Edeka-Fleischwerk: Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, RH 202 "Edeka-Fleischwerk": Stellungnahme der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 21646 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.01.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Planungsstelle NVK September 2008 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2010 Rheinstetten-Forchheim RH-202 – „EDEKA-Fleischwerk“ Plandarstellung: Derzeit geltende Nutzungsdarstellung im FNP Darstellung der beabsichtigten Nutzungsänderung Bisher dargestellte Nutzung: Geplante Nutzung: Fläche für die Landwirtschaft Gewerbliche Baufläche Grünfläche Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2010 RH-202 – „EDEKA-Fleischwerk“, Rheinstetten-Forchheim Planungsstelle NVK September 2008 Siedlungstypisierung: Nr. Baugebiet Geplante Nutzung Fläche (ha) Siedlungs- typ Mindest- GFZ Wohn- einheiten bisherige Darstellun g im FNP G ca. 20 - - - LW - - - RH-202 EDEKA-Fleischwerk Grünfl. ca. 0,2 LW Restriktionen: Regionalplan Naturschutzrecht Wasserschutzrecht Altlasten Sonstige O 1) P 2) O 3) - - 1) Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe II sowie für die Erholung; Grünzäsur nördlich des Plangebiets 2) Tangiert FFH-Gebiet Nr. 7016-341 (Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm) und LSG 3) Wasserschutzgebiet Zone IIIB, Wasserwerk Kastenwört Begründung: Die Stadt Rheinstetten beabsichtigt, für die Realisierung eines Fleischwerkes der Firma EDEKA ein ca. 20 ha großes Gewerbeareal zwischen dem neuen Segelfluggelände und dem „Gewerbegebiet Neue Messe“ auszuweisen und hat hierfür die Aufstellung und zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung des entsprechenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll auf Antrag der Stadt Rheinstetten der Flächennutzungsplan 2010, der hier noch landwirtschaftliche Fläche darstellt, entsprechend geändert werden. Im Flächennutzungsplan wird der Betriebsstandort mit ca. 20 ha Fläche als geplante gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. Dabei orientiert sich die nördliche Abgrenzung der gewerblichen Baufläche am nördlichen Abschluss des westlich vorhandenen „Gewerbe- gebietes Neue Messe“. Der geplante Fleisch- und Wurstwarenfabrikationsbetrieb dient der Versorgung der EDEKA- Märkte im gesamten südwestdeutschen Raum. Die überbaute Fläche beträgt laut Bebauungs- plan im Endausbau einschließlich Nebenanlagen ca. 97.000 qm. Die Gebäudehöhen sind auf 20 m und im Bereich des geplanten Hochregallagers auf 30 m begrenzt. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung soll im Endausbau bei ca. 420 Lkw- und ca. 820 Pkw-Fahrten täglich liegen. ca. 700 - 800 Mitarbeiter sind im Endausbau laut Vorhabenträger vorgesehen. In einer Standortuntersuchung wurden vier Standorte in einem Korridor entlang der A5 näher überprüft. Nach eingehender Untersuchung anhand vorgegebener Auswahlkriterien erfüllt der Standort in Rheinstetten noch am ehesten die wesentlichen Standortbedingungen. Auch im Rahmen einer groben landschaftsplanerischen Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter wird dem Standort Rheinstetten aus umweltfachlicher Sicht von Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2010 RH-202 – „EDEKA-Fleischwerk“, Rheinstetten-Forchheim Planungsstelle NVK September 2008 Seiten des Vorhabenträgers Priorität eingeräumt. Zur weitergehenden Erläuterung des Vorhabens wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans folgende Gutachten vom Vorhabenträger vorgelegt: • Verkehrsuntersuchung • Schalltechnisches Gutachten • Gutachten zu Geruchsemissionen des Neubaus • Klimagutachten • Gutachten zur Versickerung von Niederschlagswasser Aus der Sicht dieser Gutachten bestehen grundsätzlich keine Bedenken zum Vorhaben. Auch das vom NVK beauftragte Klimagutachten bestätigt für den Bereich der klimatischen Auswirkungen des Projekts im Grundsatz diese Aussagen. Landschaftsplanerische Beurteilung (einschließlich § 8 a BNatSchG): Der Eingriff ist als „gravierend“ (landespflegerisch bedenklich) einzustufen. Erhebliche Auswirkungen des Vorhabens bestehen in der umfangreichen Bodenversiegelung von bis zu 10 ha und der Überprägung des Landschaftsbildes durch den markanten Gebäudekomplex mit Bauhöhen zwischen 12 m und 20 m bzw. 30 m (Hochregallager). Sichtbeziehungen über unbebautes Offenland werden unterbrochen, insbesondere von den Waldrändern der Hardt nach Süden. Die Untersuchung möglicher Auswirkungen auf lokalklimatische und lufthygienische Funktionen (Klimagutachten) liegen zwischenzeitlich vor (siehe oben), zeigen aber nur geringfügige bis irrelevante Auswirkungen auf die benachbarten Bereiche. Empfehlungen für die weiterführende Planung: Im Bebauungsplan sind als externer Ausgleich folgende Maßnahmen vorgesehen: • Extensiv genutzte Ackerfläche mit standorttypischer Ackerwildkrautflora östlich des Segelfluggeländes bis zum Wald. • Rückbau von Gebäuden der ehemaligen Landesanstalt für Schweinezucht und Renaturierung der Flächen. Als Vermeidungs-/Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen werden u. a. vorgeschlagen: • Minimierung der Flächeninanspruchnahme und Versiegelung von Nebenflächen, Be- grenzung auf das unbedingt erforderliche Maß; bei Stellplätzen u. ä. Befestigung mit versickerungsfähigen, begrünbaren Materialien • Festsetzung umfangreicher Gehölzpflanzungen zur Eingrünung der Gebäudekomplexe mit heimischen Gehölzarten, Schwerpunkte an nördlicher, südlicher und östlicher Seite; Durchgrünung der Stellplätze mit Bäumen • Berücksichtigung möglicher zusätzlicher Kompensationserfordernisse über die im Bebauungsplan vorgesehenen Maßnahmen hinaus, vorrangig in den im FNP bereits dargestellten umliegenden Suchräume für Kompensationsmaßnahmen; Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung durch Feldgehölze und Obstbäume (Eingrünung zur Nordseite) im Wechsel mit Offenlandlebensräumen wie Extensivwiesen und -äcker, Brachflächen und Säumen. • Orientierung des Baufensters im nördlichen Bereich an den gegebenen Baufluchten der benachbarten Bebauung (Messe, Gewerbe) Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2010 RH-202 – „EDEKA-Fleischwerk“, Rheinstetten-Forchheim Planungsstelle NVK September 2008 Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2010 RH-202 – „EDEKA-Fleischwerk“, Rheinstetten-Forchheim Planungsstelle NVK September 2008 Umweltbericht Zusammenfassung der Planungsstelle NVK Die Planumsetzung hat voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Schutzgüter: Schutzgut gering mäßig erheblich Mensch / Gesundheit x Tiere x Pflanzen x Boden x Wasser x Luft x Klima x Landschaft x Kultur / Sachgüter - Wechselwirkungen - Erläuterungen: Siehe Auszug aus dem Umweltbericht des Büros Müller-BBM vom 13.08.2008 MÜLLER-BBM Robert-Koch-Straße 11 82152 Planegg bei München Tel. +49(89)85602 - 0 Fax +49(89)85602 - 111 www.MuellerBBM.de Dipl.-Ing. Norbert Suritsch Tel. +49(89)85602-257 Norbert.Suritsch@MuellerBBM.de M76 740/3 sur/otr 13. August 2008 Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Müller-BBM GmbH Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 82152 Planegg, HRB München 86143 Geschäftsführer: Bernd Grözinger, Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\Vorlagen Verbandsversammlung\2008-09-29\TOP 10-Anlage UltbihtRH 202 d 17 09 2008 - Auszug - Umweltbericht zum Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans EDEKA-Fleischwerk Rheinstetten Bericht Nr. M76 740/3 Auftraggeber: Nachbarschaftsverband Karlsruhe Stadtplanungsamt Frau Kerstin Ruppenthal Technisches Rathaus Karlsruhe Lammstr. 7 76133 Karlsruhe Bearbeitet von: Dipl.-Ing. Norbert Suritsch Dipl.-Ing. Eduard Wensauer unter Mitarbeit von: Dr. Ulrich Tränkle (AG. L. N:) Christoph Horras (PCU) Berichtsumfang: Insgesamt 14 Seiten MÜLLER-BBM M76 740/3 sur/otr 13. August 2008 G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\Vorlagen Verbandsversammlung\2008-09-29\TOP 10-Anlage UltbihtRH 202 d 17 09 2008 Seite 2 8. Beschreibung der Umweltauswirkungen des Vorhabens Im Rahmen der Umweltprüfung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte in Kapitel 7 die Beschreibung der Umweltauswirkungen des Vorhabens. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt dabei auf der Flächeninanspruchnahme sowie auf den betriebsbedingten Auswirkungen. Die Veränderung der Biotop-/Nutzungstypen ist detailliert als Flächenbilanz dargestellt. 8.1 Tiere und Pflanzen Baubedingt werden keine zusätzlichen Flächen beansprucht, daher ist mit keinen zu- sätzlichen Auswirkungen zu rechnen, die nicht auch anlagenbedingt auftreten. Ge- fahren können sich baubedingt für den westlich angrenzenden Ruderalflurstreifen (Baumreihe und Feldhecke) durch Überfahrung des Wurzelbereichs ergeben, sofern dieser Bereich nicht geschützt wird. Anlagenbedingt werden 191.680 m² Ackerfläche und 1.930 m² Ruderalflur umge- nutzt. Aufgrund des hohen Biotopentwicklungspotentials werden die Ackerflächen mit einer mittleren Beeinträchtigungsintensität bewertet. Die Ruderalflur wird ebenfalls mit einer mittleren Beeinträchtigungsintensität bewertet. Strukturen mit hohem Biotopwert bleiben weitgehend unverändert (Verlust von zwei Bäumen). Trotz Minderungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelände (Dachbegrünung, Gestal- tung von Biotopstrukturen, wasserdurchlässige Beläge) verbleibt der Verlust an po- tentiellen Lebensraum von 94.330 m². Betriebsbedingt sind aufgrund der geringen bis mittleren Bedeutung der angrenzen- den Strukturen keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten (geringe Beein- trächtigungsintensität). Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans werden die artenschutzrechtlichen Fragestellungen noch einer vertiefenden Betrachtung bedürfen, wobei insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein werden: • Erforderlich ist eine großräumige Betrachtung der Lebensräume und die Vernet- zung möglicher alternativer Lebensräume (auch mögliche Biotopverbunde). Nicht ausreichend ist die Beschränkung auf die Behandlung der vorkommenden einzelnen Arten. • Die artenschutzrechtliche Betrachtung wird auf die aktuelle Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes abzustellen sein. Dabei wird insbesondere die ar- tenschutzrechtliche Prüfung der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (z. B. Vögel, Fledermäuse) in angemessenem Umfang durchzuführen und darzulegen sein. Besonderes Gewicht muss auf die besonders und streng geschützten Ar- ten, wie etwa die Feldlerche, die Weihe sowie die Fledermäuse, gelegt werden. • Die aktuell vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen erscheinen nicht ausrei- chend. Die vorgesehene Ausgleichsfläche entlang des Waldrandes genügt nicht, um die Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Feldlerche und anderer Vogelarten zu vermeiden. Denn die Feldlerche sucht ihren Lebens- MÜLLER-BBM M76 740/3 sur/otr 13. August 2008 G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\Vorlagen Verbandsversammlung\2008-09-29\TOP 10-Anlage UltbihtRH 202 d 17 09 2008 Seite 3 raum in etwa 100 m Entfernung zum Wald. Dementsprechend sollte erwogen werden, Ausgleichsmaßnahmen in Form einzelner Trittsteinbiotope anzubieten. Durch diese Maßnahmen, die keine Vergrößerung der aktuell vorgesehenen Ausgleichsfläche erforderlich machen, sondern lediglich eine andere räumliche Anordnung erfordern, könnte die Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestät- ten der Feldlerche und anderer Vogelarten (z. B. Weihe) vermieden werden. 8.2 Boden Baubedingt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Bodenverdichtung zu erwarten. Zur Schonung des Mutterbodens wird dieser zunächst abgetragen und an- schließend innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wieder verwertet oder, sofern dies nicht möglich ist, in nutzbarem Zustand erhalten. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung des Bodens, einer fachgerechten Behand- lung des abgetragenen Bodens und dem sachgemäßen Umgang und fachgerechter Wartung von Baumschienen sind baubedingt keine erheblichen Beeinträchtigungen und somit keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Boden“ zu er- warten. Anlagenbedingt stellt der Verlust der Bodenfunktion von ca. 100.000 m² eine hohe Beeinträchtigung dar, da den Böden zumindest eine mittlere Bedeutung zugeordnet werden kann. Diese kann nur zum Teil gemindert werden. Mit dem Totalverlust der Bodenfunktion ist auf einer Fläche von 94.330 m² zu rechnen. Betriebsbedingt kann der Eintrag von Schadstoffen aus dem Anlagenverkehr auf die Böden wirken. Auf den verbleibenden Freiflächen auf dem Anlagengelände wird ein Eintrag jedoch durch Begrünung minimiert. Durch die Anlage sind aufgrund des ge- ringen Immissionsniveaus keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Gefahren durch die werkseigne Tankstelle und LKW-Waschanlage können durch die sachge- mäße Konzeption soweit minimiert werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigun- gen zu erwarten sind. 8.3 Wasser Baubedingt kann durch Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen ein Schadstoff- eintrag erfolgen. Durch ordnungsgemäß gewartete und betriebene Baumaschinen sowie durch den sachgerechten Umgang mit umweltgefährdenden Materialien kann das Risiko des Schadstoffeintrags soweit minimiert werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Anlagenbedingt sind durch die Befestigung der PKW-Stellplätze mit wasserdurchläs- sigem Belag und der geplanten Versickerung des anfallenden, unbelasteten Oberflä- chenwassers auf der Betriebsfläche keine wesentlichen Änderungen im Bereich der Grundwasserneubildung zu erwarten. Aufgrund der bestehenden geringen Filterfunk- tion der Böden wird der Verlust der Infiltrationsfläche für die Grundwasserneubildung nur mit einer geringen Beeinträchtigungsintensität bewertet. Betriebsbedingt kann der Eintrag von Schadstoffen aus dem Anlagenverkehr über Freiflächen auf das Grundwasser wirken. Aufgrund der Eingrünung diese Flächen und des geringen Emissionsniveaus ist eine mittlere Beeinträchtigungsintensität zu MÜLLER-BBM M76 740/3 sur/otr 13. August 2008 G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\Vorlagen Verbandsversammlung\2008-09-29\TOP 10-Anlage UltbihtRH 202 d 17 09 2008 Seite 4 erwarten. Gefahren durch die werkseigne Tankstelle und LKW-Waschanlage können durch die sachgemäße Konzeption soweit minimiert werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Das anfallende Schutzwasser wird in betriebs- eigenen Anlagen entsprechend vorbehandelt, so dass eine Einleitung in die öffentli- che Abwasserkanalisation problemlos möglich ist (siehe dazu Gutachten zur Abwas- servorbehandlung und –ableitung, Ingenieurbüro Frilling GmbH, 2008). Bei planungsgemäßem Bau und Betrieb der Anlage sind keine erheblichen Beein- trächtigungen und somit keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“ (Grundwasserneubildung, Eintrag von Schadstoffen) zu erwarten. Von der vorliegenden Bewertung ausgenommen ist die Entnahme von Grundwasser zu Kühlzwecken oder als Nutzwasser. Sollte diese Nutzung zukünftig angestrebt werden, sind die umweltrelevanten Auswirkungen gesondert zu betrachten. 8.4 Klima/Luft Baubedingt kann durch Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen ein Schadstoff- eintrag erfolgen. Durch ordnungsgemäß gewartete und betriebene Baumaschinen sowie durch den sachgerechten Umgang mit umweltgefährdenden Materialien kann das Risiko des Schadstoffeintrags soweit minimiert werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Anlagenbedingt wurden von den möglichen klimatischen Umweltwirkungen die Aus- wirkungen auf das Windfeld, thermische Auswirkungen sowie der Einfluss auf Flur- winde und Kaltluftflüsse untersucht. In Bezug auf die Luftreinhaltung wurden im Rahmen eines Gutachtens mögliche Geruchsbelästigungen untersucht. Die Ergeb- nisse der Gutachten kamen dabei zu folgenden Ergebnissen: Im Bereich des beste- henden Gewerbegebiets sind durch die Modifikation des Windfeldes keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Ebenso sind an der nächstgelegenen Wohnbebauung keine spürbaren Temperaturerhöhungen an windschwachen Sommertagen durch die geplanten Bebauung zu erwarten. Thermische Auswirkungen in geringem Umfang im westlich angrenzenden Gewerbegebiet sind nicht auszuschließen. Auswirkungen auf Kaltluftflüsse oder Flurwinde sind im Bereich des Untersuchungsgebiets ebenfalls nicht zu erwarten. Betriebsbedingt ist vor allem die Wirkung luftgetragener Stoffe zu untersuchen. Zur Bewertung dieses Sachverhalts wurde ein Gutachten zur Lufthygiene erstellt (Ingeni- eurbüro Lohmeyer, 2008). Das Gutachten stellt fest, dass außerhalb des Betriebs- geländes kein relevanter Beitrag zur Geruchsimmission geleistet wird. Bei planungsgemäßem Bau und Betrieb der Anlage sind keine erheblichen Beein- trächtigungen und somit keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Klima/Luft“ zu erwarten. 8.5 Mensch Die Beurteilungen im Umweltbericht zum Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs- plans im Hinblick auf Gewerbelärmimmissionen, Verkehrslärmimmissionen sowie Ge- ruchseinwirkungen sind grundsätzlich nachvollziehbar und plausibel. MÜLLER-BBM M76 740/3 sur/otr 13. August 2008 G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\Vorlagen Verbandsversammlung\2008-09-29\TOP 10-Anlage UltbihtRH 202 d 17 09 2008 Seite 5 Zusätzliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Mensch“ sind dadurch zu er- warten, dass durch die Realisierung des Vorhabens der Zugang zu Erholungsflächen beeinträchtigt wird. 8.6 Landschaft Bau- und betriebsbedingt sind durch das geplante Vorhaben keine relevanten Be- einträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Baubedingte Beeinträchtigun- gen wirken zudem nur temporär. Anlagenbedingt und aufgrund der nicht unerheblichen Vorbelastung durch bereits bestehende (gewerbliche) Nutzungen im Standortumfeld führt der Verlust von Ackerflächen nur zu einer geringen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Errichtung von Gebäudeteilen mit Höhen von bis zu 30 m führt zu einer Veränderung der Sichtbeziehungen. Minderungen können durch eine Eingrünung erreicht werden. Unter Berücksichtigung der Reichweite der Sichtbarkeit der Landschaftsbildverände- rung und der hohen Bedeutung der nahegelegenen Waldbestände ergibt sich insgesamt eine mittlere Beeinträchtigungsintensität. Bei hinreichend angemessener Eingrünung der Anlage sind keine erheblichen Um- weltauswirkungen auf das Schutzgut „Landschaft“ zu erwarten. 8.7 Kultur- und Sachgüter Im Bereich der vorhandenen Kultur- und Sachgüter findet kein direkter Eingriff statt, somit sind keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Kultur- und Sachgüter“ zu erwarten. 9 Auswirkungen für das angrenzende FFH-Gebiet Aufgrund des geringen Abstandes der geplanten Bebauung zum FFH-Gebiet wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Vorprüfung durchgeführt. Diese Vor- prüfung kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben zu keiner Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets führt und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss. 10 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Im Rahmen der Umweltprüfung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte in Kapitel 10 die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung. Dabei bleibt bei Nichtdurchführung des geplanten Vorhabens der in der Bestandsanalyse dargelegte Zustand bestehen.
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1634 4 a öffentlich Dez. 6 Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, RH-202 "EDEKA-Fleischwerk": Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 06.11.2008 4 Zustimmung Gemeinderat 27.01.2009 4 a Zustimmung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zu der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes zu. In einer separaten Beschlussfassung wird der Gemeinderat nochmals über das endgültige Stimmverhalten der Stadt Karlsruhe zur Einzeländerung RH- 202 „EDEKA-Fleischwerk“ in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes ent- scheiden. Das Stimmverhalten der Stadt Karlsruhe zum abschließenden Beschluss der Ver- bandsversammlung kann erst dann festgelegt werden, wenn alle Stellungnahmen im Rah- men der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zu diesem Änderungsverfahren vorliegen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Allgemeines Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 4 und 4a BauGB wird auch die Stadt Karlsruhe zur folgenden Einzeländerung des Flächennutzungsplanes um Stellungnahme gebeten: - RH-202, „EDEKA-Fleischwerk“, Rheinstetten-Forchheim (siehe Anlagen) Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Zu der im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange zugesandten Einzeländerung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe gibt die Stadt Karlsru- he folgende Stellungnahme ab: Auf die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe vom 26.06.2008 zur Einzeländerung des Flä- chennutzungsplanes (frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) wird verwie- sen. Zwischenzeitlich sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens umfangreiche Gutachten und Unterlagen vonseiten der Stadt Rheinstetten bzw. vom Vorhabenträger zum geplanten Projekt vorgelegt worden. Bei der derzeit stattfindenden zweiten Offenlage des Bebauungs- planes „EDEKA-Fleischwerk“ wurden auch die Ergebnisse der bisher fehlenden faunisti- schen Gutachten in die Planung eingearbeitet (siehe auch Stellungnahme der Stadt Karlsru- he zum Bebauungsplan). Das vom Nachbarschaftsverband erarbeitete Klimagutachten, das Verkehrsgutachten der Stadt Karlsruhe sowie das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens (Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe) liegen ebenfalls vor. Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass bei den Aspekten Verkehr, Lärmbelastung, Klima- und Immissionsschutz, Grundwasserschutz, Artenschutz für das Stadtgebiet Karlsruhe keine erheblichen Auswirkungen durch das Vorhaben der Firma EDEKA zu erwarten sind. Insofern bestehen vonseiten der Stadt Karlsruhe bis auf die nachfolgenden Anmerkungen keine grundsätzlichen Bedenken zur Flächennutzungsplan-Einzeländerung, wobei Interes- sen der Stadt an der Freihaltung der Fläche mit Naherholungsfunktion zurückgestellt wer- den. Unter Berücksichtigung der klimatischen Situation in den benachbarten Siedlungsbereichen Karlsruhes und der Ausdehnung der Bebauung in ein Kaltluftsammelgebiet ist eine weitere bauliche Entwicklung über das geplante Vorhaben hinaus kritisch zu sehen. Um die Funktion des Kutschenwegs als Verbindungsweg zwischen Naherholungsschwer- punkten nicht wesentlich zu beeinträchtigen, sollten die vom Regierungspräsidium im Rah- men des Zielabweichungsverfahrens geforderten Maßnahmen umgesetzt werden, wie Auf- wertung der Randbereiche durch Baum- und Gehölzpflanzungen, Abrücken der Einfriedi- gung des Areals vom Kutschenweg, Verschiebung des Hauptgebäudes und der internen Erschließung nach Westen. Im Umweltbericht wird der Eingriff in die Landschaft als „mäßig“ gewertet. Trotz der Vorbe- lastung durch die bestehende bauliche Nutzung im Westen (Neue Messe, Gewerbegebiet) ist der Eindruck einer weit offenen, nicht vertikal gegliederten Fläche als typisches Charakte- ristikum derzeit weiterhin gegeben. Angesichts der Überprägung des Landschaftsbildes und der einschneidenden Unterbindung der Sichtbeziehungen, insbesondere vom häufig fre- quentierten Kutschenweg aus, ist der Eingriff in das Landschaftsbild als erheblich zu bewer- ten. Durch die angestrebte Begrünung der Anlage kann dieser Eindruck allenfalls gemindert, das Landschaftsbild aber nicht erhalten werden. Es wird empfohlen, dies in der zusammen- fassenden Tabelle entsprechend zu berücksichtigen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das Gebiet befindet sich in seiner gesamten Größe in der Schutzzone III B des Wasser- schutzgebiets Kastenwört. Bei der Nutzung der Fläche muss daher die bestehende Schutz- gebietsverordnung in der jeweils gültigen Fassung beachtet werden. Insbesondere ist si- cherzustellen, dass keine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit verur- sacht wird. Bei Straßenneuplanungen sowie um- und auszubauenden Straßen und Ver- kehrsflächen sind die Vorgaben der RiStWag (Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten) zu beachten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zu der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes zu. In einer separaten Beschlussfassung wird der Gemeinderat nochmals über das endgültige Stimmverhalten der Stadt Karlsruhe zur Einzeländerung RH- 202 „EDEKA-Fleischwerk“ in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes ent- scheiden. Das Stimmverhalten der Stadt Karlsruhe zum abschließenden Beschluss der Ver- bandsversammlung kann erst dann festgelegt werden, wenn alle Stellungnahmen im Rah- men der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zu diesem Änderungsverfahren vorliegen. Hauptamt - Sitzungsdienst - 16. Januar 2009