Lärmaktionsplan: 1. Maßnahmenpaket
| Vorlage: | 21880 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.03.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Oberreut, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.03.2009 1671 8 öffentlich Dez. 6 Lärmaktionsplan Karlsruhe: a) Prüfung der aus Anlass der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf b) Auslegungsbeschluss für den Entwurf Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 30.04.2008 8 Kenntnisnahme Planungsausschuss/AUG 09.09.2008 1 Zustimmung und Auftrag zur Öffentlichkeitsbeteiligung Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.12.2008 6 Mündlicher Bericht, Kenntnisnahme Planungsausschuss 19.02.2009 2 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 20.02.2009 3 Kenntnisnahme Gemeinderat 10.03.2009 8 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und den vor- geschlagenen Empfehlungen (Anlage 2) wird um Zustimmung zur vorgeschlagenen Priorisierung gebeten beschließt die Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfs. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Hot Spot Kategorie A: Kategorie B: Kategorie C: Verbesserungsbedürftige Situationen Kategorie A: Kategorie C: Kategorie D: max. 720.000 (SSP) Kosten f. Be-, Entschilderung ca. 4.3 Mio. € ca. 720.000 € Kosten f. Be-, Entschilderung ca. 2.9 Mio. € Schallschutzfensterprogramm Rasengleispfl.ca. 8 td. €/Jahr B:Gleise 59 td.€ p.a. (20 Jahre) B:Str. 117 td. € p.a. (50 Jahre) C:Tangente 30 td. € p.a. (50 Jahre) C: 126 td. € p.a. (50 Jahre) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: 1.620.52.20.03 (Schallschutz- fensterprogramm) Ergänzende Erläuterungen: Für die Kategorie D stehen Haushaltsmittel im Rahmen des städtischen Schall- schutzfensterprogramms in Höhe von 150.000 €/Jahr zur Verfügung. Für 2009 sind Finanzhilfen angekün- digt (Drittelung der Lastenverteilung: Bund, Länder, Kommunen). Details sind noch offen. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am (siehe Seite 2) Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 4 Der Planungsausschuss/AUG hat am 09.09.2008 den Vorentwurf des Lärmaktionsplanes beraten, dem ersten Maßnahmenpaket zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, in Er- gänzung zum vorgesehenen Beteiligungskonzept eine zweite Bürgerbeteiligungsrunde an- zuschließen. In der ersten Runde wurde der Vorentwurf am 15.09.2008 in Durlach (Osten), am 18.09.2008 in Dammerstock (Mitte) und am 22.09.2008 in Mühlburg (Westen) mit der Öffent- lichkeit diskutiert. Bestandteil des Beteiligungskonzeptes war auch ein gemeinsames Forum „Lärmaktionsplan/Verkehrsentwicklungsplan“ am 19.09.2008. Akteure und Akteursgruppen, welche ein breit gefächertes Interessenspektrum vertraten, diskutierten über Methoden, das erste Maßnahmenpaket und über anzustrebende Ziele. Beraten wurde der Vorentwurf dar- über hinaus in öffentlicher Ortschaftsratssitzung in Durlach, Neureut und Wettersbach und vorgestellt in der Versammlung des Bürgervereins Bulach. Die während des Beteiligungsprozesses eingebrachten Anregungen sowie die Stellungnah- men der frühzeitig beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden eingearbeitet. Der aktuali- sierte Entwurf des Lärmaktionsplanes war Grundlage für die zweite Beteiligungsrunde. Gelegenheit zur Information, Beteiligung und aktiven Mitwirkung bot der am 03.11.2008 ver- anstaltete Bürgerworkshop. Die breite Öffentlichkeit wurde hierzu über Presseinformationen, Flyer, Plakate und Internet in den Bürgersaal der Stadt Karlsruhe eingeladen. Die hier ein- gebrachten Anregungen wurden in der Arbeitsgruppe Lärmaktionsplan beraten und eingear- beitet. Tempolimits Tempolimits sind grundsätzlich gut geeignet, um schnell und praktisch kostenneutral Lärm- minderungen zu erreichen. Daher kamen viele Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Tempolimits. Zuständig für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen sind die Verkehrsbe- hörden. Die Stadt ist damit abhängig von der Entscheidung zuständiger Behörden bzw. auch von allgemein geltenden Richtlinien. Vor Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen sind Bedingungen zu erfüllen: Nachweis von Richtwertüberschreitungen nach Berechnungsgrundlagen der RLS-90/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Lärmminderung um mind. 2,1 dB(A) Keine Verdrängungsverkehre Kein Verlust der Straßenfunktion etc. Die höhere Straßenverkehrsbehörde hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ergän- zend darauf hingewiesen, dass einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Straßen des überörtlichen Verkehrs und Hauptverkehrsstraßen innerorts, z. B. 30 km/h, in der Regel de- ren besonderer Verkehrsfunktion entgegensteht. Vorrangig seien zur Verlangsamung der Fahrgeschwindigkeit bauliche Vorkehrungen, z. B. Maßnahmen am Straßenprofil. Für die folgenden Straßen/Straßenabschnitte werden die erforderlichen richtlinienkonformen schalltechnischen Nachweise derzeit von den zuständigen Behörden geprüft. Je nach Ent- scheidungsstand kann die eine oder andere Maßnahme für den Beschluss der öffentlichen Auslegung durch den Gemeinderat noch in die Maßnahmenliste aufgenommen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 4 1. Kriegsstraße zwischen Weinbrennerplatz und Kühler Krug (30 km/h nachts) 2. Kriegsstraße zwischen Höhe Kreuzstraße und Hirschstraße (50 km/h statt 70 km/h) 3. Reinhold-Frank-Straße zwischen Kriegsstraße und Mühlburger Tor (30 km/h nachts) 4. BAB A5, A8 (100 km/h statt 120 km/h) 5. B10 im Bereich Untermühlsiedlung / Bahnhof Durlach (80 km/h statt freie Strecke Richtung Grötzingen) 6. B3 Ortsdurchfahrt Durlach zwischen Marstall- und Grötzinger Straße (30 km/h nachts) 7. K9654 Rittnertstraße (30 km/h nachts) 8. L623 Grünwettersbach, Ortskern (30 km/h nachts) 9. L623 Palmbach, Ortskern (30 km/h nachts) 10. Stupferich, Ortskern (30 km/h nachts) 11. B36, südlich Heidenstücker-Siedlung (70 km/h statt freie Strecke auf 400 m) Um die Umsetzung der Maßnahmen im Lärmaktionsplan zu priorisieren, werden folgende Kategorien vorgeschlagen: A: Kostengünstige Maßnahme mit hohem Nutzen, z. B. Verkehrsverbot, Tempolimit B: Kostenintensive Maßnahme mit hohem Nutzen, z. B. Flüsterasphalt oder Lärmschutzwand C: Kostenintensive Maßnahme mit begrenztem Nutzen, z. B. Lärmschutzergänzungen D: ausschließlich passive Schallschutzmaßnahmen, z. B. Fenster Vorgeschlagen wird, die Kategorien A und D kurzfristig und die Kategorien B und C mittel- fristig bis langfristig unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Zur Kategorie A zählen das Lkw-Nachtfahrverbot auf der Querspange Fettweisstra- ße/Daxlander Straße und die vorgeschlagenen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Nach Abschluss der Prüfung durch zuständige Verkehrsbehörden können diese Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden. Unter die Kategorie D (Schallschutzfenster) fallen Straßen, Straßenabschnitte, die bereits im städtischen Schallschutzfensterprogramm ausgewiesen sind. Hot Spots/Maßnahmen der Kategorie B (Zeithorizont < 10 Jahre) Emittent Bereich Art Kostenrahmen/€ k Straße/Straba Westl. Kriegsstraße Belagsaustausch 400.000 m Südtangente Hardtschule Abschirmung 900.000 m B36 Hardtschule/Hardtstraße Abschirmung 300.000 m Südtangente Staudinger-, Volzstraße Abschirmung 1,5 Mio. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 4 m Durlacher Allee Dornwaldsiedlung Abschirmung 375.000 m Straba Lameystraße Rasengleis 90.000 m Straba Eckenerstraße Rasengleis 196.000 m Straba Durlacher Allee Rasengleis 252.000 L Straba Herrenalber Straße Rasengleis 280.000 k: kurzfristig m: mittelfristig L: langfristig Hot Spots/Maßnahmen der Kategorie C (Zeithorizont > 10 Jahre) Emittent Bereich Art Kostenrahmen/€ L Südtangente Kühler Krug/ Bannwaldallee Abschirmung 720.000 L: langfristig Verbesserungsbedürftige Situationen/Maßnahmen der Kategorie C (Zeithorizont > 10 Jahre) Emittent Bereich Art Kostenrahmen/€ m Honsell-, Starck- straße Mühlburg Abschirmung 300.000 m Südtangente Maxauer Straße Abschirmung 600.000 m L605 Bulach-Süd Abschirmung 675.000 L L605 Louisianaring Abschirmung 580.000 L B3 Durlach Aue Abschirmung 280.000 L B3 Werrabronner Str. Abschirmung 250.000 L B36 Rheinstrandsiedlung Wall/BPL 280.000 m: mittelfristig L: langfristig Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. März 2009 Anlage 1: Lärmaktionsplan-Entwurf, 1. Maßnahmenpaket Anlage 2: Lärmaktionsplan-Entwurf, Öffentlichkeitsbeteiligung
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Aspekte der Stadtplanung Nr. 27 · Februar 2009 Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Lärmaktionsplan-Entwurf 1. Maßnahmenpaket Lärmaktionsplan - Entwurf 1. Maßnahmenpaket Stadtplanungsamt Karlsruhe Leiter: Dr.-Ing. Harald Ringler Bereich Generalplanung und Stadtsanierung Leiterin: Heike Dederer Mitarbeit: Bürgerservice und Sicherheit BUZO-Bürgeraktion Umweltschutz Zentrales Oberrheingebiet (zeitweise) Gartenbauamt Liegenschaftsamt Tiefbauamt Umwelt- und Arbeitsschutz Verkehrsbetriebe Karlsruhe Wirtschaftsförderung Zentraler Juristischer Dienst Seite 2 von 35 Erläuterungsbericht 1. Städtisches Schallschutzprogramm und sonstige Programme 1.1 Umgesetzte und in Planung befindliche aktive Schallschutzmaßnahmen an Straßen 1.2 Umgesetzte aktive Schallschutzmaßnahmen an Bahnstrecken (DB) 1.3 Vorhandene aktive Schallschutzmaßnahmen - Plan - 2. Ergebnisse Lärmkartierung 2007: Betroffenen-Analyse 2.1 Straßenverkehr 2.2 Schienenverkehr (Straßenbahnen) 2.3 Schienenverkehr (DB) - auswertbare Kartierung noch offen - 2.4 Hot-Spot-Analysen 2.5 Auswertung der Hot Spots / Straßenverkehr - Plan - 2.6 Auswertung der Hot Spots / Schienenverkehr (Straßenbahnen) - Plan - 3. Lärmaktionsplanung 2009 3.1 Nutzen der Lärmminderungsmaßnahmen 3.2 Minderungspotenziale Straßenverkehr Schienenverkehr (Straßenbahnen) 3.3 Ruhige Gebiete 3.4 Umsetzbarkeit Priorisierung 3.5 Ausblick 4. Maßnahmenlisten 4.1 Straßenverkehr (Hot Spots) 4.1.1 Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen 4.2 Straßenverkehr (verbesserungsbedürftige Situationen) 4.2.1 Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen (Verbesserungsbedürftige Situationen) 4.3 Maßnahmen Straße - Übersichtsplan - 4.4 Schienenverkehr / Straßenbahnen (Hot Spots) 4.4.1 Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen 4.5 Maßnahmen Schiene (Straßenbahnen) - Übersichtsplan - Anhang: Sonstige Lärmquellen Seite 3 von 35 1. Städtisches Schallschutzprogramm und sonstige Programme Das Stadtplanungsamt hat erstmals im Jahre 1976 die Lärmsituation in der Stadt Karlsruhe durch örtliche Schallpegelmessungen systematisch erfasst. Auf dieser Grundlage wurde eine erste Lärmkarte für den Straßenverkehr erstellt und daraus Maßnahmen entwickelt. Zwischenzeitlich ist das gesamte Repertoire an aktiven und passiven Schutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung bzw. der Lärmvorsorge angewandt worden. Zu nennen sind Umfahrungen (Hagsfeld, Neureut, Bulach, Wolfartsweier), Lärm- schutzwände, -schutzwälle, Straßenbelagsaustausche, Geschwindigkeitsbeschrän- kungen, Straßenrückbau, verkehrsberuhigte Bereiche etc. bis hin zum Schallschutz- fensterprogramm. Zwischenzeitlich sind hier Fördermittel für den Einbau von Schall- schutzfenstern / schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Höhe von ca. 5 Mio. € aufgebracht worden. Die Ausweisung/Priorisierung der förderfähigen Straßenbereiche orientierte sich an der Belastungsstärke und der Lärmsensibilität. Damit möglichst erst gar keine Lärmprobleme auftreten, wurde zwischenzeitlich der Belang „Lärm“ nicht nur administrativ geregelt, sondern frühzeitig verstärkt berücksich- tigt, im Rahmen der Lärmvorsorge in der vorbereitenden Bauleitplanung und Verkehrs- planung bis hin zur Bebauungs- und Projektplanung. Im Rahmen von Planfeststellungen und dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes entlang von Schienenstrecken wurden aktive und ergänzend passive Schallschutz- maßnahmen realisiert. 1.1 Umgesetzte und in Planung befindliche aktive Schallschutzmaßnahmen an Stra- ßen BAB A8: Im Zuge des sechsspurigen Ausbaus wurden abschirmende Schall- schutzmaßnahmen in den Bereichen Wolfartsweier, Hohenwettersbach, Grünwettersbach, Palmbach und Stupferich realisiert. Außerhalb der Gefällstrecke ergänzt ein Flüsterasphaltbelag den Schallschutz. BAB A5: Im Zuge des sechsspurigen Ausbaus wurde der vorhandene Lärm- schutzwall im Bereich Märchenring durch Aufsetzen einer Lärmschutz- wand auf insgesamt 11 m über Fahrbahn optimiert und durch Wall- Wand-Kombinationen nach Osten und Westen verlängert. Die vorhan- dene Wand im Bereich Killisfeld blieb unverändert, wurde aber nach Norden bis zur Durlacher Allee (Chaos-Wand) weitergeführt. B10: • Transparente und massive Lärmschutzwand im Bereich der Stadt- einfahrt/Knielingen • Lärmschutzwall zugunsten der Kleingartenanlage Litzelau • Lärmschutzwand Hardtschule • Lärmschutzwände im Bereich der Stadteinfahrten Grötzingen • Untertunnelung/Grötzingen Südtangen- te: • Lärmschutzwall entlang der Günther-Klotz-Anlage • Optimierung des Lärmschutzes am Bulacher Kreuz • Einhausung/Unterführung der Bahn zwischen Bulach und Weiher- feld • Lärmschutzwand Untermühlsiedlung • Lärmschutzwall im Bereich Oberwald Seite 4 von 35 L605 • Lärmschutzwall, -wand zwischen Pfalzbahnüberführung, Bulacher Kreuz • Bau 2008: Optimierung/Erhöhung des Lärmschutzes nördlich Pfalzbahnüberführung • Lärmschutzwall Brauer-, Ecke Ebertstraße • Lärmschutzwall Sportanlage FSSV/Kentuckyallee • Lärmschutzwand nördlich Am Wald und Kirchfeldsiedlung • Lärmschutzwall im Bereich Leopoldshafener Straße B36 • Lärmschutzwälle, beidseitig im Bereich der Stadteinfahrt/Rhein- strandsiedlung und Heidenstückersiedlung • Lärmschutzwand im Bereich Seydlitzstraße • im Bau: Steilwall zwischen Siemensallee und Landauer Straße • Lärmschutzwall nördlich Landauer Straße • im Bau: Lärmschutzwallverlängerung bis Anschluss Sudetenstraße • Lärmschutzwall, -wand im Bereich Neureut • Lärmschutzwall, Am Junkertschritt L560 • Lärmschutzwälle, beidseitig im Bereich Waldstadt/Hagsfeld Elfmorgen- bruchstraße • Lärmschutzwall Kleingartenanlage Kriegsstra- ße-Ost • Lärmschutzwall Ostauepark Fiducia- straße • Lärmschutzwälle im Bereich Durlach-Aue B3 • Lärmschutzwall im Bereich Zündhütle • Lärmschutzwand, -wall im Bereich Hofäcker • Steilwall im Bereich Bebauungsplan Im Jäger 1.2 Umgesetzte aktive Schallschutzmaßnahmen an Bahnstrecken (DB) Grötzingen • Lärmschutzwand im Bereich Wiesenäckerweg Hagsfeld • Lärmschutzwall, -wand im Bereich Geroldsäcker, Reitschulschlag Durlach • Lärmschutzwand im Bereich Pforzheimer Straße, Hauptbahnstraße, Dornwaldsiedlung Weiherfeld • Lärmschutzwand im Bereich Donaustraße Seite 5 von 35 1.3 Vorhandene aktive Schallschutzmaßnahmen Seite 6 von 35 2. Ergebnisse Lärmkartierung 2007: Betroffenen-Analyse Die Ermittlung der Belastungszahlen erfolgte nach den Vorgaben der EU-Umgebungs- lärmrichtlinie sowie der 34. BlmSchV i. V. m. der ‚Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastungszahlen durch Umgebungslärm VBEB‘ vom 10. Mai 2006, BAnz. 2006 Nr. 154a. Danach sollen im Rahmen der Lärmkartierung folgende Betroffenheitsanalysen durch- geführt werden: • Ermittlung der Flächenanteile von lärmbelasteten Gebieten in bestimmten Pegelbe- reichen auf Grundlage der flächenhaften Rasterberechnungen • Ermittlung der Anzahl der Wohnungen sowie der Schul- und Krankenhausgebäude in diesen lärmbelasteten Gebieten auf Grundlage der flächenhaften Rasterberech- nungen • Ermittlung der Anzahl der Betroffenen in den Gebäuden in bestimmten Pegelberei- chen auf Grundlage der Einzelpunktberechnungen Dabei ist zu beachten, dass der Ermittlung der Anzahl von Wohnungen und Betroffe- nen unterschiedliche Berechnungs- und Auswertungsmethoden zugrunde liegen. Da- her sind die Ergebnisse dieses Untersuchungsschritts nicht direkt miteinander ver- gleichbar. 2.1 Straßenverkehr Angaben der Lärmkartierung 2007 über die geschätzte Zahl der Menschen innerhalb der Isophonenbänder, über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude. Darstellung nach § 4 Abs. 4 bis 6 der 34. BlmSchV Kennwerte Anzahl der Menschen in den Pegelbe- reichen Fläche der lärm- belasteten Gebiete Anzahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude in lärmbelaste- ten Gebieten Fläche (km²) Einwoh- nerzahl Pegel- bereich (dB(A)) Anzahl betrof- fene Einwoh- ner L DEN Pegel- bereich (dB(A)) Anzahl betrof- fene Einwoh- ner L N Schwel- lenwerte (dB(A)) Fläche (km/²) Schwel- lenwerte (dB(A)) Anzahl der Woh- nungen L DEN Anzahl der Schul- gebäude L DEN Anzahl der Kranken hausge- bäude L DEN (-) 173,49 300.134 50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 > 75 54600 28200 18300 12800 3200 0 50-55 55-60 60-65 65-70 > 70 > 75 22100 15000 4000 100 0 0 > 55 >65 > 75 69,39 26,08 5,42 > 55 >65 > 75 36800 9500 400 67 5 0 7 0 0 Seite 7 von 35 2.2 Schienenverkehr (Straßenbahnen) Angaben Lärmkartierung 2007 über die geschätzte Zahl der Menschen innerhalb der Isophonenbänder, über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude. Darstellung nach § 4 Abs. 4 bis 6 der 34. BlmSchV Kennwerte Anzahl der Menschen in den Pegelbe- reichen Fläche der lärm- belasteten Gebie- te Anzahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude in lärmbelaste- ten Gebieten Fläche (km²) Einwoh- nerzahl Pegel- bereich (dB(A)) Anzahl betrof- fene Einwoh- ner L DEN Pegel- bereich (dB(A)) Anzahl betrof- fene Einwoh- ner L N Schwel- lenwerte (dB(A)) Fläche (km/²) Schwel- lenwerte (dB(A)) Anzahl der Woh- nungen L DEN Anzahl der Schul- gebäude L DEN Anzahl der Kranken hausge- bäude L DEN (-) 173,49 300.134 50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 > 75 15900 9800 7000 5300 4200 900 50-55 55-60 60-65 65-70 > 70 > 75 8300 6200 4400 2000 300 0 > 55 >65 > 75 10,22 3,37 0,45 > 55 >65 > 75 14600 5200 900 26 1 0 5 0 0 2.3 Schienenverkehr DB - auswertbare Kartierung noch offen - Für die Kartierung des Schienenverkehrslärms an Eisenbahnstrecken ist das Eisen- bahnbundesamt, Bonn, zuständig. In der ersten Stufe waren Strecken zu kartieren, die eine Jahresbelastung von mehr als 60.000 Züge/Jahr aufweisen. Da sich die Bahn- strecken innerhalb der Stadtgrenzen aufteilen, war das Belastungskriterium pro Stre- cke nicht erfüllt, weshalb erste Kartierungen an der Stadtgrenze endeten. Seit Ende Oktober 2008 liegt eine im Internet veröffentlichte Kartierung auch für das Stadtgebiet Karlsruhe vor, die aber noch nicht auswertbar ist. Laut Informationen des EBA hat das Bundesverkehrsministerium beschlossen, in jedem Bundesland eine zentrale Kontakt- stelle einzurichten, die den Kommunen auswertbare Lärmkartierungen zur Verfügung stellt. 2.4 Hot-Spot-Analysen Hot-Spot-Analysen heben Lärmbrennpunkte optisch hervor und dienen der Priorisie- rung von Maßnahmen. Dabei müssen definierte Schwellenwerte überschritten sein und gleichzeitig hohe Betroffenheiten auftreten. Als Schwellen-, Auslösewerte werden die vom Umweltministerium Baden-Württemberg empfohlenen Lärmpegel von 70 dB(A) (Lärmindex L DEN ) und/oder 60 dB(A) (Lärmindex L N ) zugrundegelegt. Nächstes Ziel der Lärmminderungsplanung ist, diese relativ hohen Schwellen-, Auslö- sewerte um weitere 5 dB(A) abzusenken. In der Folge resultieren daraus mehr Hot- Spots und höhere finanzielle Aufwände, was im Rahmen der Neuaufstellung des Lärmaktionsplanes in fünf Jahren darzustellen ist. Bei der Hot-Spot-Analyse wird die Einwohnerdichte über den Schwellen-, Auslösewer- ten ermittelt. Als Bezugsfläche dient ein Kreis mit dem Radius von 100 m. Bereiche mit punktuellen Überschreitungen von Schwellenwerten sind in der Hot-Spot-Analyse nicht explizit dargestellt. Seite 8 von 35 Nachfolgend sind die Hot Spot-Bereiche im Stadtgebiet (Lärmindex L N > 60 dB(A) und gleichzeitig hohe Betroffenheit) für den Straßenverkehr und den Schienenverkehr (Straßenbahnen) in Plänen dargestellt. Seite 9 von 35 Auswertung Hot Spots/Straßenverkehr -Plan- Seite 10 von 35 Auswertung Hot Spots/Schienenverkehr (Straßenbahnen) - Plan- Seite 11 von 35 3. Lärmaktionsplanung 2009 3.1 Nutzen der Lärmminderungsmaßnahmen Pegelminderungen durch Lärmminderungsmaßnahmen haben gesundheitliche und wirtschaftliche Nutzen zur Folge. Verschiedene Studien zu Lärmwirkungen haben laut Umweltbundesamt ergeben, dass bei hohen Belastungen durch Straßenverkehr Risikoerhöhungen für Herz- Kreislauferkrankungen auftreten. Außerdem haben hohe Lärmeinwirkungen psychi- sche Beeinträchtigungen wie Stressreaktionen und Schlafstörungen zur Folge. Diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen können durch die vorgeschlagenen Lärmminde- rungsmaßnahmen vermindert werden. Der wirtschaftliche Nutzen von Lärmminderungsmaßnahmen macht sich neben gerin- geren Gesundheitskosten besonders in höheren Immobilienwerten und höheren Miet- zahlungen bemerkbar. Dies hat wiederum positive Effekte auf die Steuereinnahmen der Kommunen. Nach den LAI-Hinweisen zur Lärmaktionsplanung lässt sich aus Kos- ten-Nutzen-Untersuchungen zu Aktionsplanungen nach der EU-Umgebungs- lärmrichtlinie vorsichtig ableiten, dass bei einer mittleren Monatsmiete von 350 Euro pro Person ein mittlerer Mietverlust von 20 Euro je dB, welches den Tag-Pegel von 50 dB(A) überschreitet, je Einwohner und Jahr entsteht. Daraus ist ein Steuervorteil von mietebezogenen Steuern von 2 Euro je dB über 50 dB(A), je Einwohner und Jahr ab- leitbar. Dieser Ansatz wurde in der nachfolgenden Tabelle zur Ermittlung des wirt- schaftlichen Nutzen pro Jahr herangezogen. Für passive Schallschutzmaßnahmen kann auf diese Weise kein Nutzen ermittelt wer- den, da sich die Ermittlung des Steuervorteils auf die Außenlärmpegel außen vor dem Fenster bezieht. In der Realität sind jedoch auch durch passive Schallschutzmaßnah- men höhere Mieteinkünfte und somit ein Steuervorteil zu erwarten. 3.2 Minderungspotenziale Der Lärmaktionsplan bezieht sich auf Maßnahmen im Straßen- und Schienenverkehr. Straßenverkehr Aktive Schallschutzmaßnahmen Wirksamkeit besonders in den unteren Geschosslagen. Eine Pegelminderung ist dann zu erwarten, wenn die Sichtverbindung zwischen Straße und Immissionsort unterbro- chen ist. Geschwindigkeitsreduzierung Pegelminderung ist abhängig vom Lkw-Anteil: Reduzierung von 70 auf 50 km/h bzw. 50 auf 30 km/h: Pegelminderung jeweils 2 bis 3 dB(A). Geschwindigkeitsreduzierungen sind auch hinsichtlich subjektiver Belästigung positiv zu bewerten. Bevor zuständige Verkehrsbehörden straßenverkehrsrechtliche Maß- nahmen anordnen, sind die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO zu erfüllen, d. h. Überschreitung von Immissionsrichtwerten und Lärmminderung von mindestens 2,1 dB(A). Wird der Verkehrsweg vom ÖPNV mitgenutzt, sind auch die Auswirkungen auf Fahr- pläne zu beachten. Seite 12 von 35 Verstetigung Verkehrsfluss Minderung durch Mittelungspegel gering. Minderung durch Reduzieren der belästigenden Pegelspitzen bei Anfahren, Bremsen. Straßenraumgestaltung Wirksamkeit besonders bei Abstandsvergrößerungen von Straße zum Immissionsort im Nahbereich. Fahrbahnoberfläche Durch Einbau zweilagiger offenporiger Asphalte werden Pegelminderungen von bis zu 8 dB(A) erreicht. Allerdings erfordert der Einbau einen grundhaften Neuaufbau, weil sich die Entwässerungssituation grundlegend verändert. Innerorts sind meist seitliche Entwässerungsrinnen nicht möglich. Auch reichen durch niedrigere Fahrgeschwindig- keiten die Sogwirkungen nicht aus, die Poren dauerhaft vor Verschmutzung offen zu halten. Der Austausch von Betonbelägen bringt 2 dB(A), der Austausch von Pflaster 3 dB(A) und mehr Pegelminderung. Fahrbahnqualität Instandsetzung von schadhaften Straßenoberflächen bringen spürbare Verbesserun- gen. Das TBA erstellt regelmäßig einen Straßenzustandsbericht. Passive Schallschutzmaßnahmen Grundsätzlich sind oben beschriebene Maßnahmen den passiven Maßnahmen vorzu- ziehen. In besonders lärmbelasteten Bereichen, in denen o. g. Maßnahmen nicht mög- lich sind, sollten passive Maßnahmen durch Einbau von Schallschutzfenstern und Ein- bau von schallgedämmten Lüftern vorgesehen werden. Das zurzeit laufende Schall- schutzfensterprogramm der Stadt Karlsruhe mit einem jährlichen Budget von 150.000 € ist zu aktualisieren. Schienenverkehr (Straßenbahnen) Aktive Schallschutzmaßnahmen Wirksamkeit besonders in den unteren Geschosslagen möglich. Eine Pegelminderung ist dann zu erwarten, wenn die Sichtverbindung zwischen Straße und Immissionsort unterbrochen ist. Möglichkeit von gleisnahen Niedrigschallschutzwänden mit geringer Höhe. Gestaltung Fahrbahnoberbau Der Einbau eines Rasengleises anstatt einer festen Fahrbahn führt zu Pegelminderun- gen von bis zu 7 dB(A). Maßnahmen Fahrweg Durch akustisch optimiertes Schienenschleifen können glatte Schienenflächen erhalten bleiben. Im langzeitlichen Mittel kann dadurch eine Pegelminderung von 3 bis 4 dB(A) erzielt werden. Schienenschmiereinrichtungen zur Beseitigung oder Minderung von Quietschgeräuschen in Kurven sind weitere Möglichkeiten. Maßnahmen Fahrzeuge Reduzierung der Schallemissionen durch Einsatz von lärmarmen Fahrzeugen (z. B. Niederflurfahrzeuge; bringen Pegelminderungen von 2 dB(A)). Durch Radabsorber werden Schwingungen des Rades gedämpft, Pegelminderungen von 1 bis 3 dB(A) sind erreichbar. Seite 13 von 35 Geschwindigkeitsreduzierung Pegelminderungen bei Reduzierung der Geschwindigkeit von 70 auf 50 km/h: 3 dB(A), bei Reduzierung von 50 auf 30 km/h: 4 dB(A). Durch Geschwindigkeitsreduzierungen werden Pegelspitzen bei der Vorbeifahrt von Bahnen reduziert, weshalb diese Maßnahmen im sensibleren Nachtzeitraum positiv zu bewerten sind. Passive Schallschutzmaßnahmen Vom Grundsatz her sind oben beschriebene Maßnahmen den passiven Maßnahmen vorzuziehen. In besonders lärmbelasteten Bereichen, in denen o. g. Maßnahmen nicht möglich sind, sollten passive Maßnahmen durch Einbau von Schallschutzfenstern und Einbau von schallgedämmten Lüftern vorgesehen werden. Das zurzeit laufende Schallschutzfensterprogramm der Stadt Karlsruhe, mit einem jährlichen Budget von 150.000 €, gilt bislang nur für hochbelastete Straßen. Es ist analog um die hochbelas- teten Schienenstrecken (Straßenbahnen) fortzuschreiben. 3.3 Ruhige Gebiete Ziel des Lärmaktionsplanes ist auch, nach § 47 d Abs. 2 BlmSchG, „ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen“. Als „ruhige Gebiete“ kommen sowohl bebaute Gebiete insbesondere Reine Wohnge- biete, Krankenhäuser und Schulen als auch unbebaute Gebiete, die der Erholung die- nen, in Betracht. Die Vorgabe, ruhige Gebiete vor Lärm zu schützen, zielt darauf ab, nicht etwa durch Verkehrsverlagerung von hoch belasteten Gebieten neue Lärmproblembereiche zu schaffen. Das erste Maßnahmenpaket wird diesem Ziel durchgängig gerecht, nicht zuletzt, da es sich nahezu ausschließlich um aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen handelt. Tempolimits sind grundsätzlich geeignet, ruhige Gebiete zu begründen und zu erhal- ten, wenn gewährleistet ist, dass Schleich- oder Auswegverkehre in Ersatzquartiere unterbleiben. Ein Großteil der Straßenabschnitte, die beispielsweise für Tempo 30 km/h vorgeschlagen sind, liegt in 30 km/h-Zonen eingebettet, so dass Fahrzeitverkür- zungen über Schleichwege nicht zu befürchten sind. Dies ist u. a. eine wesentliche Voraussetzung, die von den zuständigen Verkehrsbe- hörden selbständig vor Genehmigung von Tempolimits geprüft wird. Zu schaffen und zu erhalten sind Stadtruheoasen wie Park-, Sport- und Friedhofanla- gen aber auch größere Landschaftsräume, die Erholung für unser Gehör bieten und die noch eine Wahrnehmung „nichttechnischer Geräusche“ ermöglichen. Zur Vermeidung flächenhafter Verlärmungen und damit Erhaltung oder Schaffung von ruhigen Gebieten eignen sich Bündelungen von Lärmquellen (siehe Umfahrung Wol- fartsweier). Durch Bündelung wird eine oft deutliche Lärmminderung einerseits und nicht relevante Zusatzbelastung andererseits, erreicht. Vorteilhaft ist damit auch, dass konzentrierte effektive Abschirmungen ermöglicht werden. Die Ausweisung „ruhiger Gebiete“ und hierfür erforderliche vorsorgende oder sanie- rende Maßnahmen wird konzeptionell in einem zweiten Maßnahmenpaket folgen. Seite 14 von 35 Schulen und Krankenhäuser Schulen und Krankenhäuser unterliegen aufgrund ihrer Zweckbestimmung eines besonderen Schutzes. Während bei Schulen die Tagesbelastung relevant ist, steht bei Krankenhäusern die Nachtbelastung im Fokus der Betrachtung. Inwieweit Schüler und Lehrer bzw. Patienten und Personal durch Schallimmissionen tatsächlich belastet sind, ist zunächst durch die angestellten Lärmuntersuchungen nicht bestimmbar. Zum einen ist die gebäudeinterne Organisation von ruhebedürftigen Räumen oder Nebenräumen/Flure nicht bekannt und zum andern wurde die Vorbelas- tung bei der Neumaßnahme bereits berücksichtigt, z.B. Friedrich-List-Schule. Ergebnisse der Gebäudebelastungen Schulen, Tagesbelastung (L DEN ) Hardtschule > 80 dB(A) Ausbildungszentrum für das Baugewerbe > 75 dB(A) Heinrich-Hübsch-Schule > 70 dB(A) Schillerschule > 70 dB(A) Friedrich-List-Schule > 70 dB(A) Helmholtz-Gymnasium > 70 dB(A) Krankenhäuser, Nachtbelastung (L N ) Sämtliche Krankenhäuser unterliegen Nachtbelastungen von weniger als 60 dB(A). Die Hardtschule ist bereits als Hot Spot aufgenommen. Das ABZ Baugewerbe würde entlastet werden durch ein Tempolimit auf der Südtangente. Für alle anderen Gebäude kommen für schutzwürdige Räume Schallschutzmaßnahmen - sofern nicht schon vor- handen - in Betracht. 3.4 Umsetzbarkeit Der Lärmaktionsplan ist ein Planwerk, das je nach Art der Maßnahme ohne Vorlaufzeit umgesetzt werden kann oder aufgrund einzuhaltender Verfahren erst zu einem späte- ren Zeitpunkt zur Realisierung kommen kann. Aufwändigere bauliche oder in Zusam- menhang mit verkehrsplanerischen Strategien verzahnte Maßnahmen sind mittel- oder langfristig angelegt. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind unter kurzfristigen Maßnahmen einzuordnen, die schnell und praktisch kostenneutral lärmmindernd wirken. Allerdings sind Zustän- digkeiten zu beachten, die bei Tempolimits nicht allein bei der Stadt Karlsruhe liegen. Die zuständigen Verkehrsbehörden prüfen eigenständig Voraussetzungen, die vor An- ordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen erfüllt sein müssen, z. B. • Immissionsrichtwertüberschreitungen • in Zusammenhang mit dem beabsichtigten Tempolimit erreichbare Lärmminderung • Auswirkungen auf Verkehrsbeeinträchtigungen/-verlagerungen etc. Für die folgenden Straßen/Straßenabschnitte werden die erforderlichen richtlinienkon- formen schalltechnischen Nachweise derzeit von den zuständigen Behörden geprüft. Bis zur Entscheidung bleibt die Maßnahme „Geschwindigkeitsbeschränkung“ zunächst ausgeklammert. Seite 15 von 35 1. Kriegsstraße zwischen Weinbrennerplatz und Kühler Krug (30 km/h nachts) 2. Kriegsstraße zwischen Höhe Kreuzstraße und Hirschstraße (50 km/h statt 70 km/h) 3. Reinhold-Frank-Straße zwischen Kriegsstraße und Mühlburger Tor (30 km/h nachts) 4. BAB A5, A8 (100 km/h statt 120 km/h) 5. B10 im Bereich Untermühlsiedlung/Bahnhof Durlach (80 km/h statt freie Strecke Richtung Grötzingen) 6. B3 Ortsdurchfahrt Durlach zwischen Marstall- und Grötzinger Straße (30 km/h nachts) 7. K9654 Rittnertstraße (30 km/h nachts) 8. L623 Grünwettersbach, Ortskern (30 km/h nachts) 9. L623 Palmbach, Ortskern (30 km/h nachts) 10. Stupferich, Ortskern (30 km/h nachts) 11. B36, südlich Heidenstücker-Siedlung (70 km/h statt freie Strecke auf 400 m) Seite 16 von 35 Priorisierung Um die Umsetzung der Maßnahmen im Lärmaktionsplan zu priorisieren, werden folgende Kategorien definiert: A: Kostengünstige Maßnahme mit hohem Nutzen, z. B. Verkehrsverbot, Tempolimit B: Kostenintensive Maßnahme mit hohem Nutzen, z. B. Flüsterasphalt oder Lärmschutzwand C: Kostenintensive Maßnahme mit begrenztem Nutzen, z. B. Lärmschutzergänzungen D: ausschließlich passive Schallschutzmaßnahmen, z. B. Fenster Vorgeschlagen wird, die Kategorien A und D kurzfristig und die Kategorien B und C mittel- fristig bis langfristig unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Zur Kategorie A zählen das Lkw-Nachtfahrverbot auf der Querspange Fettweisstra- ße/Daxlander Straße und die vorgeschlagenen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Nach Abschluss der Prüfung durch zuständige Verkehrsbehörden können diese Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden. Unter die Kategorie D (Schallschutzfenster) fallen Straßen, Straßenabschnitte, die bereits im städtischen Schallschutzfensterprogramm ausgewiesen sind. Hot Spots/Maßnahmen der Kategorie B (Zeithorizont < 10 Jahre) Emittent Bereich Art Kostenrahmen/€ k Straße/Straba Westl. Kriegsstraße Belagsaustausch 400.000 m Südtangente Hardtschule Abschirmung 900.000 m B36 Hardtschu- le/Hardtstraße Abschirmung 300.000 m Südtangente Staudinger-, Volzstraße Abschirmung 1,5 Mio. m Durlacher Allee Dornwaldsiedlung Abschirmung 375.000 m Straba Lameystraße Rasengleis 90.000 m Straba Eckenerstraße Rasengleis 196.000 m Straba Durlacher Allee Rasengleis 252.000 L Straba Herrenalber Straße Rasengleis 280.000 k: kurzfristig m: mittelfristig L: langfristig Hot Spots/Maßnahmen der Kategorie C (Zeithorizont > 10 Jahre) Emittent Bereich Art Kostenrahmen/€ L Südtangente Kühler Krug/ Bannwaldallee Abschirmung 720.000 L: langfristig Seite 17 von 35 Verbesserungsbedürftige Situationen/Maßnahmen der Kategorie C (Zeithorizont > 10 Jahre) Emittent Bereich Art Kostenrahmen/€ m Honsell-, Starckstraße Mühlburg Abschirmung 300.000 m Südtangente Maxauer Straße Abschirmung 600.000 m L605 Bulach-Süd Abschirmung 675.000 L L605 Louisianaring Abschirmung 580.000 L B3 Durlach Aue Abschirmung 280.000 L B3 Werrabronner Str. Abschirmung 250.000 L B36 Rheinstrandsiedlung Wall/BPL 280.000 m: mittelfristig L: langfristig Seite 18 von 35 3.5 Ausblick Eine erfolgreiche Lärmschutzkonzeption steht auf mehreren Standbeinen. Mit Hilfe der Lärmsanierung lassen sich meist nur Lärmschwerpunkte entschärfen. Erforder- lich ist das Zusammenspiel mehrerer Planungsebenen. Mit der Regionalplanung, Bauleit- und Verkehrsplanung werden bereits Weichen gestellt. Hier gilt es, schon frühzeitig Lärmauswirkungen zu berücksichtigen. Konzentrationen einerseits, kurze Wege in verträglichen Gemengelagen anderer- seits, Schutzabstände, verkehrsberuhigte Bereiche, zweck- oder lärmoptimierte Ge- bäude etc. sind nur einige Beispiele der Bauleitplanung, die im Rahmen des vorsor- genden Lärmschutzes zur Verfügung stehen und zur Anwendung kommen. Emissionsseitig wurde schon viel erreicht - kann aber noch deutlich verbessert wer- den. Z. B. im Fahrzeugbau durch Motorkapselung, leisere Bereifung oder leisere Bremssysteme an Schienenfahrzeugen. Die Deutsche Bahn möchte allein durch Austausch von Bremssystemen und Maßnahmen an Fahrwegen bis 2020 die Schall- emissionen halbieren (-10 dB(A)). Die systematische Ermittlung der Lärmquellen und der Betroffenen nach einheitlichen Kriterien sowie die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist als Chance zu verstehen, Defizite und Erfolge transparent zu machen. Eine gute Chance, um dem Lärmakti- onsplan auch eine langfristige Perspektive zu geben, bietet die enge Verzahnung mit dem in Aufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan. Die Ausweisung „ruhiger Gebiete“ und hierfür erforderliche vorsorgende oder sanie- rende Maßnahmen wird konzeptionell in einem zweiten Maßnahmenpaket folgen. 4. Maßnahmenlisten Die vorgeschlagenen Maßnahmen (erstes Maßnahmenpaket) des Lärmaktionspla- nes sind nach der Lärmquellenart in Straßenverkehr und Schienenverkehr (Straßen- bahnen) separat aufgelistet. Für den Straßenverkehr wurde eine zusätzliche Liste erstellt, die Bereiche aufzeigt, die nicht zur Kategorie der Hot Spots zählen aber aufgrund ihrer Belastung als „ver- besserungsbedürftige Situationen“ deklariert wurden. Dargestellt sind die Anzahl der betroffenen Personen, die Pegelminderungen, die Anzahl der entlasteten Personen, die Kosten, die geschätzten Nutzen und eine Kate- gorisierung. Als zusätzliche Information sind auch in den Listen der Quellengruppen Straßenver- kehr die Betroffenen im Lärmpegelbereich zwischen 55 dB(A) und 60 dB(A) nachts ausgewiesen. Seite 19 von 35 4.1 Straßenverkehr (Hot Spots) Seite 20 von 35 Seite 21 von 35 Seite 22 von 35 4.1.1 Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen 1. Rheinhafenstraße zwischen Pfalz- und Agathenstraße Der Straßenquerschnitt von jeweils zwei Richtungsfahrstreifen wurde neu aufgeteilt: anstelle der äußeren Fahrstreifen befinden sich jetzt Radwege, so- dass die MIV-Lärmquellen von der Bebauung abgerückt sind. Maßnahme: Ergänzender passiver Schallschutz am Gebäude. 2. Eckenerstraße In Zusammenhang mit dem Bau der Straßenbahnlinie zur Rheinstrandsied- lung und Rheinstetten legte die Stadt Karlsruhe ein besonderes Schallschutz- fensterprogramm für die Anlieger der Eckenerstraße auf. Trotz Geschwindig- keitsbeschränkung (überwacht) auf 50 km/h treten noch hohe Lärmbelastun- gen auf. Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 3.-4. Hardtschule, Hardtstraße/Südtangente und Vogesenbrücke Schule und Wohngebäude sind trotz Lärmschutzwand Mehrfachbelastungen ausgesetzt: Südtangente und Michelinstraße, Straßenbahn und Deutsche Bahn. Maßnahme: Optimierung der vorhandenen Lärmschutzwand, zuzüglich Lärm- schutzwand in B10-Straßenmitte. Lärmschutzwand im Geländerbereich der Vogesenbrücke. Noch zu prüfen: Statik. Anm.: Die Maßnahme ist im Rahmen „Soziale Stadt Programm“ mit max. 60 % fördefähig. 5. Durmersheimer Straße zwischen Blohn- und Christian-Schneider-Straße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 6. Lameystraße Hohe Verkehrsbelastung und beidseitig geschlossene mehrgeschossige Be- bauung bestimmen die akustischen Verhältnisse. Die Bebauungsform hat den Vorteil, dass im rückwärtigen Bereich ruhige Verhältnisse vorherrschen. Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude und mittelfristig Rasengleis, um die Absorptionsflächen im Verkehrsraum zu erhöhen. 7. Neureuter Straße, südlich Siemensallee Die Neureuter Straße (B36) ist hier vierstreifig ausgebaut. Die östlichen Anlie- ger (Seydlitzstraße) sind abgeschirmt durch eine 3,5 m hohe Lärmschutz- wand. Die Erschließung der westlichen Gebäude erfolgt über eine zusätzliche Anliegerfahrbahn. Daher und aus Gründen des Straßenquerschnitts ist aktiver Schallschutz nicht effizient. Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. Seite 23 von 35 8. Südtangente/Staudingerstraße Platz- und geometrische Gründe sprechen für eine Lärmabschirmung entlang der Südtangente. Es werden zwei Maßnahmenpakete vorgeschlagen: a) Maßnahme 1: Lärmschutzwände im Anschlussbereich Entenfang von jeweils 4 m Höhe b) Maßnahme 2: Optimierung des höhenmäßig auslaufenden Lärm- schutzwalls entlang der Südtangente durch Aufsetzen einer 3 m hohen Lärmschutzwand. 9. Südtangente/Kühler Krug Trotz Tieflage der Südtangente summieren sich die Schallbeiträge am Knoten Kühler Krug. Wohnungen und Arbeitsplätze sind hoch belastet. Ein in der Bannwaldallee/Zeppelinstraße ansässiges Unternehmen stellt Mitfinanzierung von Lärmschutzmaßnahmen in Aussicht. Maßnahme: 3 m hohe Lärmschutzwand entlang der Bannwaldallee. 10. Kriegsstraße, westlich Weinbrennerplatz Im engsten Straßenquerschnitt der Kriegsstraße zwischen Weinbrennerplatz und Kühler Krug verkehrt zusätzlich zum Straßenverkehr die Straßenbahnlinie 5. Aufgrund beidseitig geschlossener mehrgeschossiger Bebauung erhöht sich die Lärmbelastung innerhalb des Straßenraumes infolge von Mehrfachre- flexionen. Die südliche Richtungsfahrbahn ist teilweise noch mit Pflasterung ausgeführt, was zudem lärmerhöhend wirkt. Maßnahme: Ersatz der Pflasterung durch Asphalt. 11. Karlstraße, nördlich Vorholzstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude, langfristig Rasengleis in Teilbereichen zur Vergrößerung von Absorptionsflächen im Verkehrsraum (nach Fertigstellung Kombilösung). Im Rahmen des VEP werden die Auswir- kungen von MIV-Verdrängung/Parkierung überprüft. 12. Rüppurrer Straße/Teilbereich Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude 13. Kapellenstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 14. Waldhornstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude 15. Durlacher Allee/Knoten Tullastraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude, mittelfristig Rasengleis zur Vergrößerung von Absorptionsflächen. Seite 24 von 35 16.-16a. Killisfeld/BAB A5 Trotz vorhandener Lärmschutzwand ist Killisfeld tags und nachts hoch be- lastet. Insbesondere bei vorherrschenden Südwestwinden zeigt sich, dass er- hebliche Schallbeiträge vom Überführungsbauwerk der K9652 einwirken. Da der Bund Straßenbaulastträger ist, liegt die Zuständigkeit beim Regierungs- präsidium. Der Antrag ist gestellt. Laut RP ist die Aufnahme in eine Projektlis- te des Bundes vorgesehen. Maßnahme: Alternativ zu einem Austausch der Fahrbahnoberfläche in Flüs- terasphalt (vgl. Maßnahme 22) wird vorgeschlagen: Vorhandene Lärmschutzwand auf 6 m erhöhen und nach Süden verlängern. 17. Untermühlsiedlung/BAB A5 Die Untermühlsiedlung ist von drei Seiten umgeben von Straßenverkehr. Während die B10 im Osten und die Durlacher Allee im Teilbereich durch eine Lärmschutzwand ausgestattet ist, emittiert die BAB A5 im Westen bei freier Schallausbreitung. Dieser Autobahnabschnitt wurde im Zuge des sechsspuri- gen Ausbaus im Gegensatz zum Autobahnabschnitt Karlsruhe-Rüppurr nicht mit Abschirmungen nachgerüstet. Da der Bund Straßenbaulastträger ist, liegt die Zuständigkeit beim Regie- rungspräsidium. Der Antrag ist gestellt. Laut RP ist die Aufnahme in eine Pro- jektliste des Bundes vorgesehen. Maßnahme: Alternativ zu einem Austausch der Fahrbahnoberfläche in Flüs- terasphalt (vgl. Maßnahme 22) wird vorgeschlagen: Lärmschutzwand, -wall von 6 m Höhe 18. Dornwaldsiedlung/B10 Die hochliegende B10 emittiert ungehindert und belastet die nördliche Dorn- waldsieldung. Aufgrund der Hochlage sind abschirmende Maßnahmen von Vorteil. Maßnahme: Lärmschutzwand. 19. Killisfeldstraße, östlich Lissenstraße/Ernst-Friedrich-Straße Langfristig rückt die Killisfeldstraße nach BPL von der Wohnbebauung weiter ab. Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 20. Pfinzstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 21. Grötzingen B3 Der vorhandene, teilweise privat aufgeschüttete Lärmschutzwall verläuft in nördlicher Richtung mit abnehmender Höhe. Grundsätzlich ist die Abschir- mung so weit optimierbar, dass zumindest die Erdgeschossebene entlastet wird. Da der Bund Straßenbaulastträger ist, liegt die Zuständigkeit beim Regie- rungspräsidium. Das RP prüft den gestellten Antrag. Maßnahme: Aktiven Lärmschutz optimieren, ergänzend passiver Schallschutz am Gebäude. Seite 25 von 35 22. Autobahnen A5 und A8 insgesamt Die Fahrbahnoberflächen der Autobahnen A5 und A8 sind teilweise in As- phalt, teilweise in Beton ausgeführt. Der Austausch der Fahrbahnoberflächen in sog. „Flüsterasphalt“, wie es bereits auf der A8 südöstlich der Überführung der K9652 der Fall ist, bringt hohe Pegelminderungen, insbesondere gegen- über Beton. Deshalb wird als Maßnahme der Austausch der Fahrbahnober- fläche in Flüsterasphalt vorgeschlagen. Da der Bund Straßenbaulastträger ist, liegt die Zuständigkeit beim Regie- rungspräsidium. Der Antrag ist gestellt. Die Entscheidung bleibt abzuwarten. 23. Schulen und Krankenhäuser allgemein Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sollen Schulen und Krankenhäuser einer gesonderten Betrachtung unterzogen werden. Die Hardtschule ist be- reits als Hot Spot in der Maßnahmenliste aufgenommen. Für alle übrigen Schulen und Krankenhäuser wird bei Überschreitung der Auslöswerte von 70 dB(A) (L DEN ) bzw. 60 dB(A) (L N ) passiver Schallschutz am Gebäude vorge- schlagen. Seite 26 von 35 4.2 Straßenverkehr (Verbesserungsbedürftige Situationen) Seite 27 von 35 4.2.1 Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen VS1 Daxlander Straße/Vorderstraße Die Lärmbelastung zur Nachtzeit im Bereich der Vorderstraße resultiert aus Schwerverkehr, der die Querspange zwischen Daxlander Straße und Fett- weisstraße als Abkürzung von und zum Hafengebiet nutzt, obwohl ein leis- tungsfähiger Knoten (Fettweisstraße/Rheinhafenstraße) zur Verfügung steht. Maßnahme: Sperrung der Querspange für den Schwerverkehr nachts. VS2 Rheinstrandsiedlung/Brunnenäckerweg/B36 Entlang der B36 besteht im Ein-Ausfahrtsbereich noch eine Abschirmlücke. Maßnahme: Lärmschutzwall als Lückenschluss entsprechend Bebauungs- plan. VS3 Honsell-, Starckstraße Die Wohnbebauung der Rheinstraße nördlich Lameyplatz ist allseitig umge- ben von hochbelasteten Straßen, sodass ruhigere Gebäuderückseiten nicht vorhanden sind. Maßnahme: Lärmschutzwand entlang der Starckstraße und Honsellstraße. Anm.: Die Maßnahme ist im Rahmen „Soziale Stadt Programm“ mit max. 60 % förderfähig. VS4 Maxauer Straße/Südtangente Die Schallemissionen der Südtangente erreichen teilweise unabgeschirmt die Maxauer Straße. Maßnahme: Schließung der Schalllücke entlang der Südtangente zwischen Kleingartenanlage Litzelau und Bahndamm Richtung Mühlburger Bahnhof. VS5 Bulach-Süd/L605 Hohe Schwerverkehrsanteile zur Tages- und insbesondere zur Nachtzeit sind ursächlich für Beschwerden von Beschäftigten aber auch von Wohnenden in den Gewerbegebieten westlich und östlich der L605. Maßnahme: Lärmschutzwand Richtung Süden, langfristig beidseitig. VS6 Louisianaring/L605 Maßnahme: Lärmschutzwand (in Zusammenhang mit NT-Ausbau) VS7 Durlach-Aue/Säuterich/B3 Maßnahme: In Zusammenhang mit der Bebauungsplanung Verlängerung des Lärmschutzwalles und Schließung der Schalllücke. VS8 Grötzingen/B3, Werrabronner Straße Die Wohngebäude der Werrabronner Straße sind nur durch einen ca. 2 m ho- hen Lärmschutzwall gegenüber der B3 abgeschirmt. Maßnahme: Wallerhöhung und Schalllückenschließung im Bereich des Kno- tens Bruchwaldstraße. Seite 28 von 35 4.3 Maßnahmen Straße - Übersichtsplan Seite 29 von 35 4.4 Schienenverkehr/Straßenbahnen (Hot Spots) Seite 30 von 35 Seite 31 von 35 4.4.1 Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen Durch akustisch optimiertes Schienenschleifen können glatte Schienenflächen erhal- ten bleiben. Diese Maßnahme wird im gesamten Streckennetz von der VBK Karlsru- he bereits regelmäßig durchgeführt und soll beibehalten werden. Durch diese Maß- nahmen kann von Pegelminderungen von 3 dB ausgegangen werden. Die darüber hinaus gehend geplanten Maßnahmen werden nachfolgend beschrieben: 1. Lameystraße (Mühlburg) Der eigene Bahnkörper befindet sich in Straßenmitte, die Gleise liegen im offe- nen Schotterbett. Ein Rasengleis reduziert Rollgeräusche und erhöht die Absorptionsfläche im Ver- kehrsraum (Straße/Schiene). Maßnahme: Rasengleis, passiver Schallschutz am Gebäude. 2. Eckenerstraße Im Bereich Entenfang/Michelinstraße stehen 2009 Baumaßnahmen an den Stra- ßenbahngleisen an. In diesem Zusammenhang soll bis zur Rheinhafenstraße an- statt Schotterbett ein Rasengleis eingebaut werden 3. Kaiserstraße Feste Fahrbahn und hohe Taktfrequenz sind ursächlich für die Lärmbelastung. Maßnahme: Kombilösung. 4. Karlstraße, zwischen Kaiserstraße und Kriegsstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 5. Karlstraße/Südweststadt, nördlicher Teilbereich Feste Fahrbahn und Fahrgeschwindigkeit begründen die Lärmbelastung. Maßnahme: Rasengleis nach Fertigstellung der Kombilösung. Überprüfung des Straßenquerschnitts im Rahmen des VEP, passiver Schallschutz am Gebäude. 6. Karlstraße/Südweststadt, südlicher Teilbereich Feste Fahrbahn und Fahrgeschwindigkeit begründen die Lärmbelastung. Maßnahme: Ersatz der Pflasterung durch Asphalt, teilweise Rasengleis. Überprü- fung des Straßenquerschnitts im Rahmen des VEP, passiver Schallschutz am Gebäude. 7. Rüppurrer Straße, Teilstücke Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 8. Gymnasiumstraße (Durlach), Kurvenbereiche Maßnahme: Pflege der Gleisoberflächenvergütung, passiver Schallschutz am Gebäude. Seite 32 von 35 9. Kaiserplatz, Kurvenbereich Maßnahme: Gleispflege, passiver Schallschutz. 10. Kaiserallee, Rheinstraße Maßnahme: Da die Gleisanlage aktuell erneuert wurde, verbleibt vorerst nur pas- siver Schallschutz. 11. Blücherstraße Maßnahme: Da die Gleisanlage aktuell erneuert wurde, verbleibt vorerst nur pas- siver Schallschutz. 12. Ebertstraße/Bahnhofplatz/Bahnhofstraße Maßnahme: In Zusammenhang mit dem Bahnhofplatzumbau wird die Gleisanla- ge nach dem Stand der Technik erneuert, teilweise Rasengleis 13. Karl-Wilhelm-Straße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 14. Durlacher Allee Der eigene Bahnkörper befindet sich in Straßenmitte, die Gleise liegen im offe- nen Schotterbett. Maßnahme: Rasengleis, passiver Schallschutz am Gebäude. 15. Herrenalber Straße Die Gleisanlage verläuft parallel und abgesetzt zur Herrenalber Straße im offenen Schotterbett. Fahrgeschwindigkeit (70 km/h) und teilweise Radien sind ursächlich für die Lärmbelastung. Maßnahme: Rasengleis, passiver Schallschutz am Gebäude. 16. Pfinztalstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 17. Schillerstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 18. Gartenstraße Maßnahme: Passiver Schallschutz am Gebäude. 19. Kriegsstraße (Weststadt) Die Gleise liegen auf den beiden Richtungsfahrbahnen des Straßenverkehrs. Der Gleisoberbau auf der nördlichen Fahrbahn ist mittels Stelkon-Platten und auf der südlichen Fahrbahn in Pflasterung ausgeführt, was zu erhöhten Reifenrollgeräu- schen führt. Maßnahme: Ersatz der Pflasterung durch Asphalt, passiver Schallschutz am Ge- bäude. Seite 33 von 35 20. Schulen und Krankenhäuser im Stadtgebiet Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sollen Schulen und Krankenhäuser ei- ner gesonderten Betrachtung unterzogen werden. Die Hardtschule ist bereits als Hot Spot in der Maßnahmenliste aufgenommen. Für alle übrigen Schulen und Krankenhäuser wird bei Überschreitung der Auslösewerte von 70 dB(A) (L DEN ) bzw. 60 dB(A) (L N ) als Maßnahme passiver Schallschutz am Gebäude vorge- schlagen. Seite 34 von 35 4.5 Maßnahmen Schiene/Straßenbahnen - Übersichtsplan Seite 35 von 35 Anhang Sonstige Lärmquellen Gewerbelärm, Fluglärm oder sonstige Lärmquellen. Gewerbelärm, Fluglärm oder sonstige Lärmarten, z. B. während Veranstaltungen, sind nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans Karlsruhe: Gewerbelärm: Im Zuge der Lärmkartierung wurden für das Stadtgebiet Karlsruhe gemäß „Vierunddreißigs- te Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung) – 34. BImSchV“ vom 6. März 2006 neben Straßen- und Schienenwegen sog. IVU-Betriebe und das Hafengebiet Karlsruhe untersucht. Die Untersuchungen beruhten auf Grundlage von vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen und Messberichten zu den Anlagen. Es konnten keine schalltechnischen Konflikte festgestellt werden. Für Ge- räuscheinwirkungen dieser und weiterer gewerblicher Anlagen sind die Anforderungen der „Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Techni- sche Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)“ vom 26. August 1998 maßgeblich. Sie sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Anlagen nachzuweisen. Im Beschwerde- fall können einer Anlage auch nachträglich Anordnungen zum Schallschutz auferlegt wer- den. Dementsprechend ist es nicht erforderlich, Geräuscheinwirkungen durch gewerbliche Anlagen auch im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu untersuchen. Fluglärm: Für das Stadtgebiet Karlsruhe war es aufgrund der Entfernung zum nächstgelegenen Flug- platz für zivilen Luftverkehr (Baden-Airport) nicht erforderlich, die Geräuscheinwirkungen durch Fluglärm im Rahmen der Lärmkartierung 2007 zu erfassen. Bezüglich der Fluglärm- immissionen ist das nationale Regelwerk („Fluglärmgesetz - Gesetz zum Schutz gegen Flug- lärm vom 9. November 2007) maßgeblich. Dementsprechend wurden keine Untersuchungen zum Fluglärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung erforderlich. Sonstige Lärmarten: Während geräuschintensiver Veranstaltungen im Stadtgebiet Karlsruhe werden vom Umwelt- und Arbeitsschutz Geräuschmessungen durchgeführt. Geräuscheinwirkungen durch sonstige Geräte wie Rasenmäher oder Laubbläser sind bun- deseinheitlich geregelt und werden im Rahmen des Lärmaktionsplans nicht behandelt. »Aspekte der Stadtplanung« - Titel ........................................................................ Nr.: Einführung in die Bauleitplanung, 10/2004........................................................................................................................................................ 1 Sanierungsgebiet City-West, Anhang zur Grobanalyse Innenstadt West,1/2005........................................................................................... 2 Sanierungsgebiet Mühlburg, 1/2005.................................................................................................................................................................. 3 Mit Recht. BauKulturhauptstadt, Karlsruhe 2010, 2/2005..................................................................................................................................4 Materialien zum Verkehr in Karlsruhe, Motorisierter Individualverkehr (MIV), 4/2005................................................................................. 5 Konkurrierendes Entwurfsverfahren »Zentrum Grünwinkel«, Dokumentation, 4/2005................................................................................ 6 Geschäftsbericht Stadtplanungsamt für das Jahr 2004, 7/2005.........................................................................................................................7 Lärmschutzanlagen am Bulacher Kreuz, Realisierungswettbewerb nach GRW 1995, Dokumentation, 8/2005.............................................8 Sanierungsgebiet »City-West« nach dem LSP, Erhebungen und Befragungen (VU nach §141 BauGB), 8/2005.............................................9 „Zukunftsfähige Stadtsanierung in Baden-Württemberg“, Sanierungsgebiet Weststadt-Karlsruhe, 8/2005..............................................10 Fußgängerunterführung Kriegsstraße im Zuge der Hirschstraße, Dokumentation, 12/2005........................................................................11 Nordtangente und Zweite Rheinbrücke, Grundlagedaten/Sachstandsbericht, 10/2005................................................................................12 Ein Gestaltungsbeirat für Karlsruhe? Expertengespräch am 13. Oktober 2005, 1/2006................................................................................13 Sanierungsgebiet „Alter Schlachthof“, Grobanalyse, 7/2006..........................................................................................................................14 Park - and - Ride, Bestandserhebung/Konzept, 7/2006....................................................................................................................................15 Geschäftsbericht Stadtplanungsamt 2005, 7/2006...........................................................................................................................................16 Sanierungsgebiet Mühlburg, Programm Soziale Stadt (SSP), Vorbereitende Untersuchung, 7/2006..........................................................17 Geschäftsbericht Stadtplanungsamt für das Jahr 2006, 10/2007.....................................................................................................................18 Mehrfachbeauftragung Neuordnung Walther-Rathenau-Platz, Dokumentation, 11/2007............................................................................19 Leitprojekt Lichtplan, Karlsruhe Masterplan 2015 / Stadtbild / Städtebau, 4/2008.......................................................................................20 Fußgängerbrücke über die B 36, Mehrfachbeauftragung / Dokumentation, 10/2007...................................................................................21 Geschäftsbericht Stadtplanungsamt für das Jahr 2007, 9/2008.......................................................................................................................22 Informationsfahrt des Planungsausschusses nach Nordrhein-Westfalen - 5. bis 7. Okt. 2006, 10/2006.......................................................23 Kai West und seine Freunde erforschen den Großstadt-Dschungel / Ein Jugendmedienprojekt im Sanierungsgebiet KA-Innenstadt-West. 11/2008.....24 Gestaltungsbeirat / Ein Zwischenbericht, 2007–2008, 11/2008........................................................................................................................25 Projektiertes Sanierungsgebiet Rintheim / Grobanalyse, 12/2008..................................................................................................................26 Lärmaktionsplan-Entwurf 1. Maßnahmenpaket Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Leiter:Dr.-Ing. Harald Ringler Bereich:Generalplanung und Stadtsanierung Leiterin:Heike Dederer Redaktion:Armin Kaiser Bearbeitung:Gutrun Bentele, Büro Kurz und Fischer Armin Kaiser Brigitte Stummer Martina Hoffmann Nadine Priesnitz Februar 2009
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Extrahierter Text
Anlage 2 Lärmaktionsplan - Entwurf Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 d BlmSchG Ergebnisse der Beteiligung • Öffentlichkeit • Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 2 Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) 1 A5/Märchenviertel Bürger 15.12.07 Das Mä rchenviertel/Rüppurr ist besonders bei Südwestwinden hoch belastet. Es ist zutreffend, dass sich die Geräusche der A5 bei extremer Südwestwindwetterlage stark bemerkbar machen. Die Berechnungsergebnisse der Lärmkartierung zeigen, dass in Rüppurr durch die vorhandenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der A5 keine Lärmpegel von mehr als 60 dB(A) im Nachtzeitraum auftreten und somit kein Hot-Spot-Bereich vorliegt. Bei den Schallausbrei-tungsberechungen ist eine Mitwindwetterlage berücksichtigt, d. h. es wird angenommen, dass der Wind von allen Straßen in Richtung der schützenwerten Bebauung weht. Ein Tempolimit und/oder Flüsterasphalt wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Kenntnisnahme. 2 Gewerbelärm/Nordstadt Bürger 19.12.07 Bemängelt wird, dass gewerbliche Schallimmis- sionen der Fa. PMP Maschinenbau GmbH nicht kartiert sind. In der Lärmkartierung sind nur bestimmte Be-triebe darzustellen, die aufgrund ihrer Größe eine besondere Umweltgefährdung darstellen können (sogenannte IVU-Anlagen). Die genann-te Fa. PMB fällt nicht unter diese Kategorie. Hiervon unabhängig wird bei punktuellen Lärm-beeinträchtigungen, insbesondere gewerblich bedingten, jedem Einzelfall nachgegangen und soweit möglich, abgeholfen. E: Kenntnisnahme. 3 A5, DB, Fluglärm/Rüppurr Marx- zeller Straße Bürger 21.12.07 Lärm von BAB, Zubringer und DB hat sich in den letzten 3 Jahren erheblich verstärkt. Auch Flug-lärm während der Woche bis 24 Uhr und sonn-tags durch Motorsegler ab 10 Uhr hat zuge-nommen. Es wird um Messungen im 1. und 2. Zu den Geräuscheinwirkungen der A5 siehe unter 1). Der Schienenverkehrslärm wird im Rahmen der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung DB behan-delt. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 3 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) OG gebeten, da sich hier die Schlafzimmer be-finden. Die errechneten Werte von 55 dB(A) sind zu niedrig angesetzt. In der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung im Jahr 2008 werden ausschließlich Großflughäfen be-rücksichtigt. Fluglärm durch Sportflugzeuge ist somit nicht Bestandteil des LAP. E: Kenntnisnahme. 4 DB, A5/Weinweg Bürger 22.01.08 Früher fuhren Güterzüge auf östlichem Güter- gleis. Heute fahren an Wochenenden aufgrund vom Personaleinsparungen alle Züge auf der Hauptstrecke, sodass keine 5 Minuten mehr Ruhe ist. Auch die BAB ist zu verkraften. Die Lärmkartierung des EBA liegt noch nicht auswertbar vor. E: Behandlung im Rahmen der Lärmkartierung/ Lärmaktionsplanung DB. 5 B10/Bereich Maxauer -, Saarland- straße Bürger 29.01.08 Hohe Lärmbelastung durch die Südtangente B10. Aufgrund von Teilabschirmung und Abstand der ST ist dieser Bereich in „verbesserungsbedürfti-ge Situationen“ eingestuft. Durch Schließung einer Schalllücke kann die Verlärmung gemildert werden. Tempolimits wurden von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden bean-tragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Aufnahme. 6 B3, B10, A5 Bürger 08.04.08 B10 und A5 sind ohne Lärmschutz. An B10 ist unverständlich, dass die Geschwindigkeit nicht auf 80 oder 70 beschränkt ist. Auch auf der BAB fahren die Lkws mit ca. 100 km/h. Auf der B3 wird die Ausweitung des Tempo-50-Bereiches und der Ausbau des Lärmschutzes gefordert. Der südwestliche Siedlungsrand von Grötzingen wurde als Hot-Spot erkannt. Dominante Schall-quelle ist die B3. Vorrang hat daher die Optimie-rung der vorhandenen Abschirmung. Da der Streckenabschnitt außerhalb der OD liegt, ist der Bund Straßenbaulastträger und das RP zustän-dig. Tempolimits wurden von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Aufnahme. 7 B3/südlich Knoten Siemensallee Bürger 16.04.08 Mit dem vierspurigen Ausbau der B36 wird eine Mehrbelastung befürchtet. Es wird um Prüfung gebeten, ob passiver Schallschutz gefördert Aus geometrischen Gründen scheidet aktiver Schallschutz in Form einer Abschirmung aus. Passiver Schallschutz ist angezeigt und wird Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 4 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) wird. gefördert. E: Aufnahme. 8 Allgemein AKB 23.04.08 Um örtlic he meteorlogische Besonderheiten berücksichtigen zu können, werden ergänzende Schallpegelmessungen an ausgewählten Stellen gewünscht. An ausgewählten Stellen werden Schallpegel-messungen als Plausibilitätskontrolle durchge-führt. Diese können jedoch aufgrund der EU-Richtlinie keinen Eingang in die LAP finden. E: Kenntnisnahme. 9 Südtangente/Kühler Krug, Zeppelinstraße Bürger 27.06.08 Arbeitsplätze und Wohnungen sind sowohl tags als auch nachts erheblich belastet. Das Unter-nehmen stellt in Aussicht, sich finanziell an Lärmschutzmaßnahmen zu beteiligen. Der Bereich ist als Hot-Spot ausgewiesen. Ab-schirmende Lärmschutzmaßnahmen sind grundsätzlich geeignet, um Schalleinwirkungen der Südtangente zu vermindern. E: Aufnahme. 10 Saarlandstraße/ Knielingen/B10 Bürger 03.07.08 und 21.07.08 Lärmbelastung im Bereich Saarlandstraße (etwa ab Höhe Bahnhof Knielingen) bis Ende der Ma-xauer Straße berücksichtigen. Wir beantragen die Lärmbelastung höher als bisher auszuwei-sen, da Westwind und Müllberg verstärkend wirken. Aufgrund von Teilabschirmung und Abstand der ST ist dieser Bereich in „verbesserungsbedürfti-ge Situationen“ eingestuft. Durch Schließung einer Schalllücke kann die Verlärmung gemildert werden. Ein Tempolimit wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Aufnahme. 11 Albtalbahnhof Bürger 10.07.08 Wir wohnen am Albtalbahnhof. Mancher Lärm ist hinzunehmen. Aber gibt es noch vermeidbaren Lärm, z. B. das Quietschen der Stadt-/Straßen-bahnen. Herr Casazza hat mir schriftlich ver-sprochen, „in absehbarer Zeit weitere Schmier-anlagen im Bereich des Albtalbahnhofes einzu-bauen, um die Geräusche und Verschleißent-wicklung weiter zu reduzieren“. Wenn möglich, in Lärmaktionsplan rein schreiben. AVG und VBK sind an dieser Stelle bereits tätig. Wegen Gefälle am Dreieck Ebertstraße/Albtal-bahnhof ist die technische Umsetzung jedoch schwierig. E: Weiterbehandlung i. R. der Gleispflege durch die VBK. 12 Volzstraße Bürger 20.08.08 Seit vielen Jahren wohnen wi r an der Südtan- Hinsichtlich des Straßenbahnverkehrs liegen Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 5 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) gente. Der Lärm der Südtangente ist unerträg-lich, tags und nachts. Das Gepoltere und Gebol-lere der leeren Anhänger der Lkw fast die ganze Nacht durch ist nervlich so belastend, dass an Schlaf oft nicht zu denken ist. Auch der Stra-ßenbahnverkehr alle 10 Minuten belastet. Geräuscheinwirkungen von maximal 55 dB(A) vor. Maßnahmen werden nach den Bewer-tungsmaßstäben des Lärmaktionsplanes für den Straßenbahnverkehr nicht erforderlich. Die Staudingerstraße/Volzstraße im Bereich der Südtangente ist im Lärmaktionsplan als Hot-Spot aufgenommen. Verschiedene aktive Schall-schutzmaßnahmen entlang der Südtangente werden geprüft. E: Aufnahme. 13 B10/Durlacher Str. Bürger 15.09.08 Die he utige Tagesbelastung wurde mit 65 dB(A) gemessen. Befürchtet wird eine Mehrbelastung nach Fertigstellung der B10. Es seien keine Lärmschutzmaßnahmen lt. BPL vorgesehen. Die mehrgeschossige Bebauung unterliegt Schallemissionen der B3, B10 und der A5. Vor-rang hat die Optimierung der Abschirmung an der B3. Zuständig ist das RP. E: Aufnahme. 14 BAB A8/Bergwald Bürger 15.09.08 Zu welc her Jahreszeit wu rde gemessen. Hohe Belastung in den Hochhäusern. Messwerte aus November 2008 mit Tagesbelas-tungen von 50 bis 57 dB(A) im EG-Bereich bzw. 59 dB(A) im 9. OG stimmen sehr gut mit der Kartierung überein. E: Kenntnisnahme. 15 Allgemein Bürger 15.09.08 70/60 dB(A ) Empfehlungen des Landes B.-W. oder Grenzwerte ? Die Auslösewerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts sind Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg. 16 BAB A8/Wolfartsweier Bürger 15.09.08 Lärmk artierungen unrealisti sch, weil Topografie nicht berücksichtigt ist. Oben in Hanglage ist es lauter als unten. Dem Berechnungsmodell der Lärmkartierung bzw. der Lärmaktionsplanung sind detaillierte Höhendaten des Landesvermessungsamtes berücksichtigt, also auch die Hanglage an der BAB A8 im Bereich Wolfartsweier. E: Kenntnisnahme. 17 BAB A8/Wolfartsweier Bürger 15.09.08 Lärmsc hutz an der A8 zu niedrig. Aufenthalt auf dem Balkon nicht möglich. Lärmschutz weiter in Die schalltechnische Wirksamkeit von einfachen Bepflanzungen ist sehr begrenzt. Relevante Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 6 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) Richtung AD KA und zusätzlich Bepflanzung. P egelminderungen ergeben sich nur in größeren zusammenhängenden Waldgebieten. Ein Tempolimit und/oder Flüsterasphalt wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Kenntnisnahme. 18 Busse der VBK Bürger 15.09.08 Neue Buss e sind lauter als alte. Korrespondenz mit VBK ist unbefriedigend. Busse werden i. d. R. nach höchstens 10 Jahren ausgetauscht, da sie bis dahin ihre maximale Kilometerleistung erreicht haben. Sofern es VBK-Busse sind, unterliegen diese den ein-schlägigen Richtlinien und werden auch laufend gewartet. Kein oder nur geringer Einfluss be-steht auf andere Busunternehmer, die auch im Stadtgebiet fahren, deren Busse ggf. älter und in schlechterem Zustand sind. E: Kenntnisnahme. 19 B3/OD Durlach, Rittnertstraße Bürger 15.09.08 Tempolimit auf 30 km/h tags und na chts? Zum Schutz der Nachtruhe wurde eine Ge- schwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachts von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt die Prüfung. E: Kenntnisnahme. 20 Neue B10/Grötzingen Bürger 15.09.08 Lärmschutz an neue r B10? An der neuen B10 sind keine Lärmschutzmaß- nahmen vorgesehen. Zuständig ist das RP. E: Kenntnisnahme. 21 A5/Untermühlsiedlung Bürger 15.09.08 Ist der Bund verpflichtet, einen Flüsterasphaltbe- lag einzubauen? Der vorhandene Belag ist schadhaft. Eine Verpflichtung zum Einbau von Flüsteras-phalt besteht nicht. 22 Allgemein Bürger 15.09.08 Wird der Maßnahmenplan-Vorentwurf ins Inter- net eingestellt? Der Wendekreis der Linie 5 in Rintheim ist nicht Der Maßnahmen-Vorentwurf ist zwischenzeitlich in das Internet gestellt. Die Wendeschleife in Rintheim ist als Bestand Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 7 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) berücksichtigt. Sind dort Maßnahmen vorgese-hen? Frage zur Außenrechtswirksamkeit des LAP. berücksichtigt und berechnet worden. Sie wird in 2009 umgebaut und vergrößert, so dass in einer späteren Stufe auch Niederflurwagen hier ver-kehren können. Die übrige Strecke bis zum Ab-zweig Tullastraße muss aber noch umgebaut werden. Im Übrigen hängt dies auch an der Neubeschaffung von Fahrzeugen als Ersatz für die bisherigen Altbaufahrzeuge. Dies ist noch nicht in Sicht. Unmittelbare Ansprüche Dritter erwachsen nicht aus der verwaltungsinternen Verbindlichkeit des LAP. E: Kenntnisnahme. 23 A5/Killisfeld Bürger 15.09.08 Hohe Belastung in Killisfeld, die vorhandene Lärmschutzwand ist eine Sichtschutzwand, die den Lärm erhöhe. Das dortige Hochregallager reflektiert den Lärm. BAB einspurig zurückbauen. Die vorhandenen Lärmschutzwände im Bereich Killisfeld sind straßenseitig hochabsorbierend. Im Bereich der Hauptbahnüberführung ist die Lärmschutzwand aus Glas, reflektiert den Schall aber weg von Killisfeld. Reflexionen am Hochre-gallager können im oberen Geschoss auftreten - andererseits wirkt das Gebäude als Schall-schirm. Ein Rückbau der BAB ist unrealistisch. Die hohe Belastung des K illisfeld wird durch die Lärmkartierung dokumentiert. Geeignete Maß-nahmen sind Optimierung und Verlängerung der Lärmschutzwände. Zuständig ist das RP. Ein Tempolimit und/oder Flüsterasphalt wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Kenntnisnahme. 24 A5/Killisfeld Bürger 15.09.08 Hohe Bela stung in Killisfeld besonders bei nas- ser Fahrbahn. Schlafen mit offenem Fenster unmöglich. Die Berechnungen haben Killisfeld als Hot-Spot bestätigt. Zuständig für Maßnahmen ist das RP. Ein Tempolimit und/oder Flüsterasphalt wurde Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 8 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Kenntnisnahme. 25 A5, B10, DB/Durlach-Bahnhof Bürger 15.09.08 Hohe Belastung im Bereich Bahnhof Durlach. Welche Maßnahmen sind geplant? E: Behandlung im Rahmen der Lärmkartierung/ Lärmaktionsplan DB. 26 Allgemein Bürger 15.09.08 Wie hoch ist der finanzielle Aufwand bei Umset- zung des Maßnahmenplanes, kann die Stadt die Aufwendungen in den nächsten 5 Jahren stem-men? Der Lärmaktionsplan ist langfristig angelegt. Primär umzusetzen sind kurzfristig mögliche Maßnahmen mit hoher Effizienz. 27 A8/Wolfartsweier Bürger 15.09.08 Hohe Lärmbelastung im Bereich des Schwimm- bades. Prüfung, ob eine Optimierung der Lärm-schutzwände, etwa durch Neigung, erreicht wer- den kann. Zuständig ist das RP. Ein Tempolimit und/oder Flüsterasphalt wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Kenntnisnahme. 28 Straba/Gymnasiumstraße Bürger 15.09.08 Kurv enquietschen im Bereich der Radien. Anre- gung: Gleisbewässerung wie am Marktplatz. An diesem Bogen sind bereits Anti-Quietsch-Beschichtungen auf dem Gleis vorhanden, die erfahrungsgemäß wirksam sind. Wegen des Gefälles im Bogen lassen sich hier keine her-kömmlichen Benetzungsanlagen (wie am Markt-platz) einbauen. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 29 A8/Bergwald Bürger 15.09.08 Hohe Belastung im Bergwald, vor allem wenn der Wald unbelaubt ist. Geschwindigkeitskontrollen, nicht nur Schilder aufstellen, z. B. in der Roten-Kreuz-Straße. Die hoch liegende Bergwaldsiedlung ist belastet durch die Steigungsstrecke der A8; eine Ab-schirmung daher kaum möglich. Zu prüfen sind Maßnahmen an der Quelle. Zuständig ist das RP. Ein Tempolimit und/oder Flüsterasphalt wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 9 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) E: Kenntnisnahme. 30 Allgemein, Herrenalber Straße, BABs Bürger 15.09.08 Die Lärmkartierungen im Internet seien verän- dert worden, so dass man einzelne Details nicht mehr genau erkennen könne. Das sollte wieder rückgän gig gemacht werden. Die Stadt solle im Amtsblatt eine Anzeige schal-ten, so dass der Bürger Vorschläge anhand eines Vordrucks portofrei eingesandt werden können. Vorschläge: Rückbau der Herrenalber Straße wie es der Verkehrsversuch vorsieht. Tempolimit nachts auf 70 km/h auf den BABs. Das Dateiformat der Lärmkartierungen im Inter-net wurde nicht verändert. Stellungnahmen zum LAP können formlos schriftlich oder mündlich eingebracht werden. Die Entscheidung zum Rückbau der Herrenalber Straße fällt nach Abschluss des Verkehrsver-suchs. E: Kenntnisnahme. Ein Tempolimit von 70 km/h nachts auf BABs ist nicht realistisch und widerspricht ihrer Funktion. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 31 Allgemein Bürger 15.09.08 Wer ist Ansprechpartner bei sonstigen Lärmbe- lastungen, z. B. Rasenmäher, Laubbläser? Ansprechpartner bei Lärmbelästigungen, die im Geltungsbereich der städtischen Polizeiverord-nung liegen, sind Bürgerservice und Sicherheit und Zentraler Juristischer Dienst (ZJD) als unte-re Immissionsschutzbehörde. 32 Allgemein Bürger 15.09.08 Drei Erör terungstermine, beginnend um 17 Uhr, seien nicht geeignet, die breite Öffentlichkeit entsprechend der EU-Richtlinie zu beteiligen. Formblätter und eine größere Öffentlichkeitsbe-teiligung wird gewünscht. Die erste Bürgerbeteiligun gsrunde wird um eine weitere Beteiligungsmög lichkeit/Bürgerworkshop ergänzt (03.11. erfolgt) und Auslegung Anfang 2009. E: Kenntnisnahme. 33 Augustenburgstraße, DB/Grötzingen Bürger 15.09.08 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Straßenraumgestaltung, Schienenverkehrslärm durch DB. Mit Freigabe der B10-Untertunnelung wurde die Augustenburgstraße erheblich entlastet und die Möglichkeit eröffnet, den Straßenraum zu gestal-ten. Da die Augustenburgstraße nicht als Hot-Spot ausgewiesen aber Haupterschließungs-straße für Grötzingen ist, hat die Straßenraum-gestaltung Vorrang vor einer Geschwindigkeits-beschränkung auf 30 km/h. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 10 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) E: Der Anregung wird nicht gefolgt. E: Bezüglich Schienenverkehrslärm Behandlung im Rahmen der Lärmkartierung/Lärmaktions-planung DB 34 A5/Killisfeld Bürger 15.09.08 Lärmschutz an der A5 von Durlacher Allee bis AS Karlsruhe-Mitte erhöhen, zusätzlich Lärm-schutz von AS KA-Mitte bis Wolfartsweier. Die Erhöhung der bestehenden Lärmschutz-wand entlang der A5 bzw. die Fortsetzung nach Süden wird im Rahmen der Lärmaktionsplanung geprüft. Zuständig ist das RP. Gespräche über Umsetzungsmöglichkeiten werden geführt. E: Aufnahme. 35 Allgemein Bürger 15.09.08 Kritisch an gesprochen wird der Einsatz von laten Geräten, z. B. Laubsauger durch städt. Bediens-tete. Die vom Gartenbauamt eingesetzten Geräte bzw. Maschinen entsprechen den aktuellen rechtlichen Vorgaben zum Lärmschutz. Ein Ver-zicht bzw. die Umstellung auf rein manuelle Durchführung von Pflegearbeiten ist aus wirt-schaftlichen und personellen Gründen nicht möglich. E: Kenntnisnahme. 36 DB/Weiherfeld BV 19.09.08 Am Wo chenende fahren Güterzüge auf dem Hochgleis. Die LS-Wand entlang der Donau-straße ist dann unwirksam. Die Lärmkartierung des EBA liegt noch nicht auswertbar vor. E: Behandlung im Rahmen der Lärmkartierung/ Lärmaktionsplanung DB. 37 Südtangente/Dammerstock BV 19.09.08 Hohe Lärmbelastung im nördlichen Dammer- stock/Eschwinkel. Entsprechend der Ergebnisse der Lärmkartie-rung liegen keine Geräuscheinwirkungen im Nachtzeitraum von mehr als 60 dB(A) vor. Die angesprochene Schalllücke an der ST/ Schwarzwaldbrücke ist einer vertiefenden Ana-lyse zu unterziehen. E: Aufnahme. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 11 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) 38 L605/Bulach BV 19.09.08 Hohe Lärmbelastung, warum kein Hot Spot? Entsprechend der Ergebnisse der Lärmkartie- rung liegen keine Geräuscheinwirkungen im Nachtzeitraum von mehr als 60 dB(A) und eine gleichzeitig hohe Betroffenheit vor. Aus diesem Grund wurde dieser Bereich nicht als Hot-Spot im Maßnahmenkatalog aufgenommen. Unab-hängig davon wird ein Teilbereich als „verbesse-rungsbedürftige Situation“ im Lärmaktionsplan aufgenommen und eine Lärmschutzmaßnahme entlang der L 605 geprüft. E: Aufnahme. 39 Sonstige Lärmarten in der Innen- stadt Bürger 19.09.08 Vermisst wer den Kartierungen von Fluglärm, Gewerbelärm in der Stadt, z. B. Kleinbetrieb, Gastronomie, grölende Passanten, Events/ Schloss in Flammen, Sperrzeiten für Biergärten wurden verkürzt. Bezüglich Fluglärm werden in der Lärmaktions-planung der 1. Stufe im Jahr 2008 ausschließlich Großflughäfen berücksichtigt. Die schalltechnischen Anforderungen an Ge-werbebetriebe sind im Bundesimmissions-schutzgesetz i. V. m. der TA Lärm geregelt und nicht Bestandteil dieses Lärmaktionsplans. Die Bewertungsmaßstäbe der o. g. Regelwerke sind strenger als die Bewertungsmaßstäbe des vor-liegenden Lärmaktionsplans. E: Kenntnisnahme. 40 Südtangente, Ettlinger Allee, Straba/Dammerstock Bürger 19.09.08 Hohe Lärmbelastung durch umgebende Ver- kehrsarten. Der LS an der ST ist für eine Verkehrsmenge von 14.600 Pkw-Einheiten ausgelegt worden. Schallpegelmessungen werden empfohlen. Entsprechend der Ergebnisse der Lärmkartie-rung liegen keine Geräuscheinwirkungen im Nachtzeitraum von mehr als 60 dB(A) vor. Die angesprochene Schalllücke an der ST/ Schwarzwaldbrücke ist einer vertiefenden Ana-lyse zu unterziehen. E: Aufnahme. 41 Südtangete, 30er-Zonen, DB/ Beiertheim BV 19.09.08 Am Wochenende fahren Güterzüge auf dem Hochgleis und damit weite Verlärmung. Ge-schwindigkeitsbegrenzungen sind unnütz, da Die Lärmkartierungen des EBA liegen noch nicht auswertbar vor. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 12 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) sich niemand dran hält. Während den Bauarbei-ten auf der ST sind 60 km/h eingehalten worden, was sich sehr positiv bemerkbar machte. Die Lärmschutzoptimierungen an der ST hätten viel gebracht. Schallpegelmessungen werden emp-fohlen. E: Behandlung im Rahmen der Lärmkartierung/ Lärmaktionsplan DB. 42 L605/Bulach BV 19.09.08 In welchem Bereich ist eine Lärmschutzoptimie- rung vorgesehen? Geht der Lärmschutz über den Friedhof Richtung Ettlingen hinaus? Die kurz vor Baubeginn stehende Lärmschutz-optimierung an der L605 sieht eine Abschirmer-höhung um 2 m nördlich der Bahnüberführung vor. Zusätzlich wird die Schalllücke im Bereich der Ausfahrt/Einfahrt Grünwinkler Straße durch eine 3 m hohe Lärmschutzwand geschlossen. Der Friedhof Bulach/Gewerbegebiet Mittelfeld ist unter „verbesserungsbedürftige Situationen“ eingestuft. Aktiver Schallschutz an der L 605 in Richtung Ettlingen ist geeignet, eine „pietät-adäquate Ruhe“ herzustellen. E: Aufnahme. 43 ST/Dammerstock Bürger 19.09.08 Im Bere ich der Schwarzwaldbrücke sind Refle- xionen und eine Schalllücke vorhanden. Entsprechend der Ergebnisse der Lärmkartie-rung liegen keine Geräuscheinwirkungen im Nachtzeitraum von mehr als 60 dB(A) vor. Die angesprochene Schalllücke an der ST/ Schwarzwaldbrücke ist einer vertiefenden Ana-lyse zu unterziehen. E: Aufnahme. 44 Allgemein, ST/Gesamtstadt Bürger 19.09.08 Kritisiert wird, dass der LAP noch nicht im Inter- net einsehbar und somit keine Vorbereitung möglich ist. Vorschlag: großflächig Geschwin-digkeitsbeschränkungen bzw. 60 km/h auf der ST. Der Lärmaktionsplan-Vorentwurf steht zwi-schenzeitlich im Internet. Großflächige allgemeine Geschwindigkeitsbe-schränkungen sind nicht beabsichtigt. Tempo 60 auf der Südtangente hat Untersuchungen zufol-ge, bei hohem Lkw-Anteil, eine schlechtere Luft-schadstoffbilanz. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 13 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 45 A5/Lange Straße Bürger 19.09.08 Sehr hohe Lärmbelastung. Baubedingt waren zeitweise 80 km/h abgeordnet, was dazu führte, dass wieder bei geöffnetem Fenster geschlafen werden konnte. Vorschlag als Lärm- und Schadstoffminderung sowie aus Sicherheitsgründen 80 km/h und Ge-schwindigkeitsüberwachung. Ein allgemeines Tempolimit auf 80 km/h wider-spricht dem Ausbau und der Funktion einer BAB. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 46 A5/Märchenviertel Bürger 19.09.08 Hohe Lärmbelastung. Vorschlag: Geschwindigkeitsbeschränkung und Kontrollen, auch nachts. Zuständig ist das RP. Ein Tempolimit und/oder Flüsterasphalt wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Kenntnisnahme. 47 A5/Rüppurr Bürger 19.09.08 Geschwindigkeitsbeschränkung oder Flüsteras- phalt. Warum geht das über mehrere Kilometer in Heidelberg? Zuständig ist das RP. Ein Tempolimit und/oder Flüsterasphalt wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. Die Situation des kurzen Autobahnzubringers in Heidelberg ist nicht vergleichbar mit der A5. E: Kenntnisnahme. 48 Lkws/Moltkestraße Bürger 19.09.08 Seit Sperrung der Reinhold-Frank-Straße fahren mehr Lkws in der Moltkestraße. Auch würde sehr schnell gefahren und nie geblitzt werden. Eine Verlagerung von Lkw auf die Moltkestraße ist durchaus möglich, wurde aber im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Kauf genommen. E: Kenntnisnahme. 49 B36 u. a./Heidenstückersiedlung Bürger 19.09.08 Die Geschwindigkeit auf der B36 ist auf 70 km/h beschränkt. Nur ein Teilstück zwischen Stadt-grenze und Neuer Messe ist unbeschränkt, was zu erheblicher Belastung führt. Zuständig ist das RP. Ein Tempolimit wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 14 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) Außerdem belasten je nach Windrichtung die Eisenbahn, gewerbliche Anlagen von Metro, Michelin und künftig evtl. das Fleischwerk, sowie Events bei der Neuen Messe. erfolgt derzeit die Prüfung. Die Schallemissionen der DB sind im Rahmen der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung DB zu behandeln. Die genannten gewerblichen Anlagen unterlie-gen dem Bundesimmissionsschutzgesetz i. V. m. der TA Lärm und sind nicht Bestandteil des Lärmaktionsplanes. E: Kenntnisnahme. 50 Straßenbahnen/ Cäciliastraße Bürger 19.09.08 Belastung durch Straßenbahnlärm vom Depot Albtalbahnhof. Auch in der Karlstraße ist die Belastung hoch. Nimmt die Belastung ab, wenn das neue Depot in der Gerwigstraße fertig gestellt ist? Der neue Betriebshof Gerwigstraße geht im Dezember 2008 in Betrieb. Dann werden eine Vielzahl von Leer- und Einsatzfahrten vom Be-triebshof West bzw. vom Albtalbahnhof durch das Stadtgebiet ein Ende haben. Inwiefern dabei auch die Karlstraße entlastet wird, kann im De-tail noch nicht gesagt werden, da die neuen Einsatzpläne noch in Arbeit sind. E: Kenntnisnahme. 51 A5/Rüppurr Bürger 19.09.08 Trotz hohem LS-Wall werden zunehmende Lkw- Verkehre beklagt. Forderung wie in anderen Städten: 80 km/h nachts und Geschwindigkeits-überwachung. Dominante Schallquelle auf Bundesautobahnen, insbesondere nachts, sind Lkws. Diese unterlie-gen ohnehin einer Geschwindigkeitsbeschrän-kung von 80 km/h, weshalb diese Maßnahme keine relevante Verbesserung bringt. Für Geschwindigkeitskontrollen auf Bundesau-tobahnen ist das Land B.-W. zuständig. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 52 Kriegsstraße/ Gartenstraße Bürger 19.09.08 Lärmbelastungen aus der Garten- und Kriegs- straße. Da sich Verkehrsteilnehmer nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, wer-den Kontrollen gefordert und sonstige geeignete Maßnahmen. Auf diesem Abschnitt der Kriegsstraße besteht eine 70 km/h-Regelung. Im Vorgriff zur Kombi-Lösung wird ein Tempolimit von 50 km/h erwo-gen. Ein Tempolimit wurde von der Stadt Karlsruhe Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 15 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Kenntnisnahme. 53 Motorräder/Innenstadt Bürger 19.09.08 Waru m wird das Parken von Motorrädern auf dem Ludwigsplatz nicht untersagt? Es gibt Stadtteile, die von 22-6 Uhr durch Schranken gesperrt sind. Wieso wird das in der Innenstadt nicht angewandt? Parken ist nach der vorhandenen Beschilderung bereits untersagt. Ganze Stadtteile können nicht abgeschrankt werden. 54 L605/Bulach Bürger 19.09.08 Privat e Lärmmessungen wurden durchgeführt und die Aufzeichnungen an sämtliche Fraktionen geschickt. Keine Reaktion. Die Lärmbelastung des Friedhofes Bulach ist eine Katastrophe. Der Lärmschutz müsse in Richtung Ettlingen erweitert werden. Die kurz vor Baubeginn stehende Lärmschutz-optimierung an der L605 sieht eine Abschirmer-höhung um 2 m nördlich der Bahnüberführung vor. Zusätzlich wird die Schalllücke im Bereich der Ausfahrt/Einfahrt Grünwinkler Straße durch eine 3 m hohe Lärmschutzwand geschlossen. Der Friedhof Bulach/Gewerbegebiet Mittelfeld ist unter „verbesserungsbedürftige Situationen“ eingestuft. Aktiver Schallschutz an der L605 in Richtung Ettlingen ist geeignet, eine „pietät-adäquate Ruhe“ herzustellen. E: Aufnahme. 55 DB/Bulach BV 19.09.08 Das Industrieg leis mitten durch Bulach verur- sacht erheblichen Krach tags und nachts. Ge-schlossene Schranken führen zu Staus und behindern den Busverkehr. Die Lärmkartierung des EBA liegt noch nicht auswertbar vor. E: Behandlung im Rahmen der Lärmkartierung/ Lärmaktionsplanung DB. 56 B36/Rheinhafenstraße Bürger 22.09.08 Die Ve rkehrsmengen für die Lärmkartierung sind zwar aus dem Jahr 2006, aber seit 2004 hat sich die Anzahl der Lkws verdoppelt. Tendenziell haben die Lkw-Anteile zugenom-men. Eine Verdoppelung gegenüber 2004 kann nicht nachvollzogen werden. E: Kenntnisnahme. 57 B36/Eckenerstraße Bürger 22.09.08 Mit Fe rtigstellung der B36 im Bereich Durmers- heim und Erhebung von M aut auf BABs hat der Schwerverkehr erheblich zugenommen. Hinzu Im Rahmen der Diskussion um die Lkw-Maut wurde eine Lkw-Kennzeichenverfolgung durch-geführt. Diese hat ergebe n, dass trotz BAB-Maut Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 16 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) kommen die Straßenbahnen, die inzwischen größer (Doppelwagen) sind und häufiger verkeh-ren. Erschütterungen durch Lkws und Strabas verursachen Risse am Gebäude. Die Unterbau-ten von Straße und Gleis sind dafür nicht ausge-legt. nur wenige Fahrzeuge über die B36 durch Karls-ruhe hindurch fahren. Auch verschiedene Zähl-ergebnisse lassen keinen Rückschluss auf eine erhebliche Zunahme von Lkw-Verkehren auf-grund der Maut zu. Die Erhöhung von Wagenzahl und Fahrbahntakt ist objektiv nicht nachvollziehbar. Unabhängig davon werden 2009 die Gleisanla-gen von der Vogesenbrücke bis einschließlich Abzweig Daxlander Straße ausgetauscht und bei dieser Gelegenheit optimiert. Die Unterbauten von Straße und Gleistrasse sind für heutige Belastungen ausgelegt. E: Kenntnisnahme. 58 B36/Eckener-, Rheinhafenstraße Bürger 22.09.08 Die B36 sollte auf die Rheinhafenstraße verlegt und ab Eckenerstraße bis Daxlander Straße untertunnelt werden. Baden-Baden, Rastatt und Plittersdorf haben auch Tunnel. Ein Tunnel im Zuge der Rheinhafenstraße scheidet aus Kostengründen aus. Dennoch eine Verlegung der B36 dorthin vorzunehmen würde zu erheblichen Belastungen der dortigen Be-wohner führen. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 59 Südtangente/Vogesenschule Bürger 22.09.08 Die Hardtschule ist genannt und Maßnahmen sind vorgeschlagen. Vergessen wurde die Vo-gesenschule. Auch hier wird unter der Lärmbe-lastung sehr gelitten. Die hohe Belastung der Hardtschule gilt auch für die Vogesenschule. Erforderlich sind Schall-schutzoptimierungen an der ST und Abschir-mungen auf der Vogesenbrücke. E: Aufnahme. 60 B36/Mühlburg Bürger 22.09.08 Die B36 wird derzeit neu gemacht. Warum erhält die Fahrbahn nicht gleich Flüsterasphalt? Die zulässige Geschwindigkeit der B36 ist auf 60 km/h beschränkt. Flüsterasphalt ist geeignet für höhere Fahrgeschwindigkeiten und ungeeig-net in Knotenpunkts- und Stauraumbereichen. E: Kenntnisnahme. 61 Rheinstraße, B36/ Bürger 22.09.08 Besonders nachts wird sehr schnell gefahren. Mobile Geschwindigkeitskontrollen erfolgen im Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 17 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) Mühlburg Insbesondere ab Entenfang in Richtung Voge- senbrücke. Vorschlag: Geschwindigkeitskontrollen und opti-sche Veränderungen, damit nicht zum Rasen animiert wird. Rahmen der üblichen Dienstzeiten. E: Kenntnisnahme. 62 Freizeitlärm/Innenstadt Bürger 22.09.08 Gast stätten, Kneipen, Außenwirtschaften im Sommer und Bierwintergärten mit Heizpilzen sind nicht kartiert - stören aber insbesondere nachts. Die Sperrzeiten wurden in Karlsruhe verkürzt. Gaststättenlärm unterliegt dem Bundesimmissi-onsschutzgesetz i. V. m. der TA Lärm und ist nicht Bestandteil dieses LAP. Landesweit be-steht die Tendenz zur Verkürzung der Sperrzeit. Derzeit laufen Überlegungen, ob diese nicht gänzlich aufgehoben wird. E: Kenntnisnahme. 63 B10, B36, Strabas/Mühlburg Bürger 22.09.08 Mühlburg ist belastet durch B10 und B36 (Voge-senbrücke). Hohe Belastungen kommen von der Honsellbrücke durch Lkws. Die Verlegung der B36 wurde bereits 2006 von den BV Mühlburg/ Grünwinkel gefordert. Beklagt wird auch das Kurvenkreischen der Strabas auf der Kreuzung Entenfang. Zur Entlastung der Hardtschule wird eine Ein-hausung der ST als filig rane Glaskonstruktion, wie z. B. in Prag vorgeschlagen. Mühlburg ist in diesem Bereich als Hot-Spot ausgewiesen. Geeignete Maßnahmen sind Schallschutzoptimie rungen und ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen. Der Gleisab-schnitt vom Entenfang bis zur Haltestelle La-meystraße wird in 2009 erneuert und als Rasen-gleis ausgebildet. Ein Tempolimit wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Aufnahme. 64 Rheinhafenstraße Bürger 22.09.08 An der Daxlander Straße steht ein Lkw-Nacht- fahrverbotsschild, das freie Fahrt durch die Rheinhafenstraße zur B36 erlaubt. Das ist sinn-los und Augenwischerei. Vorschlag: Behandlung im Rahmen des VEP. E: Kenntnisnahme. 65 Südtangente/ Hardtschule Bürger 22.09.08 Für die Hardtschule sind auch im Flur Schall- schutzfenster erforderlich. Da Fenster wegen des Lärms nicht geöffnet werden können, ist für die Aula eine Be-, Entlüftungsanlage einzubau-en. Zur Verbesserung der Raumakustik sind in ei-nem 1. Schritt Akustikdecken für alle Räume einschließlich Flure vorgesehen. E: Kenntnisnahme. 66 Südtangente, Pulverhauss traße, Bürger 22.09.08 Die Hardecksiedlung ist umgebe n von ST, Pul- Die Pulver hausstraße wurde aus Lä rmschutz- Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 18 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) Bahnlinie, Metro/Hardecksiedlung verhausstraße und Bahnlinie. Je nach Windrich- tung belastet mal die eine, dann die andere Lärmquelle. Hinzu kommen gewerbliche Schall-immissionen der Metro (Anlagen, Nachtanliefe-rungen). Ewig lange und schwere Güterzüge rumpeln verstärkt nachts, auch sonntags vorbei. Gewerbliche Gebäude schirmen nicht nur ab, sondern reflektieren. Von der ST kann sich der Schall frei ausbreiten. Der Bahndamm schirmt nur teilweise ab, weil er im Bereich Feldmann niedrig ist und erst in Rich-tung Überführung der Straba nach Oberreut sehr hoch ist. Vorschlag: Schließung der Schalllücken entlang der ST. gründen von 60 km/h auf 50 km/h abgestuft. Aufgrund von Abstand zur ST und gewerblicher Zwischenbebauung liegt die Nachtbelastung der Hardecksiedlung unterhalb von 60 dB(A). Gewerbebetriebe unterliegen dem Bundesim-missionsschutzgesetz i. V. m. der TA Lärm und sind nicht Bestandteil des Lärmaktionsplanes. E: Kenntnisnahme; Behandlung des Schienen- verkehrslärms im Rahmen der Lärmkartierung/ Lärmaktionsplanung DB. 67 Südtangente/Mühlburg Bürger 22.09.08 Hauptv erursacher des Lärms sind die Kolonnen fahrenden Lkws. Die ST ist Schleichweg für Lkws aus Westdeutschland und Holland, weil keine Maut erhoben wird. Frage: Ist es möglich, ein Durchfahrtsverbot für schwere Lkws anzu- ordnen und zu überwachen? Möglichkeiten und Maßnahmen zur Steuerung überregionaler Verkehre werden erwartet im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Ver-kehrsentwicklungsplanes. E: Weiterbehandlung im Rahmen des VEP. 68 Südtangente/Mühlburg Bürger 22.09.08 Nach der Hardtschule endet die Geschwindig- keitsbeschränkung von 80 km/h. Erlaubt sind ab der Honsellbrücke 100 km/h. Anregung: Zum Schutz von Mühlburg Verlänge-rung der 80er-Strecke in Richtung Knielingen. Die Ausdehnung der 80 km/h-Strecke in diesem Bereich bzw. Tempo-Vereinheitlichung auf ge-samter ST wird geprüft. Ein Tempolimit wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Kenntnisnahem. 69 Moltkestraße Bürger 22.09.08 Seit S perrung der Reinhold-Frank-Straße (Luft- reinhalteplan, 01.05.08) werden vermehrt Lkws in der Moltkestraße wahrgenommen. Forderung der Nordtangente und zusätzlich eine Autobahn-querspange bei Leimersheim/Leopoldshafen. Eine Verlagerung von Lkw auf die Moltkestraße ist durchaus möglich, wurde aber im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Kauf genommen. Die Nordtangente könnte die Molt-kestraße entlasten, hier fehlen jedoch ent-sprechende Beschlüsse des GR. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 19 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) E: Weiterbehandlung im Rahmen des VEP. 70 Rettungsfahrzeuge/ Felix-Mottl-Straße Bürger 22.09.08 Anwohner haben Verständnis für Rettungsein- sätze zur Herzklinik und Klinikum, die mit Blau-licht und Martinshorn gefahren werden. Kritisch wird hinterfrag t, ob Blaulicht/Martinshorn mitten in der Nacht im sonst ruhigen Wohngebiet ohne Verkehrsaufkommen sein müsse. Einsatzpersonal entscheidet in eigener Verant-wortung, ob Sonderrechte in Anspruch zu neh-men ist. Wenn ja, ist Einsatzsignal erforderlich. E: Kenntnisnahme. 71 ST, B36, Straba/ Lameyplatz Bürger 22.09.08 Im 10. Stock am Lameyplatz sind alle umgeben- den Lärmquellen auch hinter dreifach-Verglas-ung ziemlich laut. Am meisten stört aber die Straßenbahn im Kur-venbereich. Anregung: Bewässerung und Rasengleis. Der Gleisabschnitt vom Entenfang bis zur Halte-stelle Lameystraße wird in 2009 erneuert und als Rasengleis ausgebildet. E: Aufnahme. 72 Verkehrslärm/Durlach OR Dur- lach 24.09.08 Die Auslöseschwellen sind von der Stadt Karls- ruhe um 5 dB(A) nach oben gedrückt worden. Das BUM hätte als Auslöseschwelle 55 dB(A) nachts angedacht. Bemängelt wird, dass die Kartierungen aufgrund von Berechnungen durchgeführt wurden und so orthografische und klimatische Besonderheiten nicht berücksichtigt sind. An ungeklärten Stellen sollten Messungen durchgeführt werden. Die Stadt folgt mit der Orientierung auf den Nachtauslösewert von 60 dB(A) den Empfehlun-gen des Landes. Mit dieser Empfehlung werden zunächst in einem 1. Schritt die höchstbelaste-ten Punkte (Hot-Spots) im Stadtgebiet bearbei-tet. Es ist vorgesehen, im Zuge der Fortschrei-bung des Lärmaktionsplanes auch weniger stark belastete Bereiche anzugehen. Lärmmessungen können in begründeten Einzelfällen durchgeführt werden. E: Kenntnisnahme. 73 DB/Durlach OR Dur- lach 24.09.08 In Bezug auf aktive und passive Schallschutz- maßnahmen sind Defizite vorhanden. Mit der Deutschen Bahn soll evtl. mit Hilfe des Deut-schen Städtetags energisch verhandelt werden. Die Lärmkartierung des EBA liegt noch nicht auswertbar vor. E: Behandlung im Rahmen Lärmkartierungen/ Lärmaktionsplanung DB. 74 DB/Durlach OR Dur- lach 24.09.08 Im Bereich Dornwaldsiedlung wird bemängelt, dass ein Gütergleis nicht abgeschirmt ist. Die Lärmkartierung des EBA liegt noch nicht auswertbar vor. E: Behandlung im Rahmen Lärmkartierungen/ Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 20 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) Lärmaktionsplanung DB. 75 OD/Durlach OR Dur- lach 24.09.08 Tempo 30 in der OD und Rittnertstraße wurde bislang mit dem Argument abgelehnt, dass dies an Bundesstraßen innerhalb einer Ortschaft nicht möglich sei. Gibt es eine neue Rechts-grundlage? Hat man sich Gedanken gemacht über ein Lkw-Durchfahrtverbot, wenn die NT fertiggestellt ist? Wurde eine Änderung des Straßenbelags erwo-gen? Es gibt keine neue Rechtsgrundlage. Allerdings sind vor Anordnung einer Tempo-30-Regelung Bedingungen verknüpft, die zu erfüllen sind. Überlegungen zu einem Lkw-Fahrverbot nach Fertigstellung der NT wurden noch nicht ange-stellt, könnten aber durchaus im Rahmen des in Aufstellung befindlichen VEPs aufgegriffen wer-den. Auf innerstädtischen Tempo-50-Strecken mit Knotenpunkts- und Stauraumbereichen ist ein Austausch von üblichen Belägen aus Lärm-schutzgründen nicht zielführend. Ein Tempolimit wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Kenntnisnahme. 76 B10/Untermühlsiedlung OR Dur- lach 24.09.08 Auf der Stadteinfahrt is t die Fahrgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt und auf der Stadtaus-fahrt sind 120 km/h erlaubt, was zu hohen Lärmbelastungen führt. Ob die Aufhebung der Geschwindigkeitsbe-schränkung bzw. der Beginn der „freien Strecke“ weiter in Richtung Grötzingen verlegt werden kann, ist zu überprüfen. Ein Tempolimit wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Kenntnisnahme. 77 B3/Durlach, Badener Straße Bürger 04.10.08 Di e Stützmauer aus Naturstein reflektieren den Schall. Phantasievolle Begrünungslösungen an den gegenüberliegenden Wohngebäuen könn-ten den Schall mindern. Wenn baurechtliche Befürwortung, Aufnahme in den Maßnahmenka-talog. Der Fahrbahnbelag ist geflickt und könnte ausgetauscht werden durch einen eingefärbten Asphalt, um deutlich zumachen: hier ist ein Die Aufstellung einer stationären Geschwindig-keitsmessanlage hat den Nachteil, dass eine eigentlich erwünschte k ontinuierliche Fahrweise unterbleibt und zusätzliche Belästigungen auf-grund von Brems- oder Beschleunigungsvor-gängen entstehen, weshalb mobile Überwa-chungen Vorrang haben. Ein Tempolimit wurde von der Stadt Karlsruhe Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 21 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) Wohngebiet. Zusätzliche Beschilderung und eine neue Straßenbeleuchtung, die weg vom Typus „Bundesstraße“ in wohngebietsadäquates Licht geht, könnte hilfreich sein. Anordnung von Tempo 30 oder Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung. bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Kenntnisnahme. 78 DB, ST, Pulverhausstraße, Metro/Hardecksiedlung Siedler-gemein-schaft 06.10.08 Der Bahndamm ist nicht durchgängig 4 m hoch, sondern im Bereich der Fußgängerbrü-cke/Siedlerstraße fast ebenerdig. Er ist damit kein reiner Lärmschutzwall, sondern aufgrund drastisch erhöhten Güter- und Personenver-kehrszügen selbst Lärm- und Erschütterungs-quelle. Schäden an Häusern, Zäunen, Einfassungen und Mauern treten in erhöhtem Maße auf. Güter- und Gefahrgutzüge sollen vom Hochgleis ver-bannt und Personenzüge langsamer fahren. Da das Verkehrsaufkommen der ST erheblich zugenommen hat wird vorgeschlagen: • Fortsetzung der Lärmschutzwand von Bu- lach bis Höhe Zeppelinstraße • Flüsterasphalt • Tempolimit für Lkw • Entlastung durch 2. Rheinbrücke und NT Auf der Pulverhausstraße wird aufgrund von Wohn- und Industriegebietserweiterung, Neue Messe erhöhtes Verkehrsaufkommen und Lkws registriert. Vorgeschlagen wird ein Lkw-Nachtfahrverbot, Lärmschutzwände und Lärmschutzfenster. Gewerbliche Lärmquellen der Fa. Metro wie • Rückkühlanlage • Lüftung und Ventilation • Lkws mit Kühlanlagen Der Bahndamm ist streckenweise geeignet, gewerbliche Parkierungsflächen und Anteile der ST abzuschirmen. Die Schallimmissionen aus DB-Schienenverkehr können erst quantifiziert werden, wenn die Kartierungen des EBA vorlie-gen. Südtangente Die Nachtbelastung der Hardecksiedlung durch die ST liegt aufgrund von Abstand und vorgela-gerter Bebauung unterhalb von 60 dB(A). Grundsätzlich sind aktive Schallschutzmaßnah-men entlang der ST wie auch Flüsterasphalt geeignet, die Lärmbelastung zu senken. Im Rah-men der Fortschreibung des LAPs aber auch unter Berücksichtigung des DB-Schienenverkehrslärms sind Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sind, beide Lärmquellen spürbar abzuschirmen. Bei hohem Lkw-Anteil verschlechtert sich die Luftschadstoffbilanz bei Tempo 60 im Vergleich zur bestehenden 80 km/h-Beschränkung. Die Entlastungswirkungen von 2. Rheinbrücke und NT werden in Zusammenhang mit dem in Aufstellung befindlichen VEP transparent ge-macht. Pulverhausstraße Die Pulverhausstraße wurde aus Lärmschutz- Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 22 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) • Erschütterungen belasten zusätzlich. Vorgeschlagen wird • Einhausung der Lärmquellen • Lkw-Parkverbot im Wohngebiet • Lärmschutzwand gründen von 60 km/h auf 50 km/h abgestuft. Von Westen her kommend besteht bereits ein Lkw-Nachtfahrverbot. Ein Verbot darüber hinaus ist nicht zielführend, da Anliegerverkehre ohnehin frei und Kontrollmöglichkeiten schwierig sind. Gewerbelärm Gewerbebetriebe unterliegen dem BlmSchG i. V. m. der TA Lärm und sind nicht Bestandteil die-ses LAPs. Die StVO regelt bereits eindeutig das Parken in Wohngebieten. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 79 BAB A5: Bürger 03.11.08 • Flüsterasphalt v. AD Karlsruhe bis AS Karls- ruhe-Süd • Lärmschutzwand auf Mittelstreifen • Tempo 80 km/h zwischen Hagsfeld und Bruchhausen • Lärm von drei Seiten in Rüppurr Südwest (A5, DB, Herrenalber Straße) Flüsterasphalt und Optimierung der vorhande-nen Lärmschutzwände wird geprüft. Ein Tempolimit und/oder Flüsterasphalt wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Aufnahme. Ein allgemeines Tempolimit auf 80 km/h wider-spricht dem Ausbau und der Funktion einer BAB. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 80 BABs allgemein: Bürger 03.11.08 • Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h für Lkws, nachts. Tempo 70 ist nicht realistisch und widerspricht dem Ausbau und der Funktion einer BAB. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 81 B36: Bürger 03.11.08 • zwischen Rastatt und Karlsruhe Lkw-Maut anordnen • stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an Zur Anordnung einer Maut auf Bundesstraßen fehlt die Rechtsgrundlage. Vorrang in der Geschwindigkeitsüberwachung haben mobile Kontrollen. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 23 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) der Michelinstraße Richtung Entenfang • Tempo 30 nachts im Bereich Michelinstraße • Fahrbahnunebenheiten auf Höhe Michelin- straße 31-49 Tempo 30 nachts auf der vierstreifigen Straße ist nicht realistisch. E: Den Anregungen wird nicht gefolgt. Die Fahrbahnunebenheiten werden überprüft und beseitigt. 82 Nordtangente: Bürger 03.11.08 • Trassierung weiter nach Norden abrücken • keine neue Autobahntrasse im Norden • weitere Entlastungsstraßen im Norden und Süden • Entlastung der Nord-, Weststadt E: Behandlung im Rahmen des VEP. 83 Südtangente: Bürger 03.11.08 • Flüsterasphalt auf westlicher Südtangente • Schalllücken im Bereic h der Günter-Klotz- Anlage schließen • Tempo 60 Alternativ zum Flüsterasphalt auf der westlichen Südtangente wird ein Tempolimit von 80 km/h auf der heutigen 100 km/h -Strecke geprüft. Ein Tempolimit wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Kenntnisnahme. Das Schließen von Schalllücken im Bereich der Günter-Klotz-Anlage wird mit der Fortschreibung des LAP unter „Schutz r uhiger Gebiete“ geprüft. E: Kenntnisnahme. Untersuchungsergebnisse bei Tempolimit 60 km/h und hohem Lkw-Anteil zeigen eine ungüns-tige Schadstoffbilanz gegenüber 80 km/h. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 84 L605: Bürger 03.11.08 • Bereich Bulach: von Ettlingen kommend Geschwindigkeitsbeschränkung früher be- Gegenwärtiger Beginn und Ende der Geschwin-digkeitsbeschränkung wurde in der Vergangen- Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 24 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) ginnen lassen • 70 km/h stadteinwärts auf gleicher Höhe wie Ende-70 km/h stadtauswärts • Lärmschutz nach Süden verlängern über die Brücke Litzenhardtstraße hinaus • Unebenheiten auf der Brücke über die Lit- zenhardtstraße heit mehrfach überprü ft. Eine Ausdehnung der 70 km/h-Strecke der vierspurigen Straße in Richtung Ettlingen ist aufgrund fehlender Lärm-schutzgründe nicht möglich und dem Verkehrs-teilnehmer nicht vermittelbar. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Verlängerung des Lärmschutzes nach Sü-den dient dem Schutz des Friedhofes und dem Gewerbegebiet Mittelfeld. E: Aufnahme. Fahrbahnunebenheiten durch Setzungen im dortigen Bereich sind bekannt und werden im Zuge der nächsten Deckensanierung behoben. 85 Kaiserallee: Bürger 03.11.08 • Straßenbegleitgrün wieder anpflanzen (im- mergrüne Büsche) Die Bedeutung des schmalen Gehölzstreifens für den Lärmschutz war ge ring einzuschätzen. Ursachen und Ziele der Umgestaltung: • vorhandener Sträucherbestand war überal- tert, unwirtschaftlich zu pflegen • Gesamtbild der Kaiserallee sollte eine groß- zügigere, offenere Ausprägung erhalten • Zustimmung des Bürgervereins Weststadt wurde vorab eingeholt E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 86 Kriegsstraße: Bürger 03.11.08 • Fahrbahnbelag in westlicher Kriegsstraße laut • Geschwindigkeitsbeschränkung bereits vor dem Gleiskreuz, Gleiskreuz lärmt • Grüne Welle bei 40 km/h • Straba auch in den Tunnel Im Gleisbereich befinden sich derzeit noch Be-tonplatten und Betonpflaster: diese Beläge wer-den im Zuge der nächsten Deckensanierung gegen Asphalt ausgetauscht. Ein Tempolimit wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 25 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) erfolgt derzeit die Prüfung. E: Aufnahme. Durchgängig grüne Welle bei 40 km/h ist nicht koordinierbar. Die Kombi-Lösung sieht den IV im Tunnel vor. Zusätzlich die Straba unterzubringen ist unrealistisch. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 87 Rheinhafenstraße: Bürger 03.11.08 • Kontrolle des Lkw-Nachtfahrverbotes Verkehrskontrollen liegen im Aufgabenbereich des polizeilichen Vollzugs. E: Kenntnisnahme. 88 Augustenburgstraße: Bürger 03.11.08 • 30 km/h und Kontrolle Mit der Freigabe der B10-Untertunnelung wurde die Augustenburgstraße erheblich entlastet und die Möglichkeit eröffnet, den Straßenraum zu gestalten. Da die Augustenburgstraße nicht als Hot-Spot ausgewiesen aber Haupterschlie-ßungsstraße für Grötzingen ist, hat die Straßen-raumgestaltung Vorrang vor einer Geschwindig-keitsbeschränkung auf 30 km/h. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 89 Herrenalber Straße: Bürger 03.11.08 • Lärmauswirkungen des Verkehrsversuchs prüfen Der Verkehrsversuch wird durch Schallpegel-messungen begleitet. E: Behandlung im Rahmen des Verkehrsver- suchs. 90 Moltkestraße: Bürger 03.11.08 • Tempo 30 Lärmbelastung, Funktion und Ausbauzustand der Moltkestraße begründen kein Tempolimit auf 30 km/h. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 26 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) 91 Blumenstraße: Bürger 03.11.08 • Lieferverkehr nicht vor 6 00 Uhr, Rangierver- kehr Zur Reglementierung des Anlieferverkehrs für Anlieger auf öffentlicher Straße fehlt die Rechts-grundlage. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 92 Herrenstraße: Bürger 03.11.08 • Durchfahrtsverbot zw. Amalien- und Blu- menstraße • Parksuchverkehre, nächtliche Kontrollen von Anwohnerparken Eine Sperrung der Herrenstraße würde die Er-schließung der Parkhäuser erschweren und zu deutlichen Umwegen und damit eher zu mehr Parksuchverkehr führen. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 93 Stephanienstraße: Bürger 03.11.08 • Berücksichtigung von Alten- und Pflegehei- men Im Rahmen der LAP-Fortschreibung ist zu prü-fen, ob derartige Nutzungen gesondert betrach-tet werden können. E: Behandlung im Rahmen der Fortschreibung. 94 Rüppurr Südwest: Bürger 03.11.08 • Rasengleis ab Battstraße nach Süden ver- längern Die Gleisanlage befindet sich doch in einiger Entfernung zu Wohngebäuden, weshalb die Maßnahme zurückgestellt wird. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 95 Weinbrennerplatz: Bürger 03.11.08 • Gleiskreuz lärmt Das Problem ist bekannt. Beim nächsten Gleis-wechsel wird eine schall- und erschütterungs-technische Optimierung eingeplant. Dies ist aber nicht kurzfristig möglich. E: Behandlung im Rahmen der Gleiserneue- rung. 96 Albtalbahnhof: Bürger 03.11.08 • Gleisdreieck lärmt AVG und VBK sind an dieser Stelle bereits tätig. Wegen Gefälle am Dreieck Ebertstraße/Albtal-bahnhof ist die technische Umsetzung jedoch schwierig. E: Kenntnisnahme. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 27 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) 97 Mathystraße/Jollystraße: Bürger 03.11.08 • Gleisbegleitgrün optimieren Bepflanzungen bringen lärmtechnisch objektiv nichts, auch wenn subjektiv offenbar eine Wir-kung vorhanden ist. Entlang der Gleise wurden in den letzten Jahren Büsche und hochgewach-sene Bodendecker bewusst entfernt, da die Bahnen zerkratzt wurden. Die Pflanzen müssten andernfalls sehr oft und weitgehend zurückge-schnitten werden, so dass die optisch unansehn-lich werden und in Bezug auf den Lärmschutz vernachlässigbar sind. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 98 Rintheim: Bürger 03.11.08 • Ausbau der Linie 5, Einsatz von Niederflur- wagen Die Wendeschleife in Rintheim wird 2009 umge-baut und vergrößert, so dass in einer späteren Stufe auch Niederflurwagen verkehren können. Der Zeitpunkt des weiteren Ausbaus bis zum Abzweig Tullastraße steht noch nicht fest. E: Kenntnisnahme. 99 Rüppurr Südwest/Weiherfeld: Bürger 03.11.08 • Lärmschutz an DB-Strecke von Weiherfeld bis BAB A5 Die Lärmkartierung des EBA liegt noch nicht auswertbar vor. E: Behandlung im Rahmen der Lärmkartierung/ Lärmaktionsplanung DB. 100 Grötzingen: Bürger 03.11.08 • Lärmschutz an DB-Strecke im Bereich Ei- senbahnstraße • Stahlbrücke dröhnt Die Lärmkartierung des EBA liegt noch nicht auswertbar vor. E: Behandlung im Rahmen der Lärmkartierung/ Lärmaktionsplanung DB. Das Dröhnen ist technisch kurzfristig nicht ver-änderbar. Bei einem Gleisaustausch wird eine andere Gleisbefestigung geprüft, die das Dröh- nen zumindest besser dämmt. Grundsätzlich sind Stahlbrücken aber bauartbedingt dröhnan- Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 28 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) fällig. E: Weiterbehandlung im Rahmen der Gleiser- neuerung. 101 Straßen: Bürger 03.11.08 • als Sofortmaßnahme Geschwindigkeitsbe- schränkungen überall dort, wo baulicher Schallschutz geplant ist • Seecontainer als Schallschutz • optische Verringerung von breiten Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen im Vorgriff auf geplante aktive Schallschutzmaßnahmen, z. B. Lärmschutzwände können nicht generell an-geordnet werden, sondern sind im Einzelfall auf Umsetzmöglichkeiten und Effizienz zu prüfen. Straßenraumgestaltung bzw. -möblierung asso-ziiert beim Verkehrsteilnehmer unbewusst Wohngebiet und kann so zu angepasster Fahr-geschwindigkeit führen. E: Kenntnisnahme. 102 Straßen: Bürger 03.11.08 • Nachtfahrverbot für Motorräder Für ein generelles Nachtfahrverbot für Motorrä-der auf öffentlichen Straßen fehlt die Rechts-grundlage. E: Kenntnisnahme. 103 Straßen: Bürger 03.11.08 • Schulen/Uni besonders gewichten, Tempo 30 prüfen Die Lärmbelastungen an Schulen und Kranken-häusern wurden gesondert analysiert. E: Kenntnisnahme. 104 Straßen: Bürger 03.11.08 • Martinshorn zu laut, Einsatzfahrzeuge zu schnell Einsatzpersonal entscheidet in eigener Verant-wortung, ob Sonderrechte wie Sondersignal oder Fahrgeschwindigkeit in Anspruch zu neh-men ist. E: Kenntnisnahme. 105 Straßen: Bürger 03.11.08 • mehr Geschwindigkeitskontrollen im Stadt- gebiet E: Kenntnisnahme. 106 Schienenwege/ Straßenbahnen: Bürger 03.11.08 • immergrüne Hecken entlang von Gleisen und Straßen Bepflanzungen bringen lärmtechnisch objektiv nichts, auch wenn subjektiv offenbar eine Wir- Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 29 - Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/ Umwelt/106.03.06/Tab Stellungnahmen LAP Emittent/Bereich Absender Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) kung vorhanden ist. Entlang der Gleise wurden in den letzten Jahren Büsche und hochgewach-sene Bodendecker bewusst entfernt, da die Bahnen zerkratzt wurden. Die Pflanzen müssten andernfalls sehr oft und weitgehend zurückge-schnitten werden, so dass sie optisch unansehn-lich werden und in Bezug auf den Lärmschutz vernachlässigbar sind. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 107 Schienenwege/ Straßenbahnen: Bürger 03.11.08 • nachgelagertes Beteiligungsverfahren, wenn DB-Kartierung vorliegt? E: Behandlung und Klärung im Rahmen der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung DB. 108 Allgemein: Bürger 03.11.08 • Veränderung des Modal-Split zugunsten Umweltverbund. Ist Beschlusslage und Bestandteil im Radver-kehrskonzept und wird in Zusammenhang mit dem in Aufstellung befindlichen VEP vertieft. E: Kenntnisnahme. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 30 - Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/Um welt/106.03.06/Tab Stellungnahmen TöB LAP Emittent/Bereich Behörden u. sonst. TöB Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) 1 Kriegsstraße und Ortsdurchfahrten der Höhenstadt-teile ADAC 07.10.08 Statt Temporeduzierung von 70 auf 50 km/h Verkleidung der Stützwände mit Absorptionsma-terial. Statt Temporeduzierung im Bereich westlicher Kriegsstraße Einbau von Flüsterasphalt. Vor Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Höhenstadtteilen sind Verkehrsverlagerungen zu prüfen, z. B. in Stupfer ich Gerbera-/Efeustraße. Statt Temporeduzierung Einbau von Flüsteras-phalt. Die Tempo 70-Strecke der Kriegsstraße befindet sich nicht ausschließlich in Troglage, sodass Absorptionsmaterial nur partiell wirkt. Flüsterasphalte sind ungeeignet auf innerstädti-schen Tempo 50-Strecken mit Knotenpunkts- und Stauraumbereichen. Im Fall eines Tempolimits sind Verkehrsverlage-rungen, z. B. in Stupferich Gerbera-/Efeustraße nicht zu befürchten, da diese Straße innerhalb der Zone 30 liegt. Tempolimit wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort er-folgt derzeit die Prüfung. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 2 Kriegsstraße IHK 09.10.08 Mit Tempo 30, nachts, in der westlichen Kriegs- straße wird eine starke Beeinträchtigung des Wirtschaftsverkehrs gesehen. Statt Geschwindigkeitsbeschränkung wird ein Austausch der Pflaster ung als ausreichend er- achtet. Eine starke Beeinträchtigung des Wirtschafts-verkehrs durch eine nächtliche Geschwindig-keitsbeschränkung auf diesem kurzen Teilstück ist nicht erkennbar. Ein Tempolimit wurde von der Stadt Karlsruhe bei den zuständigen Behörden beantragt. Dort erfolgt derzeit die Prüfung. E: Der Anregung wird nicht gefolgt. 3 Allgemein/Stadtgebiet Gesund- heitsamt 14.10.08 Schädigende Gesundheitseinflüsse sind in der Wirkungsforschung bereits ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts nachgewiesen, unterbewusste Aufwachreaktionen ab einem Maximalpegel von 45 dB(A). Empfohlen werden Maßnahmen, die bereits an der Lärmentstehung ansetzen und über die identifizierten HotSpots hinausgehen, z. B. Nachtfahrverbot für Lkws oder Motorräder, Verstetigung des Verkehrs bzw. generelle Maß-nahmen zur Verkehrsverminderung, -vermeidung. Die Vorgehensweise der Stadt Karlsruhe, ab welchen Lärmpegeln Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen, orientiert sich an den Empfehlungen des Umweltministeriums Baden-Württemberg, den Auslösewerten für Maßnahmen von 70 dB(A) (L DEN ) und 60 dB(A) im Nachtzeitraum. Eine Absenkung der Auslö-sewerte kann im Rahmen der fünfjährigen Fort-schreibung geprüft werden. Die genannten Maßnahmen wie Nachtfahrverbo-te von Lkw etc. werden im Rahmen der Aufstel- Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 31 - Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/Um welt/106.03.06/Tab Stellungnahmen TöB LAP Emittent/Bereich Behörden u. sonst. TöB Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) lung des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Karlsruhe geprüft. E: Kenntnisnahme. 4 Straßen/Gesamtstadt Polizeiprä- sidium 15.10.08 Bevor über straßenverkehrsrechtliche Maßnah- men entschieden werden kann, müssen Be-rechnungen nach RLS-90 angestellt werden. In der Maßnahmenliste sind nur Nacht-Emissionspegel aber keine Tageswerte aufge-führt. Klassifizierte bzw. Hauptverkehrsstraßen sind funktionsbedingt dafür da, den Verkehr aufzunehmen, zu bündeln, flüssig zu halten und andere Straßen zu entlasten. Eingriffe führen selten zur Akzeptanz und können zu Verdrän-gungseffekten führen. Durch Schallimmissionsberechnungen nach RLS 90 wird nachgewiesen, dass durch z. B. Tempo-30-Limits nachts, eine Entlastung um 3 dB(A) erreicht wird. Eine Berechnung für den Tageszeitraum wird erforderlich, wenn Tempoli-mits tags beabsichtigt sind. E: Kenntnisnahme. 5 Straßen/Gesamtstadt RP, Abt. 4 20.10.08 Vo rgesehen ist, dass alle Lärmschutzmaßnah- men, die von Gemeinden und von der Straßen- bauverwaltung grundsätzlic h akzeptiert sind, in einer Projektliste aufgenommen und priorisiert werden. Das Risiko für Maßnahmen, die sich später als nicht realisierbar herausstellen, liegt bei den Gemeinden. Die Aufnahme von Maßnahmen in den LAP wird an Bedingungen festgemacht: • Nachweis von Handlungsbedarf nach RLS- 90 (DTV-Werte aus Zählungen von 2005) • nicht bereits aktive oder passive Lärmsanie- rungen durchgeführt wurden • im Fall passiver Maßnahmen müssen die Gebäude vor 01.04.1974 erbaut sein • ausreichende Bundes-, Landeshaushaltsmit- tel zur Verfügung stehen. • Prüfung der Ablöse, sofern die Kommune selbst die Kosten, z. B. einer Lärmschutz- Erste Nachweise über Handlungsbedarf und Wirkung nach den RLS 90 sind angestellt und übergeben worden. Damit liegt Grundlagenma-terial für die Plausibilitätsprüfung vor. Flächendeckende innerörtliche Geschwindig-keitsbeschränkungen auf 30 km/h sind nicht beabsichtigt. Ziel ist, in Kooperation mit den zuständigen Ver-kehrsbehörden eine abgestimmte Maßnahmen-liste zu entwickeln. E: Kenntnisnahme. Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe 32 - Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - G:/StplA/Bereich GS/Generalplanung/Um welt/106.03.06/Tab Stellungnahmen TöB LAP Emittent/Bereich Behörden u. sonst. TöB Datum (Schrei-ben v.) Stellungnahme Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe (E=Empfehlung) wand übernimmt. Bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen müssen die Anordnungsvoraussetzungen der StVO, § 45, Abs. 1, Nr. 3 erfüllt sein, d. h. Überschreitung der Lärmrichtwerte und Minde-rung um 3 dB(A). Eine flächendeckende innerörtliche Geschwin-digkeitsbeschränkung von 30 km/h komme auf klassifizierten Straßen nicht in Betracht. Eine Verlangsamung und Verstetigung des Ver-kehrs kann durch bauliche Maßnahmen erreicht werden. Zur Bewertung verkehrsrechtlicher Maßnahmen ist zunächst die untere Verkehrs-behörde zuständig.