Antrag CDU: Umnutzung des Hallenbads Wettersbach
| Vorlage: | 21653 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.01.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Marianne Krug (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 1. Dezember 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 27.01.2009 1644 11 öffentlich Umnutzung des Hallenbads Wettersbach 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der bisherigen Kostener- mittlungen ein konkretes Gesamtkonzept für die Umnutzung des Hallenbads Wet- tersbach in eine Multifunktionshalle zu erarbeiten. 2. Dabei sollen folgende Maßgaben besonders beachtet werden: - sinnvolle energetische Sanierung wie die notwendigen Reparaturen des Flachdachs, der Glasfront, der Heizungsanlage und eine Gebäudeisolierung - Rückbau der Umkleidekabine zum Foyer der Halle unter Einbeziehung einer behindertengerechten Toilette - Verzicht auf aufwändige Rückbaumaßnahmen - die Wanddekoration (Kunst am Bau) ist - soweit möglich - zu erhalten - die Hallenfläche soll sowohl für Gymnastiksport, allgemeine Ballspiele und Tischtennis als auch für allgemeine Vereinsfeste und Familienfeste geeignet sein Das Hallenbad Wettersbach ist seit den letzten Schulferien geschlossen. Das Bäder- konzept sieht für die weitere Verwendung des Bades nichts vor. Die Umnutzung des zum Heinz-Barth-Schulzentrum gehörenden Gebäudes in eine Multifunktionshalle liegt nahe, weshalb die CDU-Fraktion bereits am 12. September 2007 in einem Antrag vorgeschlagen hat, das Hallenbad zu einer Mehrzweckhalle umzunutzen und die hierfür erforderlichen Kosten zu ermitteln. Nach einer Mitteilung des Dezernats 1 hat eine bisherige Kostenschätzung für den Abriss der Schwimmhalle einen Kostenaufwand von 725.000 Euro ergeben. Der Kos- tenrahmen für eine einfache Instandsetzung des Gebäudeteils mit Rückbau der Bä- Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ dertechnik und dem Auffüllen des Beckens soll ohne Ausbau für eine bestimmte Nut- zung (zum Beispiel Sportboden) 475.000 Euro betragen. Die Sporthalle Wettersbach hat nach städtischen Maßstäben zwar ausreichend Ka- pazität für den Schulsport, jedoch nur, wenn die Halle durch eine flexible Trennwand aufgeteilt werden kann. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass diese Trennung nicht funktioniert und der Schulsport somit nur eingeschränkt stattfinden kann. Darüber hinaus besteht schon lange ein weiterer Hallenbedarf für den Vereinssport und im Bereich von Jugendveranstaltungen. In Wettersbach selbst gibt es zudem keinen mittelgroßen Veranstaltungsraum, in dem Vereins- oder Familienfeste abge- halten werden können. Insofern müsste eine neue Hallenfläche insgesamt sowohl für Gymnastiksport, allgemeine Ballspiele und Tischtennis als auch für allgemeine Ver- einsveranstaltungen oder Familienfeste geeignet sein. Ein Umbau des Hallenbads müsste sich auf das Notwendigste beschränken, wobei insbesondere auf eine sinnvolle energetische Sanierung und gute Gebäudeisolierung geachtet werden sollte. Dringend erforderlich wären eine Reparatur des Flachda- ches, der Glasfront und der Heizungsanlage. Von einer kostenintensiven Ausräu- mung der alten Schwimmbadtechnik und einer Auffüllung des Beckenbereiches sollte – soweit möglich – abgesehen werden. Die eventuell benötigte spezielle Innenaus- stattung sollte zweckorientiert von den örtlichen Vereinen zum Beispiel in Eigenleis- tung oder mit Eigenmitteln erbracht werden. Ein Rückbau der Umkleidekabine zum Foyer der Halle unter Einbeziehung einer behindertengerechten Toilette soll ebenso geprüft werden wie die Frage, ob die von Professor Reuter geschaffene Wandver- kleidung erhalten werden kann. Zudem müssten die Folgekosten aufgelistet werden. Bei den Unterhaltungskosten müsste außerdem ermittelt werden, inwieweit diese durch die Nutzer der Halle getra- gen bzw. durch vorhandene Synergien mit der Grund- und Hauptschule sowie dem Turnhallenkomplex abgedeckt werden können. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion will einen unabsehbaren Leerstand der Halle und den damit ver- bundenen Verfall des Gebäudes vermeiden. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Marianne Krug Tilman Pfannkuch Detlef Hofmann Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Januar 2009
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 01.12.2008 eingegangen: 02.12.2008 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1644 11 öffentlich Dez. 6 Umnutzung des Hallenbads Wettersbach Die Stadt Karlsruhe hat selbst keinen Bedarf für eine weitere Sporthalle, da der Schulsport in den vorhandenen Hallen abgedeckt ist. Somit käme entweder eine Vermietung für eine mit dem angrenzenden Schulbetrieb verträgliche Nutzung oder der Abbruch des Hallenbades in Frage. Im Juni 2008 haben erste Untersuchungen der Gebäudewirtschaft ergeben, dass sich die Abbruchkosten des Hallenbads Wettersbach auf ca. 725.000 € belaufen würden. Eine sehr einfache Sanierung als Voraussetzung zur Vermietung für eine Sportnutzung würde ca. 475.000 € kosten. Daraus ergeben sich Mietkosten von jährlich ca. 63.000 bis 92.000 € (je nach Berechnung statisch/dynamisch) und ca. 16.000 € jährliche Betriebskosten. Mit der Ortsverwaltung Wettersbach wurde daher im Juni 2008 ein Moratorium bis Juni 2009 vereinbart. Während dieser Zeit prüft die Ortsverwaltung Wettersbach, ob ein örtlicher Ver- ein sich in der Lage sieht, das Gebäude zu übernehmen oder die Möglichkeit privatwirt- schaftlicher Nutzung, z. B. in Form eines Fitness-Studios/Gesundheitszentrums, besteht. Bei letzterem ist die Wirtschaftsförderung unterstützend tätig. Die Verwaltung empfiehlt, den Ablauf des Moratoriums abzuwarten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit