Antrag GRÜNE: Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder

Vorlage: 21865
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.03.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 10.03.2009

    TOP: 17

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Anhebung Regelsätze
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 23. Januar 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 60. Plenarsitzung Gemeinderat 10.03.2009 1682 18 öffentlich Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe spricht sich für eine eigenständige, armutsfeste Grundsicherung für Kinder und Jugendliche aus. Als einen Schritt in diese Richtung ist die bedarfsgerechte Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendli- che auf 300 € zu sehen. Die Stadt macht ihren Einfluss auf den Deutschen Städtetag geltend mit der Zielset- zung, nochmals eine entsprechende Initiative zur Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze auf den Weg zu bringen. In den letzten Jahren hat die Armut von Kindern in Deutschland stark zugenommen. Waren 1999 nur etwa 12 Prozent der Bevölkerung arm, hat sich dieser Anteil im Jah- re 2005 auf mehr als 17 Prozent erhöht. Dabei ist die Kinderarmutsrate überproporti- onal gestiegen. Von knapp 14 Prozent im Jahr 1999 stieg sie auf fast 22 Prozent im Jahre 2005. Laut dem Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerks sind derzeit 2,5 Mio. Kinder auf Sozialgeld angewiesen. Dabei erhalten Kinder einen Regelsatz, der unter dem Niveau der alten Sozialhilfe liegt und ihnen nicht erlaubt, unter ange- messenen soziokulturellen Bedingungen aufzuwachsen. Nach dem BSHG waren im Leistungsniveau der alten Sozialhilfe zusätzlich zum Regelsatz und den Beklei- dungspauschalen weitere Einzelleistungen, z. B. für Krankheitskosten, Schulbedarf, Schulmöbel, Kommunions-, Konfirmations- oder Weihnachtsgeld möglich. Die Zunahme der Armut von Kindern belastet auch die Kommunen überproportional. Allerdings liegt die Verantwortung für das soziale Wohlergehen bei Bund und Kom- mune gemeinsam, daraus soll der Bund nicht entlassen werden. Bedauerlich ist da- Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ her, dass trotz einer Bundesratsinitiative der Länder in den vergangenen Monaten die Anhebung der Kindersätze verweigert wird. Damit darf sich die Kommune nicht zufrieden geben. Im aktuell verabschiedeten Konjunkturprogramm der Bundesregierung ist eine neue Stufe des Kinderregelsatzes für 6- bis 13-Jährige vorgesehen, die aber den 0- bis 5- und 14- bis 18-Jährigen nichts bringt, obwohl deren erhöhter und nicht an Erwachse- nen messbarer Bedarf von vielen Seiten erkannt worden ist. Um zur Verbesserung der Situation der Betroffenen beizutragen, muss die Bundesregierung erneut aufge- fordert werden, den Regelsatz von Kindern mit sofortiger Wirkung anzuheben und daran anschließend eine realitätsnahe und eigenständige Neuberechnung des Exis- tenzminimums von Kindern vorzunehmen. Als strategischer Partner bei der Durchsetzung kommunaler Belange gegenüber der Bundesregierung soll mit diesem Antrag des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (und einiger ähnlicher Initiativen weiterer Städte wie z. B. Osnabrück) der Deutsche Städtetag aufgefordert werden, nochmals zu handeln und sich für die Belange armer Kinder massiv einzusetzen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl Michael Borner Hauptamt - Sitzungsdienste - 26. Februar 2009

  • TOP 18
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 23.01.2009 eingegangen: 23.01.2009 Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.03.2009 1682 18 öffentlich Dez. 3 Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder Armut und insbesondere Kinderarmut ist eines der dringendsten aktuellen politischen The- men. Zur Bekämpfung der Armut wird von der Stadt Karlsruhe zusammen mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege ein Armutsbericht/Armutsbekämpfungsprogramm erarbeitet. In die- sem Zusammenhang ist die Erarbeitung von Leitlinien gegen Kinderarmut vorgesehen. Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 27.01.2009 festgestellt, dass die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verfassungswidrig ist. Das oberste deutsche Sozi- algericht hat entschieden, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dem Bundesver- fassungsgericht zur Beurteilung vorzulegen. Die Stadt Karlsruhe unterstützt im Hinblick auf die Situation der betroffenen Kinder und Ju- gendlichen, aber auch unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichtes eine schnelle Neuregelung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, die Re- gelleistungen bedarfsdeckend zu gestalten. Insoweit macht die Stadt in den Gremien des Städtetages Baden-Württemberg und des Deutschen Städtetages – vertreten durch den Sozialdezernenten - ihren Einfluss geltend. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit