Familienhebamme in Karlsruhe

Vorlage: 21879
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.03.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 10.03.2009

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Familienhebamme
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.03.2009 1668 5 öffentlich Dez. 3 Familienhebamme in Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 18.02.2009 7 Vorberatung Gemeinderat 10.03.2009 5 Beschluss Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Empfehlung des Jugendhilfeausschusses als Er- gänzung zu den Maßnahmen der Frühen Prävention die Einrichtung einer Vollzeit- stelle einer Familienhebamme, welche durch Zuschüsse der Stadt Karlsruhe finan- ziert wird. Der Gemeinderat beschließt weiterhin, entgegen der mehrheitlichen Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, diese Stelle beim Gesundheitsamt anzusiedeln. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 55.800 € 55.800 € 55.800 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Produktgruppe: 1.500.36.30 Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Einleitung In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.11.2008 wurde von der CDU-Gemeinde- ratsfraktion beantragt, den Einsatz einer Familienhebamme als Ergänzung der An- gebote der Frühen Prävention der Stadt Karlsruhe zu prüfen. Die Verwaltung wurde gebeten, hierfür ein Konzept zu erarbeiten und hierbei auch die Einbindung der freien Träger zu prüfen. Der Gemeinderat verwies den Antrag an den Jugendhil- feausschuss. Ausgangslage Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifika- tion für die aufsuchende Betreuung von Schwangeren, Müttern und deren Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr. Unter den verschiedenen Ansätzen, Frühe Prä- vention für sozial Benachteiligte zugänglich zu machen, erweist sich das Konzept der Familienhebammen durch die Ausrichtung auf die körperliche und psychosoziale Gesundheit und durch die Niederschwelligkeit des Angebots als sehr Erfolg verspre- chend. Die Wirksamkeit von Familienhebammenhilfe wurde bereits in früheren Un- tersuchungen nachgewiesen (Collatz 1986, Zoege et al. 1993). Aktuelle Evaluatio- nen zu Familienhebammenprojekten kommen zu einem ähnlichen Ergebnis (Zierau et al. 2005). Ein Baustein der Frühen Prävention der Stadt Karlsruhe ist die Kooperation mit der Familienhebamme des Gesundheitsamtes Karlsruhe. Diese ist sowohl für die Stadt Karlsruhe als auch für den Landkreis Karlsruhe zuständig. Der Bedarf von Familien- hebammen wird mit zunehmendem Bekanntheitsgrad der Frühen Prävention deut- lich sichtbar, da sie eine sinnvolle Ergänzung der Tätigkeit der Sozialpädagogen/ -innen des ‚Fachteams Frühe Kindheit’ darstellen. Häufig reichen die als Krankenkassenleistung finanzierten Termine der Hebammen nicht aus, um für Familien in besonderen Lebenslagen eine sinnvolle Brücke von der Gesundheitshilfe zur Kinder- und Jugendhilfe zu bauen. Eine Familienhebamme, die einer Familie als Vertrauensperson im gesamten ersten Lebensjahr des Kindes zur Verfügung stehen kann, stellt hier eine gute Ergänzung dar. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Familienhebamme beim Gesundheitsamt Karlsruhe im Rahmen der Frühen Prävention/Frühen Hilfen Das Gesundheitsamt in Karlsruhe beschäftigt seit 01.05.2008 eine Hebamme, die sich in Ausbildung zur Familienhebamme befindet. Die Hebammenhilfe ist ein Bau- stein des Konzepts der Frühen Prävention der Stadt Karlsruhe und der Konzeption der Frühen Hilfen im Landkreis Karlsruhe. Die Hebamme arbeitet mit dem Fachteam ‚Frühe Kindheit’ (Stadt Karlsruhe) und dem Team ‚Frühe Hilfen’ (Landkreis Karlsru- he) regelmäßig zusammen. Die Fallberatung der Hebamme wird im Gesundheitsamt Karlsruhe durch ein interdisziplinär besetztes Team (Kinder- und Jugendärzte, Sozi- alpädagogen, Kinder- und Jugendpsychiaterin) gewährleistet. Die Hebamme ist mit einer 75%-Stelle beim Gesundheitsamt angestellt. In sechs Monaten erreichten sie 23 Anfragen, davon 80 % Anfragen der Stadt Karlsruhe, hauptsächlich über das ‚Fachteam Frühe Kindheit’ und über die Geburtskliniken. Zehn Familien wurden über einen längeren Zeitraum mit unterschiedlicher Betreu- ungsintensität begleitet. Für die Familien ist diese Begleitung, ebenso wie die Betreuung durch das ‚Fach- team Frühe Kindheit’, kostenlos und ohne Antragstellung möglich. Bislang wurde die Arbeit der Hebamme des Gesundheitsamts nur in begrenztem Umfang vorgestellt, da sich zeigt, dass mit zunehmender Bekanntmachung des An- gebots die Anfragen stark steigen und der Bedarf möglicherweise nicht gedeckt wer- den kann. Einsatz einer weiteren Familienhebamme in Karlsruhe Der Einsatz einer weiteren Familienhebamme innerhalb der Frühen Prävention in Karlsruhe erweist sich als sinnvoll. Folgende Aspekte sollten hierbei berücksichtigt werden:  Enge Kooperation der Familienhebammen mit dem ‚Fachteam Frühe Kind- heit’, um die sozialpädagogische Beratung und Begleitung zu gewährleisten, Ergänzende Erläuterungen Seite 4  Anbindung der Familienhebammen an die Startpunkt-Familienzentren, z. B. in Form von regelmäßigen Besuchen, um den Kontakt zu den Familien herzu- stellen,  Möglichkeit der kostenlosen Nutzung der Familienhebamme ohne Antragstel- lung für betroffene Familien,  Abstimmung der jeweiligen Rollen und Zuständigkeiten, sobald weitere Hel- fer/-innen mit der Familie arbeiten.  Qualifizierte Anleitung der Familienhebamme und kollegialer Austausch. Finanzierung von Familienhebammen Die Finanzierung der Stelle einer Familienhebamme wird in der Fachliteratur kontro- vers diskutiert (vgl. Meysen/Schönecker 2008) und in unterschiedlichen Bundeslän- dern verschieden gehandhabt. Das Gesetz gibt sowohl den Krankenkassen als auch den örtlichen Trägern der öffentlichen Gesundheitsdienste und der öffentlichen Ju- gendhilfe die Möglichkeit, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Hierbei ist zu be- denken, dass die Dienst- und Fachaufsicht für eine Hebamme nicht vom Jugendamt übernommen werden kann. Die Hebammen unterliegen weiterhin allen für Hebam- men geltenden, insbesondere standesrechtlichen Regelungen. Die Finanzierung der Familienhebammen in anderen Städten ist sehr individuell ge- löst. Die Familienhebamme des Gesundheitsamtes Karlsruhe hat eine feste 75%- Stelle. Für die Finanzierung einer weiteren Familienhebamme in der Stadt Karlsruhe gibt es drei Alternativen: 1. Die Finanzierung über die vorbeugende Gesundheitshilfe (Sozialhilfebereich), Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII. 2. Die Finanzierung aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen. 3. Die Finanzierung über die Jugendhilfe, aus dem Bereich allgemeine Förde- rung junger Menschen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die Stelle einer weiteren Familienhebamme in der Stadt Karlsruhe Die pro familia Karlsruhe hat am 14. Oktober 2008 den Antrag auf Übernahme der Personalkosten für eine Familienhebamme durch die Stadt Karlsruhe gestellt. Pro familia beteiligt sich als freier Träger der Jugendhilfe an den Angeboten im Rahmen des Jugendhilfeplans Frühe Prävention (geplant ist ein ‚Startpunkt-Familienzentrum’ in Mühlburg), außerdem bietet pro familia kompetente Schwangerenberatung und -begleitung und Informationsangebote rund um das Thema Geburt. Alternativ gibt es die Möglichkeit, eine weitere Stelle für eine Familienhebamme beim Gesundheitsamt Karlsruhe anzusiedeln. Diese Lösung bietet folgende Vorteile:  Anleitung der Familienhebamme durch die Fachärzte des Gesundheitsamts und durch den Sozialpädagogen sowie die Möglichkeit von interdisziplinären Fallbesprechungen,  Nutzung der bereits bestehenden engen Vernetzung des Gesundheitsamts mit den Geburtskliniken, anderen Hebammen, Kinderärzten und dem Ju- gendamt,  Kooperation und Absprache mit der Familienhebamme, die bereits dort tätig ist. Für die Stadt Karlsruhe empfiehlt die Verwaltung aufgrund des sichtbar gewordenen Bedarfs die Schaffung einer zusätzlichen vollen Personalstelle für eine Familienheb- amme beim Gesundheitsamt. Die Personalkosten in Höhe von ca. 55.800 Euro jähr- lich werden im Bereich freiwillige Leistungen angesiedelt. Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 18.02.2009 grundsätzlich für die Errichtung einer zusätzlichen vollen Personalstelle für eine Familienhebamme ausgesprochen, welche durch Zuschüsse der Stadt Karlsruhe finanziert wird. Er sprach sich jedoch mehrheitlich dagegen aus, diese Stelle beim Gesundheitsamt anzusiedeln. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Empfehlung des Jugendhilfeausschusses als Er- gänzung zu den Maßnahmen der Frühen Prävention die Einrichtung einer Vollzeit- stelle einer Familienhebamme, welche durch Zuschüsse der Stadt Karlsruhe finan- ziert wird. Der Gemeinderat beschließt weiterhin, entgegen der mehrheitlichen Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, diese Stelle beim Gesundheitsamt anzusiedeln. Hauptamt - Sitzungsdienste - 2. März 2009