Änderungsantrag GRÜNE: Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes

Vorlage: 21727
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.01.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.01.2009

    TOP: 19.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Konjunkturprogramme
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Sabine Just-Höpfinger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 27. Januar 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 27.01.2009 1663 18 öffentlich Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes 1. Die städtischen Gesellschaften werden gebeten, analog den beantragten Aktivitäten der Stadtverwaltung Maßnahmen zu ergreifen, um ebenfalls Projekte im Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes auf den Weg bringen zu können. 2. Die Entscheidung, mit welcher Priorität Projekte beantragt werden, obliegt dem Gemeinderat. Der größte Teil städtischer Investitionsaktivitäten spielt sich mittlerweile in den städtischen Gesellschaften ab. Gerade im Bereich Klinikum (Gebäudesanierung u. a.), Stadtwerke (umweltfreundliche Stromerzeugung) oder ÖPNV (umweltfreundliche Mobilität, Erweiterung des Schienennetzes zur weiteren Anbindung von Stadtteilen) sehen wir große Potentiale für Projekte eines nachhaltigen Konjunkturprogrammes. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Sabine Just-Höpfinger Hauptamt - Sitzungsdienste - 27. Januar 2009 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 18 GRÜNE
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 27.01.2009 eingegangen: 27.01.2009 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1663 18 öffentlich Dez. 4 Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Der Bund hat in seinem Programm deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Mittel über- wiegend "für Investitionen der Kommunen" verwendet werden, das heißt, direkt den Kom- munen zugute kommen sollen. Allerdings bezieht sich diese Aussage auf indirekte Auswir- kungen von Landesinvestitionen, die damit eindeutig nicht gemeint sind, wenn es um die kommunale Förderung geht. Ob kommunal Unternehmen gefördert werden können, ist der- zeit nicht bekannt. Unabhängig davon hat die Kämmereiverwaltung die städtischen Gesellschaften aufgefor- dert, ihrerseits eine Projektliste mit durchplanten Maßnahmen zu erstellen, um ggfs. ebenso kurzfristig Fördermittel beantragen zu können. Auch bei den städtischen Gesellschaften gilt die hinsichtlich des städtischen Doppelhaushaltes 2009/2010 getätigte Aussage, dass die Gesellschaften ebenso ein Maximum an Projekten in ihren jeweiligen Wirtschaftsplänen ein- gestellt haben. Die Entscheidung über zusätzliche Investitionen obliegt den dafür zuständigen Gremien. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 _______________________________ Dez. 1 _______________________________ Dez. 4 _______________________________ Stk. Sachbearbeiter: Herr Dollinger Tel.: R 20 00 Az: (nur für interne Bearbeitung)