Wahl der Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen für den Gemeindewahlausschuss zur Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahl am 7. Juni 2009

Vorlage: 21644
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.01.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.01.2009

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GR-Vorlage Gemwahlauschuss öffentl
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.01.2009 1632 2 öffentlich Dez. 2 Wahl der Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen für den Gemeindewahlausschuss zur Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl am 7. Juni 2009 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 27.01.2009 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat wählt gemäß § 11 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) sieben Bei- sitzer/-innen und deren Stellvertreter/-innen in den Gemeindewahlausschuss für die Ge- meinderats- und Ortschaftsratswahl am 7. Juni 2009. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die am 7. Juni 2009 stattfindende Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl ist der Gemeindewahlausschuss zu bilden. Vorsitzender dieses Ausschusses ist kraft Ge- setzes der Oberbürgermeister. Der Gemeinderat wählt nach § 11 Abs. 2 Kommunal- wahlgesetz zusätzlich mindestens zwei Beisitzerinnen/Beisitzer und deren Stellver- treterinnen/Stellvertreter aus den Wahlberechtigten. Das Bürgermeisteramt schlägt vor, wie bei der Kommunalwahl 2004, sieben Bei- sitzerinnen/Beisitzer zu benennen und die Verteilung der Beisitzerinnen/Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter entsprechend der Stärke der Fraktio- nen und Zählgemeinschaften festzulegen. Unter Anwendung der Verteilungstafel nach d ́Hondt entfällt auf die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen bzw. Zählge- meinschaften folgende Zahl an Beisitzerinnen/Beisitzern: CDU: 3 SPD/GRÜNE: 3 FDP/KAL: 1 Für jede Beisitzerin/jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu wäh- len. Kandidatinnen/Kandidaten und Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages zur Gemeinderats- oder einer Ortschaftsratswahl können nicht als Beisitzerin/Beisitzer nominiert werden. Die Fraktionen wurden gebeten, Wahlberechtigte als Beisitzerinnen/Beisitzer des Gemeindewahlausschusses bzw. als deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter zu be- nennen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und wählt sieben Beisitzer/-innen und sieben Stellvertreter/-innen in den Gemeindewahlausschuss. Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Januar 2009