Edeka-Fleischwerk: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Edeka-Fleischwerk" in Rheinstetten-Forchheim (zweite Offenlage): Stellungnahme der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 21647 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.01.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Oberreut |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1635 4 b öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "EDEKA-Fleischwerk" in Rheinstetten-Forchheim (zweite Offenlage): Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.09.2008 11 Zustimmung (erste Offenlage) Planungsausschuss 21.01.2009 1 Zustimmung Gemeinderat 27.01.2009 4 b Zustimmung (mit der Ergänzung, dass in der Stellungnahme angeregt wird, eine UVP durchzuführen) Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EDEKA-Fleischwerk“ in Rheinstetten-Forchheim (zweite Offenlage) zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Die Firma EDEKA Südwestfleisch GmbH beabsichtigt, in Rheinstetten-Forchheim östlich des Messerings und nördlich der Messeallee einen Fleisch- und Wurstwarenfabrikationsbetrieb einschließlich Kommissionier- und Versandzentrum zu entwickeln. Der geplante Betrieb dient der Versorgung der EDEKA-Märkte im gesamten südwestdeutschen Raum mit Fleisch- und Wurstwaren. Im Februar 2008 hat der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten den Beschluss zur Aufstellung eines entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans für dieses Projekt gefasst. Die Stadt Karlsruhe wird mit Datum vom 19.12.2008 als Nachbargemeinde um Stellungnahme zum Bebauungsplan in der zweiten Offenlage gebeten. Die Stadt Karlsruhe hat im Vorfeld (siehe Vorlage GR am 23.09.08) bereits darauf hingewie- sen, dass von dem Werk auch Auswirkungen auf das Gebiet der Stadt Karlsruhe zu erwar- ten sind. Dies betrifft Aspekte des Verkehrs, der Lärmbelastung, des Klima- und Immissi- onsschutzes, der Entsorgung, der Naherholung und des Landschaftsbildes. In Ergänzung dazu sind auf Grund der unmittelbaren Nähe zur Messe Karlsruhe an die Gestaltung der Betriebsgebäude sowie des gesamten Geländes besondere Anforderungen zu stellen. Die den vorliegenden Bebauungsplan betreffenden Gutachten - Schalltechnisches Gutach- ten, Verkehrsgutachten, Lufthygienische Bewertung, Klimatische Betrachtungen, Lokalklima- tische Berechnungen, Versickerungsgutachten - wurden teilweise überarbeitet und ergänzt, weisen aber keine Änderungen im Ergebnis auf. Der Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist inzwischen um den Floristi- schen und Faunistischen Fachbeitrag sowie das Faunistische Gutachten ergänzt worden. Das Gutachten liefert die Grundlagen für die artenschutzrechtliche Berücksichtigung der nach diversen Richtlinien und Gesetzen geschützten Arten und Lebensräume. Die Vermei- dungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zum Artenschutz werden erläutert. Aus den genannten Ausführungen ergibt sich keine Betroffenheit der Stadt Karlsruhe. In Bezug auf die Stellungnahme vom 23.09.2008 wurden in den vorhabenbezogenen Be- bauungsplan folgende Anregungen der Stadt Karlsruhe bereits aufgenommen: Abrücken des inneren Erschließungsweges vom Kutschenweg Abrücken der Abwasservorbehandlungsanlage im Nordosten des Plangebiets vom Kut- schenweg Anpflanzen von Bäumen entlang des Kutschenweges Abrücken der Einfriedung des Grundstücks (Zaunanlage) um 10 m vom Kutschenweg Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang der nördlichen Grenze des Plange- biets Anlegen von Wiesenflächen im Osten des Plangebiets Allgemeines zum Vorhaben Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst insgesamt ca. 20 ha, davon sind maximal 70.005 m² mit Gebäuden und Gebäudeteilen überbaute Grund- stücksfläche und maximal 41.580 m² private Verkehrsfläche, einschließlich der Fläche für Stellplätze. Insgesamt ist aber die überbaubare Grundstücksfläche auf 99.500 m² begrenzt. Die Überbauung des Grundstücks erfolgt in zwei Bauabschnitten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Gebäudehöhen werden im Produktions- und Logistikbereich auf bis zu 12,50 m bzw. 16,50 m und 20,50 m sowie im Bereich des geplanten Hochregallagers auf 29,50 m be- grenzt. Für die Nutzung der Dachflächen zum Zwecke der Gewinnung regenerativer Ener- gien sowie für technisch notwendige Anlagen (z. B. Schornsteine) wird, mit Ausnahme des Hochregallagers, eine Überschreitung der Höhenbegrenzung (Solarpaneele o. Ä. bis zu 3 m) zugelassen. Im Endausbau sind nach Aussagen des Vorhabenträgers 726 Mitarbeiter vorgesehen. Es wird an sieben Tagen die Woche gearbeitet. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung liegt im Endausbau bei ca. 400 Lkw- und 800 Pkw-Fahrten täglich. Die verkehrliche Er- schließung erfolgt über die K 3581 und die B 3 mit Anschluss an die BAB (A 5), bezie- hungsweise den Messering und die B 36. Die Versorgung mit Frischwasser erfolgt über das öffentliche Netz. Nach Bebauungsplan soll das anfallende Abwasser mittels einer Druckrohrleitung in das öffentliche Kanalnetz abge- führt werden. Eine Abwasservorbehandlung findet auf dem Betriebsgelände statt (siehe hierzu auch Ausführungen zur Entsorgung/Stadtentwässerung/Geruchsemission in der Stel- lungnahme der Stadt Karlsruhe). Dem Antrag des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe auf Zielabweichung vom „Schutzbe- dürftigen Bereich für die Erholung“ im Regionalplan für die geplante Änderung des Flächen- nutzungsplanes „RH-202, EDEKA-Fleischwerk, Rheinstetten-Forchheim“ wurde am 17.09.2008 seitens des Regierungspräsidiums stattgegeben. Das Regierungspräsidium hat die Abweichung von dem im Regionalplan Mittlerer Oberrhein festgelegten „Schutzbedürfti- gen Bereich für die Erholung“ unter folgenden Maßgaben zugelassen: Der Kutschenweg ist von der Gemarkungsgrenze Karlsruhe / Rheinstetten im Norden bis zur Freihaltetrasse der Stadtbahn im Süden durch die Bepflanzung von Gehölzen oder niedrig wachsender Bäume aufzuwerten. Die Einfriedigung des Grundstücks des Fleischwerks hält auf der Ostseite einen Abstand zum Kutschenweg von mindestens 10 m ein. Nebenanlagen wie beispielsweise die Abwasserbehandlungsanlagen sollen möglichst weit vom Kutschenweg abgerückt werden. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Hauptgebäude und die internen Erschlie- ßungsstraßen innerhalb des vorgesehenen Plangebietes nach Westen verschoben wer- den können. Es ist eine qualitativ hochwertige architektonische Gestaltung der Bauwerksfassaden sicherzustellen. Nach Auffassung des Regierungspräsidiums ist die zugelassene Abweichung „raumordne- risch vertretbar“ und berührt die „Grundzüge der Planung“ nicht. Stellungnahme Stadt Karlsruhe Die nachstehende Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Rahmen ihrer Beteiligung an der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt unabhängig vom späteren Abstimmungsverhalten der Stadt in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverban- des Karlsruhe bei der abschließenden Beschlussfassung über die Änderung des Flächen- nutzungsplanes. Dazu wird sich die Stadt im Ergebnis erst nach Kenntnis aller im Flächen- nutzungsplan-Änderungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und deren fachlichen Prüfung festlegen können. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses der Aufnahme der Planung in den Flächennut- zungsplan gibt die Stadt Karlsruhe, im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belan- ge nach § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EDEKA-Fleischwerk“ in Rheinstetten-Forchheim, folgende Stellungnahme ab: Die Stadt Karlsruhe sieht einerseits die Notwendigkeit, die kritischen Aspekte Landschafts- bild und Naherholung, Stadtgestaltung und Architektur sowie andererseits die wirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens für die Region zu thematisieren. Daher bittet sie die Stadt Rheinstetten, diese Belange gebührend zu berücksichtigen und im Sinne einer guten nach- barschaftlichen Zusammenarbeit auch die Interessen Karlsruhes in ihre Abwägung einflie- ßen zu lassen. Landschaftsbild und Naherholung Das Planvorhaben bezieht sich auf eine direkt an das Karlsruher Landschaftsschutzgebiet „Südliche Hardt“ angrenzende Fläche. Hier befindet sich ein Erholungsschwerpunkt insbe- sondere für die Bewohner der Heidenstückersiedlung und aus Oberreut. So führt ein stark frequentierter Wander- und Radweg (Kutschenweg) direkt am östlichen Rand des Plange- biets vorbei. Der offene, noch unbebaute Freiraum zwischen Hardtwald und Epplesee bzw. dem Ortsteil Silberstreifen ist wichtig für das Landschaftserleben im Umfeld der südlichen Stadtteile von Karlsruhe. Der Erholungswert des Raumes wird durch den Flächenverlust und betriebsbedingte Störwirkungen im Umfeld stark vermindert. Als entsprechend erheblich ist der Eingriff zu beurteilen. Darüber hinaus ist die vorgenommene Beurteilung des Landschaftsbildes nicht nachvoll- ziehbar. Die Hardtplatten sind ein Landschaftsraum, der sich durch Wald mit lichten Wald- mänteln und in der Regel wenig strukturierten Ackerflächen, Einzelgehölzen und grasigen Wegrainen auszeichnet. Diese typische Situation mit Wald-/Offenlandübergängen ist hier - in der Tat vorbelastet durch das Messegelände im Westen - vorzufinden. Das Planvorhaben wird diese Situation nachhaltig beeinträchtigen. Eine davon losgelöste ausschließliche Be- trachtung als „monotone landwirtschaftliche Nutzung“ greift zu kurz. Durch die geplante Höhe einzelner Gebäudeteile von ca. 30 m (Hochregallager), die über die Baumhöhe und über die Höhe der Messegebäude reicht, wird das Bauwerk zudem eine Landschaftsbild prägende und städtebaulich bedeutsame Fernwirkung haben. Weiträumige Sichtbeziehungen z. B. von den Waldrändern der Hardt in die offene Kulturlandschaft nach Süden bzw. Südwesten werden gestört. Aus dem nach unserer Auffassung zu niedrigen Bewertungsansatz des Eingriffs in die Landschaft resultiert eine unzureichende Berücksich- tigung bei der Kompensation. Geprüft werden sollte ein Verschieben der gesamten Anlage in westliche Richtung zuguns- ten der Freihaltung von Flächen auf der östlichen Seite (ca. 15 m bis 20 m). Einen kompletten Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild sehen wir durch das An- pflanzen einer Gehölzreihe und die Beseitigung einzelner Gebäude (ehem. Schweinezucht- anstalt) keinesfalls gegeben. Daher halten wir es für angemessen, weitere, ggf. Schutzgut übergreifende, Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Die geplanten Eingrünungsmaßnahmen sollten zur Abmilderung von Auswirkungen wesent- lich umfangreicher ausgeprägt und auf jeden Fall flächenbezogen festgesetzt werden. Im Süden sollte der Übergang zur Landschaft durch die Anpflanzung von Sträuchern gefördert werden, hiermit würde außerdem die Einsehbarkeit auf das Betriebsgelände und den dazu- gehörigen Parkplatz eingeschränkt. Die festgesetzte Pflanzung einer Baumreihe mit mittel- kronigen Bäumen im Abstand von 50 m entlang des Kutschenweges wird kaum Eingrü- nungswirkungen entfalten können. Auch mit der im Umweltbericht dargestellten Grünflä- chengestaltung mit Baumgruppen und Gehölzstreifen kann die Eingrünung der Gebäude auf der östlichen Seite kaum gelingen. Für erforderlich halten wir daher die Festsetzung zusätz- licher feldgehölzartiger Anpflanzungen mit Strauch- und Baumarten im direkten Umfeld der Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Gebäudekomplexe im östlichen Teil des Geltungsbereichs. Eine Höhenentwicklung der Ge- hölze von 20 m ist hier gemäß dargestellter Begrenzung („Seitliche Übergangsfläche“ im Lageplan B 6-1) zulässig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Bepflanzung der Übergang in die Landschaft heraus zu stellen ist. Zu diesem Zweck sind Wildgehölze im Übergang zu verwenden. Fremd- und Formgehölze sind hier auszuschließen. Für die Be- pflanzung am Kutschenweg regen wir, wegen ihrer größeren Bedeutung für den Arten- schutz, die Anpflanzung von Trauben-Eichen anstelle Feld-Ahorn an. Bei den Kompensati- onsmaßnahmen fehlen die erforderlichen Aussagen zu langfristiger Sicherung und Pflege. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt eine maximal überbaubare Grundfläche von 99.500 m² fest und bleibt damit bei einer Gesamtfläche des Grundstücks von 192.245 m² mit einer Ausnutzung von ca. 50 % unter der Obergrenze der für besondere Sondergebiete zu- lässigen Grundflächenzahl von 0,8. Die Abwasservorbehandlungsanlage im Nordosten des Plangebiets ist in seiner Lage so weit vom Kutschenweg abzurücken, dass Immissionen auf den Kutschenweg unterbleiben. Artenschutz Die im Faunistischen Gutachten dargelegten Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichs- maßnahmen erscheinen ausreichend. Sie sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu sichern. Klima Das Vorhaben bewirkt, laut Gutachten, keine relevante bzw. „spürbare“ Verschlechterung des Karlsruher Klimas, da die Störwirkung des Baukörpers auf die Windverhältnisse bereits 350 m hinter dem Gebäude abgeklungen ist. Unsere Bitte, das Vorhaben hinsichtlich seiner klimatischen Auswirkungen auch im Zusammenhang mit der Bebauung der neuen Messe und dem anliegenden Gewerbegebiet zu untersuchen, um die Gefahr einer „Riegelwirkung“ auszuschließen, hat der Nachbarschaftsverband aufgegriffen. Grundsätzlich sehen wir die Ausdehnung der Bebauung in das Kaltluftsammelgebiet kritisch. Besonders im Hinblick auf weitere Überbauungsabsichten für angrenzende Flächen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass sich durch eine Summation weiterer Vorhaben die klimatische Situation in den Sied- lungsbereichen verschlechtern wird. Eine weitere bauliche Entwicklung der landwirtschaftli- chen Fläche im näheren Umfeld ist daher aus heutiger Sicht abzulehnen. Verkehr Die verkehrlichen Auswirkungen, auf Grund der zu erwartenden Neuverkehre aus dem EDEKA-Fleischwerk, auf die Karlsruher Gemarkung wird, auch nach besonderer Betrach- tung der Leistungsfähigkeit der betroffenen Knotenpunkte, als unerheblich für die Qualität des Verkehrsablaufs im untersuchten Netzabschnitt im Zuge der B 36 im Stadtgebiet Karls- ruhe betrachtet. Wir bitten jedoch darum im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit EDEKA, die im Gutachten dargelegte Verteilung insbesondere der Lkw-Verkehre dauerhaft sicher zu stellen. Verkehrslärm Die Auswirkungen des Mehrverkehrs auf der B 36 im Gemarkungsbereich der Stadt Karlsru- he sind im schalltechnischen Gutachten nicht explizit beschrieben. Allerdings kann aus den Analyse- und Prognoseverkehrsdaten abgeleitet werden, dass die Lärmpegelerhöhung mit < 1 dB(A) deutlich unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt. Anhalt zur Höhe der Bestandsbelastung liefert der untersuchte Immissionsort 12 (Messering 8) mit ca. 62 dB(A) tags und ca. 55 dB(A) nachts. Sie liegt damit über den Lärmgrenzwerten der 16. BImSchV von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts für ein Wohngebiet. Mit vergleichbaren Belastungen ist auch im südlichen Siedlungsbereich der Stadt Karlsruhe zu rechnen. Dies wird in der Abwägung betroffener Belange angemessen zu berücksichtigen sein. Die Stadt Karlsruhe empfiehlt im Übrigen grundsätzlich die Orientierungswerte der DIN Ergänzende Erläuterungen Seite 6 18005 bzw. die 16. BImSchV anstelle der verwendeten „Grenzwerte der Lärmsanierung“ der VLärmSchR 97 der Begründung des Bebauungsplans zu Grunde zu legen. Anlagenbezogener Lärm Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm an allen Immissionsorten um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Beurteilung des Nachtzeitraums auf die ungünstigste Stunde abgestellt werden muss. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist nicht plausibel dargestellt worden und sollte in der weiteren Bearbeitung aufgearbeitet werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Belastungen des geplanten Fleischwerkes im Sinne der TA-Lärm als für Karlsruhe nicht relevant einzustufen sind. Der Schutz der Karlsruher Gemarkung vor schädlichen Umwelt- einwirkungen durch Geräusche ist somit im Sinne der TA-Lärm gewährleistet. Anlagenbezogene Geruchsemissionen Die verwendeten Anlagen entsprechen dem Stand der Technik und werden im Immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren weitergehend geprüft. Die Geruchswahrneh- mungshäufigkeit auf Karlsruher Gemarkung beträgt laut Gutachten im Normalbetrieb unter 0,5 % der Jahresstunden. Diese Belastung gilt in der Geruchsimmissionsrichtlinie als irrele- vant. Trotzdem sollten Regelungen getroffen werden, für den Fall, dass diese Werte über- schritten werden (z. B. durch Defekt einer Filteranlage). Entsorgung / Stadtentwässerung/ Geruchsemissionen Zwischen der Gemeinde Rheinstetten und der Stadt Karlsruhe besteht eine öffentlich- rechtliche Abwasserübernahmevereinbarung mit einer maximalen Übernahmemenge von 105 l/s Abwasser aus dem Stadtteil Forchheim. Durch das zusätzliche Abwasser vom Fleischwerk EDEKA kann Rheinstetten dieses vereinbarte Abwasserkontingent von 105 l/s nur einhalten, indem Rheinstetten auf seiner Gemarkung eine zusätzliche Regenwasser- rückhaltung baut. Der Betrieb dieses Rückhaltebeckens ist vor Einleitung des Abwassers von EDEKA sicherzustellen. Für die zusätzliche Schmutzfracht vom Fleischwerk EDEKA, die bei ca. 2,4 % der gesamten Schmutzfracht des Klärwerkes Karlsruhe liegt, ist im Klärwerk eine ausreichende Behand- lungskapazität vorhanden. Durch das zusätzliche Schmutzwasser von Rheinstetten muss auch das zentrale Regen- wasserbehandlungskonzept für das gesamte Einzugsgebiet des Klärwerkes Karlsruhe er- weitert werden. Ein Gutachten ergab, dass das Volumen des zentralen Regenüberlaufbe- ckens im Klärwerk Karlsruhe von bisher ca. 18.000 m³ um 430 m³ erweitert werden muss. Die geschätzten Baukosten von ca. 350.000 € sind von Rheinstetten zu tragen. Der Abwassertransport vom Fleischwerk bis zum Sammelkanal auf Rheinstettener Gemar- kung erfolgt über eine ca. 1,5 km lange Druckrohrleitung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sowohl beim Übergang von der Druckleitung zum Sammelkanal als auch aus dem Sammelkanal durch das Karlsruher Stadtgebiet zu Geruchsemissionen kommt. Vom Betreiber des Fleischwerkes sind daher entsprechende Vorkehrungen wie ausreichen- de Spülintervalle mit Luft oder Wasser oder die Zugabe von geruchshemmenden Chemika- lien vorzusehen. Nach dem bestehenden Abwasserübernahmevertrag § 3 Abs. 6 ist Rheinstetten verpflichtet, gegen Geruchsbelästigungen die erforderlichen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zur Beur- teilung der Geruchssituation wird ein Gutachter hinzugezogen. Der Gutachter nimmt eine Beweissicherung der Geruchsintensität vom Abwassersammelkanal auf dem Stadtgebiet Karlsruhe vor Inbetriebnahme des Fleischwerkes und eine Bestandsaufnahme nach Inbe- triebnahme des Fleischwerkes vor. Die Kosten des Gutachters sind von Rheinstetten zu tragen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Mit der Gemeinde Rheinstetten muss daher der bestehende öffentlich-rechtliche Abwas- serübernahmevertrag ergänzt werden, in dem der Bau des Rückhaltebeckens auf der Gemarkung Rheinstetten, die Übernahme der Kosten von 350.000 € für die zusätzliche Regenwasserbehandlung in Karlsruhe, die Kosten für den Gutachter für die Beurteilung der Geruchsemissionen (siehe Gliede- rungspunkt: transportbedingte Geruchsemissionen) festgelegt werden. Schutzgut Grundwasser Das Planvorhaben liegt in seiner gesamten Größe in der Schutzzone III B des Wasser- schutzgebietes Kastenwört der Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Der Umweltbericht zum vorha- benbezogenen Bebauungsplan stellt fest, dass im Untersuchungsgebiet eine hohe Empfind- lichkeit des Grundwassers gegenüber baubedingten und betriebsbedingten Schadstoffein- trägen besteht, da die überdeckenden Bodenschichten in weiten Teilen nur eine sehr gerin- ge Filter- und Pufferfunktion besitzen. Vor diesem Hintergrund sind aus Gründen des Grundwasserschutzes alle im Bebauungsplan beschriebenen Vorgaben und Maßnahmen umzusetzen, die dem Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser entgegenwirken. Stadtgestaltung und Architektur In der unmittelbaren Nachbarschaft zur Neuen Messe ist ein besonderes Augenmerk auf die städtebauliche Gestaltung des Gesamtareals sowie auf die architektonische Ausbildung des großen Gebäudekomplexes zu legen. Dieser Aspekt ist von uns bereits gefordert worden und wurde bisher nicht nachvollziehbar in die Gestaltung des Baukörpers eingearbeitet. Die Gliederung des Baukörpers nach den Produktionsbereichen und internen Abläufen reicht nicht aus, um eine differenzierte anspruchsvolle Gewerbearchitektur zu schaffen. Die Ver- kleidung mit profilierten PU-Paneelelementen ist ein gängiges low-tech Material, das keine besondere Wertigkeit ausstrahlt. Die in der Begründung genannten großzügigen Fensterflä- chen verschwinden optisch aufgrund der Größe der Fassaden. Sie sind zudem vornehmlich im EG angesiedelt und bewirken somit keine verbesserte Fernwirkung des Gebäudes. Zu- dem ist gestalterisch versäumt worden, die Fensteröffnungen als gliedernde Fassadenele- mente einzubauen, die das großkubaturige Bauwerk hätten optisch auflösen bzw. verfeinern können. Gemeinsam mit den Baukörpern ergibt sich das Bild eines nicht nach architektoni- schen, sondern allein nach effizienten Gesichtspunkten gestalteten Gebäudes. Die Festsetzungen der Werbeanlagen sind weiter einzugrenzen. Entlang des Kutschen- wegs, sollen keine Werbeanlagen sichtbar sein und sind daher im Bebauungsplan auszu- schließen. Der Einsatz beleuchteter oder selbst leuchtender Werbeanlagen an anderer Stel- le sollte aufgrund negativer Effekte für die Tierwelt stark eingeschränkt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EDEKA-Fleischwerk“ in Rheinstetten-Forchheim (zweite Offenlage) zu. Hauptamt - Sitzungsdienste 22. Januar 2009