Anfrage Stadtrat Fostiropulos (Die Linke): Barrierefreiheit an Karlsruher Schulen
| Vorlage: | 21877 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.03.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 28. Januar 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 60. Plenarsitzung Gemeinderat 10.03.2009 1693 28 öffentlich Barrierefreiheit an Karlsruher Schulen 1. Wie viele Schulen in Karlsruhe sind barrierefrei? a) in Bezug auf das ganze Gebäude b) in Bezug auf den Eingang in das Gebäude 2. Wie viele Schulen in Karlsruhe sind noch nicht barrierefrei? a) in Bezug auf das ganze Gebäude b) in Bezug auf den Eingang in das Gebäude (Frage 1 und 2 bitte nach Grund-, Haupt-, Realschulen, Förderschulen, Gymnasien und Beruflichen Schulen) 3. Welche Möglichkeiten stehen mobilitätseingeschränkten Eltern (z. B. Rollstuhlfahrer/innen) zur Verfügung, wenn sie Elternabende, Veranstaltungen usw. an Schulen besuchen wollen, die nicht barrierefrei sind? 4. Wo können sich diese Eltern hinwenden? 5. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass Schulgebäude, die nicht barrierefrei sind, quasi architektonisch signalisieren: Mobilitätseingeschränkte Menschen sind bei uns nicht erwünscht? 6. Wie wichtig erachtet die Stadtverwaltung das Ziel, Karlsruher Schulen barrierefrei zu machen? 7. Welche Ziele hat sich die Stadt in Bezug auf die Barrierefreiheit Karlsruher Schulen gesetzt (inhaltlich und Zeitziele)? 8. Welche finanziellen Ressourcen sind dafür für die nächsten 5 Jahre vorgesehen? 9. Wann werden in Karlsruhe alle Schulen barrierefrei sein? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Einschränkung der Mobilität darf für Schüler/innen kein Hindernisgrund für die schulische Entwicklung sein, wie für mobilitätseingeschränkte Lehrkräfte, zu unterrichten. Der allseits gutgeheißene integrative Unterricht erfordert ein barrierefreies Umfeld. Mobilitätseingeschränkte Eltern müssen uneingeschränkt an Schulveranstaltungen und Elternabenden ihrer Kinder teilnehmen können. Das heißt bei längeren Veranstaltungen uneingeschränkte Nutzung von Angeboten zum Essen und Trinken und von Toiletten. Die Bereitschaft der Schulen, hier gerne individuell zu helfen, wird nicht bezweifelt. Auf der anderen Seite ist bekannt, dass es Hemmschwellen seitens Mobilitätseingeschränkter vor solchen Hilfsangeboten gibt. Oder auch die Auffassung, wenn die hier nichts für Barrierefreiheit tun, bin ich nicht erwünscht, bzw. sind mobilitätseingeschränkte Kinder hier nicht erwünscht. Mobilitätseingeschränkte Schüler/innen und Eltern sollen voll am Schulleben teilhaben können. Deshalb sind barrierefreie Schulen unabdingbar. In § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes ist das Gesetzesziel wie folgt definiert: Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen. Barrierefreiheit wird unter § 4 bestimmt: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 26. Februar 2009 Sachverhalt / Begründung:
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 28.01.2009 eingegangen: 28.01.2009 Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.03.2009 1693 28 öffentlich Dez. 3 Barrierefreiheit an Karlsruher Schulen 1. Wie viele Schulen in Karlsruhe sind barrierefrei? a) in Bezug auf das ganze Gebäude? 10 Gebäude, davon 2 Grundschulen, 2 Realschulen und 6 berufliche Schulen. b) in Bezug auf den Eingang in das Gebäude? 28 Gebäude, davon 9 Grund- und Hauptschulen, 7 Grundschulen, 1 Realschule, 6 Gymnasien, 4 berufliche Schulen und 1 Förderschule. 2. Wie viele Schulen in Karlsruhe sind noch nicht barrierefrei? a) in Bezug auf das ganze Gebäude? 44 Gebäude, davon 13 Grundschulen, 15 Grund- und Hauptschulen, 5 Realschulen, 5 Gymnasien, 5 Sonderschulen (darunter 3 Förderschulen) und 1 berufliche Schule. b) in Bezug auf den Eingang in das Gebäude? 47 Gebäude, davon 14 Grundschulen, 15 Grund- und Hauptschulen, 5 Realschulen, 6 Gymnasien, 5 Sonderschulen (darunter 3 Förderschulen) und 2 berufliche Schulen. 3. Welche Möglichkeiten stehen mobilitätseingeschränkten Eltern zur Verfügung, wenn sie Elternabende, Veranstaltungen usw. an Schulen besuchen wollen, die nicht barrierefrei sind? Elternabende oder andere schulische Veranstaltungen finden in der Regel im Erdgeschoss der Schule statt, sodass größere Treppen nicht zu überwinden sind. 4. Wo können sich diese Eltern hinwenden? Behinderte Eltern können sich an die Schule wenden, die auf die entsprechende Situation hilfreich eingeht. Ansprechpartner sind die Schulleitungen, Sekretariate und die Hausmeister. 5. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass Schulgebäude, die nicht barrierefrei sind, quasi architektonisch signalisieren: Mobilitätseingeschränkte Menschen sind bei uns nicht erwünscht? Nein. 6. Wie wichtig erachtet die Stadtverwaltung das Ziel, Karlsruher Schulen barrierefrei zu ma- chen? 7. Welche Ziele hat sich die Stadt in Bezug auf die Barrierefreiheit Karlsruher Schulen ge- setzt (inhaltlich und Zeitziele)? Sehr wichtig. Ziel ist es, wie im „Karlsruhe Masterplan 2015“ formuliert, öffentliche Gebäude, da- runter auch die Schulen, bis 2015 barrierefrei zugänglich zu machen. Seite 2 8. Welche finanziellen Ressourcen sind dafür für die nächsten 5 Jahre vorgesehen? Im Zuge von Erweiterungen und Umbaumaßnahmen soll die Barrierefreiheit in Schulgebäuden weiter vollzogen werden. Die hierfür benötigten finanziellen Mittel werden bei dem jeweiligen Pro- jekt veranschlagt. 9. Wann werden in Karlsruhe alle Schulen barrierefrei sein? Der Zeitpunkt der Barrierefreiheit wird von den zukünftig zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln abhängig sein.