Verpflichtung von Doris Böhler-Friess als Ortschaftsrätin
| Vorlage: | 21628 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.01.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Niederschrift über die vollzogene Verpflichtung von Frau Ortschaftsrätin Doris Böhler-Friess Gemäß § 32 Abs. 1 i.V.m. § 72 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) ist Frau Doris Böhler-Friess in öffentlicher Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet worden. Wortlaut der Verpflichtungsformel: "Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Karlsruhe und der Ortschaft Durlach gewis- senhaft zu wahren und ihr Wohl und das Wohl ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern". Worauf die Erschienene erklärte: □ "Ich gelobe es, so wahr mir Gott helfe." □ "Ich gelobe es." Karlsruhe, den Die Verpflichtung wird beurkundet: ........................................... ............................................ Alexandra Ries Doris Böhler-Friess Ortsvorsteherin Mitglied des Ortschaftsrates