Interfraktioneller Antrag SPD, GRÜNE, KAL: Finanzierung eines Klimaschutz-Fonds

Vorlage: 21651
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.01.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.01.2009

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • INTERF-Klimaschutz-Fonds
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister INTERFRAKTIONELLER ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 20. November 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 27.01.2009 1642 9 öffentlich Finanzierung eines Klimaschutz-Fonds 1. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Maßnahmen und Projekte grundsätzlich aus einem Klimaschutzfonds finanziert werden können. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in den zuständigen Ausschüssen Umwelt- ausschuss und Hauptausschuss Finanzierungsmodelle für einen Klimaschutzfonds der Stadt Karlsruhe vorzustellen. Nach Votum des Hauptausschusses wird ggf. ein solcher Fonds bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2009/2010 berücksichtigt. Sachverhalt/Begründung: Karlsruhe braucht ein durchgängiges Klimaschutzkonzept. Die Stadtverwaltung sollte als Vorbild für andere Akteure (Private, Unternehmen, Vereine, sonstige Einrichtun- gen) vorangehen. Die Bausteine eines solchen Klimaschutzkonzepts, wie es derzeit im AK Klimaschutzkonzept unter breiter Beteiligung diskutiert wird, können - dies zeigen auch die Erfahrungen aus anderen Städten - oft nicht ohne zusätzliche städti- sche Mittel umgesetzt werden. Als Stichworte für eine mögliche Finanzierung dieses Fonds seien genannt: prozentualer Anteil an der Konzessionsabgabe, Ko-Finan- zierung durch die Stadtwerke (etwa aus dem „750.000-DM-Topf“), „stadtinternes Contracting“. unterzeichnet von: Doris Baitinger Bettina Lisbach Lüppo Cramer Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Januar 2009

  • TOP 9
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum inter- fraktionellen Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 20.11.2008 eingegangen: 24.11.2008 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1642 9 öffentlich Dez. 4 Finanzierung eines Klimaschutzfonds 1. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Maßnahmen und Projekte grundsätzlich aus einem Klimaschutzfonds finanziert werden können. Das Klimaschutzkonzept, das zur Zeit von der Stadtverwaltung unter Federführung des Umweltamtes und unter Beteili- gung auch der Städtischen Gesellschaften erarbeitet wird, beinhaltet zahlreiche Vorschläge für Maßnahmen. Einige der Vorschläge können schon dem Zwischenbericht zum European Energy Award entnommen werden, der am 05.12.2008 dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit vorgelegt wurde. Zahlreiche Ansätze zum Klimaschutz werden bereits heute von der Verwaltung in der Bewältigung der regulären Verwaltungsarbeit umgesetzt. Klimaschutz findet seit Jahren statt. So erfolgen zahlreiche Gebäudesanierungen ebenso unter dem Aspekt Energieeinsparung und damit Klimaschutz wie z. B. auch die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und Austausch mit energiesparenden und damit klimaschützen- den Leuchtmitteln. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in den zuständigen Ausschüssen Umweltausschuss und Hauptaus- schuss Finanzierungsmodelle für einen Klimaschutzfonds der Stadt Karlsruhe vorzustellen. Nach Votum des Hauptausschusses wird ggf. ein solcher Fonds bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2009/2010 berücksich- tigt. Zur Bereitstellung eines dauerhaften Finanzvolumens für klimaschutzrelevante Maßnahmen gibt es verschiedene denk- bare Beispiele. So wird z. B. in Stuttgart teilweise das so genannte "Intracting" praktiziert. Das bedeutet, dass ein An- fangsbudget zur Verfügung gestellt wird, mit dem die ersten Projekte finanziert werden. Weitere Projekte sollen sich aus den erzielten Einsparungen selbst finanzieren. Dieses Finanzierungsmodell ist auf die tatsächlich nachhaltig nachge- wiesenen Einsparungen ausgelegt. In Karlsruhe wurden diese Überlegungen im Bereich der Schulen eingesetzt, um dort über Verhaltenssteuerung Möglichkeiten zur Energieeinsparung und damit Klimaschutz zu erzielen. Ob und welche Maßnahmen geeignet sind, über ein "Intracting-Modell" umgesetzt zu werden, bedarf genauerer Prü- fung. Das Ergebnis der Überlegungen wird in den zuständigen Ausschüssen vorgestellt. Die Verwaltung rät von einem gesonderten Budget für Klimaschutz ab, sondern empfiehlt bei geplanten Aktivitäten der Verwaltung, generell den As- pekt des Klimaschutzes bei der Umsetzung einzubeziehen wie z. B. bei Gebäudesanierungen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH