Barrierefreiheit städtischer Gebäude: stufenloser Zugang zum Obergeschoss des Rathausgebäudes C (Sitzungssaal/Ortsvorsteher)

Vorlage: 21461
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.12.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut

    Datum: 09.12.2008

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • DV OR 09.12.2008 Top 3 Barrierefreiheit_Aufzug
    Extrahierter Text

    Druckvorlage zur Sitzung des Ortschaftsrats am 09. 12. 2008 Zu Punkt 3 der T.O.: Barrierefreiheit städtischer Gebäude hier: stufenloser Zugang zum Obergeschoss des Rat- hausgebäudes C (Sitzungssaal/Ortsvorsteher) Der Behindertenbeirat hat einen Kriterienkatalog für eine Barrierefreie Erschließung städtischer Gebäude erarbeitet. Als Mindestanforderung steht unter Punkt 1 der Grundkriterien der stufenlose Zugang zu Gebäuden sowie für Rollstuhlfahrer die Er- reichbarkeit der verschiedenen Stockwerke. Bei der Sitzung des Technischen Ausschusses am 25.11.2008 zur Vorberatung des oben genannten Themas waren Vertreter des Behindertenbeirats beratend zugegen. Es handelte sich dabei um Frau Ritzmann, die Vorsitzende des Behindertenbeirats, Herrn Weber, sowie Herrn Fischer als technischer Berater. Bei der Sitzung kristallisierte sich heraus, dass die beiden Varianten mit dem vertikal angetriebenen Plattformlift (aus der damaligen Vorlage die Varianten 2 und 3) für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht besonders geeignet sind. Diese sol- len hiermit auch nicht mehr näher betrachtet werden. Als Fazit der Vorberatung im Technischen Ausschuss stellt es sich nun so dar, dass die Variante 1 (ein am seitlichen Treppengeländer montierter Plattformlift, dessen Kosten ca. 42.000.- Euro betragen) als Kompromiss zwischen Kosten und Nutzen eventuell möglich wäre. Für Menschen mit stark eingeschränkter Mobilität, die im Sinne des barrierefreien Bauens Höhen überwinden müssen, wäre, um sich selbstständig und ohne Hilfe be- wegen zu können, die Variante 4 (ein verglaster Personenaufzug vom UG zum 1. OG dessen Kosten sich auf 265.000,- Euro belaufen) das Richtige. Der Ortschaftsrat wird um Entscheidung gebeten, welche Variante zur Ausführung kommen soll. Die Ortsverwaltung wird die entsprechenden Mittel beantragen.