Antrag CDU: Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes
| Vorlage: | 21661 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.01.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Dr. Klaus Heilgeist (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 18. Dezember 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 27.01.2009 1652 18 öffentlich Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Die Stadtverwaltung wird gebeten, 1. eine Zusammenstellung planreifer Maßnahmen vorzulegen. 2. festzustellen, für welche Maßnahmen die Planungsreife kurzfristig erreicht werden kann. 3. die Anforderungen aus den Bundes- und Landeskonjunkturprogrammen zu überprüfen und sicher zu stellen, dass Karlsruhe rechtzeitig die erforderlichen Anträge stellt, um hieraus Mittel zu akquirieren. Zur Bekämpfung der sich verschärfenden Wirtschaftskrise planen Bund und Land kraftvolle Investitionsprogramme in vielen Bereichen. Das Konjunkturprogramm des Landes eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, früh- zeitig Mittel aus dem Kommunalen Investitionsfonds sowie dem Ausgleichsstock ab- zurufen, um etwa Krankenhäuser oder Schulen zu sanieren. Das gilt auch für den Sportstättenbau, die Stadtsanierung und die Abwasserbeseitigung. Das 1. Konjunkturprogramm des Bundes umfasst u. a. Investitionen in die Verkehrs- infrastruktur sowie eine Aufstockung des Gebäudesanierungsprogramms bei der KfW. Für Januar 2009 ist vom Bund bereits ein zweites, viel umfangreicheres Kon- junkturprogramm angekündigt. Um Gelder aus den aufgelegten Bundes- und Landeskonjunkturprogrammen abrufen zu können, wird es entscheidend sein, welche Kommune am schnellsten auf diese Angebote reagieren und planreife Vorhaben anmelden kann. Wie bei anderen För- Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ derprogrammen auch, wird es entscheidend auf das Datum des Eingangs der Anträ- ge oder Maßnahmen bei den zuständigen Stellen ankommen. Alle Projekte, die für eine Förderung in Frage kommen, sind schnellstmöglich „förder- reif“ zu machen. Hierzu bedarf es einer Übersicht über die Maßnahmen, die über- haupt in Betracht kommen. Zum anderen ist ein Zeitplan zu erstellen, um für Maß- nahmen, die nahezu planfertig sind, die Förderfähigkeit zu erreichen. Daher soll die Stadtverwaltung die notwendigen Vorarbeiten für solche Maßnahmen zügig einleiten, um rechtzeitig die Anforderungen aus den jeweiligen Konjunkturprogrammen erfüllen zu können. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Dr. Klaus Heilgeist Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Januar 2009
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STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 18.12.2008 eingegangen: 19.12.2008 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1652 18 öffentlich Dezernat 4 Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Nach verwaltungsinterner Zusammenstellung liegt für eine große Anzahl von Projekten eine haushaltsreife Planung vor und diese finden großteils im DHH 2009/2010 auch Be- rücksichtigung. Für weitergehende Maßnahmen lässt der Haushalt keinen Spielraum. Derzeit sind keine - über die allgemeinen Anforderungsprofile hinausgehenden - speziel- len Anforderungsprofile bekannt, die für eine Förderung aus einem der Konjunkturpro- gramme erfüllt sein müssen. Die Stadtverwaltung sagt zu, die Planreife geeigneter Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls voranzutreiben, um Förderungen aus einem der Konjunkturpakete bean- tragen zu können. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. und 2. Nach verwaltungsinterner Zusammenstellung liegt für eine große Anzahl von Projek- ten eine haushaltsreife Planung vor und diese finden großteils im DHH 2009/2010 Berücksichtigung (siehe Anlagen 1 - 3). Haushaltsreife, nicht berücksichtigte Projek- te (Tränenliste) finden sich in Anlage 4. Bei den im DHH 2009/2010 berücksichtigten Projekten im Bereich Hochbau und Ge- bäudewirtschaft handelt es sich hauptsächlich um Schulbausanierungen. Im Bereich Tiefbau sind in erster Linie Straßenbauprojekte und Projekte im Zusammenhang mit Stadtentwässerung/Klärwerk umsetzbar. Auch im Bereich Gartenbau liegen ver- schiedene Sanierungsmaßnahmen vor, insbesondere von Maßnahmen im Bereich Landschaftspark Rhein und Ostauepark. Darüber hinaus gibt es Maßnahmen, die sich in der Planung befinden, die aber für die Aufnahme in den Haushalt die notwendige Reife noch nicht haben. 3. Die Bundesregierung hat insbesondere mit dem Konjunkturpaket II Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur beschlossen, mit dem auch kommunale Investitionen ge- fördert werden sollen. Aus dem Bundeskonjunkturprogramm II (14 Mrd. Euro) werden den Ländern insge- samt 10 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Auf Baden-Württemberg entfällt ein Anteil von 1,2 Mrd. Euro (12,37 %). Die Länder sollen zusätzlich einen Ko- Finanzierungsanteil von 25 % übernehmen, so dass ingesamt 1,65 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Nach Vorgabe des Bundes sollen 65 % auf den Bildungsbereich (Kindergarten, Schulen, Hochschulen) mit Schwerpunkt energetische Sanierung und 35 % auf die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur (Krankenhäuser, Städte- bau, ländliche Infrastruktur, Lärmsanierung an kommunalen Straßen) verteilt wer- den. Nicht in die Verbesserung der Infrastruktur einbezogen werden Maßnahmen der Abwasserbeseitigung. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das Investitionsprogramm des Landes Baden-Württemberg sieht neben einem Bürgschaftsprogramm und dem landeseigenen Investitionsprogramm eine Aufsto- ckung des Kommunalen Investitionsfonds (KIF) in den Jahren 2009 und 2010 um insgesamt 300 Mio. € vor. Diese Erhöhung des KIF soll durch entsprechende Kür- zungen ab 2011 refinanziert werden. Eine Abstimmung zwischen Bund- und Landesprogrammen ist Gegenstand weiterer Gespräche zwischen Land und kommunalen Landesverbänden. Ebenso soll dabei die Aufteilung auf die in Frage kommenden Infrastrukturbereiche erörtert und festge- legt werden. Derzeit sind keine - über die allgemeinen Anforderungsprofile hinausgehenden - speziellen Anforderungsprofile bekannt, die für eine Förderung aus einem der Kon- junkturprogramme erfüllt sein müssen. Durch das Infrastrukturprogramm des Landes sollen insbesondere mittelfristig geplante Maßnahmen in die Jahre 2009 und 2010 vorgezogen werden. Dies dürfte viele bereits von den Städten und Gemeinden bean- tragte Projekte betreffen, deren Umsetzung aber bisher an der fehlenden Ko- Finanzierung des Landes gescheitert ist. Zahlreiche Bau- und Investitionsvorhaben, die durch die Konjunkturprogramme von Bund und Land eine zeitnahe Ko-Finanzierung erhalten können, sind im DHH 2009/2010 aufgenommen. Für weitergehende Maßnahmen lässt der Haushalt keinen Spielraum.
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