundsätzliche Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Raum aufgezeigt. Auch wenn in Einzelfällen geringe Beeinträchtigungen wahrzuneh- men sein werden, so verbleiben diese doch jeweils unter der entsprechenden richtlinienbe- stimmten Relevanz-Grenze. Anfang März erhalten die Verbandsmitglieder des NVK Unterlagen, die zur Abwägung im Rahmen der Einzeländerung notwendig sind. Hierzu zählen ergänzend zu den oben aufge- führten Gutachten insbesondere alle vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und Trä- ger öffentlicher Belange aber auch der Öffentlichkeit. Aus den Unterlagen geht nochmals die ausführliche und fachlich sehr qualifiziert geführte Diskussion des letzten Jahres hervor. Die Gutachten können dadurch aber nicht entkräftet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Insofern sind vonseiten der Stadt Karlsruhe keine grundsätzlichen Bedenken bzw. Bedenken technischer, bau- oder anlagebedingter Art zur Flächennutzungsplan-Einzeländerung vorzu- bringen. Es gilt jedoch, die Interessen der Stadt an der Freihaltung der Fläche mit Naherholungsfunk- tion in die Abwägung miteinzubeziehen. Die Überbauung von 20 Hektar Fläche und die da- mit einhergehende Vernichtung von landwirtschaftlicher Fläche und von Freiraumqualitäten im Umfeld des Vorhabens unmittelbar im Süden Karlsruhes bis hin zur Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen sind der Entwicklung der regionalen Wirtschaftskraft mit entsprechender Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen - auch im Niedriglohnsektor - , der verbrau- chernahen Produktion von Fleisch- und Wurstwaren sowie der Einsparung von Transport- wegen durch eine effektivere Betriebsorganisation gegenüberzustellen. Nicht zuletzt bleibt bei der Abgabe der Karlsruher Stimme im Nachbarschaftsverband, die mit 60 % das entscheidende Gewicht darstellen wird, zu bedenken, dass es sich bei dem Projekt um eine Angelegenheit der kommunalen Planungshoheit der Gemeinde Rheinstet- ten handelt. Allerdings ist dieses im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kooperation im Rahmen des Nachbarschaftsverbandes in einen sinnvollen nachbarschaftlichen Zusam- menhang zu stellen. In Anbetracht all der aufgeführten Argumente empfiehlt die Verwaltung der Stadt Karlsruhe, ihr Stimmrecht im Nachbarschaftsverband Karlsruhe im Sinne eines nachbarschaftlichen Einvernehmens einzusetzen und der Einzeländerung RH-202 „EDEKA-Fleischwerk“ in Rheinstetten-Forchheim zuzustimmen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat empfiehlt den Vertretenden der Stadt Karlsruhe im Nachbarschaftsver- band Karlsruhe, ihr Stimmrecht in der Verbandsversammlung im Sinne eines nachbar- schaftlichen Einvernehmens einzusetzen und der Einzeländerung des Flächennutzungs- planes „RH-202 EDEKA-Fleischwerk“ in Rheinstetten-Forchheim zuzustimmen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 6. März 2009