Änderungsantrag KAL: Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe: Herausnahme des Punktes RH-202 "Edeka-Fleischwerk" aus der Stellungnahme
| Vorlage: | 21585 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.12.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 15.12.2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 56. Plenarsitzung Gemeinderat 16.12.2008 1626 7 öffentlich Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe: Herausnahme des Punktes RH-202 "Edeka-Fleischwerk" aus der Stellungnahme Zum Punkt RH-202 „Edeka-Fleischwerk wird wegen fehlender bzw. fehlerhafter Unterlagen noch keine Stellungnahme der Stadt Karlsruhe abgegeben. Diese Stellungnahme gibt der Gemeinderat erst nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen zum Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ und nach Vorliegen der berichtigten Gutachten zum Bebauungsplan ab. Die auf den 30. Januar 2009 terminierte Behandlung der FNP-Änderung RH-202 im Nachbarschaftsverband wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Unterlagen der Offenlage des Flächennutzungsplans berufen sich zum großen Teil auf die unvollständigen und veralteten Gutachten des Bebauungsplans. Nicht ohne Grund muss der Bebauungsplan in Rheinstetten im Januar 2009 zum zweiten Mal ausgelegt werden. Auch die LUBW stellt Mängel im Schall- und Klimagutachten fest und spricht beim Geruchsgutachten von einer Toleranz von bis zu 100 Prozent. Die Gutachten zum Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ wurden weder in der ersten Offenlage des Bebauungsplans, noch im Flächennutzungsplan, noch im immissionsschutzrechtlichen Verfahren offengelegt. Die Vorlage 1603 zu TOP 7 weist auf Seite 3 ausdrücklich darauf hin. Somit besteht die Gefahr einer rechtsfehlerhaften Abwägung. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Dezember 2008 Sachverhalt / Begründung: