Resolution des Karlsruher Gemeinderates zum 60-jährigen Bestehen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948
| Vorlage: | 21529 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.12.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2008 1596 -- öffentlich Dez. 1 Resolution des Karlsruher Gemeinderates zum 60-jährigen Bestehen der Allgemeinen Er- klärung der Menschenrechte von 1948 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 16.12.2008 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt der Resolution zum 60-jährigen Bestehen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: 3 und 4 Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Resolution des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe zum 60-jährigen Bestehen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 Vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Sie wurde vor dem Hintergrund der Erfahrung gröbster Missachtung von Menschenrechten verfasst als das von allen Völ- kern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal der Anerkennung der Würde des Men- schen als Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt. Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ bedarf zu ihrer weiteren Umsetzung auch 60 Jahre nach ihrer Verkündung eines nicht nachlassenden Engagements aller Regierun- gen, Organisationen und Verantwortung tragenden Gruppen und Personen in der Welt. Die- se Forderung richtet sich auch an die Stadt Karlsruhe mit ihren Organen und an ihre Bürge- rinnen und Bürger. Die Stadt Karlsruhe bekennt sich zu ihrer Verantwortung für den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte in ihrem Handlungsbereich. Sie leitet diese Verantwortung auch aus der Tatsache ab, dass bereits zur Stadtgründung ein Privilegienbrief erlassen wurde, der allen Bürgern sowie allen Zuzugswilligen gewisse bürgerliche Freiheiten und Rechte ge- währte. Sie leitet diese Verpflichtung ebenso ab aus ihrem Selbstverständnis als Stadt und „Residenz“ des Rechts, in der Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof und Bundes- anwaltschaft als oberste deutsche Justizorgane ihren Sitz haben und in der über die Einhal- tung der grundgesetzlich verankerten Menschenrechte entschieden wird. Verantwortung und Selbstverständnis der Stadt Karlsruhe fanden in den letzten Jahren Ausdruck u. a. in der Resolution des Gemeinderates „Für Mitmenschlichkeit und Toleranz, gegen Fremdenfeind- lichkeit und Gewalt“ im Jahre 2000 und in der Millenniumserklärung von 2007. Die Stadt Karlsruhe verpflichtet sich, im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Mög- lichkeiten und unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Kräfte die notwendigen Voraus- setzungen zu schaffen, dass die in Karlsruhe lebenden Menschen, gleich welchen Herkom- mens und Bekenntnisses, ein den Forderungen der Allgemeinen Erklärung der Menschen- rechte entsprechendes menschenwürdiges Leben führen können. Diese Verpflichtung schließt die soziale Absicherung des Einzelnen ebenso ein wie das Bemühen, sich mit allen der Stadt zu Gebote stehenden Mitteln gegen rassistische und sonstige diskriminierende, die Menschenwürde missachtende Bestrebungen zu stellen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der Resolution zum 60-jährigen Bestehen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 zu. Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Dezember 2008