Anfrage GRÜNE: Luftbelastungen durch die StoraEnso Maxau GmbH in Karlsruhe

Vorlage: 21280
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.11.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.11.2008

    TOP: 26

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Luftbelastung StoraEnso
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Sabine Just-Höpfinger (GRÜNE) vom 2. Oktober 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 18.11.2008 1587 26 öffentlich Luftbelastungen durch die StoraEnso Maxau GmbH in Karlsruhe 1. Welches Verhandlungsergebnis wurde bei den Gesprächen zwischen Stora Enso, dem Regierungspräsidium und der Stadt Karlsruhe erzielt hinsichtlich folgender in der städtischen Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren enthaltenen Forderungen: a) Festschreibung maximaler Gehalte emissionsrelevanter Komponenten der in der Feuerungsanlage eingesetzten Stoffen im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung? b) Konkretisierung der Ersatzbrennstoffe in Antrag und Genehmigung? c) Strengere Anforderungen zur Emissionsminderung (beste verfügbare Technik) durch das Regierungspräsidium? d) Zusätzliche emissionsmindernde Maßnahmen an bestehenden und weiter betriebenen Anlagen? e) Ausschluss der Verwertung von extern angebotenen Schlämmen? f) Gas statt Kohle als ergänzende Brennstoffe? g) Anlieferung von Festbrennstoffen per Schiff und Bahn statt per Lkw? h) Lieferung des erforderlichen Dampfes von einem Dritten, z. B. der EnBW? i) Reduzierung der Schadstoffe (insbesondere Feinstaub und Schwer metalle) auch über das gesetzlich vorgeschrieben Maß hinaus? 2. Wie bewertet die Stadt die vom BUND und der Bürgerinitiative „Das bessere Müllkonzept“ am 25.07.2008 in den BNN veröffentlichte Aussage, dass bei Kohle und Kunststoffabfällen doppelt so hohe Mengen für die Verbrennung genehmigt wurden als dem ursprünglichen Antrag und auch dem Erörterungstermin zugrunde lagen? 3. Sind seitens der Stadtverwaltung Maßnahmen vorgesehen, um gegen ggf. zusätzlich zu erwartenden Belastungen auf dem Rechts- und/oder auf dem Verhandlungsweg vorzugehen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 4. Wird die Stadtverwaltung dafür Sorge tragen, dass vor Beginn der Baumaßnahme durch Stora Enso die erforderlichen Ersatzbiotope geschaffen werden, um naturschutzrelevante Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu vermeiden? 5. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass der Stadtkreis Karlsruhe innerhalb Baden- Württembergs zusammen mit Pforzheim und Mannheim zu den Kreisen mit den höchsten Sterberaten bei der Todesursache „Bösartige Neubildungen von Luftröhre, Bronchien und Lunge“ gehört (Quelle: Statistisches Landesamt B.-W. 2007)? Teilt die Stadtverwaltung mit uns die Auffassung, dass Luftschadstoffe hierfür als der wesentliche Faktor einzustufen sind? 6. Welche Maßnahmen sind seitens der Stadt geplant, um die Luftreinhaltung in Karlsruhe zu verbessern und sicher zu gewährleisten, dass die ab 2010 gültigen Grenzwerte eingehalten werden? In der Gemeinderatssitzung am 16.10.2007 wurde mehrheitlich die Stellungnahme der Stadt im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur geplanten Verbrennungsanlage von Stora Enso im Rheinhafen beschlossen. Darin waren mehrere Forderungen enthalten, die das Ziel verfolgten, die Schadstoffimmissionen in Karlsruhe durch die geplante Verbrennungsanlage zu reduzieren. Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion hatte zusätzlich beantragt, aufgrund der für Karlsruhe nicht mehr zu verkraftenden Erhöhung von Immissionsbelastungen formal Einwendung gegen das geplante Vorhaben einzulegen, war damit aber an der Gemeinderatsmehrheit gescheitert. Allem Anschein nach haben die Verhandlungen zwischen Stadt, Regierungspräsidium und Stora Enso nicht den gewünschten Effekt gehabt. Es ist dringend notwendig, Bürgerinnen und Bürger über die auf sie zukommenden Belastungen sowie noch bestehende Handlungsoptionen seitens der Stadt aufzuklären. In Anbetracht der geplanten bzw. bereits im Bau befindlichen Verbrennungsanlagen von Stora Enso und EnBW sowie der sich bereite heute abzeichnenden Probleme mit der Luftreinhaltung in Karlsruhe und daraus resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind wir besorgt um das Wohl der Karlsruher Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Bevölkerung. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schadstoffimmissionen im Raum Karlsruhe so weit zu reduzieren, dass zumindest die durch die EU-Luftreinhalterichtlinie ab 2010 vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden können. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Sabine Just-Höpfinger Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. November 2008

  • TOP 26
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Sabine Just-Höpfinger (GRÜNE) vom: 02.10.2008 eingegangen: 02.10.2008 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2008 1587 26 öffentlich Dez. 5 Luftbelastungen durch StoraEnso Maxau GmbH in Karlsruhe 1. Welches Verhandlungsergebnis wurde bei den Gesprächen zwischen StoraEnso, dem Regierungspräsidium und der Stadt Karlsruhe hinsichtlich folgender in der städtischen Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver- fahren enthaltenen Forderungen erzielt: Das Regierungspräsidium Karlsruhe erteilte die immissionsschutzrechtliche Änderungs- genehmigung am 07.05.2008. Mit der Genehmigung ist über die Forderungen der Stadt Karlsruhe wie folgt entschieden worden (siehe hierzu auch Auszug aus der Genehmigung in Anlage 1): a) Festschreibung maximaler Gehalte emissionsrelevanter Komponenten der in der Feuerungsanlage eingesetzten Stoffen im Rahmen der immissionsschutz- rechtlichen Genehmigung In der Genehmigung S. 12 - 16 sind die Anforderungen an die Einsatzstoffe festge- legt. Damit werden Obergrenzen für Einsatzmengen (in Tonne pro Stunde), Heiz- wert, max. Feuerungswärmeleistung, Abfallarten und Inhaltsstoffe definiert. b) Konkretisierung der Ersatzbrennstoffe in Antrag und Genehmigung Grundlage der Genehmigung ist der Antrag der StoraEnso zuletzt ergänzt am 25.07.2007. Somit sind im Antrag zwischenzeitlich keine neueren Konkretisierungen erfolgt. In der Genehmigung ist ein abschließend festgelegter Abfallschlüssel enthalten, der dem Antrag entspricht. Andere Brennstoffe dürfen neben Kohle und Gas nicht einge- setzt werden. c) Strengere Anforderungen zur Emissionsminderung (beste verfügbare Technik) durch das Regierungspräsidium Als wichtige Maßnahmen zur Emissionsreduzierung sind die Festlegung der Art der eingesetzten Brennstoffe und die festgesetzten Maßnahmen zur Sicherung der Brennstoffqualität zu sehen. Die Rauchgasreinigungsanlagen werden vom Regierungspräsidium als nach dem Stand der Technik leistungsfähig bewertet und sind in der Lage die Emissionsgrenz- werte der 17. BImSchV einzuhalten. d) Zusätzliche emissionsmindernde Maßnahmen an bestehenden und weiter be- triebenen Anlagen Raffineriegas und Heizöl EL dürfen in den bereits vorhandenen Kesseln nicht mehr eingesetzt werden. Kessel 8 und Gasturbine müssen bis spätestens 01.10.2012 still- gelegt werden. Die max. Feuerungswärmeleistung wird auf 300 MW (wie bisher) be- Seite 2 schränkt. Damit entspricht die Genehmigung dem Antrag. e) Ausschluss der Verwertung von extern angebotenen Schlämmen Gleichlautenden Anregungen ist das Regierungspräsidium nicht gefolgt. Eine derar- tige Regelung ist in der Genehmigung nicht enthalten. f) Gas statt Kohle als ergänzende Brennstoffe Das Regierungspräsidium ist gleichartigen Anregungen nicht gefolgt. g) Anlieferung von Festbrennstoffen per Schiff und Bahn statt per Lkw Gemäß 4.1.12 der Festsetzungen ist eine Bahnanlieferung anzustreben. h) Lieferung des erforderlichen Dampfes von einem Dritten, z.B. der EnBW Eine Alternativenbetrachtung wurde vom Antragsteller vorgelegt. Gleichartigen Anre- gungen ist das Regierungspräsidium nicht gefolgt. i) Reduzierung der Schadstoffe (insbesondere Feinstaub und Schwermetalle) auch über das gesetzlich vorgeschrieben Maß hinaus In der Genehmigung wurde der zulässige Emissionswert für Gesamtstaub, der die verschiedenen Feinstaubfraktionen einschließt, auf die Hälfte des zulässigen Wertes reduziert. Damit reduzieren sich auch deutlich die Schwermetallemissionen sowie Benzo(a)pyren und Dioxine. Bezüglich der Sickstoffdioxidemissionen ist eine Reduzierung des zulässigen Wertes vorgesehen, sobald auf Grund der Betriebsergebnisse eine sichere Einschätzung der erzielbaren Werte möglich ist. Auch wurde ein zusätzlicher Ammoniakgrenzwert von 15 mg/m³ festgelegt. Die TA Luft sieht einen Ammoniakgrenzwert von 30 mg/m³ vor. Jedoch soll die geforderte Stickstoffminimierung nicht durch höhere Ammoniakemissionen ausgeglichen wer- den. 2. Wie bewertet die Stadt die vom BUND und der Bürgerinitiative „Das bessere Müllkonzept“ am 25.07.2008 in den BNN veröffentlichte Aussage, dass bei Kohle und Kunststoffabfällen doppelt so hohe Mengen für die Verbrennung genehmigt wurden, als dem ursprünglichen Antrag und auch dem Erörterungs- termin zugrunde lagen? Die Einschätzung des BUND und der Bürgerinitiative beruht auf einem Missverständnis, weil die zugelassenen stündlichen Einsatzmengen auf Jahreswerte hochgerechnet wur- den. Es wurden die Spannbreiten der stündlichen Brennstoffmengen beantragt und für diese Spannbreite nachgewiesen, dass die festgesetzten Emissionswerte sicher eingehalten werden können. Ergänzend dazu wurden die für die technische Auslegung der Wirbelschichtverbren- nungsanlage zu Grunde gelegten Jahresmengen für die Brennstoffe angegeben. Die dabei genannten Brennstoffmengen werden im realen Betrieb in etwa erwartet. Sie stellen somit ein mögliches und an der erwarteten Realität orientiertes Beispiel für die Brennstoffzusammensetzung dar, sind jedoch keine zwingende Vorgabe. Beim antrags- und genehmigungskonformen Betrieb der Anlage sind bei der Zusammen- setzung des Brennstoffgemisches u. a. folgende Festlegungen zu beachten:  die eigenen Produktionsrückstände (Schlämme, Rinden) sind in vollem Umfang zu verwerten Seite 3  die Anlage wird nur zur Deckung des eigenen Dampfbedarfs betrieben, deshalb darf die maximale Feuerungswärmeleistung von 165 MW zu keinem Zeitpunkt überschritten werden  die maximal zugelassenen stündlichen Einsatzmengen dürfen nicht überschrit- ten werden 3. Sind seitens der Stadtverwaltung Maßnahmen vorgesehen, um gegen ggf. zusätz- lich zu erwartenden Belastungen auf dem Rechts- und/oder auf dem Verhand- lungsweg vorzugehen? Seitens der Stadtverwaltung werden keine zusätzlich zu erwartenden Belastungen gese- hen. 4. Wird die Stadtverwaltung dafür Sorge tragen, dass vor Beginn der Baumaßnahme durch StoraEnso die erforderlichen Ersatzbiotope geschaffen werden, um natur- schutzrelevante Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu vermeiden? Zu den naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen wurde der ursprüngliche Ge- nehmigungsentwurf geändert, nachdem StoraEnso um Überprüfung gebeten hatte. Die Eignung der Baufläche als Lebensraum für Kreuz- und Wechselkröte, Mauer- und Zau- neidechse war in Frage zu stellen gewesen. Dies wurde vom Regierungspräsidium abge- prüft und daraufhin entsprechend modifiziert. Die Kompensationsmaßnahmen sind bis zur endgültigen Inbetriebnahme umzusetzen. Im Übrigen ist die Schaffung von Ersatzbiotopen vom Vorhabensträger durchzuführen. 5. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass der Stadtkreis Karlsruhe innerhalb Baden- Württembergs zusammen mit Pforzheim und Mannheim zu den Kreisen mit den höchsten Sterberaten bei der Todesursache „Bösartigen Neubildungen von Luft- röhre, Bronchien und Lunge“ gehört (Quelle: Statistisches Landesamt B.-W., 2007)? Teilt die Stadtverwaltung mit uns die Auffassung, dass Luftschadstoffe hierfür als der wesentliche Faktor einzustufen sind? Der Stadtverwaltung sind die Statistiken des Statistischen Landesamtes bekannt. Die veröffentlichten Daten stellen jedoch keinen Bezug zur Gesamteinwohnerzahl des jeweiligen Kreises her. Mit 139 Todesfällen in Zusammenhang mit den o. g. bösartigen Neubildungen stellt der Stadtkreis Karlsruhe in einem Spektrum von 239 Fällen im Stadtkreis Stuttgart und 150 im Stadtkreis Mannheim gegenüber Zahlen aus den Flächenkreisen wie Rhein-Neckar-Kreis (234) Ludwigsburg (205), Esslingen (212) keine herausragende Auffälligkeit dar. Ebensowenig können hieraus Rückschlüsse über die Ursachen abgeleitet werden. Das Stadtgebiet Karlsruhe ist jedoch ein Ballungsraum mit entsprechend hoher Luftbelas- tung und daher müssen die vom Regierungspräsidium aufgestellten Luftreinhalte- und Aktionspläne umgesetzt werden. 6. Welche Maßnahmen sind seitens der Stadt geplant, um die Luftreinhaltung in Karlsruhe zu verbessern und sicher zu gewährleisten, dass die ab 2010 gültigen Grenzwerte eingehalten werden? Die Stadtverwaltung wird die im Luftreinhalte- und im Aktionsplan festgelegten Maßnah- men umsetzen. Als wirksamste Maßnahme wird hierbei die Einrichtung der Umweltzonen ab 01.01.2009 mit Fahrbeschränkungen für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) gesehen.