Anfrage GRÜNE: SGB-II-Eingliederungsmittel 2008/09

Vorlage: 21875
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.03.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 10.03.2009

    TOP: 28

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-SGB-II-Eingl.Hilfe
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom 29. Januar 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 60. Plenarsitzung Gemeinderat 10.03.2009 1694 29 öffentlich SGB-II-Eingliederungsmittel 2008/09 1. Wie viele Ausgabemittel standen für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2008 in Karlsruhe-Stadt zur Verfügung? 2. Wie viele Ausgabemittel stehen für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2009 in Karlsruhe-Stadt zur Verfü- gung? 3. Wie, wofür, für welche Zielgruppen und in welcher Höhe (detailliert) wurden die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2008 eingesetzt? 4. Wie, wofür, für welche Zielgruppen und in welcher Höhe (detailliert) ist geplant, die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2009 einzusetzen? Im Bundeshaushalt 2009 sind Ausgaben in Höhe von 5,896 Milliarden Euro für „Leis- tungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) veranschlagt; dies sind 504 Millionen Euro weniger als im Vorjahr und lässt vermuten, dass künftig auch in Karlsruhe weniger Ausgabemittel zur Verfügung stehen. Laut der aktuellen Veröffentlichung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfor- schung (IAB) ist der Anteil der armutsgefährdeten Vollerwerbstätigen in Deutschland von drei auf fünf Prozent angestiegen. Auch in Karlsruhe wird die Anzahl derjenigen immer größer, die trotz eigenem Einkommen aus Arbeit von Armut gefährdet und auf Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ aufstockende Leistungen angewiesen sind. Mit Eingliederungsmittel gemäß SGB II wird u. a. in die schulische und berufliche Qualifikation der Arbeitslosen investiert. Mit solchen Maßnahmen werden Zugänge zu Arbeit geschaffen, die dann auch fair ent- lohnt werden. unterzeichnet von: Michael Borner Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 26. Februar 2009

  • TOP 29
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom: 29.01.2009 eingegangen: 29.01.2009 Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.03.2009 1694 29 öffentlich Dez. 3 SGB II-Eingliederungsmittel 2008/2009 1. Wie viele Ausgabemittel standen für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2008 in Karlsruhe-Stadt zur Verfügung? Im Jahr 2008 standen für Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II insgesamt 15,8 Mio. € zur Verfügung. In diesem Betrag enthalten sind 1,2 Mio. € für Beschäftigungszuschüsse (BEZ) nach § 16 a SGB II a. F. (ab 01.01.2009 § 16 e SGB II n. F.). 2. Wie viele Ausgabemittel stehen für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2009 in Karlsruhe-Stadt zur Verfügung? Für das Jahr 2009 stehen inklusive der Beschäftigungszuschüsse gemäß § 16 e SGB II 15,4 Mio. € Eingliederungsmittel zur Verfügung. 3. Wie, wofür, für welche Zielgruppen und in welcher Höhe (detailliert) wurden die „Leis- tungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2008 ein- gesetzt? Im Jahr 2008 wurden von den zur Verfügung stehenden Eingliederungsmitteln insgesamt 13,9 Mio. € für Eingliederungsmaßnahmen verausgabt. Die Mittel wurden 2008 wie folgt ver- wendet: I. Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsuche (Vermittlungsgutscheine, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung, Zuschüsse zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung) 854.000 € II. Qualifizierung (Förderung der beruflichen Weiterbildung, Zuschüsse für Eignungsfeststellungen und Trainingsmaßnahmen) 3.313.000 € III. Beschäftigung begleitende Leistungen (Eingliederungszuschüsse, Mobilitätshilfen, Einstiegsgeld, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz) 1.973.000 € IV. Spezielle Maßnahmen für Jüngere (Förderung benachteiligter Auszubildender, Einstiegsqualifizierung) 738.000 € V. Leistungen für Menschen mit Behinderung (Zuschüsse für Weiter- bildungskosten, Zuschüsse an Arbeitgeber für schwer behinderte Menschen, Teilnahmekosten für Maßnahmen zur Teilhabe) 624.000 € VI. Beschäftigung schaffende Maßnahmen (Zuschüsse, Arbeitsbe- schaffungsmaßnahmen, Schaffung von Arbeitsgelegenheiten) 5.882.000 € VII. Sonstige weitere Eingliederungsleistungen 515.000 € Summe ca. 13.900.000 € Seite 2 Von den Eingliederungsmitteln 2008 wurden 600.000 € zur Intensivierung der persönlichen Be- ratung der Leistungsbezieher/-innen in den Verwaltungshaushalt übertragen. 4. Wie, wofür, für welche Zielgruppen und in welcher Höhe (detailliert) ist geplant, die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2009 einzusetzen? Die Planungen für das Jahr 2009 sehen dieselben Schwerpunkte wie im Jahr 2008 vor. Durch die nur geringfügig reduzierten Eingliederungsmittel, die der ARGE 2009 zugewiesen werden, können diese Planungen voraussichtlich – selbst bei steigenden Arbeitslosenzahlen – umge- setzt werden. Unabhängig von der Höhe der zugewiesenen Eingliederungsmittel ist festzustellen, dass durch die Änderung des SGB II ab Januar 2009 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich des SGB II nicht mehr möglich sind. Inhaltlich werden die bisherigen Arbeitsbeschaffungsmaß- nahmen in vollem Umfang durch Beschäftigungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante kompensiert. Darüber hinaus sind die „sonstigen weiteren Eingliederungsleis- tungen“ nach der Änderung des SGB II nicht mehr möglich. Diese Maßnahmen können durch die neu eingefügte freie Förderung in Höhe von 10 % des Eingliederungsetats ersetzt werden. Im Rahmen der freien Förderung ist vorgesehen, individuelle Einzelförderungen oder Grup- penmaßnahmen bei Jugendlichen und Zielgruppen mit besonderem Schwierigkeitsgrad aus- zudehnen. Unabhängig von der Anfrage ist die Jahresbilanz 2008 der ARGE Jobcenter Stadt Karlsruhe auf der Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 08.04.2009.