Anfrage GRÜNE: Förderung unversorgter jugendlicher Hartz IV-Empfänger durch die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Karlsruhe

Vorlage: 21279
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.11.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.11.2008

    TOP: 25

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Jugendliche Hartz-IV-Empfänger
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Ute Schulze-Harzer (GRÜNE) vom 29. September 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 18.11.2008 1586 25 öffentlich Förderung unversorgter jugendlicher Hartz-IV-Empfänger durch die Arbeitsge- meinschaft (ARGE) Karlsruhe 1. Wie viele erwerbsfähige, aber zum 1. Oktober 2008 unversorgte Hilfebedürfti- ge unter 25 Jahren werden von der ARGE Karlsruhe betreut? 2. Wie unterscheidet sich dieser Personenkreis hinsichtlich allgemeinbildenden und beruflichen Schulabschlüssen (untergliedert nach Geschlecht und Staats- angehörigkeit)? Welche Fördermaßnahmen werden diesem Personenkreis bis Ende 2008 mit welchen Förderzielen angeboten (jeweils bitte mit Angabe der zur Verfügung gestellten Plätze)? 3. Wie groß ist innerhalb der Gruppe der unversorgten Hilfsbedürftigen der Anteil derjenigen, die von der ARGE als mehrfach benachteiligt und schwer moti- vierbar eingeschätzt werden (sogenannteTotalverweigerer/Bildungsverlierer)? 4. Wie sieht die schulische Vorbildung (allgemeinbildende und berufliche Schul- abschlüsse) dieses besonderen Personenkreises aus (unterteilt nach Ge- schlecht und Staatsangehörigkeit)? 5. Welche speziellen Fördermaßnahmen werden diesem besonderen Personen- kreis und in welcher Größenordnung angeboten? 6. Jahr 2008 ein Angebot erhalten? Die Förderung jugendlicher Hilfebedürftiger ist ein grundlegender Baustein, um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Diese Fördermaßnahmen sollten möglichst früh, idealerweise schon in der Kindheit beginnen, sind aber spätestens beim Über- gang von der Schule ins Berufsleben unverzichtbar. Gerade mehrfach benachteilig- ten Jugendlichen gelingt dieser Übergang nicht und es besteht die Gefahr, dass sie Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ als so genannte Bildungsverlierer den Anschluss an die Erwerbstätigkeit verlieren, die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe ist. Auch aus gesellschaftlicher Sicht darf „kein einziger Jugendlicher verlorengehen“, da nur gut ausgebildete junge Menschen unseren gesellschaftlichen Wohlstand sichern können, insbesondere bei schrumpfender Bevölkerung. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Ute Schulze-Harzer Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. November 2008

  • TOP 25
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Ute Schulze-Harzer (GRÜNE) vom: 29.09.2008 eingegangen: 29.09.2008 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2008 1586 25 öffentlich Dez. 3 Förderung unversorgter jugendlicher Hartz IV-Empfänger durch die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Karlsruhe 1. Wie viele erwerbsfähige, aber zum 1. Oktober 2008 unversorgte Hilfebedürftige unter 25 Jahren werden von der ARGE Karlsruhe betreut? Am 1. Oktober 2008 waren in Karlsruhe 2.531 Hilfebedürftige unter 25 Jahre auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. 1.577 Personen waren als Schüler, Eltern von Kindern unter drei Jahren wegen häuslicher Pflege oder sonstiger nachvollziehbarer Gründe weder ar- beitslos noch arbeitsuchend gemeldet. 568 Personen waren arbeitsuchend gemeldet. Diese Leistungsbezieher/-innen haben derzeit versicherungspflichtige Tätigkeiten oder nehmen an Eingliederungsmaßnahmen der ARGE teil (Stand: 01.10.2008, 211 Maßnahmeteilnehmer). 386 Personen sind arbeitslos gemeldet. Acht Jugendliche werden als so genannte unver- sorgte Bewerber der ARGE bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur geführt. 2. Wie unterscheidet sich dieser Personenkreis hinsichtlich allgemeinbildenden und beruflichen Schulabschlüssen (untergliedert nach Geschlecht und Staatsangehörig- keit)? Welche Fördermaßnahmen werden diesem Personenkreis bis Ende 2008 mit welchen Förderzielen angeboten (jeweils bitte mit Angabe der zur Verfügung gestell- ten Plätze)? insgesamt männlich weiblich arbeitslose Jugend- liche unter 25 Jahre 386 197 189 keinen Schulabschluss 70 45 25 Förderschulabschluss 14 7 7 Hauptschulabschluss 188 96 92 mittlere Reife 67 25 42 Sonstige 47 24 23 Den jugendlichen Leistungsbeziehern stehen folgende Fördermaßnahmen zur Verfügung:  Aktivierungshilfe als Aktivierungsmaßnahme für Totalverweigerer 12 Plätze  Aktivierungshilfe als Maßnahme für junge Menschen mit besonderen Problemlagen (z. B. Obdachlosigkeit, Drogenmissbrauch) 12 Plätze  Arbeitsgelegenheiten als praxisorientierte Eingliederungsmaßnahme für Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen 50 Plätze  Trainingsmaßnahme mit dem Schwerpunkt Kenntnisvermittlung Verkauf 16 Plätze  Trainingsmaßnahme für marktnahe Jugendliche mit Ziel Unterstützung bei der Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche 16 Plätze  Trainingsmaßnahme zur Eignungsfeststellung und zur beruflichen Orientierung 20 Plätze Seite 2 ____________________________________________________________________________________________________________  Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche ca. 30 Plätze  allgemeine Arbeitsgelegenheiten. 3. Wie groß ist innerhalb der Gruppe der unversorgten Hilfebedürftigen der Anteil der- jenigen, die von der ARGE als mehrfach benachteiligt und schwer motivierbar einge- schätzt werden (so genannte Totalverweigerer/Bildungsverlierer)? 191 Jugendliche sind als Integrationsferne oder Jugendliche mit besonderem Unterstüt- zungsbedarf eingestuft (104 männlich, 87 weiblich). Von diesen 191 Jugendlichen haben 163 die deutsche und 28 ausländische Staatsangehörigkeiten. 4. Wie sieht die schulische Vorbildung (allgemeinbildende und berufliche Schulab- schlüsse) dieses besonderen Personenkreises aus (unterteilt nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit)? Von den unter Punkt 3 genannten 191 Jugendlichen haben 49 eine abgeschlossene Berufs- ausbildung. 142 Jugendliche haben keine Ausbildung. Diese Jugendlichen haben folgende Schulabschlüsse: Schulabschluss: insgesamt männlich weiblich deutsch nicht deutsch keiner 58 35 23 49 9 Förderschule 11 6 5 10 1 Hauptschul- abschluss 91 46 45 79 12 mittlere Reife 19 8 11 17 2 Sonstige 12 9 3 8 4 5. Welche speziellen Fördermaßnahmen werden diesem besonderen Personenkreis und in welcher Größenordnung angeboten? Den besonders schwer vermittelbaren Jugendlichen stehen alle unter Punkt 2 erwähnten Eingliederungsmaßnahmen, insbesondere die Aktivierungshilfen und die Arbeitsgelegenhei- ten, zur Verfügung. 6. Werden alle Personen des in Punkt 4 genannten Personenkreises im Jahr 2008 ein Angebot erhalten? Alle jugendlichen Neuantragsteller erhalten kurzfristig, d. h. innerhalb von vier Wochen, ein adäquates Angebot. Jugendliche, die Eingliederungsmaßnahmen hinter sich haben, sind zum Teil nur sehr schwer für weitere Eingliederungsmaßnahmen zu motivieren.