Verpflichtung von Doris Böhler-Friess als Ortschaftsrätin

Vorlage: 21628
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.01.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 14.01.2009

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • 14.01.09, TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift über die vollzogene Verpflichtung von Frau Ortschaftsrätin Doris Böhler-Friess Gemäß § 32 Abs. 1 i.V.m. § 72 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) ist Frau Doris Böhler-Friess in öffentlicher Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet worden. Wortlaut der Verpflichtungsformel: "Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Karlsruhe und der Ortschaft Durlach gewis- senhaft zu wahren und ihr Wohl und das Wohl ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern". Worauf die Erschienene erklärte: □ "Ich gelobe es, so wahr mir Gott helfe." □ "Ich gelobe es." Karlsruhe, den Die Verpflichtung wird beurkundet: ........................................... ............................................ Alexandra Ries Doris Böhler-Friess Ortsvorsteherin Mitglied des Ortschaftsrates