Informationen über künftige Nutzungsvarianten des Hallenbades Wettersbach
| Vorlage: | 21295 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.11.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11.11.2008 187 3 öffentlich Informationen über künftige Nutzungsvarianten des Hallenbades Wettersbach Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt die Informationen über die künftigen Nutzungsvarianten des Hallen- bades Wettersbach zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Politischer Wille war, bis zur Schließung des Wettersbacher Hallenbades für dessen Erhalt einzustehen. Die Entwicklung alternativer Nutzungskonzepte ist daher erst nach der Schlie- ßung erfolgt. Gleichzeitig haben Gespräche mit der DLRG stattgefunden. Eine Betriebs- übernahme nach dem Modell des Freibades Wolfartsweier ist jedoch aus dem in der letzten Sitzung erläuterten Grund nicht umzusetzen. Somit bleiben drei Ansätze für eine künftige Nutzung des Gebäudes. Ansatz 1: Nutzung Schulsport Zur Feststellung des Bedarfs an weiteren Sportflächen erfolgte Anfang 2008 eine Umfrage bei den Vereinen. Gleichzeitig wurde eine Bedarfsplanung bei den Schulen durchgeführt, unter dem Hintergrund wegfallender Schwimmsportzeiten. Ein erhöhter Schulbedarf hätte gegebenenfalls ein Tätigwerden der Stadt erfordert. Jedoch ist auch mit dem erhöhten Be- darf die bestehende Sporthallenkapazität ausreichend. Der Mehrbedarf der Vereine wird durch die Stadt nicht abgedeckt. Die Vereine haben die Möglichkeit, die nicht vom Schul- sport belegten Zeiten in den städtischen Hallen zu nutzen. Zusätzlicher Bedarf ist nach dem Grundsatz vereinseigener Sportflächen, mit entsprechender Förderung, durch die Vereine abzudecken. Da die bestehenden Hallenkapazitäten für den Schulsport seitens des Schul- und Sportam- tes als ausreichend ermittelt wurden, wird ein zusätzliches Sportflächenangebot finanziert, aus städtischen Haushaltsmitteln abgelehnt. Ansatz 2: Private Nutzung Ein weiterer Ansatz ist die Sanierung des Gebäudes mit einfachem Standard für eine private Nutzung. Die weitere Ausgestaltung je nach Nutzungszweck würde dem Nutzer obliegen, der auch den Investitionsbedarf zu tragen hat. Des Weiteren wäre eine angemessene Miete zu erheben. Die Möglichkeit einer privaten Nutzung ist aus Sicht der Ortsverwaltung eher unwahrschein- lich, da neben den zu leistenden Investitionen eine marktübliche Miete erhoben werden muss. Ansatz 3: Vereinsnutzung Letzter Ansatz ist die Möglichkeit einer vereinsgetragenen Lösung für eine sportliche Nut- zung. Hierbei müssten die Vereine, gemäß dem Eigentümermodell der Stadt für vereinsei- gene Sportstätten, unabhängig der Grundstücksfrage, die Investitionen leisten. Ein Aus- gleich wäre teilweise über die Zuschussregelung der Stadt für Modernisierung mit 50 % zu erreichen, zuzüglich des Zuschusses des Badischen Sportbundes. Der Investitionsbedarf für die Vereine ist abhängig von der künftigen Nutzung und den An- forderungen der jeweiligen Sportart. Eine Investitionshöhe kann derzeit nicht beziffert wer- den. Denkbar ist, dass aufgrund der Einsparung der Abrisskosten eine politische Verhand- lungsbasis für einen ergänzenden Zuschuss bei der Finanzierung gegeben ist. Zusätzlich erhalten die Vereine einen Betriebskostenzuschuss für die laufenden Unterhaltungskosten. Eine Kostenermittlung zum Erhalt des Gebäudeteils mit einfacher Sportnutzung wurde durchgeführt. Der Sportflächenbedarf ist gleichfalls abhängig von der jeweiligen Nutzung, einbezogen werden könnten hierbei aber auch die bisherigen Nebenflächen des Hallenbades. Ob die bei einem Umbau erreichbare mögliche Sportfläche im Verhältnis zu den Investitionskosten ins- gesamt bzw. über den einfachen Umbau hinaus, nicht den Neubau einer Sporthalle rechtfer- tigt, auch diese Abwägung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Mit den drei örtlichen Vereinen wurde hierüber bereits ein erstes Abstimmungsgespräch geführt. Ein weiteres Erörterungsgespräch soll nach einer grundsätzlichen Abstimmung in den Vereinen erfolgen. Da Ansatz 1 aus den genannten Gründen nicht umsetzbar und Ansatz 2 eher unwahrschein- lich ist, sollten sich alle Kräfte auf Ansatz 3 konzentrieren. Nicht zuletzt hat auch die Herbst- schau 2008 deutlich gezeigt, dass es mit genügend Hallenkapazitäten geben kann. Deshalb wirbt die Ortsverwaltung für den Erhalt des Gebäudes als Halle für Vereine zur sportlichen, schulischen, kulturellen Nutzung und letztendlich auch als weitere Ausstellungsfläche. Insgesamt wäre der Standort für ein zusätzliches Hallenangebot aus der Nähe zum Schul- zentrum und durch den geschaffenen Multifunktionsplatz optimal. Das Areal könnte sich zu einem Identifikationszentrum mit 4 Säulen – Bildung, Sport, Kultur und Jugend (außerhalb der Vereinsarbeit) – entwickeln lassen. Ein Abriss muss auf alle Fälle verhindert werden. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt die Informationen über die künftigen Nutzungsvarianten des Hallen- bades Wettersbach zur Kenntnis.