Antrag GRÜNE: Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten in Karlsruhe
| Vorlage: | 21650 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.01.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Wolfartsweier |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Sabine Just-Höpfinger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18. November 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 27.01.2009 1641 8 öffentlich Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten in Karlsruhe Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Landschaftsschutzgebietsausweisungen in den Gebieten Gießbachniederung / Im Brühl Feldflur Oberwald und Niederung entlang der B 3 schnellstmöglich abzuschließen. Dabei ist der Flächenumfang zugrunde zu legen, der in der gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses und des Naturschutzbeirates am 14. Oktober 2005 festgelegt wurde. Aktuell sind in und um Karlsruhe großräumige Freiflächen durch die Ansiedlung von Gewerbegebieten oder durch geplante Sondernutzungen bedroht. Diese Offenlandflächen stellen für Bürgerinnen und Bürger aber wichtige Naherholungsgebiete für Sport und Freizeitnutzung am Feierabend dar. Sie dienen darüber hinaus als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete dem klimatischen Ausgleich in Siedlungsgebieten. Und sie stellen nicht zuletzt wichtige Grünzäsuren und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen im großräumigen Biotopverbund dar. Um den besonders kritischen Siedlungsausweitungen und Nutzungsänderungen auf Karlsruher Gemarkung Einhalt zu gebieten, sind im Landschaftsplan 2010 mehrere großräumige Landschaftsschutzgebiete zur Ausweisung vorgeschlagen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Bereits im Juni 2005 hatte die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion auf die zügige Umsetzung dieser Planung gedrängt. Daraufhin wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit sowie des Naturschutzbeirats am 14. Oktober 2005 festgestellt, dass die Umsetzung der beiden o. g. Landschaftsschutzgebiete bei Grötzingen und Wolfartsweier mit hoher Priorität erfolgen soll. Bis heute ist die Schutzgebietsausweisung jedoch nicht abgeschlossen. Stattdessen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung am 1. Oktober 2008 die Gewanne „Geroldshäck“ und „Hofäcker/Nahenhausen“ als Potentialflächen für neue Gewerbegebiete genannt, obwohl diese innerhalb der beiden genannten Landschaftsschutzgebiete liegen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Sabine Just-Höpfinger Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Januar 2009
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 18.11.2008 eingegangen: 18.11.2008 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1641 8 öffentlich Dez. 1 Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten in Karlsruhe - Kurzfassung - Die Beratung über die Landschaftsschutzplanung wird zu gegebener Zeit an den Planungs- ausschuss und den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Finanzielle Auswirkungen nein x ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein x ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die genannten Landschaftsschutzplanungen für die beiden Gebiete „Gießbachniede- rung / Im Brühl“ und „Feldflur Oberwald und Niederung entlang der B 3“ befinden sich im naturschutzrechtlich vorgesehenen Verfahren und haben ihre Grundlage in den Darstellungen des Landschaftsplans zum derzeit gültigen Flächennutzungsplan 2010. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Es sind noch die Anregungen des Ortschaftsrats Durlach einzuholen. Im Anschluss daran ist eine Entscheidung des Oberbürgermeisters als Leiter der unteren Naturschutzbehörde unter Beteiligung kommunaler Gremien vorgesehen, ob und mit welchem Flächen- umfang das jeweilige Verfahren fortgesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang sind auch die aktuellen Überlegungen zur Neufassung der Gewerbeflächenkonzep- tion einzubeziehen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Landschaftsschutz- und Gewerbeflächen zu gewährleisten. Dem vorgenannten Abwägungsprozess sollte nicht vorgegriffen werden. Vielmehr empfiehlt das Bürgermeisteramt, diese Thematik nach Vorlage des Gewerbeflä- chenkonzeptes in den kommunalen Gremien (u. a. Planungsausschuss, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit) zu behandeln.