Änderungsantrag Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes

Vorlage: 21701
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.01.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.01.2009

    TOP: 19.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Konjunkturprogramme
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 20. Januar 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 27.01.2009 1659 18 öffentlich Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung bei der Zusammenstellung planreifer Maßnahmen folgende Schwerpunkte zu legen: a) Schulsanierung, -bau b) Jugendfreizeiteinrichtungen (Gebäude und Freizeitplätze) c) Städtische Liegenschaften: Energetische Sanierung und Barrierefreiheit Die Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes sollten für notwendige Zukunftsinvestitionen genutzt werden. Dazu gehören gut eingerichtete Schulen mit ausreichenden Räumlichkeiten. Dazu gehören gute und bedarfsgerechte Jugendfreizeiteinrichtungen, die immer wichtiger werden, um Jugendlichen in einer bestimmten Lebensphase begleiten und unterstützen zu können. Bei der Gewährleistung von Barrierefreiheit ist die Stadt besonders gefordert, in ihren eigenen Einrichtungen voran zu gehen; das gilt auch für die energetische Optimierung städtischer Liegenschaften. In diesen Bereichen sollte es auch möglich sein, durch entsprechende Vergabemodalitäten das regionale Handwerk nachdrücklich einzubeziehen. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 23. Januar 2009 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 18
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 20.01.2009 eingegangen: 20.01.2009 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1659 18 öffentlich Dezernat 4 Konjunkturprogramm des Bundes und des Landes Nach Vorgabe des Bundes aus dem Konjunkturprogramm II sollen 65 % auf den Bildungs- bereich und 35 % auf die Modernisierung der sonstigen kommunalen Infrastruktur (mit Aus- nahme von Maßnahmen der Abwasserbeseitigung) entfallen. Insoweit ist der Rahmen der in Frage stehenden Maßnahmen durch den Bund vorgegeben. Die Verwaltung hat mit der Auf- stellung des DHH 2009/2010 ein umfassendes Investitionsprogramm abgebildet, welches unter Berücksichtigung der in diesem Zeitraum vorgesehenen Neuverschuldung, keinen weiteren Spielraum eröffnet. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit