Zigarettenautomaten in der Nähe von Schulen und Jugendzentren, Sachstandsbericht zum Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 27.06.2007

Vorlage: 21469
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.12.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Bauausschuss

    Datum: 12.12.2008

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Vorlage 295, Zigarettenautomaten
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Bauausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 12.12.2008 295 2 öffentlich Dez. 6 Zigarettenautomaten in der Nähe von Schulen und Jugendzentren Sachstandsbericht zum Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 27.06.2007 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 11.09.2007 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Bauausschuss nimmt vom derzeitigen Stand der Umsetzung der Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Jahr 1997 wurde zwischen dem Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) und dem Bundesministerium für Gesundheit eine freiwillige Selbstbeschränkung bei der Aufstellung von Zigarettenautomaten im Umfeld von Schulen und Jugendzentren vereinbart. Als einer der Punkte wurde festgelegt, dass in einem Sicht- feld von 50 Metern vom Haupteingang einer Schule oder eines Jugendzentrums und inner- halb der diese Einrichtung umlaufenden Straßenabschnitte keine zusätzlichen Automaten aufgestellt werden. Die in diesem Bereich bereits aufgestellten Automaten werden im Ein- vernehmen mit den einzelnen Aufstellern in einem Zeitraum von drei Jahren schrittweise abgebaut. Da es sich um eine freiwillige Selbstbeschränkung der Automatenaufsteller han- delt, ohne dass es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt, wird die Einhaltung dieser Ver- pflichtung vom BDTA überwacht und Verstöße durch den Verband mit Vertragstrafen durch ein Schiedsgericht geahndet. Auf Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion wurde nach Behandlung des Antrages in der Gemeinderatsitzung vom 11.09.2007 durch das Bauordnungsamt unter Beteiligung des Schul- und Sportamtes und des Stadtjugendausschusses eine Bestandserhebung aller Ziga- rettenautomaten im Stadtgebiet vorgenommen, die nach Auffassung der Stadtverwaltung gegen diese Selbstverpflichtung verstoßen. Diese Erhebung kam zum Ergebnis, dass mehr als neunzig Automaten verschiedener Aufsteller nicht den Anforderungen der Vereinbarung entsprachen. Mit Schreiben vom 19.11.2007 wurde die Liste der beanstandeten Automaten an den Bun- desverband übersandt mit der Bitte, im Rahmen der vereinbarten Zuständigkeit die Automa- tenaufsteller aufzufordern, die Automaten zu beseitigen. Der BDTA hat diese Liste an die Automatenaufsteller weitergegeben. Welche konkreten Maßnahmen der BDTA vorgenom- men hat, ist der Verwaltung nicht bekannt. Aus unmittelbaren Kontaktaufnahmen zwischen den Automatenaufstellern und dem Bauord- nungsamt zeigte sich, dass die Automatenaufsteller die Selbstverpflichtung aus dem Jahr 1997 nicht mehr für zeitgemäß halten, da zwischenzeitlich an den Automaten technische Sicherungen angebracht worden sind, die sicherstellen, dass lediglich Personen über 18 Jahren Zigaretten entnehmen können. Darüber hinaus bestehen unterschiedliche Auffas- sungen über die Auslegung der Selbstverpflichtung und der hiervon erfassten Umgebungs- bereiche um die Schulen und Jugendzentren. Dies führte in der Folge zu einer teilweisen Änderung der Liste der beanstandeten Automaten. Nach mehrfachen Nachfragen bei den Automatenaufstellern und beim BDTA wurde uns (Stand 20.11.2008) mitgeteilt, dass bisher 47 beanstandete Automaten abgebaut worden seien. Weitere Automaten sollen bis Anfang kommenden Jahres entfernt werden. Dies hängt von den vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Aufsteller und den Grundstückseigen- tümern ab. Von einer Aufstellerfirma erfolgte bisher keine Vollzugsrückmeldung. Mit Schreiben vom 06.10.2008 hat sich das Bauordnungsamt erneut an den Bundesverband gewandt und um eine Sachstandsmitteilung zur Umsetzung der Selbstverpflichtung gebeten. Eine Rückäußerung des Bundesverbandes ist bisher nicht erfolgt. Da in der Selbstverpflich- tung öffentlich-rechtliche Sanktionen nicht vorgesehen sind, ist ein behördliches Einschreiten zum Vollzug dieser Vereinbarung nicht möglich. Die Stadtverwaltung wird weiter versuchen im Verhandlungswege auf die vollständige Umsetzung dieser Vereinbarung zu drängen.