Antrag GRÜNE: Optimale Umsetzung der neuen Energieeinsparverordnung

Vorlage: 21518
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.12.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.12.2008

    TOP: 24

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Energieeinsparverordnung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Sabine Just-Höpfinger (GRÜNE) Stadtrat Andreas Ruthardt (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 13. November 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 56. Plenarsitzung Gemeinderat 16.12.2008 1618 22 öffentlich Optimale Umsetzung der neuen Energiesparverordnung Aus Gründen des Klimaschutzes und als Reaktion auf steigende Energiepreise muss die Stadt Karlsruhe der Bauwirtschaft zukunftgerichtete Impulse geben und private Bauherren für entsprechende, langfristig wirksame Investitionen gewinnen. Dazu werden folgende Vorgaben für den Verkauf von stadteigenen Grundstücken erstellt, die bindend in Kaufverträge aufgenommen werden sollen. 1. Beim Verkauf von städtischen Grundstücken für Wohngebäude wird als Mindeststandard eine Unterschreitung von 40 % gegenüber den Anforderungen der EnEv 2007 als bindende Vorgabe in den Kaufvertrag aufgenommen. Als Ausgleich für erhöhte Aufwendungen in Gebäudehülle und Anlagentechnik sollte ein Nachlass auf den Kaufpreis gewährt werden. 2. Bei Nichtwohngebäuden, die in städtischer Regie erstellt werden, ist eine Unterschreitung von mindestens 50 % gegenüber den Anforderungen der EnEv 2007 einzuhalten. Dies gilt auch für den Verkauf von städtischen Grundstücken für Nichtwohngebäude an private Investoren und ist deshalb entsprechend in Grundstückskaufverträge aufzunehmen. Auch hier sollte die Stadt die Umsetzung der Vorgabe durch Nachlässe auf den Kaufpreis unterstützen. 3. Die Stadt setzt sich dafür ein, dass EnEv minus 40 % für Wohngebäude und EnEv minus 50 % für Nichtwohngebäude als bindende Vorgabe bei Bauvorhaben städtischer Gesellschaften umgesetzt werden. 4. Die Stadt erarbeitet ein Beratungskonzept zur Begleitung der Maßnahme. Die zum 01.01.2009 geplante neue EnEv 2009 wird durch eine Unterschreitung der alten Standards um 30 % technisch machbare und wirtschaftlich vertretbare Bauweisen weiter forcieren. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Allerdings kann sie wegen notwendiger gesetzgeberischer Schritte nicht vor Mitte/Ende 2009 eingeführt werden. Um sich auf die kommenden Veränderungen einzustellen, plant die Stadt schon jetzt Kindergärten, Schulen, etc. mit einer Unterschreitung der alten Standards um 30 %. Die GRÜNE Fraktion begrüßt diesen Schritt ausdrücklich, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass Wohngebäude bei dieser Regelung außen vor bleiben. Deshalb sollten auch Bauträger, und Baugesellschaften, die auf städtischen Grundstücken Bauvorhaben im Nichtwohnungsbau und Wohnungsbau verwirklichen, durch weiter führende Regelungen Anreize erhalten, um energetisch optimierte Bauweisen zu entwickeln und zu vermarkten. Darüber hinaus ist es bautechnisch und wirtschaftlich sinnvoll die städtischen Vorgaben und die geplanten Vorgaben der EnEV 2009 noch weiter zu unterschreiten: Ein Gutachten des Fraunhofer Institutes für Bauphysik im Auftrag der Stadt Stuttgart untersuchte, ob bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mit den derzeitigen Energiepreisen eine Unterschreitung der EnEV 2007 wirtschaftlich vertretbar ist. Das Ergebnis war zusammengefasst: Eine Unterschreitung der EnEV 2007 um 40 % im Wohnungsbau und um 50 % im Nichtwohnungsbau ist wirtschaftlich machbar und ohne besondere Einschränkung der technischen Ausstattung erreichbar. Daraus geht klar hervor, dass die geplante neue EnEV 2009 durch technische und bauliche Entwicklungen schon heute überholt ist und deutlich unterschritten werden kann. Allerdings ergeben sich durch die verschärften energetischen Anforderungen Mehrinvestitionen von ca. 2 bis 3 % der Bausumme. Hier sollte die Stadt deutliche Anreize für energieeffiziente Bauweisen geben und einen Nachlass auf den Kaufpreis in Höhe der Mehrinvestitionen gewähren. Das wären bei einer Bausumme von 350.000 € ca. 7 bis 9.000 € Nachlass. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise fordert die Vernunft, hochgedämmte Gebäudehülle und effiziente Anlagentechnik zur Grundlage von bindenden Vorgaben beim Verkauf von städtischen Grundstücken und eigenen Bauvorhaben der Stadt zu machen. Bei stadteigenen Bauvorhaben ist ein Anfang gemacht, der ausgebaut werden muss. Damit übernimmt die Stadt eine Vorbildfunktion und unterstützt die Bauwirtschaft. In der Gesamtbilanz betrachtet dient eine bessere Wärmedämmung nicht nur dem Klimaschutz, sondern senkt auch die Betriebskosten erheblich. Einer erhöhten Anfangsinvestition stehen über die Gebäudenutzungsdauer erhebliche Nebenkostenersparnisse gegenüber. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Sabine Just-Höpfinger Andreas Ruthardt Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Dezember 2008

  • TOP 22
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 13.11.2008 eingegangen: 13.11.2008 Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2008 1618 22 öffentlich Dez. 4 Optimale Umsetzung der neuen Energieeinsparverordnung - Kurzfassung - Auf der Basis des derzeit zu erarbeitenden Klimaschutzkonzepts wird eine verwal- tungsinterne Arbeitsgruppe eigene energetische Zielsetzungen entwickeln und prüfen, inwieweit diese Vorgaben sowohl bei städtischen Grundstücksverkäufen als auch bei Bauvorhaben städtischer Gesellschaften unter Berücksichtigung wirtschaft- licher Aspekte Anwendung finden können. Die Ergebnisse dieser detaillierten Unter- suchungen sind zunächst abzuwarten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Derzeit wird unter Federführung des Umwelt- und Arbeitsschutz ein Klimaschutzkon- zept erarbeitet. Dabei wird geprüft, inwieweit eigene energetische Zielsetzungen und Kriterien entwickelt werden können, die über die bestehenden (EnEV 2007) und in 2009 zu erwartenden gesetzlichen Anforderungen bei Neubauten (Verschärfung um 30 %) hinausgehen. Im Anschluss daran ist sorgfältig zu prüfen, ob stadteigene Vor- gaben im Rahmen von städtischen Grundstücksverkäufen auf Käufer übertragen werden sollen und welche Konditionen damit verbunden sind. Das gleiche gilt bei einer Übertragung der Anforderungen auf städtische Gesellschaften. Zu diesem Zweck wird eine Arbeitsgruppe innerhalb der Verwaltung eingerichtet, die entsprechende Vorschläge nebst wirtschaftlicher Konsequenzen sowohl für den Bauherrn (z.B. erhöhte Investitionskosten) als auch für die Stadt als Grundstücks- eigentümerin (z.B. Auswirkungen auf die Finanz- und Personalkapazität, Schwierig- keiten bei der Vermarktung von Grundstücken, etc.) erarbeitet. Die Ergebnisse wer- den dann dem Gemeinderat und seinen Ausschüssen zur Entscheidung vorgestellt. Vor diesem Hintergrund erscheint es daher verfrüht, bereits heute konkrete Maß- nahmen festzulegen. Die Ergebnisse der detaillierten Untersuchungen sind abzuwar- ten.