Antrag GRÜNE: Neue Schule Südost - Modellschule muss räumlich möglich bleiben
| Vorlage: | 21859 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.03.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 13. Januar 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 60. Plenarsitzung Gemeinderat 10.03.2009 1676 13 öffentlich Neue Schule Südost - Modellschule muss räumlich möglich bleiben Im Dezember 2008 kündigte das Kultusministerium in Stuttgart überraschend neue Festlegungen zur Schulstrukturentwicklung an. Schulträger sollen nach dem Willen des Ministeriums in Zukunft möglichst nur noch zweizügige Schulen bilden. Da Realschulen und Gymnasien grundsätzlich zweizügig sind, betrifft dies ausschließlich Hauptschulen, die sich allerdings in zweizügiger Form zu Werkrealschulen entwickeln dürfen. Außerdem ist künftig die Einrichtung einer Ganztagsschule an die Zweizügigkeit in der Sekundarstufe I gebunden. Diese Festlegungen waren bei der Ausschreibung und Durchführung des Wettbewerbs für die Neue Schule Südstadt-Ost als „Modellschule nach skandinavischem Vorbild“ nicht bekannt. Die teilnehmenden Architekturbüros gingen von einer einzügigen Sekundarstufe im zweiten Bauabschnitt aus. Auf diese neuen Vorgaben müssen die Planer reagieren können und einen entsprechenden Prüfauftrag erhalten, damit die Chance verwirklicht werden kann, hier, wie vom Gemeinderat mehrheitlich gewünscht, eine Modellschule aufzubauen. Deshalb beantragen wir: 1. das Architekturbüro des Siegerentwurfes für die neue Schule Südstadt-Ost mit einer Alternativplanung zu beauftragen. In dieser soll geprüft werden, in welcher Weise eine zweizügige Sekundarstufe I im zweiten Bauabschnitt verwirklicht werden kann. 2. Zusätzlich beantragen wir, dem Architekturbüro eine kompetente pädagogische Beratung bei der Ausarbeitung des Entwurfs zur Seite zu stellen, damit die speziellen Bedürfnisse einer Modellschule stärkere Berücksichtigung finden. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Fraktionen des Gemeinderates haben in Anträgen gefordert, die neue Schule in der Südstadt-Ost so zu planen, dass eine Modellschule räumlich möglich sein kann. Unter Berücksichtigung der neuen Überlegungen des Kultusministeriums sollte deshalb vorsorglich planerisch die Möglichkeit geschaffen werden, auch eine Zweizügigkeit in der Sekundarstufe I realisieren zu können. Außerdem ist es dringend notwendig, den Planern kompetente pädagogische Beratung zur Seite zu stellen. Dies war von den Sachpreisrichtern bei der Vorbesprechung zum Wettbewerb - ohne Erfolg - gefordert worden. Der/die Berater/-in sollte sich intensiv mit den grundsätzlichen Überlegungen für eine Modellschule in Karlsruhe auseinander gesetzt haben und die fachtheoretische Diskussion kennen. Mit einer solchen Hilfestellung können einfache, aber für die differenzierte Unterrichtsorganisation in einer Modellschule notwendige Grundrissanpassungen vorgenommen werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 26. Februar 2009 Sachverhalt/Begründung:
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STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 13.01.2009 eingegangen: 13.01.2009 Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.03.2009 1676 13 öffentlich Dez. 3 Neue Schule Südost - Modellschule muss räumlich möglich bleiben - Kurzfassung - Dem Anliegen der Antragsteller wird Rechnung getragen. Es wird geprüft, in welcher Weise eine zweizügige Sekundarstufe I im Rahmen des 2. Bauabschnitts verwirklicht werden kann. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Bildung und Betreuung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Ministerrat des Landes hat am 20. Januar dieses Jahres den Eckpunktebe- schluss zur Weiterentwicklung der Hauptschule und der Werkrealschule gefasst. Danach ist Folgendes vorgesehen: - Hauptschulen werden zu Werkrealschulen. - Auf Antrag des Schulträgers können alle bestehenden Werkrealschulen als Ganztagsschulen eingerichtet werden. - Gefordert wird mindestens Zweizügigkeit, wobei Unterricht auch an mehreren Standorten stattfinden kann. - Über den Weiterbestand einzügiger Hauptschulen entscheiden die Schulträger ohne Vorgaben des Landes. - Für einzügige Hauptschulen gilt weiterhin die Empfehlung des Landes zur Schulmindestgröße von 85 Schülern in 5 Klassenstufen. - Werkrealschule ist grundsätzlich eine Wahlschule. - Starke Berufsorientierung durch Kooperation mit Berufsfachschulen in Klassenstufe 10. Welche Auswirkungen dies auf die 26 Hauptschulstandorte im Stadtkreis Karlsru- he hat, wird derzeit von einer externen Firma untersucht. Fest steht allerdings, dass die Schülerzahlen an den Hauptschulen weiterhin rückläufig sind. Dies führt zwangsläufig dazu, dass nicht alle Hauptschulstandorte gehalten werden können. Die dadurch frei werdenden Räume können dann einer anderen Nutzung zuge- führt werden. Die Entscheidung, welche Hauptschulstandorte aufgegeben werden, wird getroffen, sobald das Ergebnis der vorstehend genannten Untersuchung vor- liegt. Damit ist voraussichtlich im Juli 2009 zu rechnen. Denkbar wäre auch, die angesprochene Modellschule nicht in der neuen Schule Südstadt Ost, sondern in frei werdenden Räumen einer Hauptschule unterzubrin- gen. Ungeachtet dessen ist das Bürgermeisteramt bereit, dem Anliegen der An- tragsteller Rechnung zu tragen. Es wird daher geprüft, in welcher Weise eine zweizügige Sekundarstufe 1 im Rahmen des 2. Bauabschnitts verwirklicht wer- den kann. Außerdem wird dafür Sorge getragen, dass dem Architekturbüro eine kompetente pädagogische Beratung bei der Ausarbeitung des Entwurfs zur Seite gestellt wird. Über das Ergebnis wird in einer der nächsten Sitzungen des Schulbeirats berich- tet.