Anfrage SPD: Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Vorlage: 21874
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.03.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 10.03.2009

    TOP: 25

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Pflegeweiterentwicklungsgesetz
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) vom 20. Januar 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 60. Plenarsitzung Gemeinderat 10.03.2009 1691 26 öffentlich Pflegeweiterentwicklungsgesetz 1. Welche Auswirkungen hat das ab 01.07.2008 geltende Pflegeweiterentwick- lungsgesetz für die Seniorenarbeit in unserer Stadt insgesamt? 2. Welche Möglichkeiten ergeben sich für die Förderung niederschwelliger Angebote für Senioren? 3. Inwieweit wurden Träger der freien Wohlfahrtspflege von Seiten der Stadt aufgefordert, weitere wohnortnahe, niederschwellige Angebote zu entwickeln? 4. Werden diese dem Sozialausschuss zeitnah vorgestellt? 5. Wann wird die Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Sozialausschuss diskutiert? Eine wesentliche Zielsetzung der mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft getretenen Pflegereform liegt darin, für die wohnortnahe Beratung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu sorgen. Neben der Einrichtung von Pflegestützpunkten kommt deshalb dem Ausbau und der Förderung wohnortnaher niederschwelliger Betreuungsangebote von Senioren verstärkte Bedeutung zu. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Gisela Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 26. Februar 2009 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 26
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) vom: 20.01.2009 eingegangen: 20.01.2009 Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.03.2009 1691 26 öffentlich Dez. 3 Pflegeweiterentwicklungsgesetz 1. Welche Auswirkungen hat das ab 01.07.2008 geltende Pflegeweiterentwicklungsge- setz für die Seniorenarbeit in unserer Stadt insgesamt? Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz bringt zahlreiche Weiterentwicklungen in unterschiedlichen Gestaltungsbereichen. So lassen sich folgende zentrale Zielbereiche für die Hilfe- und Pflegebe- dürftigen zusammenfassen: a) Die ambulante Pflege soll verstärkt unterstützt werden durch  finanzielle Leistungsverbesserungen bei Pflegegeld und Sachleistungen sowie in der Kurzzeit- und Tagespflege,  den Ausbau von Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangeboten insbesondere mit dem Aufbau von Pflegeberatung, Pflegestützpunkten,  die Unterstützung von berufstätigen pflegenden Angehörigen. b) Die Unterstützung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, insbesondere der an Demenz Erkrankten, soll verbessert werden durch höhere Leistungsbeträge, Auswei- tung von Projektförderung für niederschwellige Betreuungsdienste und zusätzliches Betreu- ungspersonal in Heimen. c) Auf den Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements und der Selbsthilfe wird dabei be- sonders Wert gelegt. d) Die Pflegequalität soll gezielt abgesichert und transparenter für die Öffentlichkeit gestaltet werden. Zu vielen Themenbereichen sind Richtlinien und Rahmenvereinbarungen auf Bundes- bzw. Län- derebene zur Konkretisierung notwendig. Diese wurden z. T. erst ab dem 01.07.2008 nach Geset- zesbeschluss in Angriff genommen, so dass die Umsetzung der Weiterentwicklungen erst sukzes- sive erfolgt. Deutliche Strukturentwicklungsimpulse für die Seniorenarbeit in Karlsruhe können sich aus dem Aufbau der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung sowie dem Ausbau von niederschwelligen Betreuungsdiensten i. S. von § 45 c und § 45 d SGB XI sowie ggf. aus dem Einsatz von speziellen Betreuungskräften für an Demenz Erkrankte in Heimen entwickeln. Seite 2 2. Welche Möglichkeiten ergeben sich für die Förderung niederschwelliger Angebote für Senioren? Bereits seit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz 2001 fördern Pflegekassen im Wege der Pro- jekt-Anteilsfinanzierung den Auf- und Ausbau von niederschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbe- sondere für demenzkranke Pflegebedürftige gem. § 45 c SGB XI. Niederschwellige Betreuungs- angebote in diesem Sinne sind Betreuungsangebote, in denen Helferinnen und Helfer unter pfle- gefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemei- ner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten. Diese Förderung wird ergänzt durch gleiche Zuschüsse des Lan- des und/oder der jeweiligen Kommune. Der Förderbetrag des Landes auf der Basis der Landes- förderung der ambulanten Hilfen für Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch Erkrankte beträgt derzeit pro Betreuungsgruppe 2.560 € pro Jahr. Ergänzend dazu gewähren die Pflegekassen 2.560 € pro Jahr. In Karlsruhe nahmen bisher das Geriatrische Zentrum am Diakonissenkrankenhaus mit zwei ver- schiedenen Betreuungsgruppen und das Diakonische Werk Karlsruhe mit einer geförderten Grup- pe diese Fördermöglichkeit nach § 45 c SGB XI i. V. m. der Landesförderung der ambulanten Hilfen in Anspruch. Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz bringt nun neben einer Erhöhung des Gesamtfördervolumens mit § 45 d SGB XI auch die Ausweitung auf alle Hilfe- und Pflegebedürftigen - nicht nur an De- menz Erkrankte - und auf bürgerschaftlich organisierte Gruppen und Selbsthilfegruppen. Für die Förderung von bürgerschaftlich engagierten Betreuungsdiensten und Selbsthilfegruppen ist ein Betrag in Höhe von jeweils 1.250 € pro Jahr von Seiten des Landes und der Pflegekassen vorge- sehen. Da die Förderung auch an einen entsprechenden kommunalen Zuschuss gebunden ist, erhöht sich die Pflegekassenergänzung um weitere 1.250 € damit auf insgesamt 5.000 € pro Jahr. Der Begriff „niederschwellige Betreuungsdienste“ ist nicht eindeutig festgelegt. Er wird hier in Karlsruhe auch für die spezielle städtische Förderung von niederschwelligen Betreuungs- und Un- terstützungshilfen für alle hilfe- und pflegebedürftigen alten und/oder behinderten Menschen ver- wendet. Nach Beendigung der Landesförderung der früheren Mobilen Sozialen Hilfsdienste führte die Stadt Karlsruhe ihre Bezuschussung hauswirtschaftlicher und betreuerischer Hilfeeinsätze durch freiwillige Helferinnen und Helfer für die fünf Träger der freien Wohlfahrtspflege in der Pau- schalhöhe von jeweils 10.600 € pro Jahr fort. Grundlagen waren jeweils spezifische Umsetzungs- konzepte für diese ambulanten Unterstützungsdienste. Auf der Grundlage der neuen differenzier- ten Verwendungsnachweise ab 2008 können genauere Aussagen hinsichtlich Ausgestaltung der Projekte und erreichte Personenzahlen zusammengestellt werden. Auf dieser Basis ist mit den Trägern nochmals zu prüfen, ob eine Antragstellung für die Förderung gem. § 45 c bzw. § 45 d SGB XI durch Land und Pflegekassen für diese Projekte eventuell infrage kommen könnte. 3. Inwieweit wurden Träger der freien Wohlfahrtspflege von Seiten der Stadt aufgefordert, weitere wohnortnahe niederschwellige Angebote zu entwickeln? Im Rahmen der Diskussion um die städtische Förderkonzeption niederschwelliger Betreuungsan- gebote wurden die Träger der freien Wohlfahrtspflege bereits 2007 auf die Möglichkeit der Pflege- kassen- und Landesförderung nach § 45 c SGB XI hingewiesen. Aktuell werden auf Landesebene im Koordinierungsausschuss und auf örtlicher Ebene von Seiten des Seniorenbüros mit der AOK Mittlerer Oberrhein Abstimmungsgespräche geführt hinsichtlich der konkreten organisatorischen, personellen und finanziellen Ausgestaltung dieser zu fördernden Dienste. Nach diesen Klärungsschritten sind die Abstimmungen mit den potenziell an der Förde- rung interessierten Trägern verstärkt in Angriff zu nehmen. Seite 3 4. Werden diese dem Sozialausschuss zeitnah vorgestellt? Die Thematik „Förderung niederschwelliger Betreuungsdienste“ wird im Arbeitsausschuss „Ältere Generation“ am 13.05.2009 im ersten Schritt erörtert - dies ggf. als Vorbereitung für die Berichter- stattung im Sozialausschuss. 5. Wann wird die Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Sozialausschuss diskutiert? Am 29.01.2009 wurde die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte e. V. gegründet. Sie wird die konkreten Modalitäten eines Rahmenkonzeptes für die Pflegestützpunkte in Baden- Württemberg entwickeln. Parallel dazu können die örtlichen Verhandlungen um ein örtlich sinnvol- les Konzept mit den Pflegekassen beginnen. Am 08.04.2009 wird dem Sozialausschuss ein erster Vorgehensvorschlag vorgelegt. Dieses zen- trale Thema wird auch im Arbeitsausschuss “Ältere Generation“ am 18.03.2009 und entsprechend den Konkretisierungsschritten in den weiteren Sitzungen erörtert.