Anfrage Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Fahrverbote in den Umweltzonen
| Vorlage: | 21666 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.01.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 22. Dezember 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 27.01.2009 1657 23 öffentlich Fahrverbote in den Umweltzonen 1. Wie viele Kraftfahrzeuge sind derzeit in Karlsruhe zugelassen? 2. Wie viele dieser Fahrzeuge sind vom Fahrverbot für die Karlsruher Umweltzone ab dem 1.1.2009 betroffen? 3. Wie viele dieser Fahrzeuge sind vermutlich nicht (mehr) nachrüstbar? 4. Was kostet eine Nachrüstung a) für Benziner-PKW b) für Diesel-PKW 5. Welche Fördermöglichkeiten gibt es von welchen Stellen/Behörden? 6. Welche Ausnahmemöglichkeiten gibt es für Kfz-Halter/innen, die in der Umweltzone wohnen oder arbeiten, sich aber die erforderliche Umrüstung nicht leisten können? 7. Welche Ausnahmemöglichkeiten gibt es für Kfz-Halter/-innen, die in der Umweltzone arbeiten oder wohnen, deren Fahrzeug nicht mehr umrüstbar ist und die sich die Anschaffung eines neuen PKW nicht leisten können? 8. Wo können sich Bürger/-innen entsprechend beraten lassen? 9. Wie viele Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone wurden bisher für in Karlsruhe zugelassen PKW erteilt? 10. Wie hoch wird der Anteil der Schadstoffminderungen (NO2 und Feinstaub) durch Einführung der Umweltplakette an den Messpunkten Kriegsstraße und Reinhold- Frank-Str. in 2009 vermutlich werden? – Welche Berechnungen gibt es dazu? 11. Wie hoch ist dabei – z. B. in der Kriegsstraße und der Reinhold-Frank-Straße der Durchgangsverkehr in Relation zum innerörtlichen Verkehr anzusetzen? 12. Wie wird die Einhaltung des Fahrverbots bei Durchgangsverkehr gesichert (PKW und LKW)? 13. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass in Bezug auf drohende Fahrverbote v. a. Besitzer/-innen mit eher niedrigem Einkommen in Schwierigkeiten kommen, weil a) sie sich entweder eine Nachrüstung nicht leisten können b) oder ihr PKW gar nicht mehr nachrüstbar ist, sie sich aber auch finanziell zu einem PKW-Kauf nicht in der Lage sind? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 14. Wie viele derartige Fälle sind der Stadt bekannt? 15. Welche Hilfe kann die Stadt diesen Bürger/-innen anbieten? Ab dem 1. Januar 2009 gilt auch in Karlsruhe innerhalb der Innenstadt das Fahrverbot für PKW und LKW, die über bestimmten Abgaswerten liegen. Besonders betroffen sind PKW-Halter/-innen, die in der Umweltzone wohnen oder/und arbeiten, dabei auf den PKW angewiesen sind (etwa Schichtarbeit), dem Fahrverbot unterliegen, sich aber eine technisch-mögliche Nachrüstung oder bei Nichtnachrüstbarkeit einen erforderlichen PKW-Kauf nicht leisten können. Die Anfrage soll klären, welche entsprechenden soziale Härtefälle es gibt und welche Möglichkeiten diesen Bürger/-innen angeboten werden, um weiterhin zur Arbeit bzw. ihrer Wohnstätte in der Umweltzone mit dem PKW fahren zu können. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Januar 2009 Sachverhalt / Begründung:
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 22.12.2008 eingegangen: 22.12.2008 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1657 23 öffentlich Dez. 2 Fahrverbote in den Umweltzonen Zu den Fragen wird wie folgt Stellung genommen: 1. Wie viele Kraftfahrzeuge sind derzeit in Karlsruhe zugelassen? In Karlsruhe sind 159.045 Fahrzeuge zugelassen (Stand 07.01.2009). 2. Wie viele dieser Fahrzeuge sind vom Fahrverbot für die Karlsruhe Umweltzone ab dem 01.01.2009 betroffen? Etwa 6 000 Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen. 3. Wie viele Fahrzeuge sind vermutlich nicht (mehr) nachrüstbar? Eine genaue Bezifferung der Nachrüstbarkeit ist nicht möglich, da nicht alle durchgeführten Nachrüstungen bekannt werden. Erfahrungen zeigen jedoch, dass etwa 60 % der Fahrzeuge nachrüstbar sind. 4. Was kostet eine Nachrüstung a) für einen Benziner-Pkw? b) für einen Diesel-Pkw? Die Kosten der Nachrüstung sind sehr stark von den entsprechenden Voraus- setzungen des jeweiligen Kraftfahrzeuges abhängig, sodass hier keine gene- relle Aussage getroffen werden kann. 5. Welche Fördermöglichkeiten gibt es von welchen Stellen/Behörden? Gefördert wird der nachträgliche Einbau von Partikelminderungssystemen in Personenkraftwagen mit Dieselmotor. Um die Halter von Diesel-Pkw bei der Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern zu unterstützen, gibt es eine steuerliche Förderung. Dabei wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Rußpartikel- filter mit einem Steuerbonus (befristete Steuerbefreiung) von 330 Euro belohnt. Seite 2 6. Welche Ausnahmemöglichkeiten gibt es für Kfz-Halter/-innen, die in der Um- weltzone wohnen oder arbeiten, sich aber die erforderliche Umrüstung nicht leisten können? Bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen muss jeder Einzelfall getrennt betrachtet werden. Grundsätzlich sieht die landeseinheitliche Ausnahmekon- zeption des Umweltministeriums Baden-Württemberg für alle Städte im Land vor, dass der alleinige Tatbestand Anwohner oder Pendler nicht für die Ertei- lung einer Ausnahmegenehmigung ausreicht. Auch Anwohner müssen ihren Beitrag für sauberere Luft in ihren Straßen leisten. 7. Welche Ausnahmemöglichkeiten gibt es für Kfz-Halter/-innen, die in der Um- weltzone arbeiten oder wohnen, deren Fahrzeug nicht mehr umrüstbar ist und die sich die Anschaffung eines neuen PKW nicht leisten können? Hier kann auf Frage 6 verwiesen werden. Die technische oder wirtschaftliche Nachrüstbarkeit stellt lediglich nur eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dar. Es muss bei jeder Antragstellung immer noch eine Begründung für die Einfahrt in die Umweltzone dargelegt werden. 8. Wo können sich die Bürger/-innen entsprechend beraten lassen? Bürger/-innen können sich bei Bürgerservice und Sicherheit, Steinhäuserstra- ße 22, 76131 Karlsruhe beraten lassen. Alle Informationen und Formulare be- finden sich auch im Internet unter http://www1.karlsruhe.de/Service/buergerdienste/index.php 9. Wie viele Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone wurden bisher für in Karlsruhe zugelassene PKW erteilt? Bisher liegen Bürgerservice und Sicherheit etwa 600 Anträge vor. Von 126 bisher bearbeiteten Anträgen wurden für in Karlsruhe zugelassene Fahrzeuge 76 Ausnahmegenehmigungen erteilt. (Stand: 07.01.2009) 10. Wie hoch wird der Anteil der Schadstoffminderungen (NO 2 und Feinstaub) durch Einführung der Umweltplakette an den Messpunkten Kriegsstraße und Reinhold-Frank-Straße in 2009 vermutlich werden? - Welche Berechnungen gibt es dazu? Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) hat einen Bericht „Bewertung der verkehrsbeschränkenden Maßnahmen - Minderungs- potenziale für die Luftschadstoffe NO 2 und PM10“ erstellt. Der Bericht ist im In- ternet, z. B. unter http://www.rp.baden- wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1187487/index.html abrufbar. Danach liegt das Reduktionspotenzial der Umweltzone mit Fahrverboten für Fahrzeuge schlechter als Schadstoffgruppe 2 - für PM 10 an beiden Überschreitungspunkten (Reinhold-Frank-Straße und Kriegsstraße West) im Trendjahr 2009 bei 1,5 % und Seite 3 - für NO 2 im Trendjahr 2009 an der Station Reinhold-Frank-Straße bei 3 % bzw. an der Kriegsstraße West bei 2 %. In Verbindung mit dem LKW-Durchfahrtsverbot in der Reinhold-Frank-Straße erhöht sich die Minderungswirkung für NO 2 um 1 % und für PM 10 um weniger als 1 %. 11. Wie hoch ist dabei - z. B. in der Kriegsstraße und der Reinhold-Frank-Straße der Durchgangsverkehr in Relation zum innerörtlichen Verkehr anzusetzen? Beide Straßenabschnitte sind stark befahrene Straßen, deren Verkehrsbelas- tung sich gegenüber dem durchschnittlichen Straßennetz in Karlsruhe deutlich heraus hebt. Der Durchgangsverkehr wird für beide Straßenabschnitte als eher untergeord- net betrachtet, da für den Durchgangsverkehr Ost-West und umgekehrt die leichtgängigere Südtangente und für den Nord-Süd-Verkehr die B36 bzw. der Ostring zur Verfügung stehen. 12. Wir wird die Einhaltung des Fahrverbotes bei Durchgangsverkehr gesichert? Die Kontrolle des fließenden Durchgangsverkehrs obliegt dem Polizeivoll- zugsdienst. 13. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass in Bezug auf drohende Fahr- verbote u. a. Besitzer/-innen mit eher niedrigem Einkommen in Schwierigkeiten kommen, weil a) sie sich entweder eine Nachrüstung nicht leisten können b) oder ihr PKW gar nicht mehr nachrüstbar sind, sie sich aber auch finan- ziell zu einem PKW-Kauf nicht in der Lage sind? Grundsätzlich wird jeder Einzelfall bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmi- gung getrennt betrachtet. Auch soziale Einzelschicksale finden im Rahmen der Ermessensausübung Berücksichtigung. a) Die Nachrüstung ist grundsätzlich förderfähig, wie in Frage 5 erläutert. Weiterhin wird durch eine Nachrüstung oft eine bessere steuerliche Ein- stufung des KFZ gemäß der Euro-Norm erreicht, sodass sich die Nach- rüstung meist nach wenigen Jahren rechnet. b) Für ein überwiegendes und unaufschiebbares Interesse kann eine Aus- nahmegenehmigung erteilt werden. Liegt dies nicht vor, darf der be- troffene PKW lediglich nicht mehr in der Umweltzone bewegt werden, sodass eine zwingende Neuanschaffung nicht unbedingt gegeben ist. Fahrten mit dem ÖPNV in der Umweltzone sind oft günstiger als mit dem Fahrzeug. Die betreffenden Fahrzeuge können auch außerhalb der Umweltzone geparkt werden. 14. Wie viele derartige Fälle sind der Stadt bekannt? Seite 4 Eine konkrete Aussage kann auf Grund der individuell verschiedenen Sach- verhalte nicht getroffen werden. Nicht alle Fälle in denen eine Nachrüstung nicht möglich ist, führen auch gleichzeitig zur Beantragung einer Ausnahme- genehmigung. 15. Welche Hilfe kann die Stadt diesen Bürgern/Bürgerinnen anbieten? Die Stadt Karlsruhe nimmt sich gerne dem jeweiligen Einzelfall an und leistet eine ausführliche Beratung zur individuellen Situation durch das Amt für Bür- gerservice und Sicherheit.