Anfrage GRÜNE: Städtische Fahrzeuge in der Umweltzone

Vorlage: 21873
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.03.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 10.03.2009

    TOP: 24

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Städt. Fahrzeuge Umweltzone
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Sabine Just-Höpfinger (GRÜNE) Stadtrat Andreas Ruthardt (GRÜNE) vom 13. Januar 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 60. Plenarsitzung Gemeinderat 10.03.2009 1690 25 öffentlich Städtische Fahrzeuge in der Umweltzone 1. Wie viele Fahrzeug im städtischen Besitz bzw. im Besitz der städtischen Gesellschaften erhalten jeweils eine grüne, gelbe oder rote Plakette? 2. Befinden sich im städtischen Besitz bzw. im Besitz der städtischen Gesellschaften Fahrzeuge, für die eine Nachrüstung erforderlich ist, um überhaupt eine Plakette zu erhalten bzw. werden für die Benutzung mancher städtischer Fahrzeuge innerhalb der Umweltzone Sondergenehmigungen erforderlich? 3. Welche Maßnahmen sind konkret geplant, um den Schadstoffausstoß städtischer Fahrzeuge bzw. der Fahrzeuge im Besitz städtischer Gesellschaften kurz- und mittelfristig zu verringern? Inwieweit sind hierfür Haushaltsmittel für den DHH 2009/2010 eingestellt? 4. Welche Maßnahmen sind darüber hinaus langfristig möglich, um die Umweltfreundlichkeit der städtischen Fahrzeugflotte bzw. der Fahrzeugflotten städtischer Gesellschaften zu verbessern und mit welchem Kostenaufwand wären diese Maßnahmen verbunden? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um die Mobilität von Mitarbeitern der Stadt bzw. ihrer Gesellschaften zunehmend über umweltfreundliche Verkehrsträger (ÖPNV, Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen) bzw. über Car-Sharing abzuwickeln? 6. Wie und an welchen Standorten in der Innenstadt wird die Wirksamkeit der Umweltzone hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Luftqualität überprüft? Seit 1. Januar 2009 ist in Karlsruhe die Umweltzone in Kraft, die nur noch von Fahrzeugen mit Plakette befahren werden darf. Diese Maßnahme ist vom Gesetzgeber vor dem Hintergrund anhaltender und zu erwartender Grenzwertüberschreitungen der Luftreinhaltewerte vorgeschrieben. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Um die Akzeptanz der Umweltzone in der Bevölkerung zu erhöhen und gleichzeitig einen Beitrag zur Luftreinhaltung in Karlsruhe zu leisten, müssen auch der städtische Fuhrpark bzw. die Fahrzeuge der städtischen Gesellschaften hinsichtlich ihres Schadstoffausstoßes in einen optimalen Zustand versetzt werden. Gleichzeitig muss die Stadtverwaltung alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Mobilität ihrer Mitarbeiter/innen möglichst umweltfreundlich zu gestalten. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Sabine Just-Höpfinger Andreas Ruthardt Hauptamt - Sitzungsdienste - 26. Februar 2009

  • TOP 25
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Sabine Just-Höpfinger (GRÜNE) Stadtrat Andreas Ruthardt (GRÜNE) vom: 13.01.2009 eingegangen: 13.01.2009 Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.03.2009 1690 25 öffentlich Dez. 5 Städtische Fahrzeuge in der Umweltzone 1. Wie viele Fahrzeuge im städtischen Besitz bzw. im Besitz der städtischen Gesellschaf- ten erhalten jeweils eine grüne, gelbe oder rote Plakette? Die Fahrzeuge im städtischen Besitz bzw. im Besitz der städtischen Gesellschaften gliedern sich wie folgt auf: Plakette 4 grün Plakette 3 gelb Plakette 2 rot ohne Plakette 331 223 232 211 Für den kameralen Bereich (Kraftfahrzeugzentralstelle beim Amt für Abfallwirtschaft) ergibt sich folgendes Bild: Ende 2008 umfasste der Fahrzeugbestand 641 Fahrzeuge ohne Anhänger. 168 Fahrzeuge hier- von sind Arbeitsmaschinen, welche von der Plakettenregelung ausgenommen sind. Die restlichen Fahrzeuge teilen sich wie folgt auf: Plakette 4 grün Plakette 3 gelb Plakette 2 rot ohne Plakette 85 122 89 177 2. Befinden sich im städtischen Besitz bzw. im Besitz der städtischen Gesellschaften Fahrzeuge, für die eine Nachrüstung erforderlich ist, um überhaupt eine Plakette zu er- halten bzw. werden für die Benutzung mancher städtischer Fahrzeuge innerhalb der Umweltzone Sondergenehmigungen erforderlich? Derzeit befinden sich im kameralen Bereich 177 Fahrzeuge, welche noch nachgerüstet werden müssen, um eine Plakette zu erhalten. Hiervon müssen jedoch nur 4 Fahrzeuge die Umweltzone befahren. Da es derzeit (noch) nicht für alle Fahrzeuge eine Nachrüstmöglichkeit am Markt gibt, kann keine Aussage gemacht werden, wann diese Fahrzeuge eine Plakette erhalten können. Der- zeit gibt es ein Fahrzeug, welches mit einer Sondergenehmigung die Umweltzone befährt. Für weitere 3 Fahrzeuge werden noch Sondergenehmigungen beantragt. Zu den Gesellschaften liegen diesbezüglich keine Daten vor. 3. Welche Maßnahmen sind konkret geplant, um den Schadstoffausstoß städtischer Fahr- zeuge bzw. der Fahrzeuge im Besitz städtischer Gesellschaften kurz- und mittelfristig zu verringern? Inwieweit sind hierfür Haushaltsmittel für den DHH 2009/2010 eingestellt? Um den Schadstoffausstoß der städtischen Fahrzeuge zu reduzieren, sind folgende Maßnahmen geplant: Seite 2 1. Substitution von herkömmlichen Verbrennungsmotoren durch alternative Antriebskon- zepte wie Erdgas- oder Hybridantrieb, soweit möglich. 2. Ausweitung der Fahrzeugpools bei den städtischen Dienststellen. 3. verstärkte Nutzung von Dienstfahrrädern und der öffentlichen Verkehrsmittel. 4. Optimierung des Fahrzeugeinsatzes. 5. sukzessive Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette Im Entwurf des DHH 2009/2010 sind insgesamt im üblichen Rahmen 4 Mio. € zur Kfz-Beschaffung geplant. Bei den Stadtwerken sind Mittel in Höhe von 1,146 Mio. €für 2009 und 1 Mio. € für 2010 vorgese- hen. Angaben anderer Gesellschaften liegen nicht vor 4. Welche Maßnahmen sind darüber hinaus langfristig möglich, um die Umweltfreundlich- keit der städtischen Fahrzeugflotte bzw. der Fahrzeugflotten städtischer Gesellschaften zu verbessern und mit welchem Kostenaufwand wären diese Maßnahmen verbunden? Langfristig werden nur noch Fahrzeuge angeschafft, deren Emissionswerte eine Feinstaubplakette mit der Nummer 4 erhalten. Der Einsatz von Erdgasfahrzeugen wird verstärkt. Um die Umwelt- freundlichkeit der städtischen Fahrzeugflotte herzustellen, wären im kameralen Bereich Investitio- nen in Höhe von ca. 5 Mio. € zu tätigen, wenn alle Fahrzeuge der städtischen Einrichtungen und Gesellschaften (ohne Arbeitsförderungsbetriebe und Heimstiftung) nachgerüstet bzw. ausge- tauscht werden. Bei den Stadtwerken sind für die Jahre 2011/2012 je 1 Mio. € vorgesehen. Angaben anderer Gesellschaften liegen nicht vor 5. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um die Mobilität von Mitarbeitern der Stadt bzw. ihrer Gesellschaften zunehmend über umweltfreundliche Verkehrsträger (ÖPNV, Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen) bzw. über Car-Sharing abzuwickeln? 1. Weg zur Arbeitsstelle Die Stadtverwaltung versucht, durch eine Vielzahl von Anreizsystemen städtische Mitarbeiter zur Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsträger zu motivieren:  vergünstigte Umweltjahreskarte des KVV für Beschäftigte der Stadt Karlsruhe  Werbeaktion in Zusammenarbeit mit der AOK zur Nutzung von Fahrrädern  Schnupperangebote der Firma Stadtmobil für städtische Mitarbeiter  umfangreiche Aufklärung im Rahmen des Gesundheitsmanagements (mit konkreten Sportan- geboten)/Werbemaßnahmen im städtischen Intranet 2. Mobilität während der Dienstausübung/Dienstfahrten Die Nutzung des ÖPNV genießt grundsätzlich Vorrang. Im Jahr 2004 hat die Stadtverwaltung den städtischen Fuhrpark optimiert und arbeitet eng mit der Firma Stadtmobil zusammen. Des Weite- ren wird die Weiterentwicklung der Stadt als fahrradfreundlicher Arbeitgeber angestrebt. Stich- punkte im Einzelnen:  Zusammenfassung der Dienst-Pkws zu einem Fahrzeugpool im Jahre 2004. Der ehemals 56 Pkws umfassende Fuhrpark wurde durch Ausmusterung von 26 Altfahrzeugen entscheidend verkleinert. Seite 3  Zusammenarbeit mit der Firma Stadtmobil. In der Tiefgarage Zähringerstraße stehen 10 Fahr- zeuge von Stadtmobil für städtische Mitarbeiter/-innen zur Verfügung. Darüber hinaus können an allen Stationen von Stadtmobil Pkws vorgebucht werden.  Seit 2007 steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Rathausnähe ein Dienst-Fahrrad-Pool zur Verfügung.  Die Kfz-Ordnung der Stadt Karlsruhe legt fest, dass Dienstfahrten mit dem Pkw nur zulässig sind, wenn keine anderen Alternativen (z. B. ÖPNV) zur Verfügung stehen und deren Nutzung unwirtschaftlich ist.  Das POA plant, für städtische Kraftfahrer Schulungen zum Thema energiesparende Fahrweise anzubieten (derzeit Pilotprojekt beim Amt für Abfallwirtschaft). Analog zu den Fahrzeugpools könnte auch im kameralen Bereich ein Fahrkartenpool für öffentli- che Verkehrsmittel eingeführt werden wie er bei den Stadtwerken schon praktiziert wird. 6. Wie und an welchen Standorten in der Innenstadt wird die Wirksamkeit der Umweltzone hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Luftqualität überprüft? Die Überprüfung der Luftqualität erfolgt an zwei in der Umweltzone Karlsruhe liegenden Luftmess- stationen des Landes in der Kriegstraße (B 10 Nähe Kühler Krug) und der Reinhold-Frank-Straße. Beide Luftmessstationen waren bezüglich Feinstaub und Stickoxid maßgebend für die Festlegun- gen im Luftreinhalteplan/Aktionsplan Karlsruhe des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Zwei weitere Luftmessstationen des Landes im Stadtkreis Karlsruhe befinden sich außerhalb der Umweltzone am Durlacher Tor (Karlsruhe-Mitte) und in der Daimlerstraße (Karlsruhe-Nordwest). Die Luftmessstationen sind im Internetangebot des Landes unter Luftqualität aktuell (http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/31993/) abrufbar.