Antrag SPD: Gebührenermäßigung in Betreuungseinrichtungen für Familien mit mehreren Kindern
| Vorlage: | 21264 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.11.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Natascha Roth (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 6. Oktober 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 18.11.2008 1571 12 a öffentlich Gebührenermäßigung in Betreuungseinrichtungen für Familien mit mehreren Kindern Alle Familien mit zwei oder mehr Kindern, die eine Betreuungseinrichtung besuchen, erhalten dieselbe Gebührenreduzierung unabhängig vom Träger. Derzeit erhalten Familien mit mehr als einem Kind nur dann eine Gebührenreduzierung für das zweite und weitere Kinder, wenn alle Kinder Einrichtungen desselben Trägers besuchen. Da nun aber die Verteilung der Träger und ihrer Einrichtungen über das Stadtgebiet zufälliger Natur ist, liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der Eltern oder kann von ihnen gesteuert werden. Deshalb ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Chancengleichheit, alle Familien gleich zu behandeln. Mithin also allen die gleiche Gebührenreduzierung zu gewähren. Beispiel: Eine Familie hat drei Kinder. Das älteste Kind kommt nun in die Schule. Der Schülerhort wird von einer Elterninitiative angeboten. Die beiden kleineren Kinder gehen noch in die KiTa, die von einem anderen Träger betrieben wird. Diese Familie ist nun gezwungen, die vollen Gebühren für das Kind im Schülerhort zu bezahlen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Das ist ungerecht und muss deshalb im Sinne der Unterstützung von Familien mit Kindern derart geregelt werden, dass die Gebührenreduzierung auch bei unterschiedlichen Trägern angewendet wird. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Heike Backes Gisela Fischer Natascha Roth Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. November 2008
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom: 06.10.2008/23.10.2008 eingegangen: 07.10.2008/23.10.2008 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2008 1571/1572 12 a + b öffentlich Dez. 3 Gebührenermäßigung in Betreuungseinrichtungen für Familien mit mehreren Kindern - Kurzfassung - In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 24.09.2008 wurde diese Problematik bereits ange- sprochen. Dort wurde das Thema in den Arbeitsausschuss des Jugendhilfeausschusses verwiesen. Es gilt zu überprüfen, wie eine aufwändige Abwicklung insbesondere auf Seiten der freien Träger verhindert und trotzdem eine befriedigende Lösung gefunden werden kann, so dass soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Geschwisterkinder in Karlsruher Betreuungseinrichtungen gewährleistet werden. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, die Angelegenheit nach einer Erörterung durch den Arbeitsausschuss im Jugendhilfeausschuss zu behandeln. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ja Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Produktgruppe: 1.500.36.50 Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Erläuterungen Es ist grundsätzlich zwischen der eigentlichen Geschwisterkinderbezuschussung (Beitrags- befreiung für Geschwisterkinder) und den aus familienpolitischen Gesichtspunkten von den jeweiligen Trägern im Rahmen ihrer Freiheit zur Beitragsgestaltung erhobenen (meist redu- zierten) Geschwisterkinderbeiträgen zu unterscheiden. Die Geschwisterkinderbezuschus- sung erfolgt auf der Basis der von den jeweiligen Trägern für Geschwisterkinder erhobenen Beiträge. Verlangen Träger für Geschwisterkinder gemäß ihrer Beitragssatzung bereits ei- nen reduzierten Beitrag, so wird dieser bezuschusst. Auf die Gestaltung der Beitragssatzun- gen der einzelnen Träger hat die Stadt Karlsruhe bisher keinen Einfluss genommen. Bisherige Regelungen: Bei freien Trägern: Werden Geschwisterkinder in Einrichtungen des gleichen Trägers betreut, bezuschusst die Stadt Karlsruhe den Geschwisterkinderbeitrag auf dem Stand des Jahres 2002 zu 100 Pro- zent. Als Geschwisterkind wird das Kind betrachtet, welches sich in der beitragsgleichen oder -günstigeren Angebotsform befindet (nicht nach Lebensalter). Sind seit dem Jahr 2002 Beitragserhöhungen durchgeführt worden, so sind diese von den Eltern zu übernehmen. Die Zuschüsse für Geschwisterkinder werden nur in den Bereichen der Kinderkrippen und Kin- dertagesstätten, nicht aber im Schulkindbereich, gewährt. Bei städtischen Einrichtungen: Besuchen mehrere Kinder einer Familie städtische Kindertageseinrichtungen, so ist für das Kind im teuersten Angebot das volle Benutzungsentgelt und für die weiteren Kinder ein er- mäßigtes Benutzungsentgelt zu entrichten. Gemäß Ziffer 3 der Regelungen über Benut- zungsentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen vom 01.03.2007 gilt Folgendes: Angebotsform Alter Erstkind Zweitkind Drittkind Krippe (5,0 Stunden) 0 – 3 143 € 0 € 0 € Krippe (6,5 Stunden) 0 – 3 186 € 0 € 0 € Krippe (ganztags) 0 – 3 257 € 47€ 30 € Ganztags 3 - 6 Jahre 3 – 6 177 € 47€ 30 € Regelkindergarten 3 – 6 58 € 0 € 0 € Verlängerte Öffnungszeit 3 – 6 67 € 0 € 0 € Schülerhort ganztags 6 – 12 118€ 80 € 29 € Schülerhort Teilzeit 6 – 12 94 € 65 € 29 € Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Bereich der Schulkindbetreuung (Schülerhorte und Nachmittagsbetreuungen) gibt es nur bei den städtischen Einrichtungen des Jugendamtes (Schülerhorte) und beim Haus Sonnen- sang einen Geschwisterkinderzuschuss zur Beitragsbefreiung. Für Kinder, die an Schülerbe- treuungsmaßnahmen anderer freier Träger - insbesondere der Elterninitiativen - teilnehmen, gibt es keine Beitragsbefreiung bei Besuchen von Geschwisterkindern in Kindergärten ande- rer Träger. Dies gilt auch für Schüler/-innen, die an den Angeboten der ergänzenden Be- treuung des Schul- und Sportamtes (SuS) teilnehmen. In Ermangelung eines Gesamtdatenbestandes bzw. -austausches von Betreuungsplätzen (z. B. Wechsel der Angebotsform oder Ein- und Austritt der Kinder) zwischen den einzelnen freien Trägern untereinander als auch mit dem städtischen Träger war bisher lediglich eine Geschwisterkindregelung innerhalb des gleichen Trägers nachvollziehbar darzustellen. Der verwaltungsmäßige Mehraufwand bei einer Geschwisterkinderregelung mit unterschiedli- chen Trägern wurde in der Vergangenheit, insbesondere auf Seiten der freien Träger, als sehr hoch eingeschätzt. In der Trägerkonferenz Karlsruher Kindertagesstätten am 20.10.2008 wurde die Geschwis- terkinderproblematik angesprochen und über mögliche Lösungsansätze diskutiert. Wie bereits in der Jugendhilfeausschusssitzung am 24.09.2008 zugesagt, wird im nächsten Arbeitsausschuss des Jugendhilfeausschusses das Thema „Geschwisterkinderzuschüsse bei unterschiedlichen Trägern“ behandelt, um eine befriedigende Lösung zu finden.