Antrag SPD: Bebauungsplan für den Bereich "Binsenschlauch" in der Nordweststadt
| Vorlage: | 21654 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.01.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordweststadt |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Ursula Paepcke (SPD) Stadträtin Natascha Roth (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 3. Dezember 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 27.01.2009 1645 12 öffentlich Bebauungsplan für den Bereich „Binsenschlauch“ in der Nordweststadt Der Bebauungsplan in der Nordweststadt im Bereich „Binsenschlauch“ zwischen Hertzstraße, Dürkheimer Straße, Wilhelm-Hausenstein-Allee und Madenburgweg wird neu gefasst mit dem Ziel, die vorhandene Bebauung und die Freiflächen im Bebauungsplan abzusichern. Im Bereich zwischen Hertzstraße, Dürkheimer Straße, Wilhelm-Hausenstein-Allee und Madenburgweg in der Nordweststadt - „Binsenschlauch“ genannt - finden sich Mehrfamilienhäuser aus den 50er-Jahren. Sie sind auch als Siemens-Wohnungen bekannt. Die SPD-Fraktion sorgt sich um Wohnqualität und soziale Verträglichkeit im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf der Gebäude. Es muss für die derzeitigen Bewohner im Rahmen aller der Stadt zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vermieden werden, dass das Wohnen in diesem Bereich unattraktiv und unerschwinglich wird. Auf eine Mietgestaltung und Sanierung der Gebäude kann die Stadt Karlsruhe nur durch einen Appell einwirken, die Siedlungsstruktur kann sie jedoch absichern. Der vorhandene Bebauungsplan lässt viele Freiräume offen. Nach einem Verkauf ist ähnlich wie in anderen Stadtteilen mit Veränderungen und Nachverdichtungs- wünschen zu rechnen. Um die vorhandene Siedlungsstruktur entsprechend der jetzt vorhandenen Bebauung abzusichern, ist ein neuer Bebauungsplan notwendig. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Daher ist jetzt ein Aufstellungsbeschluss zur Sicherung der Siedlungsstruktur notwendig. unterzeichnet von: Doris Baitinger Ursula Paepcke Natascha Roth Michael Zeh Jürgen Marin Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Januar 2009
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 03.12.2008 eingegangen: 03.12.2008 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1645 12 öffentlich Dez.6 Bebauungsplan Nordweststadt "Binsenschlauch" - Kurzfassung - Die Verwaltung sieht derzeit keine Notwendigkeit, die vorhandene Siedlungsstruktur der Siemens-Wohnungen durch einen Aufstellungsbeschluss abzusichern und empfiehlt, künfti- ge Änderungsabsichten zu gegebener Zeit im Planungsausschuss zu beraten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Bebauungspläne „Binsenschlauch Teil 1“ mit der Nummer 234 und „Binsenschlauch Teil 2“ mit der Nummer 241 wurden in den Jahren 1951 und 1952 rechtswirksam und gelten als Baufluchtenpläne zusammen mit der Nutzungsart Reines Wohngebiet und § 34 BauGB. Für die Siemens-Wohnungen sind diese Pläne jedoch so präzise, dass die Baufluchten mit der Wirkung einer Baulinie die bestehenden Gebäude genau abbilden und die dazwischen- liegenden Flächen als private Grünanlagen ausgewiesen sind. Die Gebäude selbst sind fast ausnahmslos zweigeschossig, so dass aufgrund von § 34 BauGB – Einfügen in die Umge- bung – auch keine Aufstockungsmöglichkeiten bestehen. Sollte im Zuge mit einem Eigentumswechsel – die Siemens-Wohnungsbaugesellschaft hat das Erbbaurecht auf Grundstücken des Landes – bauliche Veränderungen mit Nachverdich- tung beabsichtigt werden, so würden diese die Änderung der bestehenden Bebauungspläne unter Beteiligung des Gemeinderats und der Öffentlichkeit voraussetzen. Damit besteht der- zeit keine Notwendigkeit, die bestehende Siedlungsstruktur über eine Bebauungsplanände- rung abzusichern, statt dessen sind Änderungsabsichten, wenn sie denn an die Stadt her- angetragen werden, zu gegebener Zeit im Planungsausschuss zu beraten.