Antrag FDP/Aufbruch: Bürgerstiftung
| Vorlage: | 21862 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.03.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Rita Fromm (FDP/Aufbruch) FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 16. Januar 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 60. Plenarsitzung Gemeinderat 10.03.2009 1679 16 öffentlich Bürgerstiftung Schon im Jahr 2000 hat die Fraktion FDP/Aufbruch für Karlsruhe eine Bürgerstiftung angeregt. Leider wurde dieser Gedanke damals von der Gemeinderatsmehrheit nicht weiter verfolgt. Ein entsprechender Antrag, für den Doppelhaushalt 2001/2002 auch städtische Mittel als Anschubfinanzierung zur Verfügung zu stellen, wurde zwar von der Stadtverwaltung positiv beschieden, aber von der Gemeinderatsmehrheit damals abgelehnt. Das Zusammenleben in der Stadt wird künftig weniger geprägt vom Verteilen öffentlicher Gelder als von Selbst- und Eigenverantwortung. Die Bereitschaft für zwischenmenschliche Hilfe im privaten Bereich steigt ebenso wie im gewerblichen Sektor. Unterentwickelt ist das regelmäßige Mäzenatentum, z. B. in Stiftungen. Das Prinzip Eigen- und Selbstverantwortung ist mehr als eine Aufforderung an karitative Vereinigungen. Es geht jeden an, gerade die „Spitzen“ der Gesellschaft müssen beispielgebend vorausgehen. Der Zweck einer Bürgerstiftung sollte nicht nur im allgemeinen sozialen Bereich liegen; er sollte auch eine der TechnologieRegion angepasste Aufgabe darstellen, wie etwa die Förderung Hochbegabter, kann aber auch in kulturellen Zielen liegen. Die Stadt sollte sich in der Anfangsphase beteiligen, z. B. könnte bis zu einer entsprechenden Höhe jeder Stiftereuro eine Einlage der Stadt in gleicher Höhe auslösen; auch Erbschaften könnten in die Stiftung eingebracht werden. unterzeichnet von: Rita Fromm Hauptamt - Sitzungsdienste - 26. Februar 2009
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STELLUNGNAHME zum Antrag FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom: 16.01.2009 eingegangen: 16.01.2009 Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.03.2009 1679 16 öffentlich Dez. 4 Bürgerstiftung - Kurzfassung - Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur „Bürgerstiftung Karlsruhe“ zu erarbeiten, welches die organisatorischen, kommunalrechtlichen, steuerrechtlichen und finanziellen Ge- sichtspunkte darstellt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Noch nicht abschätzbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Eine Bürgerstiftung wird definiert als eine unabhängige, eigenständig handelnde, gemein- nützige Stiftung „von Bürgern für Bürger“. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geografisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd je nach Stiftungszweck für die Bürgerinnen und Bürger ihres definierten Einzugsgebiets tätig. Die Bürgerstiftungen in Deutschland sind aufgrund ihrer finanziellen und politischen Unab- hängigkeit in der Lage, eine große Vielfalt gemeinnütziger Aktivitäten zu fördern, evtl. soziale Probleme in einem Gemeinwesen zu mildern oder die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen. Sie arbeiten darüber hinaus transparent und zielgerichtet in örtlichen Projekten. Dadurch wird das Fundament der Bürgergesellschaft verbreitert, das freiwillige Engagement und die Bereitschaft zur Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung gestärkt. Der Stiftungszweck einer solchen Bürgerstiftung umfasst hauptsächlich die Bereiche • Bildung und Erziehung • Jugendhilfe • Wissenschaft und Forschung • Sport • Heimatpflege und Stadtbild • Kultur und Kunst. • Altenhilfe Diese Bereiche werden verwirklicht durch die Förderung und Durchführung von eigenen Projekten, durch die befristete finanzielle Unterstützung von Initiativen und Projekte Dritter sowie durch die Vergabe von Beihilfen, Stipendien oder ähnlichen Zuwendungen. Die hierfür notwendigen Mittel werden aus laufenden Erträgen des Stiftungskapitals und aus zusätzli- chen Spenden Dritter finanziert. Da die Bürgerstiftung im Wesentlichen auf ehrenamtlichem Engagement beruht, bedarf es einer öffentlichen Kampagne, um bei den Bürgerinnen und Bürgern Karlsruhes sowie bei den örtlichen Betrieben und Unternehmen das Bewusstsein für die Vorteilhaftigkeit und die konkreten Möglichkeiten des Mitwirkens und des Stiftens zu stärken. Um die Dauerhaftigkeit und somit den Erfolg der Bürgerstiftung sicherzustellen, sollte der Stiftungszweck sehr breit formuliert werden, um identitätsstiftende Projekte in der Vielfalt des Gemeinwesens auswäh- len zu können. Eine Bürgerstiftung ist auf Dauer angelegt und sollte auch in 50 Jahren noch die dann aktuellen Themen behandeln können. Bei einer Neugründung ist es zweckmäßig, der eigentlichen Gründung der Bürgerstiftung einen Initiativzeitraum vorzuschalten, bis eine gewünschte Höhe an Stiftungskapital fest zugesagt ist. Für eine „Bürgerstiftung Karlsruhe“ kommen in Karlruhe folgende Organisationsformen in Betracht: 1. Die bestehende Stiftung „Vereinigte Stiftungen der Stadt Karlsruhe“ wird im Stiftungszweck und im Stiftungsnamen erweitert und ggf. mit zusätzlichen finanziel- len Mitteln ausgestattet. 2. Bürgerinnen und Bürger gründen gemeinsam eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts "Bürgerstiftung Karlsruhe", die rechtlich unabhängig von der Stadtverwaltung agiert und deren finanzielle Ausstattung aus privaten und ggf. als Zustiftung aus öffent- lichen Mitteln stammt. Als Organe kommen ein Stiftungsrat und der Vorstand infrage. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur „Bürgerstiftung Karlsruhe“ zu erarbeiten, welches die organisatorischen, kommunalrechtlichen, steuerrechtlichen und finanziellen Ge- sichtspunkte darstellt.
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HerrnOberbürgermeister HeinzFenrich RathausMarktplatz ED.I? i:i,:i ./ ;!~'I ~("1k'. \J\'!::U'L~ FURKARLSRUHE 761333Karlsruhe GründungeinerBürgerstiftung"WirfürKarlsruhe" SehrgeehrterHerrOberbürgermeister, 27.04.2000 einederLeitlinienderFraktion"FDP/AufbruchfürKarlsruhe"istes,diebürger- schaftlicheVerantwortungderMenschenfürihreStadtwiederdeutlicherzumachen undnachhaltigzuunterstützen.EsistnichtdieStadt,diedasZusammenlebenihrer Bewohnerregelt,essindzuallerersteinmaldieBewohnerinnenundBewohnerselbst. WirwollendieÜbernahmevonSelbst-undMitverantwortungweckenunddarauf hinweisen,dassdieZukunftunsererStadtnichtinimmermehrVerteilungvon öffentlichenGeldernliegt,sondernimGegenteileherimRückzugderStadtausvielen Gebieten,beidenensieindieSelbstbestimmungihrerBürgereingreift.ImGegenzug wirdsomöglich,dieallseitsgewünschteundnotwendigeSenkungvonSteuernund Gebührenumzusetzen. AberVerantwortungheißtebenauchVerantwortungfürdenNächsten.Unddieses PrinzipVerantwortungistmehralseineAufforderungancaritativeVereinigungen.Es gehtjedenan,geradedie"Spitzen"derGesellschaftmüssenbeidiesemThema beispielgebendvorausgehen.EinregelmäßigesMäzenatentumistaberinDeutschland imGegensatzzuvielenanderenLändernnochunterentwickelt.Allerdingsgibtes jüngsteBestrebungen,daszuändern.IchdenkedabeiandienotwendigeNovelIierung desStiftungsrechts,diedieBundesregierunggeradevorbereitet. ED.I? MitdiesemBriefanSie,sehrgeehrterHerrOberbürgermeister,möchteunsereFraktion dasSignalzueiner BürgerstiftungmitdemArbeitstitel"WirfürKarlsruhe" setzen,diedieseGedankeninunsererStadtumsetzt.Wirwollenausdrücklich anmerken,dassessichhierumeineersteGedankenskizzehandelt,diekeinen AnspruchaufVollständigkeithat.UmRaumfürDiskussionen,dievielleichtaufIhre EinladunghinzunächstimKreisederFraktionsvorsitzendenbegonnenwerdenkönnen, zulassen,habeichauchdavonabgesehen,zudiesemZeitpunkteinenentsprechen- denAntragimGemeinderatzustellen. MitfreundlichenGrüßen l.J)~ I MichaelObert Fraktionsvorsitzender Anlage Bürgerstiftung"WirfürKarlsruhe" 1.Grundgedanken: Das(berechtigte)ZielallerParteienundgesellschaftlichenOrganisa- tionen,dienachhaltigeSenkungvonSteuernundAbgabenin Deutschland,begrenztdenAusgabenspielraumderöffentlichenHaus- halte. DasZusammenlebeninderStadtwirdkünftigwenigergeprägtvom VerteilenöffentlicherGelderalsvonSelbst-undEigenverantwortung. DieBereitschaftfürzwischenmenschlicheHilfeimprivatenBereich (z.B.Spendenaktionen)steigtebensowieimgewerblichenSektor (Sponsoring).UnterentwickeltistinDeutschlandnochdasregelmäßi- geMäzenatentuminStiftungenu.a. DasPrinzipEigen-undSelbstverantwortungistmehralseineAuf- forderungancaritativeVereinigungen.Esgehtjedenan,geradedie "Spitzen"derGesellschaftmüssenbeidiesemThemabeispielgebend vorausgehen.DieBereitschaftWohlhabender,sichfürihreStadtein- zusetzen,istzweifellosvorhanden,abernochzuweniggetestet. 2.Lösungsskizze: GründungeinerBürgerstiftungmitdemArbeitstitel"WirfürKarls- ruhe". DerZweckderStiftungkannimallgemeinensozialenBereichliegen; eskannaberaucheinederTechnolgoieRegionangepassteAufgabe seinwieetwadieFörderungvonhochbegabtenKindernausfinanziell schwachenFamilien.Ein(vondenspäterenStifternabänderbarer) - 2 - ersterStiftungszwecksollteimengstenKreise(z.B.OBmitdenbei- denStadtdekanen)vorberatenwerden. DieStadtbeteiligtsichinderEntwicklungsphasederStiftungmit einerEinlage.Z.B.könntejedeStiftermarkeineEinlageingleicher HöhedurchdieStadtauslösen;auchErbschaftenkönntenindieStif- tungeingebrachtwerden. 3.Anmerkungen: DieseBürgerstiftungistzuvorhandenenInitiativenkeineKonkurrenz. WedercaritativeSammlungennochWohltätigkeitsveranstaltungen(z. B.Bürgerball)oderSpendenaktionen(z.B.BNN-Weihnachtsaktion, SpontanaktionenbeiKatastrophen)lebeninderRegelvondenBevöl- kerungskreisen,diemitderBürgerstiftung"WirfürKarlsruhe"er- reichtwerdensollen. DeröffentlicheHaushaltderStadtwirdimwesentlichenvon Gewerbesteuer-undEinkommensteuerpflichtigengetragen.Diein denletztenJahrenimmensangewachsenenGeldvermögenwerdenin derRegelnichtindieVerantwortungfür"ihre"Stadteinbezo,gen. DiesisteinAnsatzpunktfürdieBürgerstiftung. EsdarfkeineöffentlicheBevormundungdieserprivatenInitiativege- ben.DaswürdedieMotivationderStifteruntergrabenunddieGren- zenzwischenöffentlicherundprivaterHilfeverwischen.