Antrag GRÜNE: Nordtangente: Zeitnahe Realisierung einer Südumfahrung Hagsfeld

Vorlage: 21682
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.01.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Rintheim

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.01.2009

    TOP: 7.5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Südumfahrung Hagsfeld
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Tim Wirth (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17. Dezember 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 27.01.2009 1639 6 d öffentlich Nordtangente: Zeitnahe Realisierung einer Südumfahrung Hagsfeld 1. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, die Herausnahme des Ostteils der Nordtangente aus dem Bundesverkehrswegeplan zu beantragen. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, a) den Bebauungsplan aus dem Jahr 1994 für die Nordtangente Ost westlich des Elfmorgenbruchs aufzuheben, b) sowie in direkter Folge die planerischen Voraussetzungen für den Bau einer „Südumfahrung Hagsfeld“ in kommunaler Verantwortung zu schaffen. Die „Südumfahrung Hagsfeld“ zwischen Elfmorgenbruch und Haid-und-Neu-Straße soll als zweistreifige Gemeindestraße verwirklicht werden. 3. Der Gemeinderat hebt seinen Beschluss zum Mittelteil der Nordtangente (Hängebauchlösung) auf. Hagsfeld ertrinkt im Durchgangsverkehr. Sehenden Auges wurde mit dem Autobahnanschluss Nord eine Verkehrsinfrastruktur geschaffen, die zu weiteren und unverantwortlichen Zusatzbelastungen für Hagsfeld führt. Den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort wurde mit einer - im Endausbau - vierspurigen Nordtangente Ost rasche Entlastung zugesichert. Ein leeres Versprechen, wie sich nun zeigt, denn die Weiterführung der Nordtangente Ost alter Planung wird auf absehbare Zeit nicht vom Bund finanziert. Diese Erkenntnis eröffnet nun neue Chancen für eine zeitnahe, effektive Entlastung Hagsfelds. Hierzu müssen die nicht mehr zeitgemäßen Planungen wie der vierstreifige Ausbau der Nordtangente Ost bis zur Theodor-Heuss-Allee aufgegeben und durch einen neuen B-Plan ersetzt werden, der den aktuellen Bedingungen Rechnung trägt und die Umweltauswirkungen des Vorhabens minimiert. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ „Überlebt“ hat sich auch ein weiterer Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahre 1982: die sog. Hängebauchlösung, die den Ausbau des Adenauerrings als Mittelteil einer Nordtangente vorsieht. Nachdem eine durchgehende Ost-West-Verbindung mitsamt zweiter Rheinbrücke auf Karlsruher Gemarkung vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt wird, gibt es auch keine Grundlage für ein Fortbestehen des Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahre 1982, der damals eine der möglichen Ausbauvarianten einer Nordtangente darstellte. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Tim Wirth Hauptamt - Sitzungsdienst - 21. Januar 2009

  • TOP 6 b - d
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zu den Anträgen KAL-Gemeinderatsfraktion vom 02.12.2008 SPD-Gemeinderatsfraktion vom 15.12.2008 GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17.12.2008 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nrn.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1637, 1638, 1639 6 b - d öffentlich Dez. 6 Nordtangente - Kurzfassung - Alle Anträge befassen sich mit der Möglichkeit zum Bau einer Straßenverbindung zwischen der Elfmorgenbruchstraße und der Haid-und-Neu-Straße bzw. Theodor-Heuss-Allee in kommunaler Trägerschaft. Erstes Ziel ist die verkehrliche Entlastung des Stadtteils Hagsfeld. In der Stellungnahme der Verwaltung sind die Anträge inhaltlich zusammengefasst. Das Bürgermeisteramt ist der Ansicht, dass als Verbindungsstück zwischen L 560 und BAB- Anschluss Karlsruhe-Nord/B10 für den Ostabschnitt das Land als Straßenbaulastträger ge- wonnen werden sollte. Darüber hinaus wird – wie in der Haushaltsrede des Herrn Oberbür- germeisters angekündigt – vorgeschlagen, im Westen einen Lückenschluss zwischen der 2. Rheinbrücke und der B 36, mit dem Bund als Straßenbaulastträger, anzustreben. Mit den beiden Verbindungen im Osten und im Westen soll dann im Gegenzug eine Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes angegangen werden, mit dem Ziel, Zug um Zug den West- abschnitt dort aufzunehmen, den Ostabschnitt parallel als Landesmaßnahmen festzuschrei- ben und bisherigen Nordtangentenplanungen aus dem Bundesverkehrswegeplan herauszu- nehmen. Es wird angeregt, die Anträge in die Nordtangenten-Kommission zu verweisen und das Ergebnis der Gespräche mit Land und Bund abzuwarten, mit Ausnahme der Ziffer 2 des Antrags der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17.12.2008 und die Ziffer 1 des Antrags der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 02.12.2008, die aus planrechtlichen Gründen zur Ablehnung empfohlen werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 60 Mio. € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: 10 Verkehr und Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Eine Straßenverbindung im Süden von Hagsfeld auf der Trasse der Nordtangente wird von der Stadtverwaltung ebenso dringlich gefordert wie von den Antragstellern. Es ist allerdings nicht richtig, dass der Bau des BAB-Anschlusses Karlsruhe-Nord die Verkehrssituation in Hagsfeld - namentlich in der Schwetzinger Straße - verschlechtert hat. (Dies wird auch durch die im Planungsausschuss vorgestellte Verkehrszählung vom Dezember 2008 bestätigt.) Erst nach Eröffnung des Autobahnanschlusses war es z. B. möglich, für das gesamte Hags- felder Straßennetz ein allgemeines LKW-Verbot zu verhängen. Wer den Schwerverkehr be- obachtet, der sich heute über den neuen Autobahnanschluss abwickelt, erkennt die bereits erreichte Entlastungswirkung für das gesamte Straßennetz in den östlichen Stadtteilen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass in diesem Abschnitt eine Straße in der Straßenbau- last des Landes die richtige Antwort auf die aktuelle Verkehrssituation ist. Da ein erheblicher Verkehrsanteil, der Hagsfeld heute belastet, zur L 560 und damit zum übergeordneten Stra- ßennetz vornehmlich nach und von Norden fließt, wird daraus deutlich, dass eine neue Straßenverbindung im Süden Hagsfelds vom Straßenbaulastträger Land erstellt werden muss (Lückenschluss zwischen BAB A 5/B 10 und L 60). Abänderung des Straßenentwurfs - Abrücken vom rechtsgültigen B-Plan - Aufhebung des rechtsgültigen B-Plans Die Erarbeitung einer alternativen Straßenplanung, die sich - wie vorgeschlagen - weit unter dem Standard des durch den gültigen Bebauungsplan rechtlich gesicherten Straßenentwurfs bewegt, kann seitens der Verwaltung aus nachgenannten Gründen nicht empfohlen werden. Eine plangleiche Straßenführung im lärmtechnisch und kleinklimatisch kritischen Abschnitt zwischen den Wohnbebauungen Hagsfeld Süd und Rintheim Nord, insbesondere ein plan- gleicher - ebenerdiger - Anschluss an die Haid-und-Neu-Straße, würde allein schon wegen der stark veränderten Belastungssituation ein neues Planverfahren notwendig machen. Dessen Dauer und Ausgang müssen als völlig offen bezeichnet werden. Mit Sicherheit wäre jedoch jedwede Bautätigkeit auf voraussichtlich Jahrzehnte verhindert. Einer einbahnigen zweistreifigen Straßenführung in Tiefenlage steht der rechtskräftige B-Plan nicht entgegen, da das durch den B-Plan vorgegebene Bauvolumen und die be- schriebene Entwurfsqualität eingehalten werden. Aus den dargelegten Gründen wird empfohlen, die Ziffer 2 des Antrags der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 17.12.2008 und die Ziffer 1 des Antrags der KAL-Gemeinderats- fraktion vom 02.12.2008 abzulehnen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Kosten - Förderfähigkeit Wird das Straßenbauvorhaben im Osten in der Baulast des Landes durchgeführt und später als Landesstraße - freie Strecke - betrieben, was anzustreben ist, so bleiben die Bau- und Betriebskosten zu 100 % beim Land. Die Förderung der Baukosten für eine kommunale Straße würde sich nach den Vorgaben des Entflechtungsgesetzes (ehemals GVFG) richten. Der Fördersatz beträgt derzeit 70 % abzüglich eines städtischen Eigenanteils, der sich u. a. aus der Investitionssumme (ca. 60 Mio. €) errechnet. Die Förderung setzt einen positiven Verkehrswert für die Neubaustre- cke voraus, was vorliegend unstrittig sein dürfte. Wird die Straßenverbindung später z. B. als Gemeindeverbindungsstraße klassifiziert, ist mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss von ca. 7.000 € pro Kilometer zu rechnen. Der vorgeschlagene Westabschnitt verbleibt als Bundesmaßnahme in der Baulast des Bun- des. Bundesverkehrswegeplan Unstrittig ist, dass in Verbindung mit dem Bau einer Landesstraße - freie Strecke - oder auch einer Inanspruchnahme von Fördermitteln für den Bau einer Straße in kommunaler Träger- schaft auf der Trasse der Nordtangente-Ost eine Fortschreibung des Bundesverkehrswege- plans erfolgen muss. Ebenso mit dem vorgeschlagenen Lückenschluss im Westen als Bun- desmaßnahme und mit der Herausnahme der bisherigen Nordtangentenplanung. Herr Oberbürgermeister Fenrich hat dies in seiner Haushaltsrede bereits angekündigt. Empfehlung Die Stadtverwaltung beabsichtigt, über das Regierungspräsidium auszuloten, ob ein Lü- ckenschluss im Westen B 9/2. Rheinbrücke zur B36 (Baulast Bund) und im Osten zur Haid- und-Neu-Straße, ggf. Theodor-Heuss-Allee (Baulast Land) - möglicherweise über Konjunk- turmittel - hergestellt werden kann. Das Bürgermeisteramt empfiehlt die Anträge im Wesentlichen in die Nordtangenten- Kommission zu überweisen, aus den dargelegten Gründen jedoch ohne die Ziffer 2 des An- trags der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17.12.2008 und die Ziffer 1 des Antrags der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 02.12.2008, deren Ablehnung empfohlen werden.