Antrag SPD: Nordtangente: Förderfähigkeit der Nordtangente Ost als kommunale Straße

Vorlage: 21681
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.01.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Rintheim

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.01.2009

    TOP: 7.4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Südumfahrung Hagsfeld
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Natascha Roth (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) Stadtrat Dr. Heinrich Maul (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 15. Dezember 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 27.01.2009 1638 6 c öffentlich Nordtangente: Förderfähigkeit der Nordtangente Ost als kommunale Straße Die Stadtverwaltung beantragt beim Regierungspräsidium Karlsruhe: 1. Vorprüfung der Förderfähigkeit der Nordtangente-Ost als kommunale Straße gemäß EntflechtG (früher GVFG) auf der Basis eines zweistreifigen Ausbaus von der Elfmorgenbruchstraße bis zur Theodor-Heuss-Allee. 2. Im Rahmen der Vorprüfung wird geklärt, welche Kosten der Baumaßnahme möglicherweise nicht förderungsfähig sind. 3. Prüfung, ob der bestehende und rechtsgültige Bebauungsplan der Nord- tangente-Ost geändert werden müsste, sollte der Abschnitt zwischen der Elfmorgenbruchstraße und der Theodor-Heuss-Allee als zweistreifige kommunale Straße realisiert werden. Hagsfeld braucht dringend eine Verkehrsentlastung und dies möglichst schnell. Den Hagsfeldern ist bereits im Zuge des Spatenstichs für den Autobahnanschluss Karlsruhe Nord im Jahre 2004 und nachfolgend bei dessen Freigabe für den Verkehr im Frühjahr 2007 eine baldige Weiterführung der Nordtangente-Ost nach Westen versprochen worden. Denn durch den neuen Autobahnanschluss wird Hagsfeld noch stärker vom Verkehr belastet, da viele Pkw und Lkw von der A 5 durch Hagsfeld durch auf die L 560 fahren. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die SPD Karlsruhe hat in ihrem Wahlprogramm für die Kommunalwahl 2009 beschlossen, die (planfestgestellte) Nordtangente-Ost bis zur Theodor-Heuss-Allee notfalls auch als kommunale Straße zu realisieren. Voraussetzung für eine Realisierung durch die Stadt ist allerdings eine entsprechende Förderungszusage des Landes. Der SPD-Landtagsabgeordnete Johannes Stober hat in einem Abgeordnetenbrief an Innen- und Verkehrsminister Heribert Rech vom 4. November 2008 um Auskunft zur Frage der Förderfähigkeit der Nordtangente-Ost als kommunale Straße durch das Land gebeten. Die zentralen Aussagen des Antwortschreibens des Innenministers vom 3. Dezember 2008 lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Die Nordtangente ist nicht in den Investitionsrahmenplan des Bundes 2010 aufgenommen worden, weil eine Gesamtkonzeption der Straße von der A 5 bis zur Rheinquerung fehlt. Die Stadt Karlsruhe ist bislang planerisch noch nicht aktiv geworden. Das Land hat daher seine Planungsaktivitäten vorerst zurückgestellt. 2. Für die Stadtverwaltung besteht weiterhin Unklarheit, ob das Gesamtkonzept für die Stadt tragfähig und realisierbar ist. Angesichts des im Gemeinderats nach wie vor umstrittenen Westabschnitts der Nordtangente könnte sich die Stadt möglicherweise auch dazu entschließen, lediglich die Verbindung von der künftigen zweiten Rheinbrücke bis zur B 36 zu verwirklichen und auf die Realisierung der restlichen Strecke bis zur A 5 zu verzichten oder die Nordtangente insgesamt aufzugeben. 3. Der Bau der Nordtangente-Ost als kommunale Straße ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Straße zuvor aus dem Bedarfsplan des Bundes herausgenommen wird. 4. Zur Frage der Förderfähigkeit der Maßnahme nach EntflechtG (bzw. früher GVFG) müsste die Stadt Karlsruhe eine Vorprüfung beim Regierungspräsidium Karlsruhe veranlassen. Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. 5. Die Kosten für die Nordtangente-Ost von der Elfmorgenbruchstraße bis zur Theodor-Heuss-Allee einschließlich Grunderwerb bei einem zweistreifigen Ausbau belaufen sich auf rund 60 Mio. Euro. (Darin sind enthalten: Bauabschnitt Elfmorgenbruch - Haid-und-Neu-Straße: 55,7 Mio. Euro; Bauabschnitt Haid -und Neu-Straße - Theodor-Heuss-Allee: 4,2 Mio. Euro.) Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Außerdem würde die Erweiterung von 2 auf 4 Streifen nochmals mit weiteren 22,4 Mio. Euro zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-und-Neu-Straße sowie weiteren 1,4 Mio. Euro für die Weiterführung zur Theodor-Heuss-Allee zu Buche schlagen. Folgende Schlussfolgerungen lassen sich ziehen: 1. Da der verkehrliche Nutzen der Nordtangente-Ost unbestritten ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass die Nordtangente-Ost durch das Land gefördert werden kann. 2. Da der Innenminister in seinem Schreiben explizit auf den Förderhöchstsatz von 70 % verwiesen hat, ist auch davon auszugehen, dass die Nordtangente- Ost als kommunale Straße mit diesem Fördersatz gefördert werden würde. Unklar ist nur, in welchem Zeitraum das Land Baden-Württemberg diese Förderung auszahlen würde. 3. Der maximale Förderbetrag, den das Land Baden-Württemberg beizusteuern hätte, läge bei 70% von 60 Mio. Euro = 42 Mio. Euro. 4. Die Stadt Karlsruhe hätte bei einer Realisierung der Nordtangente-Ost als kommunale Straße von der Elfmorgenbruchstraße bis zur Theodor-Heuss- Allee folgende Kosten zu tragen:  Einen Selbstbehalt von knapp einer 1 Mio. Euro gemäß den aktuellen Förderrichtlinien  30 % der förderfähigen Kosten (sollten die Gesamtkosten von rund 60 Mio. Euro förderfähig sein, wären dies 18 Mio. Euro)  Vorfinanzierungskosten, wenn die Fördermittel des Landes erst verspätet ausgezahlt werden sollten. Die SPD will Hagsfeld und seine vom Verkehr geplagten Bürgerinnen und Bürger baldmöglichst entlasten. Die Realisierung der Nordtangente-Ost als kommunale Straße bietet hierfür nicht nur eine gute, sondern wahrscheinlich auch die einzige Chance. In einem ersten Schritt beantragt deshalb die SPD die Vorprüfung der Förderfähigkeit der Nordtangente-Ost als kommunale Straße durch das Land (siehe S. 2 Nr. 4). Sollte diese Frage positiv vom Regierungspräsidium beantwortet werden, wird die SPD die weiteren notwendigen Schritte im Gemeinderat beantragen. Seite 4 __________________________________________________________________________________________ unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Natascha Rooth Michael Zeh Jürgen Marin Dr. Heinrich Maul Hans Pfalzgraf Hauptamt - Sitzungsdienste - 21. Januar 2009

  • TOP 6 b - d
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zu den Anträgen KAL-Gemeinderatsfraktion vom 02.12.2008 SPD-Gemeinderatsfraktion vom 15.12.2008 GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17.12.2008 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nrn.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1637, 1638, 1639 6 b - d öffentlich Dez. 6 Nordtangente - Kurzfassung - Alle Anträge befassen sich mit der Möglichkeit zum Bau einer Straßenverbindung zwischen der Elfmorgenbruchstraße und der Haid-und-Neu-Straße bzw. Theodor-Heuss-Allee in kommunaler Trägerschaft. Erstes Ziel ist die verkehrliche Entlastung des Stadtteils Hagsfeld. In der Stellungnahme der Verwaltung sind die Anträge inhaltlich zusammengefasst. Das Bürgermeisteramt ist der Ansicht, dass als Verbindungsstück zwischen L 560 und BAB- Anschluss Karlsruhe-Nord/B10 für den Ostabschnitt das Land als Straßenbaulastträger ge- wonnen werden sollte. Darüber hinaus wird – wie in der Haushaltsrede des Herrn Oberbür- germeisters angekündigt – vorgeschlagen, im Westen einen Lückenschluss zwischen der 2. Rheinbrücke und der B 36, mit dem Bund als Straßenbaulastträger, anzustreben. Mit den beiden Verbindungen im Osten und im Westen soll dann im Gegenzug eine Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes angegangen werden, mit dem Ziel, Zug um Zug den West- abschnitt dort aufzunehmen, den Ostabschnitt parallel als Landesmaßnahmen festzuschrei- ben und bisherigen Nordtangentenplanungen aus dem Bundesverkehrswegeplan herauszu- nehmen. Es wird angeregt, die Anträge in die Nordtangenten-Kommission zu verweisen und das Ergebnis der Gespräche mit Land und Bund abzuwarten, mit Ausnahme der Ziffer 2 des Antrags der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17.12.2008 und die Ziffer 1 des Antrags der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 02.12.2008, die aus planrechtlichen Gründen zur Ablehnung empfohlen werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 60 Mio. € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: 10 Verkehr und Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Eine Straßenverbindung im Süden von Hagsfeld auf der Trasse der Nordtangente wird von der Stadtverwaltung ebenso dringlich gefordert wie von den Antragstellern. Es ist allerdings nicht richtig, dass der Bau des BAB-Anschlusses Karlsruhe-Nord die Verkehrssituation in Hagsfeld - namentlich in der Schwetzinger Straße - verschlechtert hat. (Dies wird auch durch die im Planungsausschuss vorgestellte Verkehrszählung vom Dezember 2008 bestätigt.) Erst nach Eröffnung des Autobahnanschlusses war es z. B. möglich, für das gesamte Hags- felder Straßennetz ein allgemeines LKW-Verbot zu verhängen. Wer den Schwerverkehr be- obachtet, der sich heute über den neuen Autobahnanschluss abwickelt, erkennt die bereits erreichte Entlastungswirkung für das gesamte Straßennetz in den östlichen Stadtteilen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass in diesem Abschnitt eine Straße in der Straßenbau- last des Landes die richtige Antwort auf die aktuelle Verkehrssituation ist. Da ein erheblicher Verkehrsanteil, der Hagsfeld heute belastet, zur L 560 und damit zum übergeordneten Stra- ßennetz vornehmlich nach und von Norden fließt, wird daraus deutlich, dass eine neue Straßenverbindung im Süden Hagsfelds vom Straßenbaulastträger Land erstellt werden muss (Lückenschluss zwischen BAB A 5/B 10 und L 60). Abänderung des Straßenentwurfs - Abrücken vom rechtsgültigen B-Plan - Aufhebung des rechtsgültigen B-Plans Die Erarbeitung einer alternativen Straßenplanung, die sich - wie vorgeschlagen - weit unter dem Standard des durch den gültigen Bebauungsplan rechtlich gesicherten Straßenentwurfs bewegt, kann seitens der Verwaltung aus nachgenannten Gründen nicht empfohlen werden. Eine plangleiche Straßenführung im lärmtechnisch und kleinklimatisch kritischen Abschnitt zwischen den Wohnbebauungen Hagsfeld Süd und Rintheim Nord, insbesondere ein plan- gleicher - ebenerdiger - Anschluss an die Haid-und-Neu-Straße, würde allein schon wegen der stark veränderten Belastungssituation ein neues Planverfahren notwendig machen. Dessen Dauer und Ausgang müssen als völlig offen bezeichnet werden. Mit Sicherheit wäre jedoch jedwede Bautätigkeit auf voraussichtlich Jahrzehnte verhindert. Einer einbahnigen zweistreifigen Straßenführung in Tiefenlage steht der rechtskräftige B-Plan nicht entgegen, da das durch den B-Plan vorgegebene Bauvolumen und die be- schriebene Entwurfsqualität eingehalten werden. Aus den dargelegten Gründen wird empfohlen, die Ziffer 2 des Antrags der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 17.12.2008 und die Ziffer 1 des Antrags der KAL-Gemeinderats- fraktion vom 02.12.2008 abzulehnen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Kosten - Förderfähigkeit Wird das Straßenbauvorhaben im Osten in der Baulast des Landes durchgeführt und später als Landesstraße - freie Strecke - betrieben, was anzustreben ist, so bleiben die Bau- und Betriebskosten zu 100 % beim Land. Die Förderung der Baukosten für eine kommunale Straße würde sich nach den Vorgaben des Entflechtungsgesetzes (ehemals GVFG) richten. Der Fördersatz beträgt derzeit 70 % abzüglich eines städtischen Eigenanteils, der sich u. a. aus der Investitionssumme (ca. 60 Mio. €) errechnet. Die Förderung setzt einen positiven Verkehrswert für die Neubaustre- cke voraus, was vorliegend unstrittig sein dürfte. Wird die Straßenverbindung später z. B. als Gemeindeverbindungsstraße klassifiziert, ist mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss von ca. 7.000 € pro Kilometer zu rechnen. Der vorgeschlagene Westabschnitt verbleibt als Bundesmaßnahme in der Baulast des Bun- des. Bundesverkehrswegeplan Unstrittig ist, dass in Verbindung mit dem Bau einer Landesstraße - freie Strecke - oder auch einer Inanspruchnahme von Fördermitteln für den Bau einer Straße in kommunaler Träger- schaft auf der Trasse der Nordtangente-Ost eine Fortschreibung des Bundesverkehrswege- plans erfolgen muss. Ebenso mit dem vorgeschlagenen Lückenschluss im Westen als Bun- desmaßnahme und mit der Herausnahme der bisherigen Nordtangentenplanung. Herr Oberbürgermeister Fenrich hat dies in seiner Haushaltsrede bereits angekündigt. Empfehlung Die Stadtverwaltung beabsichtigt, über das Regierungspräsidium auszuloten, ob ein Lü- ckenschluss im Westen B 9/2. Rheinbrücke zur B36 (Baulast Bund) und im Osten zur Haid- und-Neu-Straße, ggf. Theodor-Heuss-Allee (Baulast Land) - möglicherweise über Konjunk- turmittel - hergestellt werden kann. Das Bürgermeisteramt empfiehlt die Anträge im Wesentlichen in die Nordtangenten- Kommission zu überweisen, aus den dargelegten Gründen jedoch ohne die Ziffer 2 des An- trags der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17.12.2008 und die Ziffer 1 des Antrags der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 02.12.2008, deren Ablehnung empfohlen werden.